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   VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91   

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VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91 (https://dejure.org/1992,6641)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.02.1992 - 13 S 2608/91 (https://dejure.org/1992,6641)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - 13 S 2608/91 (https://dejure.org/1992,6641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Versagungsgrund des AuslG 1990 § 8 Abs 1 Nr 2 bei Aufenthaltsentschluß erst nach Einreise in die BRD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1992, 352
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1800/90

    Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - keine Fiktionswirkung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und - 13 S 1026/91 -) hat das Verwaltungsgericht für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes § 80 Abs. 5 VwGO herangezogen, soweit das Begehren der Antragstellerin darauf gerichtet ist, sie hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Androhung der Abschiebung von Vollzugsfolgen freizustellen.

    Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG setzt nämlich voraus, daß gegen den Ausländer bereits im Zeitpunkt der Antragstellung eine Ausweisungsverfügung erlassen ist (Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - sowie Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -).

    Der Senat läßt offen, ob sich dies im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG bereits deshalb ergibt, weil die Antragsgegnerin, gestützt auf §§ 45 Abs. 1, 46 Nr. 2 AuslG, die Antragstellerin unbefristet ausgewiesen hat; denn eine auf diesen Gesichtspunkt gestützte Versagung der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes setzt im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) voraus, daß die Ausweisung einer inzidenten summarischen rechtlichen Überprüfung standhält (vgl. Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - sowie Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 28.11.1991 - aaO - und Beschluß des 11. Senats vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

  • BVerwG, 04.09.1986 - 1 C 19.86

    Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis - Einreise ohne Visum - Sichtvermerk -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91
    Für die Frage, welche Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung des § 71 Abs. 2 S 2 AuslG 1990 zu stellen sind, kann an die zum Ausländergesetz 1965 ergangene Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 4.9.1986, BVerwGE 75, 20 = NJW 1987, 597) angeknüpft werden.

    Danach (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.9.1986, BVerwGE 75, 20) griff die Negativschranke nicht ein, wenn ein Ausländer bei seiner Einreise einen Aufenthalt anstrebte, dessen Zweck entweder sichtvermerksfrei oder durch den eingeholten Sichtvermerk gedeckt war, aber nach seiner Einreise den Entschluß faßte, den Aufenthalt zu einem anderen - an sich sichtvermerkspflichtigen - Zweck fortzusetzen.

    Auch für die Frage, welche Anforderungen an die Widerlegung der Vermutung des § 71 Abs. 2 Satz 2 AuslG zu stellen sind, kann nach Auffassung des Senats auf die zum Ausländergesetz 1965 ergangene Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 4.9.1986, aaO) angeknüpft werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1991 - 13 S 1026/91

    Vorläufiger Rechtsschutz nach VwGO § 80 Abs 5 bei Ablehnung einer beantragten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. die Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und - 13 S 1026/91 -) hat das Verwaltungsgericht für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes § 80 Abs. 5 VwGO herangezogen, soweit das Begehren der Antragstellerin darauf gerichtet ist, sie hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Androhung der Abschiebung von Vollzugsfolgen freizustellen.

    Ebensowenig kommt es für die Statthaftigkeit des Begehrens, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 80 Abs. 5 VwGO anzuordnen, darauf an, ob die Antragstellerin im Hinblick auf den im Raum stehenden besonderen Versagungsgrund des § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG im Sinne von § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 in Verb. mit § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG unerlaubt eingereist ist; denn für die Statthaftigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO genügt es, daß der Ausländer geltend macht, sein Aufenthalt habe bis zur Antragsablehnung durch die Ausländerbehörde als erlaubt oder geduldet gegolten (Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91
    Die Bestimmung des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 AuslG setzt nämlich voraus, daß gegen den Ausländer bereits im Zeitpunkt der Antragstellung eine Ausweisungsverfügung erlassen ist (Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - sowie Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 28.11.1991 - 1 S 2601/91 -).

