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   VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04   

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VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04 (https://dejure.org/2004,6231)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.11.2004 - 13 S 1504/04 (https://dejure.org/2004,6231)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. November 2004 - 13 S 1504/04 (https://dejure.org/2004,6231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Kostentragungspflicht hinsichtlich der Abschiebung von Familienangehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Abschiebungskosten; Bestimmung des Kostenschuldners einer Abschiebung; Erweiterung des Kreises der Kostenschuldner durch einen Rückgriff auf die allgemeinen Regelungen des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 81; AuslG § 82; VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1; AufenthG Abs. 1; VwGO § 124
    D (A), Abschiebungskosten, Kostenerstattung, Kostenschuldner, Familienangehörige, Kinder, Gesetzesänderung, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Ernstliche Zweifel, Besondere rechtliche Schwierigkeiten

  • Judicialis

    AuslG § 81; ; AuslG § 82; ; VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 81; AuslG § 82; VwKostG § 13 Abs. 1 Nr. 1
    Ausländerrecht: Abschiebungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2005, 193
  • InfAuslR 2005, 78
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2001 - 18 A 702/97

    Kostenbescheid gegen den Arbeitgeber, der einen abzuschiebenden Ausländer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Im übrigen ergibt sich auch aus der den Umfang der Kostenhaftung regelnden Bestimmung des § 83 Abs. 1 Nr. 3 AuslG, dass es jeweils nur auf die den Ausländer selbst betreffenden Kosten ankommt (siehe dazu etwa OVG Münster, Urteil vom 18.6.2001 - 18 A 702/97 -, AuAS 2001, S. 233); auch in dieser Spezialvorschrift kommt insofern ein allgemeiner kostenrechtlicher Grundsatz zum Ausdruck.
  • OVG Niedersachsen, 25.03.2004 - 11 LB 327/03

    Inanspruchnahme für die Kostenerstattung einer Abschiebung nach Albanien;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Zwar geht auch der Senat davon aus, dass die Bestimmung des § 82 Abs. 1 AuslG, wonach die durch die Abschiebung entstehenden Kosten "der Ausländer zu tragen" hat, Ausfluss des genannten Prinzips ist (siehe auch OVG Lüneburg, Urteil vom 25.3.2004 - 11 LB 327/03 -, AuAS 2004, S. 195 mit Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs BT-Drs. 11/6321 S. 83 und Hailbronner, AuslR, RdNr. 1 zu § 82 AuslG); das bedeutet aber nicht, dass über die Spezialregelungen des § 82 AuslG hinaus ein Ausländer mithilfe des allgemeinen Veranlasserprinzips des § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG zu Kosten herangezogen werden darf, die im Zusammenhang mit der Abschiebung eines anderen Ausländers (hier: von Familienangehörigen des Klägers) stehen.
  • VG Stuttgart, 12.05.2004 - 17 K 1395/03

    Kosten der Abschiebung für Familienangehörige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. Mai 2004 - 17 K 1395/03 - wird abgelehnt.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2002 - 8 S 252/02

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage zu auslaufendem Recht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Anlass für derartige Darlegungen wäre auch deswegen gewesen, weil es sich beim Ausländergesetz um sog. auslaufendes Recht handelt; es hätte also der Darlegung bedurft, dass die Klärung dieser Rechtsfragen auch nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 01.01.2005 noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 20.12.1995 - 6 B 35/95 -, NVwZ-RR 1996, 712 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.2.2002 - 8 S 252/02 -, juris sowie Brandt-Sachs a.a.O., Kap. R RdNr. 11, 12 und 19).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Der verwaltungskostenrechtliche Begriff der Veranlassung stellt nämlich nicht wie § 82 Abs. 1 AuslG auf einen einfachen Rechtszusammenhang zwischen Amtshandlung (Abschiebung) und jeweiligem Adressat (Ausländer) ab, sondern kann bereits dann erfüllt sein, wenn der Betroffene willentlich den Tatbestand herbeigeführt hat, der Anlass für das Tätigwerden der Behörde war (siehe dazu etwa Schlabach, Verwaltungskostenrecht, RdNr. 4 zu § 13 VwKostG OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346; siehe auch OVG Münster, Beschluss v 12.2.2001 - 9 A 4324/98 - und BVerwG, Urteil vom 25.8.1999 - 8 C 12.98 -, NVwZ 2000, 73).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2001 - 9 A 4324/98

    Bestimmung des Verwaltungskostenschuldners nach Durchführung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Der verwaltungskostenrechtliche Begriff der Veranlassung stellt nämlich nicht wie § 82 Abs. 1 AuslG auf einen einfachen Rechtszusammenhang zwischen Amtshandlung (Abschiebung) und jeweiligem Adressat (Ausländer) ab, sondern kann bereits dann erfüllt sein, wenn der Betroffene willentlich den Tatbestand herbeigeführt hat, der Anlass für das Tätigwerden der Behörde war (siehe dazu etwa Schlabach, Verwaltungskostenrecht, RdNr. 4 zu § 13 VwKostG OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.8.1980 - 9 A 114/78 -, GewArch 1981, 346; siehe auch OVG Münster, Beschluss v 12.2.2001 - 9 A 4324/98 - und BVerwG, Urteil vom 25.8.1999 - 8 C 12.98 -, NVwZ 2000, 73).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.1982 - 2 A 8/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Das Verwaltungskostenrecht kennt keine Haftung der Vertreter (hier: der Eltern) für ihre Kinder (siehe dazu Schlabach a.a.O., RdNr. 13 und RdNr. 9 m.w.N. und Hess.VGH, Beschluss vom 9.12.1988 - 8 Th 4345/88 -, NVwZ-RR 1990, 113; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 19.4.1983 - 2 A 8/82 -, NJW 1984, S. 195).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1983 - 2 A 18/82
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Das Verwaltungskostenrecht kennt keine Haftung der Vertreter (hier: der Eltern) für ihre Kinder (siehe dazu Schlabach a.a.O., RdNr. 13 und RdNr. 9 m.w.N. und Hess.VGH, Beschluss vom 9.12.1988 - 8 Th 4345/88 -, NVwZ-RR 1990, 113; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 19.4.1983 - 2 A 8/82 -, NJW 1984, S. 195).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Anlass für derartige Darlegungen wäre auch deswegen gewesen, weil es sich beim Ausländergesetz um sog. auslaufendes Recht handelt; es hätte also der Darlegung bedurft, dass die Klärung dieser Rechtsfragen auch nach Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes zum 01.01.2005 noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 20.12.1995 - 6 B 35/95 -, NVwZ-RR 1996, 712 und VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.2.2002 - 8 S 252/02 -, juris sowie Brandt-Sachs a.a.O., Kap. R RdNr. 11, 12 und 19).
  • VGH Hessen, 09.12.1988 - 8 TH 4345/88

    Keine Wertbeschränkung bei Beschwerde im Verwaltungskostenstreit - Veranlasser

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.11.2004 - 13 S 1504/04
    Das Verwaltungskostenrecht kennt keine Haftung der Vertreter (hier: der Eltern) für ihre Kinder (siehe dazu Schlabach a.a.O., RdNr. 13 und RdNr. 9 m.w.N. und Hess.VGH, Beschluss vom 9.12.1988 - 8 Th 4345/88 -, NVwZ-RR 1990, 113; siehe auch OVG Münster, Urteil vom 19.4.1983 - 2 A 8/82 -, NJW 1984, S. 195).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.08.1980 - 9 A 114/78
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Demgegenüber findet sich für die Auffassung, das Veranlasserprinzip werde durch die Kostentragungspflicht in § 82 Abs. 1 AuslG durchbrochen (so Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Januar 2005, § 66 AufenthG Rn. 1) und § 82 AuslG schließe einen Rückgriff auf die Veranlasserhaftung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG aus (VGH Mannheim, Beschluss vom 9. November 2004 - 13 S 1504/04 - InfAuslR 2005, 78 f.), in den Gesetzesmaterialien kein Anhalt.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 11 S 646/04

    Kostentragungspflicht von Abschiebungshaftkosten trotz unterbliebener

    Werden anlässlich der Organisation einer Abschiebung angefallene Aufwendungen geltend gemacht, handelt es sich jedoch nicht um die Erhebung einer "Gebühr", sondern um die Erhebung von "Auslagen" im Sinne des § 81 Abs. 1 AuslG (so auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.11.2004 - 13 S 1504/04 -, InfAuslR 2005, 78), ungeachtet dessen, dass Auslagen unter abgabenrechtlicher Betrachtung zu den Gebühren im weiteren Sinne zu zählen sind (vgl. Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 115 f.).

    In dieser Bestimmung wird zwar nur der Kostenumfang geregelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.06.2005 - 1 C 15.04 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 09.11.2004 - 13 S 1504/04 -, InfAuslR 2005, 78; Hailbronner, a.a.O., § 83 AuslG Rn. 1; Kloesel/Christ/Häußer, a.a.O., § 83 AuslG Rn. 2).

  • VG Freiburg, 30.11.2006 - 3 K 236/06

    Haftung für Abschiebungskosten bei Familienangehörigen.

    Es kann nicht davon gesprochen werden, dass jeweils der eine Ehegatte durch Nichtausreise die Abschiebung des anderen Ehegatten "veranlasst" hat; die Befolgung der Ausreisepflicht liegt trotz des Gedankens der Familieneinheit jeweils im eigenen Pflichtkreis des Ausländers, so dass Eheleute nicht gegenseitig als Veranlasser zu betrachten sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.11.2004 - 13 S 1504/04 -, InfAuslR 2005, 78).
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