Rechtsprechung
   BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2257
BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92 (https://dejure.org/1992,2257)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 2 BvR 434/92 (https://dejure.org/1992,2257)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - 2 BvR 434/92 (https://dejure.org/1992,2257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Prüfung in Eilverfahren bei von den Ausländerbehörden als unbeachtlich angesehenen Asylfolgeanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Abschiebung - Unanfechtbarer Beschluß - Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1083
  • InfAuslR 1992, 291
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Die Anforderungen, denen ein - seit dem Inkrafttreten von § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG (Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 [BGBl. I S. 1354] sowie Änderungsgesetz vom 12. Oktober 1990 [BGBl. I S. 2170]) - nicht mehr angreifbarer Beschluß des Verwaltungsgerichts genügen muß, können daher zumindest nicht geringer sein als diejenigen, die für ein unanfechtbares Urteil des Verwaltungsgerichts in Asylsachen (vgl. BVerfGE 65, 76 ) oder für den - nach altem Recht vorgesehenen - abschließenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts in Eilverfahren gemäß §§ 10, 11 AsylVfG (vgl. BVerfGE 67, 43 ) gelten.

    Insoweit macht es im Grundsatz auch keinen Unterschied, ob der - auf die Frage der vorläufigen Vollziehbarkeit beschränkte - Streitgegenstand eines Eilverfahrens eine Abschiebungsandrohung ist, die an eine nach Maßgabe der §§ 11, 12 AsylVfG vorgenommene Beurteilung eines Asylgesuchs als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt anknüpft (vgl. BVerfGE 67, 43 [60 ff.]), oder an eine solche, der eine gemäß §§ 10, 14 AsylVfG erfolgte Einschätzung eines Folgeantrags als unbeachtlich durch die Ausländerbehörde zugrundeliegt (vgl. für das Eilverfahren: BVerfG, Kammerbeschluß vom 12. November 1991, InfAuslR 1992, S. 122; für das Klageverfahren: BVerfG, Kammerbeschluß vom 17. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 133 ; jeweils m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat sich nach den Gründen seines Beschlusses zwar nicht der Einsicht in seine Verpflichtung verschlossen, den Folgeantrag des Beschwerdeführers erschöpfend zu prüfen, wie auch seine Bezugnahme auf die Entscheidung BVerfGE 67, 43 (60 ff.) erweist.

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Dadurch sind das dem Beschwerdeführer grundsätzlich zustehende vorläufige Bleiberecht bis zum unanfechtbaren Abschluß des Asylverfahrens und das Recht auf sachliche Prüfung des Asylgesuchs durch die zuständigen Behörden und Fachgerichte im Einzelfall unzulässig beschnitten worden (vgl. BVerfGE 56, 216 [240 ff.]).

    Der durch eine unanfechtbare Beurteilung eines Asylantrags als unbeachtlich im Eilverfahren hervorgerufene Zustand kommt in der Sache einer Asylablehnung gleich, ohne daß das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge an diesem Entscheidungsprozeß beteiligt gewesen wäre (vgl. BVerfGE 56, 216 [241] für die Beurteilung eines Asylbegehrens als "offensichtlich rechtsmißbräuchlich").

    Es verstößt jedenfalls gegen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß das Verwaltungsgericht dem Vortrag, der bereits in der - die Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG wahrenden - Antragsschrift vom 30. Januar 1991 enthalten war und in dem Schreiben vom 13. Mai 1991 lediglich vertieft worden ist, wonach der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft überstellt und am 1. November 1990 nach Kahramanmaras verbracht, dort nach seinen politischen Aktivitäten befragt und geschlagen sowie gefoltert worden sei, nicht nachgegangen ist (vgl. BVerfGE 56, 216 [240]; Beschluß der Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 179 [180], st. Rspr.).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Die Anforderungen, denen ein - seit dem Inkrafttreten von § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG (Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 [BGBl. I S. 1354] sowie Änderungsgesetz vom 12. Oktober 1990 [BGBl. I S. 2170]) - nicht mehr angreifbarer Beschluß des Verwaltungsgerichts genügen muß, können daher zumindest nicht geringer sein als diejenigen, die für ein unanfechtbares Urteil des Verwaltungsgerichts in Asylsachen (vgl. BVerfGE 65, 76 ) oder für den - nach altem Recht vorgesehenen - abschließenden Beschluß des Oberverwaltungsgerichts in Eilverfahren gemäß §§ 10, 11 AsylVfG (vgl. BVerfGE 67, 43 ) gelten.

    Wenn Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG geeignete Vorkehrungen gegen die Gefahr unanfechtbarer erstinstanzlicher Fehlurteile in Asylsachen fordert (vgl. BVerfGE 65, 76 [95]), können für den unanfechtbaren erstinstanzlichen Eilbeschluß keine weniger strengen Voraussetzungen gelten.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Sie könnte ihn der von ihm behaupteten Gefahr der (erneuten) Verfolgung durch Behörden seines Herkunftsstaates mit irreparablen Folgen aussetzen (vgl. BVerfGE 74, 51 [56]).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Dieses Vorbringen - seine Richtigkeit unterstellt - ist nicht von vornherein ungeeignet, den Asylanspruch des Beschwerdeführers zu begründen (vgl. BVerfGE 81, 142 [151]; vgl. auch Beschluß der Kammer vom 8. November 1990, InfAuslR 1991, S. 25 [28]).
  • BVerfG, 08.11.1990 - 2 BvR 933/90

    Asylerheblichkeit von Merkmalen politischer Verfolgung - Verhöre und Verhaftung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Dieses Vorbringen - seine Richtigkeit unterstellt - ist nicht von vornherein ungeeignet, den Asylanspruch des Beschwerdeführers zu begründen (vgl. BVerfGE 81, 142 [151]; vgl. auch Beschluß der Kammer vom 8. November 1990, InfAuslR 1991, S. 25 [28]).
  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Es bedarf keiner Prüfung, ob der Beschluß auch aus anderen Gründen gegen die Verfassung verstößt, zumal für das Gericht auch die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. BVerfGE 78, 7) - Möglichkeit besteht, die Frage der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrags des Beschwerdeführers im Hauptsacheverfahren zu beurteilen, wodurch eine Entscheidung im Eilverfahren entbehrlich würde.
  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Das trifft regelmäßig nur auf erkennbar unschlüssige oder evident unsubstantiierte bzw. unglaubwürdige Vorbringen zu (vgl. Kammerbeschluß vom 17. Januar 1991, a.a.O., S. 135; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 33.90 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 10; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.01.1991 - 2 BvR 513/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Es verstößt jedenfalls gegen Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG , daß das Verwaltungsgericht dem Vortrag, der bereits in der - die Frist des § 51 Abs. 3 VwVfG wahrenden - Antragsschrift vom 30. Januar 1991 enthalten war und in dem Schreiben vom 13. Mai 1991 lediglich vertieft worden ist, wonach der Beschwerdeführer der Staatsanwaltschaft überstellt und am 1. November 1990 nach Kahramanmaras verbracht, dort nach seinen politischen Aktivitäten befragt und geschlagen sowie gefoltert worden sei, nicht nachgegangen ist (vgl. BVerfGE 56, 216 [240]; Beschluß der Kammer vom 29. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 179 [180], st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 1243/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 19.05.1992 - 2 BvR 434/92
    Insoweit macht es im Grundsatz auch keinen Unterschied, ob der - auf die Frage der vorläufigen Vollziehbarkeit beschränkte - Streitgegenstand eines Eilverfahrens eine Abschiebungsandrohung ist, die an eine nach Maßgabe der §§ 11, 12 AsylVfG vorgenommene Beurteilung eines Asylgesuchs als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt anknüpft (vgl. BVerfGE 67, 43 [60 ff.]), oder an eine solche, der eine gemäß §§ 10, 14 AsylVfG erfolgte Einschätzung eines Folgeantrags als unbeachtlich durch die Ausländerbehörde zugrundeliegt (vgl. für das Eilverfahren: BVerfG, Kammerbeschluß vom 12. November 1991, InfAuslR 1992, S. 122; für das Klageverfahren: BVerfG, Kammerbeschluß vom 17. Januar 1991, InfAuslR 1991, S. 133 ; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 07.11.1990 - 2 BvR 1566/87

    Unzureichende Prüfung der Gebietsgewalt eines in einen Bürgerkrieg verwickelten

  • BVerfG, 03.03.2000 - 2 BvR 39/98

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines libanesischen Asylbewerbers

    Das Bundesverfassungsgericht prüft aber, ob - unter Berücksichtigung des dem Verwaltungsgericht auch insoweit eingeräumten Wertungsrahmens - die Beurteilung der Wiederaufgreifensvoraussetzungen (§ 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 Nr. 1-3 VwVfG) bzw. eine vom Verwaltungsgericht im Rahmen des sog. "Durchentscheidens" vorgenommene Asylerfolgswürdigung im Hinblick auf das Vorbringen im Folgeverfahren auf einer tragfähigen Grundlage beruht und in der Sache nachvollziehbar ist (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 1992 - 2 BvR 434/92 -, InfAuslR 1992, S. 291 , vom 5. Oktober 1994 - 2 BvR 2333/93 -, InfAuslR 1995, S. 19 , und vom 8. März 1995 - 2 BvR 2148/94 -, DVBl 1995, S. 846 f. = InfAuslR 1995, S. 342 , jeweils für das einstweilige Rechtsschutzverfahren).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Es reicht aus, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn das Gericht das übergangene Vorbringen berücksichtigt hätte (vgl. BVerfG, Beschluß vom 14. Dezember 1992 - 2 BvR 434/92 - BVerfGE 62, 392 [BVerfG 14.12.1982 - 2 BvR 434/82]; BVerwG, Urteil vom 15. August 1991 - BVerwG 4 C 11.90 - NJW 1992, 327).
  • BVerfG, 24.06.1993 - 2 BvR 541/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Überprüfung

    Insoweit macht es im Grundsatz keinen Unterschied, ob der - auf die Frage der vorläufigen Vollziehbarkeit beschränkte - Streitgegenstand eines Eilverfahrens eine Abschiebungsandrohung ist, die an eine nach Maßgabe des § 11 AsylVfG a.F. vorgenommene Beurteilung eines Asylgesuchs als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anknüpft (vgl. BVerfGE 67, 43 [60 ff.]), oder an eine solche, der eine gemäß den §§ 10 und 14 AsylVfG a.F. erfolgte Einschätzung eines Folgeantrags als unbeachtlich durch die Ausländerbehörde zugrunde liegt (vgl. für das Eilverfahren: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. November 1991, InfAuslR 1992, 122 sowie vom 19. Mai 1992, InfAuslR 1992, 291 ; für das Klageverfahren: BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 17. Januar 1991, InfAuslR 1991, 133 sowie vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -).
  • VG Bremen, 14.06.2007 - 2 K 2168/04

    Asyl,Türkei

    geeignet sind, dem Asylantrag zum Erfolg zu verhelfen, wobei es nicht genügt, dass eine solche Änderung nur behauptet wird, sondern sie muss sich aus dem Vorbringen "in der Tat" ergeben (BVerwG, U. v. 27.06.1987, NVwZ 1988, 258 = E 77, 323; vgl. auch BVerfG, B. v. 22.08.1988, InfAuslR 1989, 28, 30 und B. v. 19.05.1992, InfAuslR 1992, 291).
  • VG Bremen, 04.07.2003 - 2 K 151/01
    Eine Änderung der Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG , die zur Beachtlichkeit des Asylfolgeantrags führt, mit der Folge, dass das Bundesamt sich nach rechtsbeständigem Abschluss des ersten Asylverfahrens erneut mit dem Asylbegehren beschäftigen muss, liegt vor, wenn das neue Vorbringen des Betroffenen ergibt, dass neue Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, dem Asylantrag zum Erfolg zu verhelfen, wobei es nicht genügt, dass eine solche Änderung nur behauptet wird, sondern sie muss sich aus dem Vorbringen "in der Tat" ergeben (BVerwG, U. v. 27.06.1987, NVwZ 1988, 258 = E 77, 323; vgl. auch BVerfG, B. v. 22.08.1988, InfAuslR 1989, 28, 30 und B. v. 19.05.1992, InfAuslR 1992, 291 [BVerfG 19.05.1992 - 2 BvR 434/92] ).
  • BVerfG, 29.10.1992 - 2 BvR 1678/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über vorläufigen