    Der Senat läßt offen, ob sich dies im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG bereits deshalb ergibt, weil die Antragsgegnerin, gestützt auf §§ 45 Abs. 1, 46 Nr. 2 AuslG, die Antragstellerin unbefristet ausgewiesen hat; denn eine auf diesen Gesichtspunkt gestützte Versagung der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes setzt im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) voraus, daß die Ausweisung einer inzidenten summarischen rechtlichen Überprüfung standhält (vgl. Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - sowie Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 28.11.1991 - aaO - und Beschluß des 11. Senats vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1991 - 11 S 1275/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91
    Der Senat läßt offen, ob sich dies im Hinblick auf die Sperrwirkung des § 8 Abs. 2 Satz 1 AuslG bereits deshalb ergibt, weil die Antragsgegnerin, gestützt auf §§ 45 Abs. 1, 46 Nr. 2 AuslG, die Antragstellerin unbefristet ausgewiesen hat; denn eine auf diesen Gesichtspunkt gestützte Versagung der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes setzt im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) voraus, daß die Ausweisung einer inzidenten summarischen rechtlichen Überprüfung standhält (vgl. Senatsbeschluß vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - sowie Beschluß des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 28.11.1991 - aaO - und Beschluß des 11. Senats vom 18.12.1991 - 11 S 1275/91 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1991 - 18 B 3239/90

    Aufenthaltsgenehmigung; Besuchsvisum; Familiennachwuchs; Kinderbetreuung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 13 S 2608/91
    Die Antragstellerin bestreitet aber gerade, gegen Einreisevorschriften verstoßen zu haben (zu Zweifeln, ob sich die Tatbestände der §§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG decken, vgl. im übrigen Anmerkung von Hofmann zu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 15.3.1991, InfAuslR 1991, 350, 351).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2003 - 13 S 1618/03

    Kein Wiederaufleben erloschener Erlaubnisfiktion; abgelehnte Verlängerung der

    Eine durch die Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung erloschene Fiktionswirkung nach § 69 Abs. 3 AuslG wird durch die gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines gegen den ablehnenden Bescheid eingelegten Rechtsbehelfs nicht mit der Folge wiederhergestellt, dass der Aufenthalt des Ausländers (wieder) als erlaubt gilt (BVerwG, Urteil vom 1.2.2000 - 1 C 14.99 -, NVwZ-RR 2000, 540; Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1026/91 -, BWVPr 1992, 91 und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 -, InfAuslR 1992, 352).

    Der Senat hält an der in seinen Beschlüssen vom 12.12.1991 (13 S 1026/91, BWVPr 1992, 91) und vom 18.2.1992 (13 S 2608/91, InfAuslR 1992, 352) geäußerten gegenteiligen Rechtsansicht nicht weiter fest, da sie nicht mit § 72 Abs. 2 Satz 1 AuslG vereinbar ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder des Abs. 3 AuslG können nicht durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wiederhergestellt werden (aA VGH Bad-Württ, Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91).

    Die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder des Abs. 3 AuslG können auch nicht durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden (so aber VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 -).

  • VG Stuttgart, 16.02.2000 - 3 K 4758/99

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; Vorliegen unerlaubter Einreise; Erfordernis

    Denn auch nach der Auffassung des 13. Senates genügt es für die Statthaftigkeit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO, dass der Ausländer geltend macht, sein Aufenthalt habe bis zur Antragsablehnung durch die Ausländerbehörde als erlaubt oder geduldet gegolten (Beschluss vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91-).

    Es ist jedoch in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens für die Nichtheranziehung der Vermutung ausreichend ist, wenn schlüssige und plausible Umstände für den Sinneswandel dargelegt worden sind (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 23.9.1993, InfAuslR 93, S. 91, VGH Baden-Württ, Beschluss vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 - = InfAuslR 1992 S. 352; Hess.VGH, Beschluss vom 10.5.1993 - 13 TH 373/93 - und GK-AuslR II § 71 Rdnr. 9; Hailbronner, Komm. z. Ausländergesetz § 71 Rdnr. 16).

  • VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz

    In gleicher Weise hat der 13. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in seinem Beschluß vom 18. Februar 1992 (- 13 S 2608/91 -, InfAuslR 1992, 352) entschieden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2004 - 19 B 1077/02

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten wegen der verspäteten

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 26. November 2001 - 18 B 242/01 -, NWVBl 2002, 183 (184) und 14. Dezember 1993 - 18 B 628/93 -, InfAuslR 1994, 138 (138 f.); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18. Februar 1992 - 13 S 2608/91 -, InfAuslR 1992, 352 (354), jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1993 - 18 B 628/93

    Rechtsfolge; Unerlaubte Einreise

    Damit kann mit der begehrten Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Ast., die gemäß § 72 I AusIG kraft Gesetzes ausgeschlossen war, keine Fiktionswirkung gemäß § 69 AusIG wiederhergestellt werden, damit kein vorläufiger Rechtsschutz gegen die Versagung der Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 80 V VwGO gewährt werden (so OVG Münster, Beschl. v. 12.03.1991 - 18 B 333/91 = NVwZ 1991, 910; VGH Kassel, Beschl. v. 14.02.1991 - 13 TH 2288/90 = InfAusIR 1991, 272; OVG Koblenz, Beschl. v. 18.02.1991 - 13 B 10914/90 = InfAusIR 1991, 186; OVG Schleswig, Beschl. v. 12.03.1992 - 4 M 25/92 = InfAusIR 1992, 125, 126; a. A. VGH Mannheim, Beschl. v. 18.02.1992 - 13 S 2608/91 = InfAusIR 1992, 352, 353).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1994 - 11 S 1286/94

    (Ausländerrecht: Bei AuslG 1990 § 97Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des

    Ob die Zustimmung der Ausländerbehörde im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG erforderlich ist, beurteilt sich nach den Absichten des Ausländers im Zeitpunkt der Einreise (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.2.1992 - 13 S 2608/91 - und Fraenkel, aaO., S. 47 sowie ständige Rechtsprechung des Senats, siehe z.B. Urteil vom 27.4.1994 - aaO.-, a.A. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 4.3.1992 - 1 S 241/92).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1993 - 1 S 892/93

    Aufenthaltsgenehmigung nach der Arbeitsaufenthalteverordnung - Verneinung des

    Es erscheint auch aufgrund der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren allein möglichen summarischen Prüfung glaubhaft, daß die Antragstellerin den Entschluß, im Bundesgebiet einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, erst nach der Einreise gefaßt hat und damit die gesetzliche Vermutung, sie habe bereits bei der Einreise eines der Zustimmung der Ausländerbehörde bedürftigen Visums zu Arbeitszwecken bedurft (§ 71 Abs. 2 S. 2 AuslG) widerlegt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 4.3.1992 - 1 S - 241/92 -, VBlBW 1993, 21 und vom 18.2.1992 - A 13 S 2608/91 -, InfAuslR 1993, 352).
  • VG Stuttgart, 20.04.1999 - 6 K 4846/98

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise ohne erforderliches Visum; Vom

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  • VG Sigmaringen, 03.02.2003 - 8 K 1807/02

    Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs

    13 Denn in allen Fällen der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, 72 Abs. 1 AuslG) behördlichen Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung (§ 5 AuslG) kommt zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.05.1992 - 11 S 3162/91 - Beschluss vom 15.11.1994 - 11 S 2677/94 - Beschluss der Kammer vom 24.04.1995 - 9 K 2041/94 -), ohne dass es darauf ankommt, ob die Fiktionswirkungen des § 69 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 AuslG durch eine gerichtliche Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO "wiederhergestellt" werden können (so aber: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.12.1991 - 13 S 1800/90 - und Beschluss vom 18.02.1992 - 13 S 2608/91 -).
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