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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96 (https://dejure.org/1998,1833)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.03.1998 - 18 B 1718/96 (https://dejure.org/1998,1833)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. März 1998 - 18 B 1718/96 (https://dejure.org/1998,1833)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 1998, 393
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    Weil die Anforderungen an das Maß der Wiederholungswahrscheinlichkeit mit zunehmender Schwere der zu erwartenden Straftaten geringer werden, BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307 f. m.w.N., besteht nach schweren strafrechtlichen Verfehlungen im Regelfall eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für erneute erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

    Nach § 12 AufenthG/EWG erfordert die Ausweisung aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers u. a. eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, es muß eine tatsächliche und hinreichende schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gemeinschaft berührt, BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 15 m.w.N.

    Das trifft häufig und typischerweise vor allem bei schweren strafrechtlichen Verfehlungen zu, vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307 f., wie sie in § 47 Abs. 1 AuslG aufgeführt sind.

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Regelrechtsfolge unabhängig davon gilt, ob im Einzelfall generalpräventive, vgl. Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1997 - 18 B 2490/96 -, oder spezialpräventive Gründe, die den Ausweisungstatbeständen des § 47 AuslG in gleicher Weise zugrundeliegen, vgl. zu den Zwecken der Ausweisungstatbestände: BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/72 -, BVerfGE 50, 167, 175 f., BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 10 f.

    § 47 Abs. 1 AuslG betrifft Fälle schwerer und besonders schwerer Kriminalität, in denen schon unter Geltung des § 48 Abs. 1 aF AuslG im allgemeinen ein - den Ausweisungsschutz des Ausländers überwiegendes - dringendes generalpräventives Bedürfnis bejaht wurde, über die strafrechtliche Sanktion hinaus andere Ausländer von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten, vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 11.

    Nach § 12 AufenthG/EWG erfordert die Ausweisung aus Anlaß einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers u. a. eine konkrete Gefahr neuer Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, es muß eine tatsächliche und hinreichende schwere Gefährdung vorliegen, die ein Grundinteresse der Gemeinschaft berührt, BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1983 - 1 B 80.83 -, InfAuslR 1983, 307 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 15 m.w.N.

  • BVerwG, 05.02.1997 - 1 B 16.97
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    Diese sind durch einen atypischen Geschehensablauf gekennzeichnet, der so bedeutsam ist, daß er jedenfalls das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regel beseitigt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1997 - 1 B 16.97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 13, S. 22 f. m.w.N.

    Bei der voller gerichtlicher Nachprüfung unterliegenden Beurteilung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, sind alle Umstände der strafgerichtlichen Verurteilung und die sonstigen Verhältnisse des Betroffenen zu berücksichtigen, wie sie in § 45 Abs. 2 AuslG näher umschrieben werden; dabei steht der Behörde ein Ermessensspielraum erst dann zu, wenn kein Regel-, sondern ein Ausnahmefall im vorbeschriebenen Sinne vorliegt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1997 - 1 B 16.97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 13, S. 22 f. m.w.N.; Senatsbeschluß vom 13. März 1996 - 18 B 2485/94 -, und Senatsurteil vom 11. Juni 1996 - 18 A 4197/92 -.

    Insoweit sind sowohl hinsichtlich der Eingliederung des Antragstellers in die hiesigen Verhältnisse als auch bezüglich seiner persönlichen, familiären und beruflichen Bindungen im Bundesgebiet im Hinblick auf die - ebenfalls nicht aus dem Rahmen des üblichen fallende - Aufenthaltsdauer keine atypischen Besonderheiten erkennbar, vgl. BVerwG, Beschluß vom 5. Februar 1997 - 1 B 16.97 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 13, S. 23.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1994 - 18 A 2945/92

