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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - 17 A 139/97   

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https://dejure.org/1999,1700
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - 17 A 139/97 (https://dejure.org/1999,1700)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.02.1999 - 17 A 139/97 (https://dejure.org/1999,1700)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 17 A 139/97 (https://dejure.org/1999,1700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltserlaubnis; Außergewöhnliche Hörte; Lebenshilfe für pflegebedürftige Mutter; Sicherung der Lebensunterhalts; Lebensunterhalt; Krankenversicherungsschutz; Abwägung; Finanzielle Last

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 534
  • FamRZ 1999, 1661
  • DVBl 1999, 1232 (Ls.)
  • InfAuslR 1999, 345
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Berlin, 31.01.2003 - 3 B 4.02

    D (A), Mazedonier, Minderjährige, Sonstige Familienangehörige,

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  • VGH Bayern, 07.10.2008 - 19 C 08.2654

    Prozesskostenhilfe; außergewöhnliche Härte

    Eine außergewöhnliche Härte kann nur dann angenommen werden, wenn im konkreten Einzelfall gewichtige Umstände vorliegen, die unter Berücksichtigung des Schutzgebots des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG und im Vergleich zu den übrigen geregelten Fällen des Familiennachzugs (§§ 28, 30 und 32 AufenthG) ausnahmsweise die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gebieten (vgl. OVG Münster, U.v. 24.2.1999 - 17 A 139/97 -, NVwZ-RR 1999, 534; OVG Berlin, U.v. 31.1.2003 - OVG 3 B 4.02 -, InfAuslR 2003, 275 [276]; NdsOVG, B.v. 2.11.2006 - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67 [68] jeweils m.w.N.).

    Hierzu gehören namentlich etwaige mit der Aufenthaltsnahme in näherer oder fernerer Zukunft verbundene finanzielle Belastungen der öffentlichen Hand (vgl. OVG Münster, U.v. 24.2.1999 - 17 A 139/97 -, NVwZ-RR 1999, 534 [536]).

    Entscheidende Bedeutung kommt insoweit regelmäßig dem Umstand zu, ob eine gesundheitliche Versorgung, Pflege und Betreuung - notfalls auch in öffentlichen oder privaten Einrichtungen - im Heimatland gewährleistet ist und dort verbliebene Familienangehörige persönlichen Kontakt zu dem Betroffenen halten können (vgl. OVG Münster, U.v. 24.2.1999 - 17 A 138/97 -, NVwZ-RR 1999, 534 [536]).

    Auch wenn den Familienangehörigen im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht entgegen gehalten werden darf, dass die Lebenshilfe auch von Dritten im Heimatland erbracht werden kann, so ist dieser Umstand gleichwohl dann im Rahmen der Abwägung berücksichtigungsfähig, wenn im Falle einer Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet erhebliche finanzielle Belastungen auf die öffentliche Hand zukämen (vgl. OVG Münster, U.v. 24.2.1999 - 17 A 139/97 -, NVwZ-RR 1999, 534 [536]).

  • VG Berlin, 16.02.2012 - 23 K 202.11

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Familiennachzug bei Pflegebedürftigkeit;

    Da die Klägerin mit dem Nachzug bezweckt, von ihrer Tochter gepflegt zu werden, können sie nicht darauf verwiesen werden, dass die notwendigen Hilfeleistungen auch von anderen Personen oder Sozialdiensten erbracht werden könnten (vgl. OVG Münster, Urteil vom 24. Februar 1999 - 17 A 139/97 -, juris, Rdnr. 16; VG Berlin, Urteil vom 27. November 2009 - VG 29 K 33.09 V - VGH München, Beschluss vom 29. November 2010 - 19 CS 10.2209 - juris, Rdnr. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, 57. Akt., § 36 AufenthG, Rdnr. 31; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht, 63. Lfg., § 36 AufenthG, Rdnr. 28 f.; a.A. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Dezember 2011 - OVG 3 B 17.19 -, juris, Rdnr. 29).
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