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   BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07   

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BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07 (https://dejure.org/2007,2890)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07 (https://dejure.org/2007,2890)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 (https://dejure.org/2007,2890)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem § 60 Abs 7 S 1 AufenthG 2004 (Gesundheitsgefährdung) unter mangelhafter Begründung der Offensichtlichkeit

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Asylfolgeantrags unter Berufung auf politische Verfolgung; Vorrausetzungen für die Abweisung einer Verpflichtungsklage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots; Unzulässigkeit eines Beweisantrags als Ausforschungsbeweisantrag hinsichtlich der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4; AufenthG § 60 Abs. 7; AsylVfG § 78 Abs. 1; AsylVfG § 77 Abs. 2; VwVfG § 51 Abs. 1 Nr. 2; VwVfG § 51 Abs. 5
    Verfahrensrecht, Verfassungsbeschwerde, körperliche Unversehrtheit, Rechtsweggarantie, offensichtlich unbegründet, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Begründungserfordernis, Klage, Bezugnahme, Ablehnungsbescheid, Bundesamt, ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 78 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4
    Anforderungen an die Begründung der Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet im asylrechtlichen Verwaltungsgerichtsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 227
  • NVwZ 2008, 418
  • InfAuslR 2008, 94
 
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Wird zitiert von ... (111)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Aus den Entscheidungsgründen muss sich klar ergeben, weshalb das Gericht zu einem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum also die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ; BVerfGK 1, 298 ).

    Eine solche formelhafte Begründung genügt der gerichtlichen Darlegungslast, welche die Gewähr für die materielle Richtigkeit der Entscheidung verstärkt, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerade nicht (vgl. BVerfGE 71, 276 ).

  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Hinsichtlich dieser behördlichen Ermächtigung zum Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne, welche die Korrektur inhaltlich unrichtiger oder inhaltlich unrichtig gewordener Entscheidungen ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 -, NVwZ 2000, S. 204 ), besteht für den Betroffenen ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerwGE 111, 77 ; stRspr).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Insoweit ist es denkbar, dass die Vorlage einer weiteren sachverständigen Äußerung so offensichtlich kein neues Beweismittel im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG darstellt, dass sich die Erfolglosigkeit der Klage nach allgemeiner Rechtsauffassung geradezu aufdrängt, weil die der Begutachtung zugrunde liegenden Tatsachen nicht neu im Sinne des § 51 VwVfG gewesen sind (vgl. zum Sachverständigengutachten als neues Beweismittel BVerwGE 82, 272 ).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Hinsichtlich dieser behördlichen Ermächtigung zum Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne, welche die Korrektur inhaltlich unrichtiger oder inhaltlich unrichtig gewordener Entscheidungen ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - 1 C 6.99 -, NVwZ 2000, S. 204 ), besteht für den Betroffenen ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerwGE 111, 77 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.12.2006 - 2 BvR 2063/06

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Feststellung eines krankheitsbedingten

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht und für Verfahren, die auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG (ehemals § 51 Abs. 1 AuslG) gerichtet sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2001 - 2 BvR 1392/00 -, InfAuslR 2002, S. 146 m.w.N.), sondern auch für die Abweisung der Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG als offensichtlich unbegründet (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, NVwZ 2007, S. 1046), wobei die grundsätzliche Anwendbarkeit von § 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG auf Folgeschutzgesuche keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und von den Gerichten und der herrschenden Lehre anerkannt ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 9 B 714.95 -, NVwZ-RR 1997, S. 255; Marx, AsylVfG, 6. Aufl. 2005, § 78 Rn. 11; Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Stand: April 1998, § 78 AsylVfG Rn. 32).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1869/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Die schlichte Behauptung, die Klage sei offensichtlich unbegründet, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 1993 - 2 BvR 1869/92 -, InfAuslR 1993, S. 146 und vom 2. März 1993 - 2 BvR 2075/92 -, juris).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerwG, 06.03.1996 - 9 B 714.95

    Asylverfahrensrecht: Begriff der Rechtsstreitigkeiten "nach diesem Gesetz" in §

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Diese Grundsätze gelten nicht nur für das Asylgrundrecht und für Verfahren, die auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 1 AufenthG (ehemals § 51 Abs. 1 AuslG) gerichtet sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2001 - 2 BvR 1392/00 -, InfAuslR 2002, S. 146 m.w.N.), sondern auch für die Abweisung der Klage auf Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG als offensichtlich unbegründet (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2006 - 2 BvR 2063/06 -, NVwZ 2007, S. 1046), wobei die grundsätzliche Anwendbarkeit von § 78 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG auf Folgeschutzgesuche keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet und von den Gerichten und der herrschenden Lehre anerkannt ist (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - 9 B 714.95 -, NVwZ-RR 1997, S. 255; Marx, AsylVfG, 6. Aufl. 2005, § 78 Rn. 11; Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG, Stand: April 1998, § 78 AsylVfG Rn. 32).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Ein Instanzenzug kann zwar nicht beansprucht werden; steht aber, wie im Falle der Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet (§ 78 Abs. 1 AsylVfG), nur eine Instanz zur Verfügung, so verstärkt dies die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahrens im Hinblick auf die Wahrheitserforschung (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 87, 48 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07
    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes verlangt nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 02.03.1993 - 2 BvR 2075/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 1880/00

    Abweisung der Asylklage als offensichtlich unbegründet

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 18.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtsschutzbedürfnis; Aufenthaltstitel; Erlöschen;

    Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wieder aufzugreifen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 5 VwVfG-E BTDrucks 7/910 S. 75), ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 2 BvR 1613/07 InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 BVerwG 1 C 6.99 NVwZ 2000, 204 ).

    Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 BVerwG 9 C 41.99 BVerwGE 111, 77 ).

  • BVerwG, 22.10.2009 - 1 C 15.08

    Ausweisung; Befristung; Rechtskraft, Rechtskraftbindung; Rücknahme; Widerruf;

    Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 5 VwVfG-E BTDrucks 7/910 S. 75), ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 2 BvR 1613/07 InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 a.a.O. S. 16).

    26 Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.11.2008 - 1 C 26.08

    Rücknahme gerichtlich bestätigter Ausweisungen

    Die dort verankerte Ermächtigung der Behörden, ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wieder aufzugreifen (vgl. Gesetzesbegründung zu § 47 Abs. 5 VwVfG-E BTDrucks 7/910 S. 75), ermöglicht auch bei rechtskräftig bestätigten Verwaltungsakten die nachträgliche Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 - InfAuslR 2008, 94; BVerwG, Urteil vom 7. September 1999 - BVerwG 1 C 6.99 - NVwZ 2000, 204 ).

    Mit der Befugnis der Behörde, ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsverfahren im Ermessenswege wiederaufzugreifen, korrespondiert ein - gerichtlich einklagbarer (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG ) - Anspruch des Betroffenen auf fehlerfreie Ermessensausübung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2007 a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - BVerwG 9 C 41.99 - BVerwGE 111, 77 ).

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