    Istausweiung; Ausweisungsschutzregelungen; Duldung der Ausweisung; Befristung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    Auf den besonderen Ausweisungsschutz nach Art. 3 Abs. 1 und 3 ENA kann sich der Antragsteller schon wegen des verwirklichten Ist-Ausweisungstatbestandes nicht berufen, vgl. Senatsbeschluß vom 20. September 1994 - 18 A 2945/92 -, InfAuslR 1995, 99 = NVwZ-RR 1995, 353.
  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 B 256.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Auslegung der Worte "in der Regel"

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    Auch die persönliche Beziehung des Antragstellers zu einer türkischen Staatsangehörigen, die nicht einmal auf besonderen Ausweisungsschutz nach § 48 Abs. 1 AuslG führt, begründet keinen Ausnahmefall, vgl. (betreffend § 48 Abs. 1 Nr. 4 AuslG) BVerwG, Beschluß vom 15. Januar 1997 - 1 B 256.96 -, Buchholz 402.240 § 47 AuslG Nr. 12, S. 21.
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    Aus den zur Frage der Wiederholungsgefahr dargelegten Gründen bestehen auch - sofern verfassungsrechtliche Anforderungen eine derartige Feststellung trotz der hier gegebenen Fallgestaltung erfordern sollten -, vgl. BVerfG, Beschluß vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397, hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß die von dem Antragsteller ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr sich durchaus schon vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens realisieren kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    a) Die Zuständigkeit des Antragsgegners zum Erlaß der Abschiebungsandrohung folgt aus § 4 Abs. 1 OBG, vgl. zur Maßgeblichkeit dieser Bestimmung für die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde: Senatsbeschluß vom 10. Juli 1997 - 18 B 1853/96 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 18 B 2490/96

    Ausländerrecht: Verschärfte Ausweisungsregelungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Regelrechtsfolge unabhängig davon gilt, ob im Einzelfall generalpräventive, vgl. Senatsbeschluß vom 4. Dezember 1997 - 18 B 2490/96 -, oder spezialpräventive Gründe, die den Ausweisungstatbeständen des § 47 AuslG in gleicher Weise zugrundeliegen, vgl. zu den Zwecken der Ausweisungstatbestände: BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvR 241/72 -, BVerfGE 50, 167, 175 f., BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1996 - 1 C 24.94 -, InfAuslR 1997, 8, 10 f.
  • BVerwG, 10.01.1995 - 1 B 153.94

    Ausländerrecht - Ausweisungsschutz - Straftäter - Generalprävention

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    Aus dem Zusammenhang zwischen § 47 und § 48 Abs. 1 AuslG ergibt sich, daß die den erhöhten Ausweisungsschutz genießenden Ausländer auch in den Fällen des § 47 AuslG nur dann ausgewiesen werden können, wenn der im Einzelfall maßgebende Ausweisungsanlaß einen schwerwiegenden Grund der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt, vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 1 B 153.94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG Nr. 4, S. 1 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1996 - 18 B 2037/95
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1998 - 18 B 1718/96
    Rechtsgrundlage der Ausweisung ist § 47 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 AuslG in der am 1. November 1997 in Kraft getretenen Neufassung des § 47 (Art. 1 Nr. 11 des Gesetzes zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 29. Oktober 1997 - BGBl. I S. 2584), denn bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung ist auf den Zeitpunkt des - hier noch nicht ergangenen - Widerspruchsbescheides abzustellen, vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1995 - 18 A 3249/93 - und Senatsbeschluß vom 26. Januar 1996 - 18 B 2037/95 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2003 - 11 S 420/03

    Ermessensausweisung - Schadensausmaß - Wiederholungswahrscheinlichkeit

    Gleiches hat wohl - erst recht - auch bei Ist- oder Regelausweisungen nach § 47 Abs. 1 bzw. Abs. 2 AuslG ohne gesetzliche Privilegierung zu gelten; dort ist der Grundsatz, dass die Anforderungen an den Grad der Wahrscheinlichkeit mit zunehmender Schwere der zu erwartenden Straftat geringer werden, schon im abgestuften System des Gesetzes angelegt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 5.3.1998 - 18 B 1718/96 -, InfAuslR 1998, 393).
  • OVG Bremen, 08.06.2004 - 1 A 303/03

