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   BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08   

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BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08 (https://dejure.org/2009,5370)
BVerfG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08 (https://dejure.org/2009,5370)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 (https://dejure.org/2009,5370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Kindergeld für einen vorübergehend aufgrund eines Abschiebestopps in Deutschland geduldeten Ausländer gem. § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) i.R.d. Gleichbehandlungsgebotes des Art. 3 GG; Vergleichbarkeit von lediglich aufgrund ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 62 Abs. 2, GG Art. 6, BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2, BVerfGG § 92
    Kindergeld, Ausländer, vollziehbar ausreisepflichtig, Duldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Kindergeld für einen vorübergehend aufgrund eines Abschiebestopps in Deutschland geduldeten Ausländer gem. § 62 Abs. 2 EStG i.R.d. Gleichbehandlungsgebotes des Art. 3 GG; Vergleichbarkeit von lediglich aufgrund fehlender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 441
  • InfAuslR 2010, 168
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wiederholt entschieden, dass der in Bayern bestehende Abschiebestopp aus organisatorischen und nicht aus humanitären Gründen wegen einer Gefährdungslage im Irak verfügt und verlängert worden sei (BayVGH, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 10 ZB 07.1455 -, AuAS 2008, S. 127; Beschluss vom 18. März 2008 - 19 ZB 08.603 -, juris; vgl. auch BVerwGE 126, 192 [198 f.]).

    Die Verfassungsbeschwerde setzt sich ferner nicht mit der - vom Bundesverwaltungsgericht jedenfalls angedeuteten - Rechtsauffassung auseinander, dass dann, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen einer Entscheidung nach § 60a Abs. 1 AufenthG eine Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 7 AufenthG nicht treffen durfte, die Ausländerbehörde im Rahmen der Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG entgegen der Regelung des § 42 Satz 1 AsylVfG zu einer eigenständigen Prüfung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berufen sein könnte (vgl. BVerwGE 126, 192 [195 f.]).

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
    Die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2004 zur Vorgängernorm (BVerfGE 111, 160) sei missglückt.

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal leben, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 [173 f.]).

  • BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
    Bei Urteilsverfassungsbeschwerden erfordert dies in der Regel eine ins Einzelne gehende, argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557).
  • VGH Bayern, 26.02.2008 - 10 ZB 07.1455

    Der in Bayern bestehende Abschiebestopp für irakische Staatsangehörige beruht

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wiederholt entschieden, dass der in Bayern bestehende Abschiebestopp aus organisatorischen und nicht aus humanitären Gründen wegen einer Gefährdungslage im Irak verfügt und verlängert worden sei (BayVGH, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 10 ZB 07.1455 -, AuAS 2008, S. 127; Beschluss vom 18. März 2008 - 19 ZB 08.603 -, juris; vgl. auch BVerwGE 126, 192 [198 f.]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BFH, 11.07.2008 - III B 167/07

    Kein Kindergeldanspruch für geduldete Ausländer

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn - S ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Juliane Scheer, Goethestraße 10, 80336 München - gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 11. Juli 2008 - III B 167/07 -, b) das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 13. September 2007 - 6 K 68/07 -, c) die Einspruchsentscheidung der Familienkasse Regensburg vom 8. Dezember 2006 - F01-KG-Nr.: 739/224053-E-Nr.: 915/06 -, d) den Bescheid der Familienkasse Regensburg vom 5. Oktober 2006 - F11-KG-Nr.: 739/224053 - hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Osterloh und die Richter Mellinghoff, Gerhardt gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 9. Dezember 2009 einstimmig beschlossen:.
  • VGH Bayern, 18.03.2008 - 19 ZB 08.603

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Aufenthalt aus humanitären Gründen; Iraker

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
    So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wiederholt entschieden, dass der in Bayern bestehende Abschiebestopp aus organisatorischen und nicht aus humanitären Gründen wegen einer Gefährdungslage im Irak verfügt und verlängert worden sei (BayVGH, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 10 ZB 07.1455 -, AuAS 2008, S. 127; Beschluss vom 18. März 2008 - 19 ZB 08.603 -, juris; vgl. auch BVerwGE 126, 192 [198 f.]).
  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
    Bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG obliegt es dem Beschwerdeführer, sich mit naheliegenden Gründen für eine Differenzierung zwischen zwei Vergleichsgruppen auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08
    Bei Urteilsverfassungsbeschwerden erfordert dies in der Regel eine ins Einzelne gehende, argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557).
  • BVerfG, 15.06.2023 - 2 BvL 11/14

    Unzulässige Richtervorlagen zur Beschränkung der Kindergeldberechtigung von nicht

    Die dies bestätigende Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 9. Dezember 2009 (2 BvR 1957/08) berücksichtige nicht, dass die Ausreisepflicht zwar weiterhin bestehe, jedoch gerade deshalb, weil die Abschiebung aus den in § 60a AufenthG genannten Gründen ausgesetzt sei.

    bb) Hinsichtlich der im Verfahren 2 BvL 12/14 relevanten Fallgruppe des § 62 Abs. 2 EStG 2006, soweit danach geduldete Ausländer (vgl. § 60a Abs. 2 AufenthG) keinen Anspruch auf Kindergeld haben, hat das Bundesverfassungsgericht bereits auf die naheliegende Erwägung hingewiesen, dass eine Ungleichbehandlung von Ausländern, die sich lediglich geduldet in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gegenüber denjenigen Ausländern, denen ein Anspruch auf Kindergeld aus § 62 Abs. 2 EStG 2006 zukommt, schon deswegen gerechtfertigt sein könnte, weil der Aufenthalt lediglich geduldeter Ausländer nicht rechtmäßig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, Rn. 15 unter Verweis auf BVerfGE 111, 160 ).

