Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07 (bisher: 1 C 41.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,278
BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07 (bisher: 1 C 41.06) (https://dejure.org/2007,278)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.2007 - 10 C 24.07 (bisher: 1 C 41.06) (https://dejure.org/2007,278)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 10 C 24.07 (bisher: 1 C 41.06) (https://dejure.org/2007,278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 73 Abs. 1 und 2a; AufenthG § 60 Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1; VwVfG § 48 Abs. 4, § 49 Abs. 2 Satz 2; Richtlinie 2004/83/EG Art. 6, Art. 11, Art. 14, Art. 15
    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; Alt-Anerkennung; neue Frist; Fristbeginn; Ermessensentscheidung; Unverzüglichkeit des Widerrufs; Jahresfrist für Widerruf; Prognosemaßstab bei andersartiger Rückkehrverfolgung; nichtstaatliche ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    Stichworte
    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Alt-Anerkennung; Anerkennung; Asylberechtigter; Bundesamt; Christ; Drei-Jahres-Frist; Ermessensentscheidung; Fristbeginn; Gruppenverfolgung; Irak; Jahresfrist für Widerruf; Prognosemaßstab; Prognosemaßstab bei andersartiger ...

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung irakischer Staatsangehörige; Prüfung der Widerrufsvoraussetzungen nach Ablauf von drei Jahren nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung; Ermessensentscheidung des Bundesamtes bei Negativentscheidung; Vorliegen der formellen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 73 Abs. 1; AsylVfG § 73 Abs. 2 a; VwVfG § 49 Abs. 2 S. 2; VwVfG § 48 Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 14 Abs. 1
    Irak, Widerruf, Verfahrensrecht, Ermessen, Altfälle, Rückwirkung, Anwendungszeitpunkt, Jahresfrist, Machtwechsel, Änderung der Sachlage, Gruppenverfolgung, Christen, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, geschlechtsspezifische Verfolgung

  • Judicialis

    AsylVfG § 73... Abs. 1; ; AsylVfG § 73 Abs. 2a; ; AufenthG § 60 Abs. 1; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; VwVfG § 48 Abs. 4; ; VwVfG § 49 Abs. 2 Satz 2; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 6; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 11; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 14; ; Richtlinie 2004/83/EG Art. 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht - Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; Alt-Anerkennung; neue Frist; Fristbeginn; Ermessensentscheidung; Unverzüglichkeit des Widerrufs; Jahresfrist für Widerruf; Prognosemaßstab bei andersartiger Rückkehrverfolgung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 1330
  • DVBl 2007, 1121 (Ls.)
  • DÖV 2008, 82
  • InfAuslR 2007, 401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    Sie tragen vor, der Verwaltungsgerichtshof hätte seine Entscheidung zur Verfolgungsgefahr nicht ohne nähere Feststellungen zu Art, Umfang und Gewicht der Verfolgungshandlungen treffen dürfen und verweisen auf das Urteil des Senats vom 18. Juli 2006 (BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243).

    Das Gebot der Unverzüglichkeit des Widerrufs dient ausschließlich öffentlichen Interessen, so dass ein etwaiger Verstoß dagegen keine Rechte des betroffenen Ausländers verletzt (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 21.06 - a.a.O. Rn. 18; Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 13 m.w.N.).

    a) Allerdings verfehlt das angefochtene Urteil nicht bereits in seinem Ansatz die vom Bundesverwaltungsgericht in dem zitierten Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - a.a.O. klargestellten Maßstäbe zur Auslegung der Widerrufsermächtigung in § 73 Abs. 1 AsylVfG.

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 18. Juli 2006 zu inhaltlich gleichlautenden Ausführungen in dem damals zu überprüfenden Berufungsurteil des gleichen Senats des Berufungsgerichts näher dargelegt (BVerwG 1 C 15.05 - a.a.O. Rn. 20 - 25).

    Denn dieser Maßstab ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anzuwenden, wenn den Betroffenen keine Wiederholung der früheren Verfolgung droht, sondern eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung, die in keinem Zusammenhang mit der früheren mehr steht (Urteil vom 18. Juli 2006 BVerwG 1 C 15.05 - a.a.O. Rn. 26).

  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht im Einzelnen in seinem Urteil vom 20. März 2007 im Verfahren BVerwG 1 C 21.06 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) ausgeführt.

    Das Gebot der Unverzüglichkeit des Widerrufs dient ausschließlich öffentlichen Interessen, so dass ein etwaiger Verstoß dagegen keine Rechte des betroffenen Ausländers verletzt (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 21.06 - a.a.O. Rn. 18; Urteil vom 18. Juli 2006 - BVerwG 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243 Rn. 13 m.w.N.).

    Denn sie gelten gemäß Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie nur bei Anträgen auf internationalen Schutz, die nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gestellt wurden (vgl. Urteil vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 21.06 - Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2006 - A 2 S 1150/04

    Zur Frage politischer Verfolgung von Jeziden im Irak wegen ihrer

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    c) Sollte die erneute Prüfung der Sach- und Rechtslage ergeben, dass den Klägerinnen eine asylerhebliche Verfolgungsgefahr droht, wird sich das Berufungsgericht mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob ihnen - etwa im Nordirak - eine inländische Fluchtalternative offensteht (vgl. hierzu etwa VGH Mannheim, Urteil vom 16. November 2006 - A 2 S 1150/04 - juris; OVG Saarlouis, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 - juris).
  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    c) Sollte die erneute Prüfung der Sach- und Rechtslage ergeben, dass den Klägerinnen eine asylerhebliche Verfolgungsgefahr droht, wird sich das Berufungsgericht mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob ihnen - etwa im Nordirak - eine inländische Fluchtalternative offensteht (vgl. hierzu etwa VGH Mannheim, Urteil vom 16. November 2006 - A 2 S 1150/04 - juris; OVG Saarlouis, Urteil vom 29. September 2006 - 3 R 6/06 - juris).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 1 C 29.03

    Gegenstandswert; Asylstreitverfahren; Flüchtlingsanerkennung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    Hierzu weist der Senat darauf hin, dass der Gegenstandswert bei Klagen auf Zu- und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 3 000 EUR beträgt (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2006 - BVerwG 1 C 29.03 - juris).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    Damit fehlt ein Anknüpfungspunkt für die Anwendung des § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4 VwVfG; denn im System des § 48 VwVfG ist wohl auch die Fristregelung Ausdruck des Vertrauensschutzes (vgl. Urteil vom 27. April 2006 - BVerwG 3 C 23.05 - BVerwGE 126, 7 ).
  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    Zu der vor dem 1. Januar 2005 geltenden Regelung des § 73 Abs. 1 und 2 AsylVfG hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass die Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsrechts neben den spezialgesetzlichen Regelungen in § 73 AsylVfG anwendbar sind, soweit diese Raum dafür lassen (Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80 ).
  • BVerwG, 28.06.2006 - 1 B 134.05

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    Im Ergebnis zu Recht durfte es auch davon ausgehen, dass der Ausnahmefall einer auf der früheren Verfolgung beruhenden unzumutbaren Rückkehr im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG hier nicht geltend gemacht und auch sonst nicht in Betracht zu ziehen ist (vgl. aber Beschluss vom 28. Juni 2006 - BVerwG 1 B 134.05 - juris).
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 C 29.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    Ob der Widerruf im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen aus § 73 Abs. 1 AsylVfG entspricht und das Bundesamt deshalb zugleich befugt war, über das Bestehen von Abschiebungshindernissen nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG zu entscheiden (vgl. Urteil vom 20. April 1999 - BVerwG 9 C 29.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 18), kann der Senat auf der Grundlage des Berufungsurteils nicht abschließend selbst beurteilen.
  • BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 38.06

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von Irakern

    Auszug aus BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07
    Daneben ist Gegenstand der Revision das Hilfsbegehren auf Verpflichtung der Beklagten zur (positiven) Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3, 5 oder 7 AufenthG (vgl. zur Auslegung dieses Klagebegehrens im Einzelnen Urteil vom 20. März 2007 - BVerwG 1 C 38.06 -).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Dabei sind grundsätzlich alle im Anerkennungsverfahren geltend gemachten Verfolgungsgründe - gleichgültig, ob sie im Anerkennungsbescheid berücksichtigt worden sind - unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen Zusammenhangs mit einer Rückkehrgefährdung zu untersuchen bevor die Anwendung des herabgestuften Maßstabs der hinreichenden Verfolgungssicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. Urteil vom 12. Juni 2007 - BVerwG 10 C 24.07 - InfAuslR 2007, 401).
  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 3.10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Ermessen; Erlöschen der

    Der Senat hat auch bereits entschieden, dass die Jahresfrist nach § 49 Abs. 2 Satz 2, § 48 Abs. 4 VwVfG jedenfalls in den Fällen keine Anwendung findet, in denen die Flüchtlingsanerkennung innerhalb der Drei-Jahres-Frist des § 73 Abs. 2a AsylVfG widerrufen wird (Urteil vom 12. Juni 2007 - BVerwG 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.2012 - 10 C 4.11

    Ausschlussfrist; Ermessen; Ermessensentscheidung; Entscheidungsfrist; Frist;

    An der bisherigen Rechtsprechung, nach der dem Bundesamt über die gesetzliche Frist hinaus noch ein angemessener Prüfungszeitraum zusteht (Urteil vom 12. Juni 2007 - BVerwG 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28 Rn. 15; zuletzt Urteil vom 1. März 2012 - BVerwG 10 C 9.11 - Rn. 8 f.), hält der Senat nicht länger fest.

    In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 73 AsylVfG ist offengeblieben, ob die Dreijahresfrist des § 73 Abs. 2a AsylVfG (bzw. die Übergangsfrist für Altanerkennungen in § 73 Abs. 7 AsylVfG) ausschließlich öffentlichen Interessen oder (zumindest auch) dem individuellen Interesse des anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlings dient (vgl. Urteile vom 1. November 2005 a.a.O. S. 292; vom 20. März 2007 a.a.O. Rn. 17 und vom 12. Juni 2007 a.a.O. Rn. 11).

    Nach Einführung des § 73 Abs. 2a AsylVfG zum 1. Januar 2005 hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die Jahresfrist nach § 48 Abs. 4 VwVfG jedenfalls in den Fällen keine Anwendung findet, in denen die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung innerhalb der Dreijahresfrist nach Unanfechtbarkeit der Anerkennungsentscheidung widerrufen wird (Urteil vom 12. Juni 2007 a.a.O. Rn. 14 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht