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   OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92   

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OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92 (https://dejure.org/1994,4325)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.08.1994 - 6 A 10598/92 (https://dejure.org/1994,4325)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. August 1994 - 6 A 10598/92 (https://dejure.org/1994,4325)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1995, 211
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    Aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - läßt sich nicht entnehmen, daß Angehörigen der Ahmadiyya- Glaubensgemeinschaft durch die Anwendung der §§ 295 C, 298 B und C PPC politische Verfolgung bereits mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht.

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht dort im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. August 1992 (a.a.O.) die Auffassung vertreten, daß auch für den nicht vorverfolgten Ahmadi zur Versagung des Asylrechts eine konkret belegbare Rechtspraxis nachgewiesen werden müsse, aus der sich die Respektierung der privaten Glaubensausübung ergebe, wofür es nicht allein genüge, daß nur wenige Fälle einer Verfolgung interner Glaubenspraktizierung bekannt seien.

  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89

    Religiöse Verfolgung als Asylgrund

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    Denn auch wenn die Beigeladenen, soweit sie damals bereits lebten, von den damit einhergehenden Behelligungen betroffen gewesen sein sollten, wären diese doch nicht mehr für ihre erst im Jahre 1990 erfolgte Ausreise ausschlaggebend gewesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 - BVerwGE, 52 ff.).

    Bei der erforderlichen Rückschau auf das Jahr 1990 als dem Jahr der Ausreise der Beigeladenen war die Gefahr einer allgemeinen Gruppenverfolgung der Ahmadis auf absehbare Zeit auszuschließen, nachdem die nach dem Abklingen der Ausschreitungen des Jahres 1974 bestehen gebliebene Konfliktlage in diesem Jahr und in der Folgezeit nicht mehr in eine asylerhebliche Gruppenverfolgung der Anhänger der Ahmadiyya-Bewegung umgeschlagen war (vgl. wegen der Begründung im einzelnen die Urteile des 13. Senats des erkennenden Gerichts vom 4. Dezember 1991 - 13 A 10013/87 u.a. - sowie ferner Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1990, a.a.O. und vom 23. Juli 1991 - 9 C 107.90 und 9 C 144.90 - , das darin sowohl vor dem Hintergrund der tatsächlichen Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wie auch des 13. Senats des erkennenden Gerichts eine Vorverfolgung der Betroffenen allein auf der Grundlage dieser latenten Gefährdungslage für die Jahre nach 1974/75 verneint hat).

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    Auch politisch motivierte Verfolgungshandlungen Dritter können einen Asylgrund darstellen, nämlich dann, wenn der Staat für diese Handlungen mitverantwortlich ist, weil er sie anregt oder unterstützt oder doch zumindest tatenlos hinnimmt und damit den Betroffenen den erforderlichen Schutz versagt, weil er hierzu nicht willens oder nicht in der Lage ist (BVerwG, U.v. 03.12.1985, NVwZ 1986, 307, 308).
  • BVerwG, 22.09.1986 - 9 C 13.86

    Deutsche Volkszugehörige - Kriegsgefangenschaft - Ausländischer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    Deshalb sind derartige Angriffe Dritter dann - aber auch nur dann - von dem betreffenden Staat nicht zu verantworten, wenn er der Gefahr solcher Übergriffe "im großen und ganzen erfolgreich begegnet, selbst wenn ihm eine lückenlose Verhinderung und Ahndung aller in seinem Machtbereich auftretender Vorfälle mißlingt" und die Angehörigen der Zielgruppe solcher Angriffe deshalb vor Diskriminierungen und Straftaten nicht völlig sicher sind (BVerwG, U.v. 06.10.1987 - BVerwGE 9 C 13.86 -, InfAuslR 1988, 57, 59).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 9 B 412.83

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    Außerdem gehen sie weit über die Zufügung bloßer Nachteile hinaus und erreichen jedenfalls die Intensität einer asylerheblichen Rechtsgutverletzung (vgl. BVerwG, B.v. 14.03.1994 - 9 B 412.83 - , Buchholz § 1 AsylVfG Nr. 20; GK-AsylVfG, II - § 32 Anhang 1, Rdnr. 558).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - A 16 S 858/93

    Zur Situation der Ahmadi in Pakistan - Rechtsanwendungspraxis hinsichtlich der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    In dieser Entscheidung wird die Verfassungsmäßigkeit der Ordinance XX vom 24. April 1984 festgestellt, worin lediglich eine Bestätigung der bisherigen Rechtslage zu sehen ist (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. September 1993 - A 16 S 858/93).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1991 - 13 A 10011/87

