Rechtsprechung
   BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,465
BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92 (https://dejure.org/1993,465)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92 (https://dejure.org/1993,465)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 (https://dejure.org/1993,465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die Anforderungen aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Verwertung von Erkenntnismaterial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 601
  • InfAuslR 1993, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (215)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Mit ihrer gegen die Nichtzulassung der Berufung erhobenen Beschwerde haben die Beschwerdeführer eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1987 - 9 C 251.86 - (BVerwGE 77, 323) geltend gemacht, soweit das Verwaltungsgericht angenommen hat, daß die Ausländerbehörde bei der Prüfung der Beachtlichkeit eines Folgeantrags eine wesentliche Sachprüfungskompetenz zu übernehmen habe.

    Es kann in diesem Stadium des Verfahrens nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts sein, anstelle des mit besonderer Sachkunde versehenen Bundesamtes, das mit der Sache selbst noch gar nicht befaßt war und demgemäß auch eine Entscheidung über das Asylbegehren noch gar nicht treffen konnte, über diesen Asylanspruch zu befinden (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. September 1988 - 2 BvR 991/87 -InfAuslR 1989, 28 [30 f.]; vgl. auch BVerwGE 77, 323 [327]).

    Sinn der Kompetenzverteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde bei der Behandlung von Folgeanträgen ist es, die eigentliche asylrechtliche Beurteilung beim Bundesamt als der zuständigen, mit besonderer Sachkompetenz versehenen Fachbehörde zu konzentrieren (BVerwGE 77, 323 [327]).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Damit hat es nicht nur (einfaches) Verfahrensrecht verletzt, sondern zugleich auch den Anforderungen des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG nicht hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 f.]).

    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind(vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch im Hinblick auf die Behandlung von Beweisanträgen (vgl. hierzu im einzelnen den Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Bezüglich des Beschwerdeführers zu 1. hat es im wesentlichen ausgeführt: Nach der neueren, höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 33.90 - EZAR 212 Nr. 8) führe nicht jeder glaubhafte und substantiierte neue Umstand zu einer Verpflichtung der Ausländerbehörde, den Folgeantrag an das Bundesamt weiterzuleiten.

    Für seine abweichende Auffassung beruft sich das Verwaltungsgericht übrigens zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1991 (a.a.O.).

  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 1243/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Mit Beschluß vom 17. Januar 1991 - 2 BvR 1243/90 - (InfAuslR 1991, 133 ) hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

    Lediglich wenn das Vorbringen zwar glaubhaft und substantiiert, jedoch von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung zu verhelfen, darf die Ausländerbehörde von einer Weiterleitung des Antrags an das Bundesamt absehen und das Verwaltungsgericht eine darauf gestützt aufenthaltsbeendende Maßnahme bestätigen (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Januar 1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Ermittlungen zum Tatbestand "politisch Verfolgter" sind daraufhin zu überprüfen, ob sie einen hinreichenden Grad an Verläßlichkeit aufweisen und auch dem Umfang nach, bezogen auf die besonderen Gegebenheiten im Asylbereich, zureichend sind(vgl. BVerfGE 76, 143 [162]), namentlich auch im Hinblick auf die Behandlung von Beweisanträgen (vgl. hierzu im einzelnen den Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 1990 - 2 BvR 760/88 -, InfAuslR 1990, 161 [163 ff.]).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Inwieweit allgemeinkundige Tatsachen ausdrücklich zum Gegenstand der Verhandlung gemacht werden müssen, kann dahingestellt bleiben (vgl. BVerfGE 10, 177 [183] einerseits; BVerfGE 48, 206 [209] andererseits).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Sehen prozeßordnungsrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F. - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet freilich Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 81, 123 [129] sowie für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren: BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Der Verfassungsbeschwerde kann bereits nicht entnommen werden, was die Beschwerdeführer bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätten; nur auf der Grundlage eines solchen Vortrags kann aber geprüft und entschieden werden, ob auszuschließen ist, daß die Gewährung rechtlichen Gehörs zu einer anderen, den Beschwerdeführern günstigeren Entscheidung geführt hätte (BVerfGE 28, 17 [19 f.]; 72, 122 [132]).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Damit läßt sich nicht ausschließen, daß das Fachgericht einen als Verfassungsverstoß gerügten Mangel des erstinstanzlichen Urteils aus Gründen nicht nachprüfen konnte, den die Beschwerdeführer zu vertreten haben (vgl. BVerfGE 16, 124 [127]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1011/88

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Information nur eines von

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92
    Sehen prozeßordnungsrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe bzw. - wie vorliegend § 32 AsylVfG a.F. - die Möglichkeit vor, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, so verbietet freilich Art. 19 Abs. 4 GG eine Auslegung und Anwendung dieser Rechtsnormen, welche die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtsweges in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 78, 88 [99] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 81, 123 [129] sowie für die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden vergleichbaren Gebote im zivilgerichtlichen Verfahren: BVerfGE 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 1 BvR 596/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthaltung

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

  • BVerfG, 22.09.1988 - 2 BvR 991/87
  • VGH Bayern, 27.01.1992 - 11 BZ 90.31512
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Die besondere Sachkunde, über die das Bundesamt bei der Entscheidung über Asylanträge verfügen muss (Art. 4 Abs. 3 RL 2005/85/EG; Art. 4 Abs. 4 RL 2013/32/EU) und die dazu führt, dass vorrangig dieses zu entscheiden hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 - InfAuslR 1993, 229 ), begründet für sich allein ebenfalls keine Begrenzung der gerichtlichen Pflicht zur Spruchreifmachung.
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Es liegt nahe, damit auch spezialgesetzliche, prozessuale Konsequenzen zu verbinden und den Streitgegenstand einer Klage nach einer derartigen Unzulässigkeitsentscheidung auf die vom Bundesamt bis dahin nur geprüfte Zulässigkeit des Asylantrags beschränkt zu sehen (siehe auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 - InfAuslR 1993, 229 = juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1987 - 9 C 251.86 - BVerwGE 77, 323 ff., jeweils zur partiell vergleichbaren Rechtslage nach dem AsylVfG 1982).
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1600/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Asylverfahren wegen Verletzung des

    Es genügt mithin schon die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung aufgrund der geltend gemachten Wiederaufgreifensgründe (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, Rn. 23, vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 -, Rn. 22 und vom 3. März 2000 - 2 BvR 39/98 -, Rn. 32; Dickten, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 23. Edition, Stand 01.08.2019, § 71 AsylG Rn. 18).

    Lediglich wenn das Vorbringen des Antragstellers zwar glaubhaft und substantiiert, jedoch von vornherein nach jeder vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung beziehungsweise zur Zuerkennung internationalen Schutzes zu verhelfen, darf der Folgeantrag als unzulässig abgelehnt beziehungsweise die Unzulässigkeitsentscheidung gerichtlich bestätigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 1993 - 2 BvR 1988/92 -, Rn. 23, vom 11. Mai 1993 - 2 BvR 2245/92 -, Rn. 22 und vom 3. März 2000 - 2 BvR 39/98 -, Rn. 32).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht