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   VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582, 24 CE 93.31632   

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VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582, 24 CE 93.31632 (https://dejure.org/1993,10394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.10.1993 - 24 CE 93.31582, 24 CE 93.31632 (https://dejure.org/1993,10394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 24 CE 93.31582, 24 CE 93.31632 (https://dejure.org/1993,10394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Rechtsmittelausschlusses nach § 80 AsylVfG bei Aussetzen der Abschiebung in einen sicheren Drittstaat entgegen § 34a Abs. 2 AsylVfG; Vorlage der Sache an das BVerfG bei Beabsichtigung der Verwerfung der Bestimmung "sicherer Drittstaat" im Asylrecht im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 61
  • InfAuslR 1994, 207
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 1644/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582
    Dieser Standard beinhaltet im wesentlichen, daß der Betroffene nicht befürchten muß, von dem Drittstaat aus - und sei es über weitere Drittstaaten - letztlich in ein Land abgeschoben zu werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist oder in dem ihm aus sonstigen Gründen eine menschenrechtswidrige Behandlung droht ( BVerfG v. 10.8.1993 - 2 BvR 1644/93 ).

    Diesem Vorgehen könnte freilich die Frage entgegengehalten werden, ob für derartige Ermittlungen überhaupt ein hinreichender "Anfangsverdacht" bestanden hat; denn offenkundig darf der Richter die Gültigkeit eines Gesetzes nicht ohne Anhaltspunkte und gleichsam prinzipiell bezweifeln (zu fehlenden Zweifeln an der Sicherheit eines Drittstaates - Schweiz - siehe BVerfG v. 10.8.1993, 2 BvR 1644/93 ).

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582
    Es darf das Gesetz nicht selbst verwerfen; denn diese Kompetenz liegt ausschließlich beim Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 4, 331).
  • BVerfG, 28.09.1993 - 2 BvQ 37/93

    Folgenabwägung bei Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582
    Hält man § 26a AsylVfG mit der zugehörigen Anlage für einen bestimmten Drittstaat für verfassungswidrig, so erstreckt sich diese Annahme auch auf die damit verknüpfte Einschränkung des Rechtsweges im § 34a Abs. 2 AsylVfG mit der Folge, daß der sonst ausgeschlossene Rechtsweg wieder eröffnet wird (zur Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz siehe BVerfG v. 28.9.1993 2 BvQ 37/93 ).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582
    Auch in Eilverfahren ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG jedenfalls dann geboten, wenn die Entscheidung des Eilverfahrens die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnimmt (BVerfGE 46, 43/51 [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL 10/75] ; 63, 131/141).
  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582
    Im übrigen muß die gerichtliche Entscheidung, ein Gesetz für verfassungswidrig zu erklären und dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen, folgendes beachten (siehe BVerfGE 81, 275): Die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen zur Auslegung der betreffenden Norm sind zu berücksichtigen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.1992 - 12 B 2298/90

    Verfassungsmäßigkeit; Aufhebung; Frauenförderungsgesetz; Vorlagebeschluß;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582
    Anders als in dem vom OVG Nordrhein-Westfalen am 10.4.1992 - DVBl 1992, 1372 [OVG Nordrhein-Westfalen 10.04.1992 - 12 B 2298/90] - entschiedenen Fall - siehe das dort berichtete Votum des Bundesverfassungsgerichts - kann die Vorlage nicht auf das Hauptsacheverfahren verschoben werden, weil dieses aus dem genannten Grunde "leerlaufen" wird und der Gesetzesverstoß längst vorher beendet wäre.
  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1938/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein sog. Flughafen-Asyl-Verfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582
    Die gesetzliche Bestimmung eines Staates als "sicherer Drittstaat" ist an den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Art. 16a Abs. 2 Satz 1 und 2 GG zu messen, wonach in dem Staat die Anwendung des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt sein muß (vgl. BVerfG v. 13.9.1993, 2 BvR 1938/93 ; v. 20.9.1993, 2 BvR 1953, 1954/93, auch zur Bedeutung von Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG in diesem Zusammenhang).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582
    Auch in Eilverfahren ist eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG jedenfalls dann geboten, wenn die Entscheidung des Eilverfahrens die endgültige Entscheidung weitgehend vorwegnimmt (BVerfGE 46, 43/51 [BVerfG 05.10.1977 - 2 BvL 10/75] ; 63, 131/141).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.10.2000 - 2 L 118/00

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter; Zulässigkeit der Beschwerde zum

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  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.1994 - A 14 S 75/94

    Zum Beschwerdeausschluß nach AsylVfG 1992 § 80

    Der Senat läßt offen, ob der Ausschluß der Beschwerde nach § 80 AsylVfG (AsylVfG 1992) ausnahmsweise etwa dann nicht eingreift, wenn das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung offensichtlich gegen die richterliche Gesetzesbindung verstoßen hat (vgl BayVGH, Beschluß vom 28.10.1993 - 24 CE 93.31582).

    Es braucht nicht erörtert zu werden, ob der Ausschluß der Beschwerde gemäß § 80 AsylVfG ausnahmsweise etwa dann nicht eingreift, wenn das Verwaltungsgericht mit seiner Entscheidung offensichtlich gegen die richterliche Gesetzesbindung verstoßen hat (vgl. dazu BayVGH, Beschluß vom 28.10.1993 - 24 CE 93.31582 -, - 24 CE 93.31631 -, - 24 CE 93.31632 -).

  • OVG Niedersachsen, 06.01.2010 - 11 ME 588/09

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Abschiebung in den nach § 27a

    Die in älterer, von der Antragsgegnerin zitierter obergerichtlicher Rechtsprechung (OVG Münster, Beschl. v. 17.6.1996 - 13 B 410/96 A -, OVGE 46, 4 ff:, VGH München, Beschl. v. 28.10.1993 - 24 CE 93.31582 und 31632 -, DVBl. 1994, 61 ff.) insoweit sinngemäß noch für statthaft gehaltene "außerordentliche Beschwerde" ist spätestens seit dem Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3220) ausgeschlossen (vgl. nunmehr ausdrücklich auch VGH München, Beschl. v. 10.11.2008, a. a. O.).
  • VGH Hessen, 20.03.1996 - 12 TG 931/96

    Zum Beschwerdeausschluß nach AsylVfG 1992 § 80 - Abschiebungshindernisse

    Es kann hier offen bleiben, ob der Rechtsmittelausschluß nach § 80 AsylVfG ausnahmsweise nicht für solche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen gilt, die schon ihrer Art nach vom Gesetz ausnahmslos verboten sind (vgl. dazu Bay. VGH, 28.10.1993 - 24 CE 93.31582 -, EZAR 632 Nr. 18 = BayVBl 1994, 145); denn eine derartige Fallkonstellation liegt auch nach dem Vorbringen des Antragsgegners hier nicht vor.
  • OVG Brandenburg, 07.04.1994 - 4 B 12/94

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Asylrechtsverfahren; Asylrechtliche

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  • OVG Brandenburg, 30.03.1994 - 4 B 7/94

    Asylrecht bei Einreise aus einem sicheren Drittland; Zulässigkeit einer

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  • VG Karlsruhe, 28.02.2001 - A 10 K 13155/98

    Einreise aus sicherem Drittstaat - Tschechische Republik; Anfechtungsklage

    Es fehlt an jeglichem greifbaren Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber im Wege des sog. Konzepts der normativen Vergewisserung zu Unrecht angenommen habe, in der Tschechischen Republik sei die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht sichergestellt (vgl. auch BayVGH, Urt.v. 24.03.1998 -- 19 BA 94.35447 -- (juris), und B. v. 28.10.1993, InfAuslR 1994, 207 unter ausführlicher Auswertung von Stellungnahmen des Bundesministeriums des Innern, wonach der Grundsatz des sog. non refoulement in der Tschechischen Republik beachtet werde).
  • VG München, 02.09.2013 - M 16 E 13.30861

    Dublin II-Verfahren; Zurückschiebung in die Niederlande

    Zurückschiebungen in Mitgliedsstaaten der Dublin-II-Verordnung unterliegen dabei denselben Einschränkungen wie sie für Abschiebungsanordnungen nach § 34 a Abs. 1 und 2 AsylVfG gelten, denn auch hier geht es letztlich um die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, über einen Asylantrag aufgrund ihres Selbsteintrittsrechtes auch dann zu entscheiden, wenn nach der Dublin II-Verordnung zwar ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig wäre, aber feststeht, dass die Durchführung eines ordnungsgemäßen Asylverfahrens in diesem Mitgliedstaat nicht gewährleistet ist (vgl. VG Ansbach, B. v. 5.6.2013 - AN 9 E 13.30363 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 28.10.1993 - 24 CE 93.31582 - juris Rn. 17 zu § 18 Abs. 3 und § 19 Abs. 3 AsylVfG; vgl. auch VG Trier, B. v. 8.4.2011 - 5 L 429/11. TR).
  • VG Ansbach, 01.07.2013 - AN 9 E 13.30401

    Asylrecht Syrien

    Es wäre geradezu sinnwidrig unter solchen Umständen umfangreicheren Rechtsschutz zu gewähren als nach § 34 a AsylVfG (BayVGH, B.v.28.10.1993 - 24 CE 93.31582 - juris Rn. 17).
  • VG Ansbach, 28.06.2013 - AN 9 E 13.30402

    Kein Eilrechtsschutz gegen Zurückschiebung nach Bulgarien

    Es wäre geradezu sinnwidrig, unter solchen Umständen umfangreicheren Rechtsschutz zu gewähren als nach § 34 a AsylVfG (BayVGH, B. v. 29.10.1993, 24 CE 93.31582 - juris).
  • VG Ansbach, 05.06.2013 - AN 9 E 13.30363

    Unzulässiger Eilantrag gegen Zurückschiebung eines Syrers nach Bulgarien

  • VG Freiburg, 06.10.1995 - A 7 K 12929/94

    Anspruch eines jugoslawischen Staatsangehörigen albanischer Volkszugehörigkeit

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   VGH Bayern, 28.10.1993 - 24 CE 31.631   

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VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 24 CE 31.631 (https://dejure.org/1993,28537)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Rechtsmittelausschlusses nach § 80 AsylVfG bei Aussetzen der Abschiebung in einen sicheren Drittstaat entgegen § 34a Abs. 2 AsylVfG; Vorlage der Sache an das BVerfG bei Beabsichtigung der Verwerfung der Bestimmung "sicherer Drittstaat" im Asylrecht im ...

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 61
  • InfAuslR 1994, 207
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