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Rückkehr nach Pakistan; Politische Verfolgung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    Aufgrund der dabei festgestellten Geschichte der Ahmadis ist es zu der Auffassung gelangt, daß sich im Rahmen der gebotenen Zukunftsprognose zwar einerseits eine Verfolgung der Anhänger dieser Bewegung in Pakistan nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt (vgl. das - allerdings nicht rechtskräftig gewordene - Urteil vom 7. März 1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990, S. 350), daß andererseits aber eine solche Verfolgung auch nicht etwa mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. das Urteil vom 5. Juni 1991 - 13 A 10011/87.OVG - InfAuslR 1991, S. 332).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    Die Vorverfolgungsbetroffenheit der Beigeladenen ergibt sich jedoch daraus, daß dem Beigeladenen zu 1) persönlich vor der Ausreise in Anknüpfung an das asylerhebliche Merkmal seiner Religionszugehörigkeit asylrelevante Rechtsgutverletzungen drohten und zugefügt worden sind, und daß sie vor diesem Hintergrund gezwungen waren, ihre Heimat aus begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85 u.a. - NVwZ 1991, 768).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 107.90

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft - Asylberechtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    Bei der erforderlichen Rückschau auf das Jahr 1990 als dem Jahr der Ausreise der Beigeladenen war die Gefahr einer allgemeinen Gruppenverfolgung der Ahmadis auf absehbare Zeit auszuschließen, nachdem die nach dem Abklingen der Ausschreitungen des Jahres 1974 bestehen gebliebene Konfliktlage in diesem Jahr und in der Folgezeit nicht mehr in eine asylerhebliche Gruppenverfolgung der Anhänger der Ahmadiyya-Bewegung umgeschlagen war (vgl. wegen der Begründung im einzelnen die Urteile des 13. Senats des erkennenden Gerichts vom 4. Dezember 1991 - 13 A 10013/87 u.a. - sowie ferner Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1990, a.a.O. und vom 23. Juli 1991 - 9 C 107.90 und 9 C 144.90 - , das darin sowohl vor dem Hintergrund der tatsächlichen Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wie auch des 13. Senats des erkennenden Gerichts eine Vorverfolgung der Betroffenen allein auf der Grundlage dieser latenten Gefährdungslage für die Jahre nach 1974/75 verneint hat).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.1990 - 13 A 15/87

    Ahmadis; Rückkehr nach Pakistan; Politische Verfolgung aus religiösen Gründen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
    Aufgrund der dabei festgestellten Geschichte der Ahmadis ist es zu der Auffassung gelangt, daß sich im Rahmen der gebotenen Zukunftsprognose zwar einerseits eine Verfolgung der Anhänger dieser Bewegung in Pakistan nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen läßt (vgl. das - allerdings nicht rechtskräftig gewordene - Urteil vom 7. März 1990 - 13 A 15/87 - InfAuslR 1990, S. 350), daß andererseits aber eine solche Verfolgung auch nicht etwa mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht (vgl. das Urteil vom 5. Juni 1991 - 13 A 10011/87.OVG - InfAuslR 1991, S. 332).
  • BVerfG, 17.01.1994 - 2 BvR 1346/93
  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 51.91

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 07.10.1992 - 9 B 198.92

    Feststellung der Anwendbarkeit von Strafbestimmungen - Strafverfolgung wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1993 - 19 A 10360/89

    Asylrelevante politische Vefolgung ; Vorverfolgung; Pakistan; Ahmadis; Rückkehr

  • BVerwG, 03.07.1991 - 9 C 144.90

    Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 52.91

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls - Rechtmäßigkeit der

  • VG Lüneburg, 18.06.2002 - 1 A 345/99

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Ahmadis; Ahmadiyya; Asyl;

    2000 - A 6 S 672/99 - ; ebenso BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 9 C 279.94 - ; BVerwG, NVwZ 1994, 4oo; Hess.VGH, Urt. v. 3o.1.1995 - 10 UE 2626/92 - ;OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.1.1996 - 12 L 3695/95 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.1.1996 - 6 A 13364/95 - ; VG Köln, Urt. v. 2.9.1997 - 2 K 4692/97.A - ;OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.11.1997 - 6 A 12234/96.OVG - ; Urteile der Kammer v. 23.7.1999 - 1 A 695/97 - und v. 18.6.2002 - 1 A 189/99 - m.w.N. ).

