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   VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07   

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VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07 (https://dejure.org/2007,5578)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.05.2007 - 13 S 1020/07 (https://dejure.org/2007,5578)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 13 S 1020/07 (https://dejure.org/2007,5578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Niederlassungserlaubnis bei mehreren Verurteilungen - Daueraufenthaltsrichtlinie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Niederlassungserlaubnis für einen angolanischen Staatsangehörigen trotz mehrerer Verurteilungen unterhalb der in § 9 Abs. 2 Nr. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Höhe; Antragstellung bei der zuständigen Stelle in dem Mitgliedsstaat des Aufenthaltes als ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; AufenthG § 28 Abs. 2; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 2; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; RL 2003/109/EG Art. 8 Abs. 2; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Niederlassungserlaubnis, Straftaten, Ausweisungsgründe, geringfügiger Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Verbrauch, Familienzusammenführung, Eltern-Kind-Verhältnis, Vater, gewöhnlicher Aufenthalt, Daueraufenthaltsrichtlinie, Antrag

  • Judicialis

    AufenthG § 28 Abs. 2 Nr. 1; ; AufenthG § 28 Abs. 2 Nr. 2; ; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; AufenthG § 9 Abs. 2 Nr. 4; ; EGRL 03/109

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2007, 346
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Karlsruhe, 19.10.2005 - 10 K 883/04

    Befristete Verlängerung eines Aufenthaltstitels führt nicht zum Verbrauch des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    Da die Niederlassungserlaubnis als stärkste Stufe der Aufenthaltsverfestigung eine fortgeschrittene Integration zum Ausdruck bringt, darf vor ihrer Erteilung das Maß an Integrationsleistungen eines Ausländers grundsätzlich nicht hinter den Anforderungen an eine befristete Aufenthaltserlaubnis zurück bleiben (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2005 - 10 K 883/04 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07

    Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    Gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie kann der Drittstaatsangehörige die Rechtstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nur erlangen, wenn er bei den zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates, in dem er sich aufhält, einen Antrag einreicht (vgl. zu diesem Antragserfordernis Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.01.2007 - 10 ME 44/07 - NVwZ-RR 2007, 348 - Hess. VGH, Beschluss vom 13.03.2006 - 24 ZB 05.3191 - NVwZ-RR 2006, 147).
  • VGH Bayern, 13.03.2006 - 24 ZB 05.3191
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    Gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie kann der Drittstaatsangehörige die Rechtstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten nur erlangen, wenn er bei den zuständigen Stellen des Mitgliedsstaates, in dem er sich aufhält, einen Antrag einreicht (vgl. zu diesem Antragserfordernis Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.01.2007 - 10 ME 44/07 - NVwZ-RR 2007, 348 - Hess. VGH, Beschluss vom 13.03.2006 - 24 ZB 05.3191 - NVwZ-RR 2006, 147).
  • EuGH, 12.05.2005 - C-42/04

    Elshof - Maul- und Klauenseuche - Verordnung (EG) Nr. 1046/2001 - Gewährung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    Insoweit kann ein Mitgliedsstaat, der seine Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, nicht die durch die Richtlinie begründeten Rechte des Einzelnen unter Berufung darauf abwehren, dass er von der in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit einer einschränkenden oder versagenden Regelung im Falle der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht Gebrauch gemacht hätte (vgl. EuGH, Urteile vom 14.07.2005 - C-42/04 und C-141/04 - juris).
  • EuGH, 14.07.2005 - C-141/04

    Peros - Richtlinie 89/48/EWG - Arbeitnehmer - Anerkennung von Diplomen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    Insoweit kann ein Mitgliedsstaat, der seine Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie verletzt hat, nicht die durch die Richtlinie begründeten Rechte des Einzelnen unter Berufung darauf abwehren, dass er von der in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeit einer einschränkenden oder versagenden Regelung im Falle der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht Gebrauch gemacht hätte (vgl. EuGH, Urteile vom 14.07.2005 - C-42/04 und C-141/04 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 13 S 2818/96

    Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis eines Ausweisungsgrundes -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass Ausweisungsgründe - zumal in der Form eines Erlaubnisversagungsgrundes - in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegen gehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26/03 - NJW 2005, 3590 - Beschluss des Senats vom 24.06.1997 - 13 S 2818/96 - InfAuslR 1997, 119; Hess. VGH, Urteil vom 04.03.2002 - 12 UE 203/02 -, AuAS 2002, 172).
  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person liegt dort, wo diese sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass die Person an diesem Ort nicht nur vorübergehend verweilt, wobei ein im Wesentlichen ununterbrochener Aufenthalt von sechs Monaten Dauer dieser Anforderung jedenfalls genügt (vgl. die auch im Rahmen des § 28 Abs. 1 Satz 1 AufenthG anwendbare Legaldefinition des § 30 Abs. 3 SGB I, siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 19.03.2002 - 1 C 19/01 - InfAuslR 2002, 394 -, BVerwG, Beschluss vom 25.11.2004 - 1 B 24/04 - InfAuslR 2005, 53).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - 11 S 1848/01

    Duldung wegen unmittelbar bevorstehender Heirat

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    Dieser Umstand könnte aufgrund der grundrechtlichen Vorwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG, der zwar nicht das Verlöbnis als solches, wohl aber die Eheschließungsfreiheit schützt, allenfalls einen Anspruch auf kurzfristige Duldung (§ 60a Abs. 2 AufenthG) zum Zwecke der Eheschließung begründen, wenn der Eheschließungstermin beim Standesamt bereits konkret feststeht oder aber mit der Eheschließung konkret und binnen absehbarer Zeit alsbald zu rechnen ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.11.2001 - 11 S 1848/01 - InfAuslR 2002, 228; Beschluss des Senats vom 27.02.2007 - 13 S 2234/06 -).
  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    Bei dem Vorliegen eines Ausweisungsgrundes kommt es hier (ähnlich wie bei der allgemeineren Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) allein darauf an, ob ein Ausweisungstatbestand abstrakt, d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen verwirklicht ist, nicht jedoch darauf, ob der Ausländer im konkreten Fall rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.09.2004 - 1 C 10/03 - NVwZ 2005, 460 - zu der vergleichbaren Regelung in § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG).
  • VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 203/02

    "Verbrauchter Ausweisungsgrund" bei unterlassener Ausweisung trotz Kenntnis des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass Ausweisungsgründe - zumal in der Form eines Erlaubnisversagungsgrundes - in Anwendung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes einem Ausländer nur dann und solange entgegen gehalten werden dürfen, als sie noch aktuell und nicht verbraucht sind bzw. die Ausländerbehörde auf ihre Geltendmachung nicht ausdrücklich oder konkludent verzichtet hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15.03.2005 - 1 C 26/03 - NJW 2005, 3590 - Beschluss des Senats vom 24.06.1997 - 13 S 2818/96 - InfAuslR 1997, 119; Hess. VGH, Urteil vom 04.03.2002 - 12 UE 203/02 -, AuAS 2002, 172).
  • VG Stuttgart, 23.02.2007 - 7 K 4531/06

    Anspruch auf Aufenthaltsberechtigung trotz strafrechtlicher Verurteilung

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 23.03

    Ausweisungsgrund; Einbürgerung; Einbürgerung eines Ehegatten; geringfügiger

  • BVerwG, 25.11.2004 - 1 B 24.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsaufenthalt; ius soli; Staatsangehörigkeitserwerb

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 2289/08

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes -

    Die Fassung der Vorschrift und ihr Verhältnis zur allgemeinen Erteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG führten in der Rechtspraxis zu Unklarheiten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30.05.2007 - 13 S 1020/07 - InfAuslR 2007, 346; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2005 - 10 K 883/04 - Renner, AuslR, 8. Aufl. § 9 Rn. 25).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 LC 277/10

    Gesicherter Lebensunterhalt bei tatsächlichem Bezug von Wohngeld durch einen

    Neben den besonderen Erteilungsvoraussetzungen des § 28 Abs. 2 Satz 1 AufenthG bedarf es zwar nicht des Vorliegens der allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 2 AufenthG, wohl aber des Vorliegens der Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.8.2011 - 1 C 12.10 -, juris Rn. 12 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22.2.2011 - 12 B 20.08 -, juris Rn. 23; Hessischer VGH, Beschl. v. 23.6.2010 - 6 A 140/10 -, InfAuslR 2010, 426; Sächsisches OVG, Beschl. v. 3.2.2010 - 3 D 70/09 -, juris Rn. 5; OVG Bremen, Beschl. v. 13.8.2009 - 1 S 223/09 -, InfAuslR 2010, 25; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.5.2007 - 13 S 1020/07 -, InfAuslR 2007, 346, 347; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 6.7.2006 - 18 E 1500/05 -, InfAuslR 2006, 407; GK-AufenthG, Stand: Januar 2012, § 28 Rn. 244 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: November 2011, AufenthG, § 28 Rn. 26 f.; Nr. 28.2.1 Satz 3 und 5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26.10.2009, GMBl.
  • VG Saarlouis, 28.09.2022 - 6 K 496/20

    Ausweisung einer malischen Staatsangehörigen wegen wiederholter Straffälligkeit

    BVerwG, Urteil vom 12.7.2018 - 1 C 16/17 = NVwZ 2019, 486 (Rn. 15); VGH Mannheim, Beschluss vom 30.05.2007 - 13 S 1020/07 = BeckRS 2007, 25419; VG Münster, Beschluss vom 26.08.2013 - 8 K 1684/13 = BeckRS 2013, 55721.

    VGH Mannheim, Beschluss vom 30.05.2007 - 13 S 1020/07 = BeckRS 2007, 25419; VG Münster, Beschluss vom 26.08.2013 - 8 K 1684/13 = BeckRS 2013, 55721.

    in diesem Zusammenhang: BVerwG, Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 26/03 = NVwZ 2005, 1091; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.05.2007 - 13 S 1020/07 = BeckRS 2007, 25419 m.w.Nw.

  • VG Münster, 26.08.2013 - 8 K 1684/13

    Niederlassungserlaubnis; Regelvoraussetzung; Ausnahme; Absehen

    Bei dem Vorliegen eines Ausweisungsgrundes kommt es (ähnlich wie bei der allgemeineren Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) allein darauf an, ob ein Ausweisungstatbestand abstrakt, d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen verwirklicht ist, nicht jedoch darauf, ob der Ausländer im konkreten Fall rechtsfehlerfrei ausgewiesen wurde oder werden kann (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Mai 2007 - 13 S 1020/07 -, www.justizportal-bw.de, Rn. 7; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28. September 2004 - 1 C 10/03 - NVwZ 2005, 460 - zu der vergleichbaren Regelung in § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG).

    Die im Tatbestand des § 28 Abs. 2 AufenthG vom Gesetzgeber ausdrücklich angeführte Voraussetzung, dass ein Ausweisungsgrund nicht bestehen darf, kann nur so verstanden werden, dass sie vom Gesetzgeber als zwingend angeordnet und damit strenger als die Regelerteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG gefasst worden ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Mai 2007 - 13 S 1020/07 -, www.justizportal-bw.de, Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10

    Ausweisung; Straftäter aus dem Kosovo; Intensivstraftäter; Kindheit und Jugend in

    Diese Rechtsstellung entsteht entgegen seiner Auffassung nämlich konstitutiv erst mit der behördlichen Entscheidung über die Zuerkennung eines Daueraufenthaltsrechts nach § 9 a AufenthG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. März 2010 - 19 ZB 08.2629 - Juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 13 S 1020/07 - Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.01.2014 - 2 L 206/12

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei strafrechtlicher Verurteilung wegen

    Bei dem Vorliegen eines Ausweisungsgrundes kommt es - ähnlich wie bei der allgemeineren Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG - allein darauf an, ob ein Ausweisungstatbestand abstrakt, d.h. nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen verwirklicht ist, nicht jedoch darauf, ob der Ausländer im konkreten Fall rechtsfehlerfrei ausgewiesen werden kann (vgl. VGH BW, Beschl. v. 30.05.2007 - 13 S 1020/07 -, InfAuslR 2007, 346 [347], RdNr. 7 in juris, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 28.09.2004 - 1 C 10.03 -, NVwZ 2005, 460, RdNr. 13 in juris, zu der vergleichbaren Regelung in § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG 1990).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572

    Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und

    Es kann offen bleiben, inwieweit diese Richtlinien infolge Vorwirkung (hinsichtlich der Richtlinie 2003/109/EG vgl. das Senatsurteil vom 17.8.2006 Az. 19 B 05.1611 sowie VGH Mannheim vom 30.5.2007 InfAuslR 2007, 346) oder in Gestalt der durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) vorgenommenen Rechtsänderungen im vorliegenden Verfahren Beachtung erfordern.
  • VG Magdeburg, 30.07.2020 - 2 B 285/20

    Nachholung des Visumverfahrens bei deutschem Ehegatten; maßgeblicher Zeitpunkt

    Einer Abwägung zwischen öffentlichem Ausweisungsinteresse und privatem Bleibeinteresse des Ausländers bedarf es im Fall des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 07. Januar 2014 - 2 L 206/12, Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 13 S 1020/07, Rn. 7, beide juris).
  • VGH Bayern, 30.04.2009 - 19 ZB 08.2022

    Ermessensausweisung; Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; spezielle

    Angesichts des Umstandes, dass der Gesetzgeber durch § 9 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG die Berücksichtigung strafrechtlich relevanten Verhaltens im Rahmen der Erteilung der Niederlassungserlaubnis besonders geregelt hat, kann trotz der nach wie vor bestehenden Unklarheiten kaum ein Zweifel daran bestehen, dass im Falle eines dem Ausländer günstigen Ergebnisses der Erwägungen im Rahmen des § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AufenthG eine Ablehnung der Niederlassungserlaubnis nicht mit dem bloßen Hinweis auf § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG erfolgen kann (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg vom 30.5.2007 InfAuslR 2007, 346).
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