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BVerfG, 22.03.1991 - 2 BvR 1025/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung zur inländischen Fluchtalternative - Npatschunen in Afghanistan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 26.10.1989 - AN 15 K 88.36235
- VGH Bayern, 26.06.1990 - 24 CZ 90.30141
- BVerfG, 22.03.1991 - 2 BvR 1025/90
Papierfundstellen
- InfAuslR 1991, 198
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerfG, 22.03.1991 - 2 BvR 1025/90
Die Beschwerdeführer machten zutreffend geltend, daß das angegriffene Urteil hinsichtlich der Frage der Zumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative von rechtlichen Anforderungen ausgehe, die der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 ) nicht voll genügten.Da das Verwaltungsgericht von einer fortbestehenden, regional auf die von Regierungstruppen kontrollierten Gebiete begrenzten politischen Verfolgung ausgeht, hätten die Beschwerdeführer nur dann auf eine Rückkehr in die "befreiten" Gebiete verwiesen werden können, wenn sich ihnen dort eine zumutbare inländische Fluchtalternative eröffnet hätte (BVerfGE 80, 315 [345]).
Dies setzt voraus, daß er in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315 [343 f.]).
Zwar führen, worauf der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß zutreffend abhebt, derartige andere als verfolgungsbedingte Nachteile und Gefahren dann nicht zur Unzumutbarkeit einer inländischen Fluchtalternative, wenn der Betroffene an seinem Herkunftsort, d.h. am Ort der politischen Verfolgung, in gleicher Weise existentiell gefährdet wäre (vgl. BVerfGE 80, 315 [343 f.]).
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98
Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak
Demgegenüber hat der Senat keine Bedenken gegen die Anwendung der Grundsätze der inländischen Fluchtalternative für den Fall gesehen, daß in einem Teilgebiet des Verfolgerstaates Bürgerkrieg herrscht und deshalb dort seine Fähigkeit zu politischer Verfolgung vorläufig und für ungewisse Zeit prinzipiell aufgehoben ist (vgl. das Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 31.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 160 unter Hinweis auf das Urteil vom 16. März 1990 - BVerwG 9 C 97.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 16 ; ebenso wohl BVerfG, Kammer-Beschluß vom 22. März 1991 - 2 BvR 1025.90 - InfAuslR 1991, 198 ). - VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 500/96
Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - Bejahung einer inländischen …
Weder die Entscheidung vom 10. November 1989 (- 2 BvR 403/84 u.a. -, BVerfGE 81, 58 = BayVBl. 1990, 147 = DVBl. 1990, 201 = InfAuslR 1990, 34 = JuS 1990, 664 = NVwZ 1990, 254) noch die vom 22. März 1991 (- 2 BvR 1025/90 -, InfAuslR 1991, 198) oder die vom 30. Dezember 1991 (- 2 BvR 406/91 u.a. -, InfAuslR 1992, 219), die sich allesamt mit der Frage inländischer Fluchtalternativen bei regionaler Verfolgung befassen, lassen den Schluss zu, dass der begünstigte Adressatenkreis auch unverfolgt Ausgereiste einer sonst verfolgten Gruppe sein soll, die nicht aus dem Verfolgungsgebiet kommen. - OVG Sachsen, 27.02.1997 - A 4 S 293/96
Kurden; Türkei; Inländische Fluchtalternative; Rückkehrgefährdung; Asylbewerber; …
Bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise ist - ausgehend von den dargestellten Gegebenheiten - die Annahme, Kurden müßten im Falle eines verfolgungsbedingten Ortswechsels innerhalb der Türkei eine unzumutbare Verschlechterung ihrer Lebensumstände erleiden (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 22.3.1991, InfAuslR 1991, 198, 200), nicht naheliegend.