    In diesem Klima wird die ohnehin weitgehend korrupte Polizei (Lagebericht des Ausw. Amtes v. 2.1.2002 und I 1 des Lageberichts des Ausw. Amtes v. 16.1.1998) nachhaltig zu einseitig-parteilichem Verhalten ermutigt, etwa zum Verzögern gebotener Amtshandlungen bzw. zur Untätigkeit bei Ausschreitungen gegen Ahmadis (vgl. ai v. 1.12.2000), zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Opfer statt Störer, zum Legen falscher Spuren und Schaffen von Vorwänden zwecks Verwüstung von Kirchen und Häusern (vgl. NZZ v. 9.5.1998), zu grundlosen Verhaftungen (am 9.5.1997 in Lahore, vgl. "Ahmadi-Muslim-Jamaat" Nr. 3 v. Dez. 1997), ggf. zu Folterungen mit der Folge "death in custody" (I 4 des Lageberichts des Ausw. Amtes v. 16.1.1998) oder dem schlichten "Verschwindenlassen" (Lagebericht, AA v. 2.1.2002, S. 13), so wie das alles schon einmal Ende der 80er-Jahre der Fall war (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211 m. zahlr. w. N.).

    Dabei ist das Verhalten orthodoxer Moslems dem pakistanischen Staat als mittelbare staatliche Verfolgung zuzurechnen, da eine nur verbal versicherte Schutzbereitschaft des Staates, an der es im übrigen fehlt, nicht ausreicht (OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211; HessVGH, Urt. v. 15.3.1995 - 1o UE 1o2/94 -).

    Dass es sich bei den geschilderten Nachstellungen und Bedrohungen um solche handelt, die als staatlich geduldete, ja sogar erwünschte, jedenfalls unbeanstandet und tatenlos hingenommene Maßnahmen extremistischer Mullahs zu qualifizieren sind, die sich gegen eine religiöse Minderheit - die Ahmadis - richten und die damit im Falle ihrer Verschärfung als mittelbare Staatsverfolgung im Sinne der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211) zu werten sind, braucht unter diesen Umständen nicht mehr betont zu werden.

  • VG Lüneburg, 18.06.2002 - 1 A 189/99

    Ahmadiyya; Asyl; Asylberechtigte; Asylbewerber; beachtliche Wahrscheinlichkeit;

    2000 - A 6 S 672/99 - ; ebenso BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 9 C 279.94 - ; BVerwG, NVwZ 1994, 4oo; Hess.VGH, Urt. v. 3o.1.1995 - 10 UE 2626/92 - ;OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.1.1996 - 12 L 3695/95 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.1.1996 - 6 A 13364/95 - ; VG Köln, Urt. v. 2.9.1997 - 2 K 4692/97.A - ;OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.11.1997 - 6 A 12234/96.OVG - ).

    In diesem Klima wird die ohnehin weitgehend korrupte Polizei (Lagebericht des Ausw. Amtes v. 2.1.2002 und I 1 des Lageberichts des Ausw. Amtes v. 16.1.1998) nachhaltig zu einseitig-parteilichem Verhalten ermutigt, etwa zum Verzögern gebotener Amtshandlungen bzw. zur Untätigkeit bei Ausschreitungen gegen Ahmadis, zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Opfer statt Störer, zum Legen falscher Spuren und Schaffen von Vorwänden zwecks Verwüstung von Kirchen und Häusern (vgl. NZZ v. 9.5.1998), zu grundlosen Verhaftungen (am 9.5.1997 in Lahore, vgl. "Ahmadi-Muslim-Jamaat" Nr. 3 v. Dez. 1997), ggf. zu Folterungen mit der Folge "death in custody" (I 4 des Lageberichts des Ausw. Amtes v. 16.1.1998) oder dem schlichten "Verschwindenlassen" (Lagebericht, AA v. 2.1.2002, S. 13), so wie das alles schon einmal Ende der 80er-Jahre der Fall war (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211 m. zahlr. w. N.).

    Dabei ist das Verhalten orthodoxer Moslems dem pakistanischen Staat als mittelbare staatliche Verfolgung zuzurechnen, da eine nur verbal versicherte Schutzbereitschaft des Staates, an der es im übrigen fehlt, nicht ausreicht (OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211; HessVGH, Urt. v. 15.3.1995 - 1o UE 1o2/94 -).

    Dass es sich bei den geschilderten Nachstellungen und Bedrohungen um solche handelt, die als staatlich geduldete, ja sogar erwünschte, jedenfalls unbeanstandet und tatenlos hingenommene Maßnahmen extremistischer Mullahs zu qualifizieren sind, die sich gegen eine religiöse Minderheit - die Ahmadis - richten und die damit im Falle ihrer Verschärfung als mittelbare Staatsverfolgung im Sinne der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211) zu werten sind, braucht unter diesen Umständen nicht mehr betont zu werden.

  • VG Lüneburg, 22.05.2002 - 1 A 204/99

    Ahmadiyya; Ahmadiyya-Gemeinschaft; Asyl; Asylberechtigung; beachtliche

    2000 - A 6 S 672/99 - ; ebenso BVerwG, Urt. v. 25.1.1995 - 9 C 279.94 - ; BVerwG, NVwZ 1994, 4oo; Hess.VGH, Urt. v. 3o.1.1995 - 10 UE 2626/92 - ;OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.1.1996 - 12 L 3695/95 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 30.1.1996 - 6 A 13364/95 - ; VG Köln, Urt. v. 2.9.1997 - 2 K 4692/97.A - ;OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.11.1997 - 6 A 12234/96.OVG - ).

    In diesem Klima wird die ohnehin weitgehend korrupte Polizei (Lagebericht des Ausw. Amtes v. 2.1.2002 und I 1 des Lageberichts des Ausw. Amtes v. 16.1.1998) nachhaltig zu einseitig-parteilichem Verhalten ermutigt, etwa zum Verzögern gebotener Amtshandlungen bzw. zur Untätigkeit bei Ausschreitungen gegen Ahmadis, zum strafrechtlichen Vorgehen gegen Opfer statt Störer, zum Legen falscher Spuren und Schaffen von Vorwänden zwecks Verwüstung von Kirchen und Häusern (vgl. NZZ v. 9.5.1998), zu grundlosen Verhaftungen (am 9.5.1997 in Lahore, vgl. "Ahmadi-Muslim-Jamaat" Nr. 3 v. Dez. 1997), ggf. zu Folterungen mit der Folge "death in custody" (I 4 des Lageberichts des Ausw. Amtes v. 16.1.1998) oder dem schlichten "Verschwindenlassen" (Lagebericht, AA v. 2.1.2002, S. 13), so wie das alles schon einmal Ende der 80er-Jahre der Fall war (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211 m. zahlr. w. N.).

    Dabei ist das Verhalten orthodoxer Moslems dem pakistanischen Staat als mittelbare staatliche Verfolgung zuzurechnen, da eine nur verbal versicherte Schutzbereitschaft des Staates, an der es im übrigen fehlt, nicht ausreicht (OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211; HessVGH, Urt. v. 15.3.1995 - 1o UE 1o2/94 -).

    Dass es sich bei den vom Kläger geschilderten Übergriffen und Folterungen um solche handelt, die als staatlich geduldete, ja z.T. sogar erwünschte, jedenfalls unbeanstandet und tatenlos hingenommene Maßnahmen zu qualifizieren sind, die sich gegen eine religiöse Minderheit - die Ahmadis - richten und die damit als mittelbare Staatsverfolgung im Sinne der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, InfAuslR 1995, 211) zu werten sind, braucht unter diesen Umständen nicht mehr betont zu werden.

  • VGH Hessen, 15.03.1995 - 10 UE 102/94

    Asylrecht: Pakistan - mittelbare Gruppenverfolgung der Ahmadis; fehlende

    Soweit demgegenüber das Auswärtige Amt daraus den Schluß gezogen hat, die damalige pakistanische Regierung habe den Ahmadis weiterhin den bereits existierenden Schutz zukommen lassen (vgl. AA an VG Saarlouis vom 03.07.1984 S. 2) und soweit das Bundesverwaltungsgericht für den Zeitraum ab November 1974 aufgrund der Feststellungen im Berufungsurteil des erkennenden Senats vom 3. Februar 1989 - 10 UE 759/84 - davon ausgegangen ist, der pakistanische Staat habe nicht nur gegenüber Massenausschreitungen, sondern auch gegenüber Angriffen auf Leib und Leben einzelner Ahmadis in der Regel Schutz gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 60.89 - BVerwGE 87 S. 52 (61); uneingeschränkt ebenso: Hamb. OVG, Urteil vom 19.06.1992 - OVG Bf IV 19/88 - OVG Schleswig, Urteil vom 15.07.1992 - 5 L 9/91 - Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.1994 - 21 B 88.30859 -, a.A. im Einzelfall: Bayer. VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 - ebenso, allerdings nur bis 1989: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.05.1992 - A 16 S 1431/91 - OVG Saarlouis, Urteil vom 24.06.1992 - 3 R 71/84 -), hält der Senat nach Auswertung weiterer Erkenntnismittel an seiner damaligen tatsächlichen Einschätzung nach wie vor fest, wonach jedenfalls bei Einzelübergriffen eine staatliche Schutzbereitschaft nicht bestand (so auch: OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 30.08.1994 - 6 A 10598/92 - OVG Bremen, Urteil vom 07.11.1994 - 4 AS 230/88 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 -: regional begrenzt).

