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   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06 (https://dejure.org/2007,6126)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.05.2007 - 18 B 2067/06 (https://dejure.org/2007,6126)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - 18 B 2067/06 (https://dejure.org/2007,6126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausweisung Hassprediger sofortige Vollziehung offensichtliche Rechtmäßigkeit vorläufiger Rechtsschutz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 54 Nr. 5; AufenthG § 54 Nr. 5 a; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8 b; VwGO § 80 Abs. 5
    D (A), Ausweisung, Terrorismus, Volksverhetzung, Prediger, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; AufenthG § 54 Nr. 5; ; AufenthG § 54 Nr. 5 a; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Ausweisungsverfügung gegen "Islam-Prediger" darf vorläufig nicht vollzogen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Ausweisung eines von der Generalbundesanwaltschaft als Hassprediger eingestuften anerkannten Asylberwerbers; Nichterbringung konkreter Anhaltspunkte für die Begehung terroristischer Straftaten; Hinreichende Wahrscheinlichkeit des Bestehens einer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • InfAuslR 2007, 349
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06
    (Im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, InfAuslR 2005, 372).

    BVerfG, Beschluss vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, InfAuslR 2005, 372.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 18 B 2187/05

    Eheliche Lebensgemeinschaft Aufenthaltserlaubnis Rücknahme Aufhebung gemeinsame

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06
    Wie er bereits in früheren gleich gelagerten Verfahren entschieden hat, vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 20.8.2003 - 18 B 2356/02 - und vom 24.5.2006 - 18 B 2187/05 -, würde damit der in einem lediglich auf die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren angemessene Prüfungsrahmen überschritten.
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06
    hierzu BVerfG, Beschluss vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2003 - 18 B 2356/02

    Rücknahme einer erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wegen Vorliegen von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06
    Wie er bereits in früheren gleich gelagerten Verfahren entschieden hat, vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 20.8.2003 - 18 B 2356/02 - und vom 24.5.2006 - 18 B 2187/05 -, würde damit der in einem lediglich auf die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren angemessene Prüfungsrahmen überschritten.
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1055]; BayVGH, B. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716, 24 CS 05.1717 -, NVwZ 2006, 227; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Vor allem fehlt es an einer Benennung der vom Antragsteller bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens konkret ausgehenden Gefahr (vgl. OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Ebenso wenig lässt sich eine solche Gefahr mit der erforderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit aus den sonstigen Umständen des Falles entnehmen (vgl. OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Das konkrete Tätigkeitsfeld des Antragstellers, aus dem allein sich eine erhebliche Gefahrenlage und damit ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Beendigung des Aufenthalts bereits vor Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache ableiten und rechtfertigen ließe, bleibt im Dunkeln; eine aktuelle Gefährdung wird nicht aufgezeigt (vgl. OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    c) Ein besonderes öffentliches Interesses an der sofortigen Vollziehung ist vorliegend nicht zuletzt auch deshalb unerlässlich, weil an der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsverfügung - jedenfalls nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - erhebliche Zweifel bestehen und es angesichts der aufgeworfenen schwierigen Sach- und Rechtsfragen der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens bedarf, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [947]; BayVGH, B. v. 9.11.2005 -24 CS 05.2621 -, NVwZ 2006, 1306 f.; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]; siehe auch Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl., 2006, § 80 RdNr. 76):.

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im vorliegenden Fall angesichts der aufgeworfenen schwierigen Sach- und Rechtsfragen nicht von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.5.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 [947]; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

    Damit steht aber zugleich fest, dass die Frage der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die auf § 54 Nr. 5 a AufenthG gestützte Ausweisungsverfügung nicht allein von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache abhängig gemacht werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 -, NVwZ 2007, 948 [949 f.]; OVG NW, B. v. 15.5.2007 - 18 B 2067/06 -, InfAuslR 2007, 349 [350]).

  • VG Stuttgart, 19.11.2010 - 11 K 2430/10

    Ausländerrecht; Ausweisung - Sicherheitsausweisung; Sofortvollzug; Meldeauflage;

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - InfAuslR 2007, 349).