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.1997 - 11 A 10570/97
Taleban; Afghanistan; Kabul; Staatsähnliche Herrschaftsmacht; Politische …
Droht ihm nur in einem Teilgebiet seines Heimatstaates mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung durch den einzigen Träger effektiver Herrschaftsgewalt, etwa weil dieser nur in bestimmten Teilen seines Herrschaftsgebietes an ein asylerhebliches Merkmal mit Verfolgungsmaßnahmen unmittelbar oder mittelbar anknüpft (sogenannte "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat) oder weil er nur noch in Teilbereichen des Staatsgebietes die effektive Gebietsgewalt innehat und in anderen Landesteilen deshalb zu einer politischen Verfolgung nicht mehr fähig ist, oder läßt sich aus diesen Gründen bei einem vorverfolgt ausgereisten Ausländer nur in Teilen seines Heimatstaates eine erneute politische Verfolgung nicht hinreichend sicher ausschließen, so ist der Ausländer gleichwohl asylberechtigt, wenn er in den anderen Teilen seines Heimatstaates keine zumutbare Zuflucht finden kann (…vgl. für die bloß "regionale Verfolgung" durch einen "mehrgesichtigen" Staat BVerfG a.a.O. S. 342 f. sowie für mangels effektiver Gebietsgewalt des Staates "verfolgungsfreie" Gebiete BVerfG, Beschluß vom 22. März 1991 - 2 BvR 1025/90 - InfAuslR 1991, 198 [199 f.] sowie BVerwG, Urteile vom 30. April 1991 - 9 C 105.90 -, vom 16. Februar 1993 - 9 C 31.92 - und vom 13. Mai 1993 - 9 C 58.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nrn. 145, 160 und 162). - OVG Sachsen, 27.02.1997 - A 4 S 434/96
Kurden; Türkei; Inländische Fluchtalternative; Rückkehrgefährdung; Asylbewerber; …
Bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise ist - ausgehend von den dargestellten Gegebenheiten - die Annahme, Kurden müßten im Falle eines verfolgungsbedingten Ortswechsels innerhalb der Türkei eine unzumutbare Verschlechterung ihrer Lebensumstände erleiden (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 22.3.1991, InfAuslR 1991, 198, 200), nicht naheliegend. - VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 4660/96
Türkei: Verfolgungsgefahr wegen exilpolitischer Betätigung in herausgehobener …
Weder die Entscheidung vom 10. November 1989 (- 2 BvR 403/84 u.a. -, BVerfGE 81, 58 = BayVBl. 1990, 147 = DVBl. 1990, 201 = InfAuslR 1990, 34 = JuS 1990, 664 = NVwZ 1990, 254) noch die vom 22. März 1991 (- 2 BvR 1025/90 -, InfAuslR 1991, 198) oder die vom 30. Dezember 1991 (- 2 BvR 406/91 u.a. -, InfAuslR 1992, 219), die sich allesamt mit der Frage inländischer Fluchtalternativen bei regionaler Verfolgung befassen, lassen den Schluss zu, dass der begünstigte Adressatenkreis auch unverfolgt Ausgereiste einer sonst verfolgten Gruppe sein soll, die nicht aus dem Verfolgungsgebiet kommen. - VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92
Zur inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei
Ausgehend von diesen Gegebenheiten besteht für die Annahme, die kurdische Bevölkerung würde im Falle eines verfolgungsbedingten Ortswechsels innerhalb der Türkei eine unzumutbare Verschlechterung ihrer Lebensumstände erleiden (BVerfG, Beschluß vom 22.3.1991, InfAuslR 1991, 198/200), bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise kein Grund. - VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90
Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer …
Ausgehend von diesen Gegebenheiten ist die Annahme, die kurdische Bevölkerung würde im Falle eines verfolgungsbedingten Ortswechsels innerhalb der Türkei eine unzumutbare Verschlechterung ihrer Lebensumstände erleiden (BVerfG, Beschluß vom 22.3.1991, InfAuslR 1991, 198/200), bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise alles andere als naheliegend. - VGH Baden-Württemberg, 17.01.1995 - A 12 S 64/92
Zur politischen Verfolgung/Sippenhaft in der Türkei; Imam-Ehe erfüllt nicht die …
Ausgehend von diesen Gegebenheiten besteht für die Annahme, die kurdische Bevölkerung würde im Falle eines verfolgungsbedingten Ortswechsels innerhalb der Türkei eine unzumutbare Verschlechterung ihrer Lebensumstände erleiden (BVerfG, Beschluß vom 22.3.1991, InfAuslR 1991, 198/200), bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise kein Grund. - VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91
Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei
Ausgehend von diesen Gegebenheiten ist die Annahme, die kurdische Bevölkerung würde im Falle eines verfolgungsbedingten Ortswechsels innerhalb der Türkei eine unzumutbare Verschlechterung ihrer Lebensumstände erleiden (BVerfG, Beschluß vom 22.3.1991, InfAuslR 1991, 198/200), bei der gebotenen generalisierenden Betrachtungsweise alles andere als naheliegend. - VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 12 S 1828/91
Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei
- VGH Hessen, 26.03.1997 - 12 UE 4967/96
Asylrecht: zur Anwendbarkeit des herabgesetzten Prognosemaßstabes der …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - A 12 S 361/92
Asylrecht - Türkei: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung knüpft nicht an …
- VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - A 12 S 2954/94
Zur Lage der Kurden in der Türkei - Bestehen einer inländischen Fluchtalternative
- VG Stuttgart, 10.06.2005 - A 10 K 13121/03
Geschlechtsspezifische Verfolgung und Abschiebungsschutz; hier: Nigeria.
- OVG Niedersachsen, 27.11.1991 - 4 L 1972/91
Asylgewährung; Verfolgter; Schutzbereites Land; Längerer Aufenthalt; …
- VG Stuttgart, 31.05.2005 - A 10 K 13681/03
Palästinensische Autonomiegebiete; Abschiebungshindernis; fehlerhafte …
- VG Ansbach, 01.07.1992 - AN 17 K 92.33719
Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter ; Begriff der politischen …
- VG Gießen, 08.01.1997 - 3 G 34016/96
FOLGEANTRAG; ÄNDERUNG; SACH- UND RECHTSLAGE; NEUES BEWEISMITTEL; NEUE TATSACHEN
- VG Stuttgart, 23.03.1995 - A 10 K 30384/93
Rechtmäßigkeit einer Abschiebungsandrohung; Vorliegen eines …
- VG Stuttgart, 09.12.1992 - A 10 K 10216/91
Anspruch eines türkischen Staatsbürgers kurdischer Herkunft auf politisches Asyl; …
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - A 16 S 1430/91
Asylrecht: mittelbare, dem Staat Pakistan zurechenbare Verfolgung von Ahmadis; …
- VGH Bayern, 15.11.1991 - 24 BZ 87.30943