    Ausweisungsschutz nach Art. 8 EMRK - Ausweisung; Ehe; Verhältnismäßigkeit

    Denn die Regelvermutung für einen schwerwiegenden Ausweisungsgrund tritt nur dann nicht ein, wenn in Bezug auf beide Ausweisungszwecke (Spezial- und Generalprävention) ein Ausnahmefall vorliegt (OVG Münster, U. v. 05.03.1998 - 18 B 1718/96 - InfAuslR 1998, S. 393; OVG Bremen, B. v. 14.11.2000 - 1 A 341/00 - VGH Mannheim, U. v. 28.06.2001 - 13 S 2326/99 - InfAuslR 2002, S. 72).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 18 B 70/06

    Ausweisung Ausweisungszweck Generalprävention zeitliche Nähe Zeitablauf

    vgl. Senatsbeschluss vom 5. März 1998 - 18 B 1718/96 -, NWVBl.

    1998, 354 = InfAuslR 1998, 393; ferner zu allem Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2003 - 18 A 1063/02 -.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2001 - 13 S 2326/99

    Ausnahme von Regelausweisung

    Wegen des spezial- und generalpräventiven Zwecks des § 47 Abs. 1 AuslG tritt die Regelrechtsfolge des § 48 Abs. 1 Satz 2 AuslG aber nur dann nicht ein, wenn in bezug auf beide Ausweisungszwecke ein Ausnahmefall vorliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.1998, InfAuslR 1998, 393; ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 28.4.1999, a.a.O.).
  • VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 2721/06

    Ausweisung eines vorbestraften Serben

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.11.1995 - 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103; OVG NRW, Beschlüsse vom 04.12.1997, a.a.O., und vom 05.03.1998 - 18 B 1718/96 -, NWVBl. 1998, 354 = InfAuslR 1998, 393.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 05.03.1998, a.a.O., und vom 08.12.2000 - 18 B 413/00 - VGH Kassel, Beschluss vom 28.04.1999 - 9 TG 660/99 -, InfAuslR 1999, 405; ähnlich OVG NRW, Beschlüsse vom 06.07.1999 - 17 B 2263/98 - und vom 01.02.2000 - 17 B 298/99 -.

  • VG Minden, 17.05.2004 - 7 K 4251/03

    Ausweisung nach Anstiftung zum Totschlag

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.11.1995 - 1 B 237.94 -, InfAuslR 1996, 103; OVG NRW, Beschlüsse vom 04.12.1997, a.a.O., und vom 05.03.1998 - 18 B 1718/96 -, NWVBl. 1998, 354 = InfAuslR 1998, 393.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 05.03.1998, a.a.O., und vom 08.12.2000 - 18 B 413/00 - VGH Kassel, Beschluss vom 28.04.1999 - 9 TG 660/99 -, InfAuslR 1999, 405; ähnlich OVG NRW, Beschlüsse vom 06.07.1999 - 17 B 2263/98 - und vom 01.02.2000 - 17 B 298/99 - .

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2002 - 11 S 1410/02

    Ausnahmsweise Verstoß einer Ist-Ausweisung gegen MRK Art 8 - Achtung des Privat-

    In generalpräventiver Hinsicht besteht ein dringendes Bedürfnis, andere Ausländer über die strafrechtliche Sanktion hinaus von Straftaten ähnlicher Art und Schwere abzuhalten; in spezialpräventiver Hinsicht geht die Vorschrift angesichts des Gewichts der Straftaten von einer erheblichen kriminellen Energie des Täters aus, aufgrund derer die erneute Begehung vergleichbarer Straftaten - ausgehend von einer mit zunehmender Schwere geringeren Anforderungen unterliegenden Wiederholungswahrscheinlichkeit - ernsthaft in Betracht zu ziehen ist (so zutreffend OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.1998 - 18 B 1718/96 -, InfAuslR 1998, 393).
  • VG Karlsruhe, 15.01.2001 - 11 K 926/01
    Weil die Anforderungen an das Maß der Wiederholungswahrscheinlichkeit mit zunehmender Schwere der zu erwartenden Straftaten geringer werden, besteht nach schweren strafrechtlichen Verfehlungen im Regelfall eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für erneute erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl.v. 05.03.1998, InfAuslR 1998, 393).

