Rechtsprechung
BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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- rechtsprechung-im-internet.de
§ 59 AufenthG, § 62 Abs 3 AufenthG, § 32 AsylVfG, § 33 Abs 2 AsylVfG, § 71 Abs 5 AsylVfG
Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei erledigter Abschiebungsandrohung - IWW
§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 und 5 AufenthG, § ... 17 Abs. 1 FamFG, § 59 AufenthG, § 62 Abs. 3 AufenthG, § 71 Abs. 5, 6 Satz 1 AsylVfG, § 71 Abs. 5 AsylVfG, §§ 32, 33 Abs. 2 AsylVfG, § 81 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 83 Abs. 2, § 430 FamFG, Art. 5 Abs. 5 EMRK, § 36 Abs. 2, 3 GNotKG
- Wolters Kluwer
Abschiebung eines Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung; Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung
- rewis.io
Freiheitsentziehungssache: Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei erledigter Abschiebungsandrohung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abschiebung eines Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung; Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Asylantrag, Ausreise, Wiedereinreise - Sicherungshaft
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- InfAuslR 2015, 440
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12
Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung …
Auszug aus BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15
Ohne Abschiebungsandrohung darf eine Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - V ZB 214/12, juris Rn. 10). - VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 11 S 2099/01
Fortbestehen der Ausreisepflicht
Auszug aus BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15
Vielmehr besagt die Vorschrift lediglich, dass es einer erneuten Abschiebungsandrohung nicht bedarf, und ermöglicht so die Abschiebung des Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01, juris Rn. 5). - BVerwG, 30.08.2005 - 1 C 29.04
Abschiebungsandrohung; vorsorgliche Abschiebungsandrohung; Abschiebungsanordnung; …
Auszug aus BGH, 01.10.2015 - V ZB 44/15
Sie wäre eine vorsorgliche Androhung für den Fall einer künftigen Einreise, die aber nicht vorgesehen und somit unzulässig ist (BVerwGE 124, 166, 170 f.).
- BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15
Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr …
Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die früher ergangene Abschiebungsandrohung abgesehen werden (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, Rn. 9; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7). - BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17
Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit …
Durch die Überstellung des Betroffenen nach Italien am 16. Februar 2017 ist diese Abschiebungsandrohung "verbraucht"; sie wirkt nicht als vorsorgliche Androhung für den Fall einer erneuten unerlaubten Einreise fort (vgl. Senat…, Beschluss vom 11. Januar 2018 - V ZB 62/17, Asylmagazin 2018, 182 Rn. 12;… Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 61/18, juris Rn. 5; vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat…, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8;… Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7).Die Vorschrift ermöglicht die Abschiebung des Ausländers auf der Grundlage der in einem früheren Verfahren erlassenen asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 6; vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 19. September 2001 - 11 S 2099/01, juris Rn. 5).
- BGH, 14.01.2016 - V ZB 18/14
Vorliegen der für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung …
Die Ausreise nach erfolgter Abschiebungsandrohung hatte - wie von der Rechtsbeschwerde zutreffend bemerkt - zur Folge, dass diese "verbraucht" war, weil eine vorsorgliche Androhung auch für den Fall unerlaubter Wiedereinreise - von der Sonderregelung für das Flughafenverfahren (§ 18a Abs. 2 AsylVfG) abgesehen - nicht zulässig ist (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, juris Rn. 7; BVerwGE 124, 166, 170).
- BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17
Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung; …
Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die früher ergangene Abschiebungsandrohung abgesehen werden (…vgl. für den Fall der freiwilligen Ausreise Senat, Beschlüsse vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8…, vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, Rn. 9 und vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7). - BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19
Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen …
Zwar enthielt der Haftverlängerungsantrag der beteiligten Behörde vom 23. August 2019 keine Angaben zum Vorliegen oder zur Entbehrlichkeit einer Abschiebungsandrohung, obwohl diese im Rahmen der Darlegungen zur Durchführbarkeit der Abschiebung gemäß § 417 Abs. 2 Nr. 5 FamFG erforderlich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 5;… vom 16. Mai 2019 - V ZB 1/19, juris Rn. 12;… vom 19. Oktober 2020 - XIII ZB 43/19, juris Rn. 14). - BGH, 04.04.2023 - XIII ZB 3/21
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für Freiheitsentziehungssachen; Anordnung der …
Reist der Betroffene später wieder in die Bundesrepublik Deutschland ein, kann daher von einer nach § 59 AufenthG notwendigen Abschiebungsandrohung nicht unter Hinweis auf die frühere Abschiebungsandrohung abgesehen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2016 - V ZB 18/14, juris Rn. 9; vom 1. Oktober 2015 - V ZB 44/15, InfAuslR 2015, 440 Rn. 7;… vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 8). - LG Kleve, 18.08.2020 - 4 T 33/20 a) Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
- LG Krefeld, 22.09.2020 - 7 T 64/20 Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
- LG Krefeld, 23.09.2020 - 7 T 58/20 Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris).
- LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17
Anordnung der Abschiebungshaft (Sicherungshaft) gegen den Betroffenen bei …
a) Voraussetzung für die Anordnung der Abschiebungshaft ist zunächst das Vorliegen einer Rückkehrentscheidung, wonach der Betroffene verpflichtet ist, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen; diese Anordnung darf noch nicht durch eine Ausreise verbraucht sein (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2012, AZ. V ZB 244/11 und Beschluss vom 01.10.2015, AZ. V ZB 44/15, zitiert nach Juris). - LG Kleve, 17.01.2020 - 4 T 232/19
- LG Kleve, 13.08.2019 - 4 T 108/19