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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1991 - 18 B 2828/91   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1991 - 18 B 2828/91 (https://dejure.org/1991,5896)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.10.1991 - 18 B 2828/91 (https://dejure.org/1991,5896)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 18 B 2828/91 (https://dejure.org/1991,5896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erforderlichkeit einer Aufenthaltsgenehmigung; Einreise unmittelbar aus dem Verfolgerland; Visum; Verfassungskonforme Auslegung; Rechtsgrundverweisung; Ausreise von Kindern; Öffentliches Interesse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 599
  • InfAuslR 1992, 94
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Köln, 19.04.1996 - Ss 105/96

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers ohne Paß in die Bundesrepublik Deutschland

    Die Einreise eines asylsuchenden Ausländers unter Nichtbeachtung des § 58 AuslG ist nur dann nicht illegal, wenn sie im Hinblick auf das Grundrecht auf Asyl - und gegebenenfalls auch unter Beachtung der Voraussetzungen der Genfer Konvention (vgl. zum letzterem SenE vom 19.04.1994 - Ss 119/94; zum Verhältnis Asylrecht/Genfer Konvention vgl. auch Kanein/Renner, AuslR , 6. Aufl., AsylVfG § 55 Rn. 2, 3; BVerfG NJW 1978, 507) - erfolgt und es dem Ausländer vor der Einreise in das Bundesgebiet nicht möglich oder zumutbar war, die erforderlichen Dokumente einzuholen (vgl. OVG Münster NVwZ 1992, 599 m. N.; Senge in Erbs/Kohlhaas, Stand = Februar 1996, Strafrechtliche Nebengesetze, AuslG § 58 Rn. 2).
  • VGH Hessen, 20.02.1995 - 12 TH 2253/94

    Rechtsschutzinteresse für Antrag nach VwGO § 80 Abs 5 gegenüber sofort

    Am Vorliegen einer "unerlaubten Einreise" ändert nichts, daß der Antragsteller nach seiner Einreise dann einen Asylantrag gestellt hat (vgl. Hess. VGH, 27.05.1993 - 12 TH 1109/93 -, InfAuslR 1993, 369; a. M.: OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.1992 - 11 B 10392/92 -, InfAuslR 1992, 365; OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1991 - 18 B 2828/91 -, EZAR 011 Nr. 2 = InfAuslR 1992, 94 = NVwZ 1992, 599; VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91 -, VGH Baden-Württemberg VBlBW 1992, 434).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1993 - 11 S 2814/92

    Keine Visumspflicht für Asylbewerber bei der Einreise in die Bundesrepublik

    Daraus folgt, daß Asylsuchende grundsätzlich ohne Visum legal in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können (siehe dazu auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.2.1992 -- 11 S 3104/91 -- in Jakober/Lehle/Schwab, aaO., D 1.1 § 8 Abs. 1 AuslG Nr. 1 = VBlBW 1992, 434; Hamb. OVG, Beschluß vom 23.8.1991, InfAuslR 1992, 96; OVG NW, Beschlüsse vom 15.10.1991, InfAuslR 1992, 93 = NVwZ 1992, 704, und vom 16.10.1991, InfAuslR 1992, 94 = NVwZ 1992, 599; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 29.6.1992, InfAuslR 1992, 365; auch Jakober/Lehle/Schwab, aaO., Komm. zu § 1 AuslG RdNr. 44; Kanein/Renner, Ausländerrecht, Komm., 5. Aufl., § 19 AsylVfG, RdNr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.1996 - 4 M 625/96

    Pflicht zum Bewohnen einer Gemeinschaftsunterkunft; Unterbliebene Ausreise;

    Mit der aus § 30 Abs. 3 AuslG 90 übernommenen Gesetzesformulierung werden nicht besondere Kriterien für die Fortdauer des Aufenthalts (neu) begründet, sondern es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung auf § 55 Abs. 2 AuslG 90, der die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung bezeichnet (ebenso zu § 30 Abs. 3 AuslG: OVG NRW, NVwZ 1992, 99 = InfAuslR 1992, 94).
  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 1109/93

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters trotz Besuchsvisums bei von vornherein

    Nach alledem kann hier auch dahinstehen, ob die Frage der unerlaubten Einreise anders zu bewerten wäre, wenn der Antragsteller bereits an der Grenze um Asyl nachgesucht hätte und damit sogleich in den Genuß der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung gekommen wäre (vgl. dazu etwa BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89 -, EZAR 220 Nr. 3 = NVwZ 1992, 682; OVG Berlin 10.11.1992 - 8 B 100.92 -, InfAuslR 1993, 70; OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.1991 - 18 B 2828/91 -, EZAR 011 Nr. 2 = InfAuslR 1992, 94; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1992, S. 30; Hailbronner, Ausländerrecht, § 58 AuslG RdNr. 10; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Aufl., 1992, § 8 AuslG Rdnr. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.1995 - 18 A 1962/93

    Rechtsgrundverweisung; Legalisierung eines Aufenthalts

    § 30 Abs. 3 AuslG (AuslG 1990) enthält eine Rechtsgrundverweisung auf § 55 Abs. 2 AuslG (AuslG 1990) und ermöglicht die Legalisierung eines für längere Zeit geduldeten Aufenthalts (wie Senatsbeschluß vom 16.10.1991 - 18 B 2828/91 -, InfAuslR 1992, 94, ZAR 1992, 38 (Ls)).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1992 - 13 B 11583/92

    Ausländerbehörde ; Aufenthaltsgenehmigung; Versagungsgrund;

    Insofern aber ist umstritten, ob ein Ausländer, der sich - wie der Antragsteller - bei der Einreise zwar im Besitze eines Visums befand, das ihm aufgrund seiner Angaben ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt worden war, weil er es sich nur zu Besuchszwecken hatte ausstellen lassen, der aber tatsächlich von Anfang an einen Daueraufenthalt in der Bundesrepublik anstrebte, erlaubt oder unerlaubt im Sinne des § 69 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG eingereist ist (für eine erlaubte Einreise: Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 24 f., Hofmann, InfAuslR 1991, S. 351 und InfAuslR 1992, S. 246 sowie Pfaff,ZAR 1992, S. 117, für eine unerlaubte Einreise von der auch der Senat bislang ausgegangen ist: Kloesel-Christ, Komm. zum AuslR, § 69 Rdnr. 16, GK-AuslR, § 69 Rdnr. 28, OVG Münster, InfAuslR 1992, S. 94 ff., OVG Hamburg, EZAR 622 Nr. 12, VGH Kassel, EZAR 622 Nr. 10 sowie ZAR 1992, S. 178).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.1996 - 4 M 4027/96

    Sozialhilfe für ausreisepflichtige Ausländer;; Abschiebungshindernis; Ausländer;

    Mit der aus § 30 Abs. 3 AuslG 90 übernommenen Gesetzesformulierung werden nicht besondere Kriterien für die Fortdauer des Aufenthalts (neu) begründet, sondern es handelt sich um eine Rechtsgrundverweisung auf § 55 Abs. 2 AuslG 90, der die Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung bezeichnet (ebenso zu § 30 Abs. 3 AuslG: OVG NW, Beschl. v. 16.10.1991 - 18 B 2828/91 -, NVwZ 1992, 99 = InfAuslR 1992, 94).
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