    Im Hinblick auf ihre sowohl spezial- als auch generalpräventive Ausrichtung tritt die Regelrechtsfolge des § 48 Ab.1 S.2 AuslG nur dann nicht ein, wenn in Bezug auf beide Ausweisungszwecke ein Ausnahmefall vorliegt (OVG Nordrh.-Westfl., Beschl.v. 05.03.1998, a.a.O.; OVG Nordrh.-Westf., Urt.v. 04.12.1997, InfAuslR 1998, 179).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auch ist die Begehung derart schwerwiegender Straftaten im allgemeinen Ausdruck einer erheblichen kriminellen Energie, aufgrund derer die erneute Begehung vergleichbarer Straftaten ernsthaft in Betracht zu ziehen ist, sodass mit Blick auf die mit zunehmender Schwere der zu erwartenden Straftaten geringer werdenden Anforderungen an das Maß der Wiederholungswahrscheinlichkeit im Regelfall eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für erneute erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit besteht (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 1998 - 18 B 1718/96 - InfAuslR 1998, 393 [395]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - 18 B 101/00

    Ausländerrecht: Atypische Fallgestaltung bei Ist-Ausweisung nach Drogenstraftat

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 4. Dezember 1997 - 18 B 2490/96 -, Informationsbrief Ausländerrecht (InfAuslR) 1998, 179 (180), vom 5. März 1998 - 18 B 1718/96 -, InfAuslR 1998, 393 und vom 1. Februar 2000 - 17 B 298/99 -.
  • VGH Hessen, 03.12.2004 - 9 UZ 153/04

    Ausweisungsschutz; marokkanischer Staatsangehöriger; EGAbk Mar

  • VGH Hessen, 28.04.1999 - 9 TG 660/99

    Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung iSd AuslG 1990 § 48

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2004 - 8 ME 30/04

    Ausnahmefall; Ausweisung; Generalprävention; Regelfall; schwerwiegende Gründe;

  • VG Darmstadt, 12.12.2005 - 8 G 1657/05

    D (A), Ausweisung, Türken, Assoziationsberechtigte, Assoziationsratsbeschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2003 - 18 A 1063/02

    Voraussetzungen des besonderen Ausweisungsschutzes eines Ausländers mit

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2001 - 11 MA 415/01

    Abschiebungsanordnung; Ausweisung; Betäubungsmitteldelikt; Drogendelikt;

  • VG Aachen, 26.04.2005 - 3 L 39/05

    D (A), Ausländer, Ausweisung, Straftäter, Geldfälschung, Freiheitsstrafe,

  • VG Darmstadt, 25.09.2003 - 7 E 3105/00

    Prüfung des Vorliegens eines atypischen Sachverhaltes im Rahmen des besonderen

  • VG Braunschweig, 10.06.1999 - 6 A 6197/98

    Zum Abschiebungsschutz wegen Drogentherapie bei Ausweisung.; Ausweisung; Drogen;

  • VG Düsseldorf, 10.01.2003 - 7 L 4327/02

    Anspruch auf Aufhebung der Ausweisung eines Ausländers; Berücksichtigung einer

  • VG Düsseldorf, 08.08.2001 - 8 L 1569/00

    Sog. Ist-Ausweisung eines Marokkaners mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis bei

  • VG Düsseldorf, 02.06.2004 - 27 L 3143/02

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung wegen der Begehung vorsätzlicher Straftaten ;

  • VG Karlsruhe, 19.12.2000 - 11 K 2910/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1998 - 18 B 1330/96

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung wegen eines schwerwiegenden Ausweisungsgrundes

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