Rechtsprechung
OLG Celle, 16.10.2003 - 17 W 72/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 FGG; § 42 Abs. 5 AuslG; § 56 Abs. 6 AuslG; § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AuslG
Pflicht der Ausländerbehörde zur Belehrung über die sich aus § 42 Abs. 5 Ausländergesetz (AuslG) ergebende Anzeigepflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht der Ausländerbehörde zur Belehrung über die sich aus § 42 Abs. 5 Ausländergesetz (AuslG) ergebende Anzeigepflicht
- Informationsverbund Asyl und Migration
AuslG § 42 Abs. 5; AuslG § 2 S. 1 Nr. 2
D (A), Abschiebungshaft, Haftgründe, Untertauchen, Adressenänderung, Wohnortwechsel, Anzeigepflicht, Mitwirkungspflichten, Ausländerbehörde, Belehrung, Belehrung, Sachaufklärungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AuslG § 42 Abs. 5 § 57 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Rechtsfolgen des Unterlassens der Anzeige des Wohnortwechsels durch einen Ausländer
Verfahrensgang
- AG Tostedt - 14 XIV 1524
- LG Stade, 02.09.2003 - 9 T 180/03
- OLG Celle, 16.10.2003 - 17 W 72/03
- LG Stade, 26.11.2003 - 9 T 180/03
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 218 (Ls.)
- InfAuslR 2004, 118
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.05.2011 - V ZB 36/11
Abschiebungshaft wegen unterlassener Anzeige des Aufenthaltswechsels: …
Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat…, Beschluss vom 9. Februar 2011- V ZB 16/11 Rn. 8, juris; OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR München 2007, 144, 145; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376;… Hailbronner, AuslR, 61. Aktualisierung, § 62 AufenthG Rn. 44 a.E.). - BGH, 09.02.2011 - V ZB 16/11
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im …
Wegen dieser einschneidenden Folge muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (vgl. OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; OLG München, OLGR 2007, 144; OLG Zweibrücken, InfAuslR 2006, 376; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual. - BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11
Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht …
Angesichts der in § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG normierten einschneidenden Folgen einer unterlassenen Anzeige des Wohnortwechsels muss die Ausländerbehörde in der Regel auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 5 AufenthG und die mit einem Unterlassen der Anzeige des Aufenthaltswechsels verbundenen Folgen hinweisen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 36/11, vgl. auch OLG Celle, InfAuslR 2004, 118; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand 61. Aktual.
Rechtsprechung
OLG Celle, 18.12.2003 - 17 W 105/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Pflicht einer in Haftsachen beteiligten Behörde zum Tätigwerden in jedem Zeitpunkt des Verfahrens mit der größtmöglichen zumutbaren Beschleunigung
- Wolters Kluwer
Pflicht einer in Haftsachen beteiligten Behörde zum Tätigwerden in jedem Zeitpunkt des Verfahrens mit der größtmöglichen zumutbaren Beschleunigung
- Informationsverbund Asyl und Migration
FGG § 12
D (A), Abschiebungshaft, Beschleunigungsgebot, Verhältnismäßigkeit - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 27.11.2003 - 6 T 238/03
- OLG Celle, 18.12.2003 - 17 W 105/03
Papierfundstellen
- InfAuslR 2004, 118
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09
Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung …
Sobald vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, BGHZ 133, 235, 239; OLG Celle InfAuslR 2004, 118; OLG Schleswig InfAuslR 2004, 167;… Hailbronner, aaO, § 62 AufenthG Rdn. 33). - BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10
Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen …
Schon wenn vorhersehbar ist, dass die Abschiebung erforderlich wird, muss die Behörde allerdings alle notwendigen Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen Papiere zu beschaffen, damit der Vollzug der Haft auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden kann (Senat, BGHZ 133, 235, 239; OLG Celle InfAuslR 2004, 118; OLG Düsseldorf InfAuslR 2008, 38, 39; OLG Schleswig InfAuslR 2004, 167;… Hailbronner, aaO, § 62 AufenthG Rdn. 33).