    Dabei hat es ausgeführt, dass der dortige Beschwerdeführer sich jedenfalls nicht mit der Frage auseinandergesetzt habe, weshalb es nicht gerechtfertigt sein soll, Personengruppen, die nicht abgeschoben werden können und die ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen, von Sozialleistungen auszuschließen, wenn ihr Existenzminimum anderweitig, etwa über das Asylbewerberleistungsgesetz, gesichert wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009, a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zudem darauf hingewiesen, dass darauf einzugehen gewesen wäre, dass einem Ausländer, dem die freiwillige Ausreise unverschuldet rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist, nach einem geduldeten Aufenthalt von 18 Monaten regelmäßig ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG zukommt und auf diesem Wege ein Hineinwachsen in den Anspruch auf Kindergeld möglich ist (vgl. § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG) (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009, a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).

    Die gegen die Entscheidung des BFH vom 11.07.2008 erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 09.12.2009 (2 BvR 1957/08, a.a.O.) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13

    Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im

    Soweit die Beschwerdeführer darüber hinaus nur pauschal eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) durch die "Retaxation auf Null" in Bezug auf verschiedene Vergleichsgruppen wie Vertragsärzte, Leistungserbringer außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die gesetzlichen Krankenkassen rügen, fehlt es an der erforderlichen Auseinandersetzung mit nahe liegenden Gründen für eine Differenzierung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).

    Die gegen die Entscheidung des BFH vom 11.07.2008 erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 09.12.2009 (2 BvR 1957/08, a.a.O.) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • FG Bremen, 02.06.2010 - 4 K 102/09

    Kein Kindergeldanspruch einer ausländerrechtlich nur geduldeten türkischen

    Die Urteilsverfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss wurde durch das BVerfG nach §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen (Nichtannahmebeschluss v. 09.12.2009 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, InfAuslR 2010, 168, NVwZ 2010, 441 , BFH/NV 2010, 590 ).

    Bestätigt wurde diese Rechtsprechung im Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 09. Dezember 2009 ( 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, InfAuslR 2010, 168, NVwZ 2010, 441 , BFH/NV 2010, 590 - vorgehend BFH Beschluss v. 11.07.2008 III B 167/07), indem dort ausgeführt ist, der Beschwerdeführer sei nicht auf die "naheliegende Erwägung eingegangen, dass eine Ungleichbehandlung von Ausländern, die sich lediglich geduldet in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gegenüber denjenigen Ausländern, denen ein Anspruch auf Kindergeld aus § 62 Abs. 2 EStG zukommt, schon deswegen gerechtfertigt sein könnte, weil der Aufenthalt lediglich geduldeter Ausländer nicht rechtmäßig ist." Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts habe zur früheren Rechtslage unter anderem ausgeführt, dass Deutsche, Ausländer mit Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis und Ausländer ohne diese Aufenthaltstitel, die aber in Deutschland legal lebten, in gleicher Weise durch die persönlichen und finanziellen Aufwendungen bei der Kindererziehung belastet seien (BVerfGE 111, 160 ).

    Der Bundesfinanzhof habe in der angegriffenen Entscheidung daran angeknüpft (BVerfG 2 BvR 1957/08, a.a.O.).

    Jedenfalls fehle "eine Auseinandersetzung mit der Frage, weshalb es nicht gerechtfertigt sein soll, Personengruppen, die nicht abgeschoben werden können und die ihrer Ausreisepflicht auch nicht freiwillig nachkommen, von Sozialleistungen auszuschließen, wenn ihr Existenzminimum anderweitig, hier über das Asylbewerberleistungsgesetz , gesichert wird" (BVerfG 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, InfAuslR 2010, 168, NVwZ 2010, 441 , BFH/NV 2010, 590 ).

    Bezugnahmen auf den Beschluss des BVerfG vom 06. Juli 2004 ( 1 BvL 4/97), ggf. die Richtervorlagen des Finanzgerichts Köln vom 09. Mai 2007 ( 10 K 1689/07, DStRE 2008, 160, Az. des BVerfG: 2 BvL 3/07, und 10 K 1690/07, ZSteu 2007, R507, EFG 2007, 1247 , Az. des BVerfG: 2 BvL 4/07) und/oder das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Oktober 2005 (59140/00 - Okpisz, InfAuslR 2006, 4, DStR 2006, Heft 21, XII, BFH/NV 2006, Beilage 3, 357 , NVwZ 2006, 917, DStR 2006, 1404, JAmt 2007, 50, NJW 2006, 2907 ) reichen dafür allein nicht aus (vgl. zu den Anforderungen an eine substantiierte Verfassungsbeschwerde den Nichtannahmebeschluss des BVerfG v. 09.12.2009 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, InfAuslR 2010, 168, NVwZ 2010, 441 , BFH/NV 2010, 590 , juris - vorgehend BFH Beschluss v. 11.07.2008 III B 167/07).

