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   OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1995 - 17 A 3538/92   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.1995 - 17 A 3538/92 (https://dejure.org/1995,4189)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.05.1995 - 17 A 3538/92 (https://dejure.org/1995,4189)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 (https://dejure.org/1995,4189)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Visum; Gefährdung der Interessen der BRD; Rückkehr; Zweckfremde Nutzung; Asylberechtigter; Rückkehrbereitschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 608
  • DVBl 1996, 216 (Ls.)
  • InfAuslR 1996, 309
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 2 B 6.17

    Erteilung eines Visums zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland, der

    Vielmehr ist erforderlich, dass die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht erreicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 N 38.07 -, juris Rdn. 4 f. m.w.N.; OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 -, juris Rdn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 3 B 6.09

    Marokko; Besuchsvisum; Besuchszeitraum; Verstreichen; Erledigung;

    Daher müssen für die Annahme einer Gefahr für die öffentliche Ordnung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e SGK die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft ein solches Gewicht haben, dass die anzustellende Rückkehrprognose negativ ausfällt, weil die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs des Ausländers im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (vgl. OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 -, NVwZ-RR 1996, 608; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - OVG 2 S 38.07 -, InfAuslR 2008, 22, 23; Bäuerle in GK-AufenthG, Stand November 2006 und Juni 2007, Rzn. 124, 129 f. zu § 5, jew. zum nationalen Recht der Bundesrepublik Deutschland).

    Unterhalb dieser Schwelle verbleibende Rückkehrzweifel sind im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung bei der Abwägung zwischen den Interessen der Bundesrepublik Deutschland und dem Gewicht des Besuchswunsches zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113/96 -, NVwZ-RR 1997, 319; OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil vom 27. August 2003, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09

    Erteilung von Schengen-Visa für ukrainische Staatsangehörige zum Besuch ihres

    An die zur alten Rechtslage ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach Zweifel an der Rückkehrbereitschaft einer Visumserteilung auf der Tatbestandsebene nur dann entgegenstehen, wenn die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538.92 -, NVwZ-RR 1996, 608, zum Regelversagungsgrund in § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG [jetzt: § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG] und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2009, a.a.O. Rn. 41 m.w.N. zu Art. 5 Abs. 1 Buchstabe e SGK), kann bereits deshalb nicht angeknüpft werden, weil diese eine auf der Rechtsfolgeseite nachgeschaltete Ermessensentscheidung voraussetzt, in deren Rahmen eine Abwägung des Risikos zweckfremder Nutzung des Visums mit dem Gewicht des angegebenen kurzfristigen Aufenthaltszwecks erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 1 B 113.96 -, NVwZ-RR 1997, 319).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2007 - 2 N 38.07

    Versagung eines Schengenvisums

    Sie macht geltend, dieser Maßstab weiche von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 31. Mai 1995 (NVwZ-RR 1996, S. 608, vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 25. Februar 1998 - 17 A 4020/96 - veröffentlicht in juris) ab, wonach der Regelversagungstatbestand des § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990 der Gefährdung und Beeinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland erst greife, wenn die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft eines um ein Besuchsvisum nachsuchenden Ausländers derartig gewichtig seien, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist als die Wahrscheinlichkeit der Rückkehr.
  • VG Berlin, 04.06.2013 - 23 L 165.13

    Ausländerrecht: Erteilung eines Besuchsvisums für einen Syrer - Verwurzelung als

    Richtig ist zwar, dass die Pflege der Kontakte gegenwärtig schwer anderweitig, etwa durch Brief- oder Telefonverkehr sowie durch Besuche durch die in Deutschland lebenden Familienangehörigen im Heimatland des Ausländers in zumutbarer Weise gepflegt werden können (vgl. OVG Münster, Urteil vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538.92 -, InfAuslR 1996, 309 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2013 - 3 N 39.13

    Visumversagung bei Rückkehrzweifeln

    So äußerten sich der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1996 (1 B 113.96, NVwZ-RR 1997, 319) sowie das Urteil des OVG Münster vom 31. Mai 1995 (17 A 3538/92, InfAuslR 1996, 309) zu der Rechtslage nach dem AuslG 1990 (vgl. dazu auch den von der Beklagten angeführten Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 14. September 2007 (OVG 2 N 38.07, juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1998 - 17 A 5599/96

    Entscheidung der Auslandsvertretung; Ermessen; Kein Besuchsvisum;

    vgl.: Urteil des Senats vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 -, InfAuslR 1996, 309 = NVwZ-RR 1996, 608, m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 17 A 5464/94

    Geschäftsreisevisum; Libyscher Antragssteller; Technologiebeschaffer

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob das begehrte Visum erteilt werden muß oder aus Rechtsgründen nicht erteilt werden darf, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats, vgl. Urteil des Senats vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 -, NVwZ-RR 1996, 608 = InfAuslR 1996, 309 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1997 - 17 A 4938/94

    Dringender humanitärer Grund; Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft;

    17 A 3538/92 .., NVwZ..RR 1996, 608 = InfAuslR 1996, 309 n.w.N.
  • VG Berlin, 19.03.2010 - 3 K 298.09

    Visum; Sri Lanka; Besuchsvisum; fehlende Rückkehrbereitschaft; alleinstehende

    Die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft des Ausländers müssen ein solches Gewicht haben, dass die Wahrscheinlichkeit eines beabsichtigten dauerhaften Verbleibs im Bundesgebiet wesentlich höher einzuschätzen ist, als die Wahrscheinlichkeit seiner Rückkehr (Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 31. Mai 1995 - 17 A 3538/92 - zitiert nach juris, Rz. 8; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2007 - 2 N 38.07 - zitiert nach juris, Rz. 5).
  • VG Frankfurt/Oder, 10.05.2023 - 3 L 25/23
  • VG Berlin, 04.06.2009 - 22 V 71.08

    Visum für Imam

  • VG Berlin, 18.09.2008 - 2 V 29.08

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Verweigerung der Erteilung eins Besuchsvisums

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