    Es sind nämlich - wie oben ausgeführt - eine erhebliche Anzahl von Strafverfahren wegen Glaubensausübungen in diesem Bereich - und zwar in allen Landesteilen und auch in den Großstädten - eingeleitet worden, die zu einem Teil auch zu asylerheblichen Eingriffen geführt haben, und es sind weder Gerichtsentscheidungen, noch administrative Maßnahmen oder eine anerkannte allgemeine Rechtsüberzeugung vorhanden, die die ihrem inhaltlichen Geltungsbereich nach auch die Religionsausübung der Ahmadis im Privatbereich erfassenden Strafvorschriften gegenüber der privaten Religionsausübung zurücknehmen und so gezielt für die Praxis unschädlichen machen (vgl. u.a. AA an Hess. VGH vom 20.07.1994 S. 6; Gutachten Dr. Conrad an Hess. VGH vom 31.10.1994; ausdrücklich ebenso: OVG Rheinl.-Pfalz, Urteile vom 07.03.1990- 13 A 15/87 - InfAuslR 1990 S. 350 und vom 30.08.1994 - 6 A 10598/92 - OVG NW, Urteil vom 03.02.1993 - 19 A 10010/90 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.03.1993 - A 16 S 1437/92 - Bayer. VGH, Urteil vom 26.11.1992 - 21 B 88.30986 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2000 - A 6 S 672/99

    Pakistan: Keine Gruppenverfolgung der Ahmadis

    Der Kläger hat nicht dargelegt, dass er bzw. sein Prozessbevollmächtigter, dessen Wissen er sich zurechnen lassen muss, erst innerhalb von drei Monaten vor Stellung seines Folgeantrages vom Mai 1996 (§ 51 Abs. 3 VwVfG) von der im Info-Schnelldienst AuAs 1995, S. 176 f. veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3.5.1995 - 2 BvR 2236/94 - und der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 30.8.1994 - 6 A 10598/92.OVG - Kenntnis erhalten hat oder ohne grobes Verschulden außerstande war, sie in seinem durch Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21.2.1996 abgeschlossenen früheren Asylverfahren geltend zu machen (§ 51 Abs. 2 VwVfG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1996 - 6 A 13364/95
    An dieser Auffassung hält der Senat auch nach der Kritik der Vorinstanz an seinem diesbezüglich grundsätzlichen Urteil vom 30. August 1994 - 6 A 10598/92 - (InfAuslR 1995, 211 ff.) fest.
  • OVG Saarland, 15.03.2002 - 9 Q 59/01

    Antrag eines pakistanischen Staatsangehörigen auf Anerkennung als

    u.a.: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.12.1994 - A 16 G 1382/93 - BayVGH, Urteile vom 24.7.1995 - 21 B 91.30269 - und vom 19.5.1993 - 21 B 88.30848 - HessVGH, Urteile vom 30.1.1995 - 10 UE 204/91 - und vom 5.12.1994 - 10 UE 2414/90 - OVG Nds., Urteile vom 22.9.1995 - 12 L 3142/95 -, vom 10.10.1995 - 12 L 3372/95 -, vom 25.1.1996 - 12 L 4053/94 - und vom 29.2.1996 - 12 L 6696/95 -, unter Aufgabe der früheren gegenteiligen Rechtsprechung; OVG NW, Beschlüsse vom 6.12.1995 - 19 A 10214/90 - und vom 18.3.1997 - 19 A 2123/97.A - OVG Rh-Pf, Urteil vom 30.8.1994, InfAuslR 1995, 211, mit dem die Verpflichtung zur Anerkennung eines vorverfolgten Ahmadis ausgesprochen wird; OVG Schleswig, Urteil vom 18.3.1998 - 2 L 21/98 - Thür.OVG, Urteil vom 30.9.1998 - 3 KO 864/98 - OVG Hamburg, Beschluß vom 2.3.1999 - OVG Bf IV 13/95 -.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.1997 - 6 A 11282/97

    Pakistan; Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Abschiebungshindernis

    Nach Pakistan zurückkehrende, unverfolgt aus ihre Heimat ausgereiste Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft sind aufgrund der Bestimmungen des pakistanischen Strafgesetzbuches und zur Vermeidung von dem Staat zurechenbaren Übergriffen Dritter (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. August 1994 - 6 A 10598/92.OVG -) gehalten, ihre Religion in der Öffentlichkeit zu verbergen.
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