    Der Beschluss des BFH vom 11. Juli 2008 ( III B 167/07) war Gegenstand war Gegenstand des bereits zitierten Nichtannahmebeschlusses des BVerfG vom 09. Dezember 2009 (BVerfG 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, InfAuslR 2010, 168, NVwZ 2010, 441 , BFH/NV 2010, 590 ), in dem der BFH bestätigt und festgestellt wurde, es sei nahe liegend, "dass eine Ungleichbehandlung von Ausländern, die sich lediglich geduldet in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gegenüber denjenigen Ausländern, denen ein Anspruch auf Kindergeld aus § 62 Abs. 2 EStG zukommt, schon deswegen gerechtfertigt sein könnte, weil der Aufenthalt lediglich geduldeter Ausländer nicht rechtmäßig ist".

  • BVerfG, 03.03.2015 - 1 BvR 3226/14

    Die Auslegung des § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz, wonach der darin

    Die Möglichkeit eines solchen Verstoßes ergibt sich aus der Verfassungsbeschwerde nicht, insbesondere geht sie auf nahe liegende Gründe für eine Differenzierung nicht in der gebotenen Weise ein (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, NVwZ 2010, S. 441, juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Dabei ist auch auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, juris, Rn. 19).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).

    Die gegen die Entscheidung des BFH vom 11.07.2008 erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 09.12.2009 (2 BvR 1957/08, a.a.O.) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des FG Nürnberg vom 13.09.2007 (6 K 28/2007) und den Beschluss des BFH über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (vom 11.07.2008, III B 167/07, juris) nahm das BVerfG gemäß §§ 93a, 93b BVerfGG nicht zur Entscheidung an (Beschluss vom 09.12.2009, 2 BvR 1957/08, HFR 2010, 292, BFH/NV 2010, 168).

    Die gegen die Entscheidung des BFH vom 11.07.2008 erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 09.12.2009 (2 BvR 1957/08, a.a.O.) nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BVerfG, 04.07.2018 - 2 BvR 1207/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Auswahlentscheidung zur Besetzung

    Zur Begründung gehört ferner in qualitativer Hinsicht eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den angegriffenen instanzgerichtlichen Entscheidungen und deren tragenden Begründungslinien, und zwar auf der Ebene des Verfassungsrechts am Maßstab der als verletzt gerügten grundrechtlichen Positionen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 2011 - 1 BvR 732/11 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2017 - 2 BvR 2019/17 -, juris, Rn. 17).
  • FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13

    Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe;

  • BVerfG, 20.08.2013 - 1 BvR 2402/12

    Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1

  • FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13

    Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf

  • BVerfG, 08.12.2017 - 2 BvR 2019/17

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23

  • BVerfG, 30.03.2021 - 1 BvR 160/19

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilrechtliche Entscheidungen betreffend

  • BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10

    Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Abstaffelung

  • BVerfG, 21.06.2019 - 2 BvR 2189/18

    Nichtannahmebeschluss: Zur Behandlung von Petitionen durch Kollegialorgane der

  • VG München, 21.07.2015 - M 4 K 14.3174

    Bei Straffälligkeit kein Ausweisungsschutz wegen Aufwachsens in Deutschland

  • BVerfG, 09.01.2023 - 2 BvR 1217/19

    Verfassungsbeschwerde bezüglich Vollzug von Abschiebungshaft trotz unterlassener

  • BFH, 06.05.2011 - III B 130/10

    Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer - keine

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2038/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Asylverfahren wegen Subsidiarität und nicht

  • VG München, 28.11.2013 - M 12 K 12.5657

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • BFH, 11.07.2011 - III S 50/10

    Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 10/10
  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (

  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 727/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung von

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2018 - 2 S 622/18

    Keine Ungleichbehandlung rundfunkbeitragspflichtiger Wohnungsinhaber im

  • BVerfG, 30.10.2020 - 2 BvR 1893/20

    Verfassungsbeschwerde in einer Zwangsvollstreckungssache mangels hinreichender

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu

  • FG Münster, 26.03.2010 - 4 K 3898/07

    Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen hat nur unter den

  • VG München, 22.05.2014 - M 12 K 13.5868

    Niederlassungserlaubnis; Daueraufenthalt-EU; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2013 - L 2 EG 19/12
  • VGH Bayern, 03.01.2011 - 10 ZB 10.2464

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Vorliegen einer außergewöhnlichen

  • VG München, 13.07.2010 - M 25 K 09.2813

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • VG München, 24.10.2012 - M 25 K 12.2124

    Kein Anspruch eines Irakers auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

  • VG Ansbach, 10.07.2012 - AN 5 K 11.01552

    Isolierte Anfechtungsklage nicht statthaft

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