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   VGH Bayern, 11.02.2004 - 10 CS 03.3009   

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https://dejure.org/2004,29144
VGH Bayern, 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 (https://dejure.org/2004,29144)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 (https://dejure.org/2004,29144)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 10 CS 03.3009 (https://dejure.org/2004,29144)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisungsverfügung aus spezialpräventiven Gründen ; Gefahr erneuter Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2004, 244
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Es muss deshalb die begründete Besorgnis bestehen, die von dem Ausländer ausgehende, mit der Ausweisung bekämpfte Gefahr werde sich schon vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens realisieren; der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 35, 382 [404]; 38, 52 [58]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227; BayVGH, B. v. 11.2.2004 - 10 CS 03.3009 -, InfAuslR 2004, 244).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

    Aus den gleichen Gründen ergibt sich, dass auch das - grundsätzlich erforderliche (siehe BVerfG, Beschluss vom 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 59; siehe auch Beschluss vom 25.2.1999 - 2 BvR 1554/98 -, juris und Bay. VGH, Beschluss vom 11.2.2004 - 10 Cs 03.3009 -, AuAS 2004, 91) öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung der angegriffenen Verfügung jedenfalls zur Zeit nicht gegeben ist.
  • VGH Bayern, 24.10.2008 - 10 CS 08.2339

    Ausweisung; Terrorismus; sofortige Vollziehung; Abschiebungshindernis

    Zwar ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisungsverfügung zur Durchsetzung der Verlassenspflicht nicht zulässig, wenn eine Abschiebung - wie hier - nicht möglich ist (s. dazu BayVGH vom 11.2.2004 InfAuslR 2004, 244).
  • VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268

    Eilrechtsschutz; Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis wegen Zugehörigkeit zu

    Dies setzt vielmehr voraus, dass eine solche Anordnung bereits vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; BayVGH, B. v. 11.2.2004 - 10 CS 03.3009 -, InfAuslR 2004, 244; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - Juris, Rn. 49 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 20.05.2014 - B 4 S 14.222

    Ausweisungsgrund nach § 54 Abs. 5a AufenthG; Gefährdung der freiheitlich

    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).
  • VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10

    Ausländerrecht; Ausweisung - Sicherheitsausweisung; Sofortvollzug; Meldeauflage;

    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).
  • VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10

    Sofortvollzugsanordnung der Ausweisung eines Unterstützers der PKK erfordert

    Der allgemeine Verdacht einer Beeinträchtigung erheblicher Belange der Bundesrepublik genügt nicht, um eine solche Anordnung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 - BVerfGE 35, 382; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - NVwZ 2006, 227; Beschl. v. 11.02.2004 - 10 CS 03.3009 - InfAuslR 2004, 244 und Beschl. vom 19.02.2009 - 19 CS 08.1175 - juris -).
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