    Es fehlt an einer Benennung der vom Antragsteller bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens konkret ausgehenden Gefahr (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

    Eine aktuelle Gefährdung wird gerade nicht aufgezeigt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

    Sie wäre mit rechtstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 17.09.2010 - 11 K 2968/10

    Sofortvollzugsanordnung der Ausweisung eines Unterstützers der PKK erfordert

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von Fakten zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - NJW 2005, 3275; VGH München, Beschl. v. 25.10.2005 - 24 CS 05.1716 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - InfAuslR 2007, 349).

    Es fehlt an einer Benennung der vom Antragsteller bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens konkret ausgehenden Gefahr (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

    Eine aktuelle Gefährdung wird gerade nicht aufgezeigt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

    Sie wäre mit rechtstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).

  • VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07

    Ausweisung eines "Hass-Predigers" rechtmäßig

    Die dagegen vom Kläger erhobene Beschwerde war erfolgreich (OVG NRW, Beschluss vom 15.05.2007 - 18 B 2067/06 -).

    Die gegen ihn ergangene Ausweisungsverfügung ist zwar gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG trotz der bestehenden aufschiebenden Wirkung der Klage wirksam, sie ist aber nicht vollziehbar, nachdem das OVG NRW mit seinem Beschluss vom 15.05.2007 - 18 B 2067/06 -, folglich bereits vor Erlass des Widerspruchsbescheides, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers insoweit wiederhergestellt hat, was die Kammer in gefestigter Rechtsprechung auf die nach Ergehen des Widerspruchsbescheides fristgerecht erhobene Anfechtungsklage erstreckt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07

    Kein Asyl mehr für Imam aus Ägypten

    Die dagegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg (Beschluss des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Mai 2007- 18 B 2067/06 -).
  • VerfGH Berlin, 01.11.2007 - VerfGH 103/07

    Verletzung des Grundrechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art 15 Abs

    Eine konkrete Interessen- und Folgenabwägung ist jedenfalls bei - wie hier - schwerwiegenden Grundrechtseingriffen zur Wahrung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz erforderlich, wenn sich die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme nicht ohne weiteres erschließt, d. h. nicht offensichtlich ist (BVerfGE 69, 220 ; AP Nr. 12 zu Art. 19 GG; NJW 2003, 3618 ; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 18 B 2067/06 -, nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 11 S 1978/10

    Atypischer Ausnahmefall nach § 54 Abs. 5 AufenthG 2004; Unmöglichkeit der

    Insbesondere gibt es auch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens Unterstützungshandlungen zugunsten einer terroristischen Vereinigung vornehmen könnte (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 16.11.2007, a.a.O; OVG NRW, Beschluss vom 15.05.2007 - 18 B 2067/06 -juris Rn. 7 ff.), wobei noch hinzukommt, dass eine wirksame Bekämpfung solcher Gefahren durch eine konsequente Aufenthaltsbeendigung vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens hier wegen des bestehenden Abschiebungsverbots gar nicht möglich wäre.
  • VG Bayreuth, 20.05.2014 - B 4 S 14.222

    Ausweisungsgrund nach § 54 Abs. 5a AufenthG; Gefährdung der freiheitlich

    Sie wäre mit rechtstaatlichen Anforderungen nicht vereinbar und würde die Möglichkeit eröffnen, Ausländer ohne jeden Nachweis einer Tathandlung des Landes zu verweisen und damit vollendete Tatsachen zu schaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2005 - 2 BvR 485/05 - a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 15.05.2007 - 18 B 2067/06 - a.a.O.).
  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512

    Ausländerrecht; Ausweisung wegen (Verdacht) der Gefährdung der freiheitlichen

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es angesichts der schwerwiegenden Folgen der Ausweisung bereits im Eilverfahren hinreichend belastbarer Feststellungen bedarf und auf die Zuordnung von F a k t e n zu einzelnen Merkmalen der Befugnisnorm auch in einem summarischen Verfahren nicht verzichtet werden kann (vgl. BVerwG vom 13.6.2005, NVwZ 2005, 1053; BayVGH, B.v. 25.10.2005, a.a.O.; OVG NW, B.v. 15.5.2007, InfauslR 2007, 349).
  • VG Minden, 10.12.2014 - 7 K 1405/13

    Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots auf weniger als die

    Die dagegen vom Kläger erhobene Beschwerde war erfolgreich (OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2007 - 18 B 2067/06 -).
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