    Der angegriffene Beschluß des Verwaltungsgerichts muß folglich ein besonderes Maß an Richtigkeitsgewähr bieten, das zumindest demjenigen entsprechen muß, das in der Hauptsache die Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet - mit der Folge der Unanfechtbarkeit des Urteils - zu rechtfertigen geeignet ist (vgl. zum Ganzen: Beschluß der erkennenden Kammer vom 19. Mai 1992, InfAuslR 1992, 291 [292 f.] m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 18.12.2006 - A 11 K 1432/06

    Verbot der Abschiebung einer alleinstehender Frau albanischer Volkszugehörigkeit

    Ist jedoch das Vorbringen des Folgeantragstellers offensichtlich, d. h. auf den ersten Blick unglaubhaft oder von vornherein nach jeder vernünftigen vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet, zur Asylanerkennung zu führen, so kann der Folgeantrag als unbeachtlich angesehen werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992, NVwZ 1992, 1083; Beschl. v. 24.06.1993, NVwZ-RR 1994, 56 und Beschl. v. 03.03.2000, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.07.1998 - A 12 S 1006/97 -).
  • VG Bremen, 18.05.2005 - 1 K 2457/02

    Iran, Christen, Missionierung, Konversion, Apostasie, Nachfluchtgründe,

    Eine Änderung der Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG, die zur Beachtlichkeit des Asylfolgeantrags führt, mit der Folge, dass das Bundesamt sich nach rechtsbeständigem Abschluss des ersten Asylverfahrens erneut mit dem Asylbegehren beschäftigen muss, liegt vor, wenn das neue Vorbringen des Betroffenen ergibt, dass neue Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, dem Asylantrag bzw. dem Antrag auf Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG zum Erfolg zu verhelfen (vgl. BVerwGE 77, 323; vgl. auch BVerfG, B. v. 22.08.1988, InfAuslR 1989, 28, 30 und B. v. 19.05.1992, InfAuslR 1992, 291).
  • VG Frankfurt/Main, 21.02.1997 - 2 G 30171/97
    Dabei darf sich das Gericht nicht mit einer Prognose zur voraussichtlichen Richtigkeit der diesbezüglichen Feststellung durch die Behörde begnügen, sondern muß die Frage der Unbeachtlichkeit erschöpfend, wenngleich nur mit Verbindlichkeit für das Eilverfahren, klären, und insoweit über eine bloße summarische Überprüfung hinausgehen (BVerfG, Beschluß vom 19.05.1992 - 2 BvR 434/92 - InfAuslR 1992, Seite 291 f.).
  • VG Bremen, 03.11.2006 - 4 V 2212/06

    Sri Lanka, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Narben, Tamilen, LTTE, politische

    Eine Änderung der Sachlage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG, die zur Beachtlichkeit des Asylfolgeantrags führt, mit der Folge, dass das Bundesamt sich nach rechtsbeständigem Abschluss des ersten Asylverfahrens erneut mit dem Asylbegehren beschäftigen muss, liegt vor, wenn das neue Vorbringen des Betroffenen ergibt, dass neue Tatsachen vorliegen, die geeignet sind, dem Asylantrag zum Erfolg zu verhelfen, wobei es nicht genügt, dass eine solche Änderung nur behauptet wird, sondern sie muss sich aus dem Vorbringen "in der Tat" ergeben (BVerwG, Urt. vom 23.06.1987, Az. 9 C 251/86, NVwZ 1988, 258, 259; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 22.09.1988, Az. 2 BvR 991/87, InfAuslR 1989, 28, 30 und Beschl. vom 19.05.1992, Az. 2 BvR 434/92, InfAuslR 1992, 291, 292 f.).
  • VG Arnsberg, 23.06.2005 - 6 K 2912/04
  • VG Meiningen, 26.07.2002 - 1 E 20269/02

    Indien, Sikhs, offensichtlich unbegründet, Mittelbare Verfolgung, Verfolgung

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 11.95

    Antrag auf Genehmigung zum Umbau und zur Änderung der Nutzung eines Wohn- und

  • VG Meiningen, 26.07.2002 - 1 E 20324/02

    Indien, Sikhs, offensichtlich unbegründet, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare

  • VG Münster, 30.03.1993 - 3 L 88/93

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Mitteilung über eine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht