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   OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09   

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https://dejure.org/2009,3743
OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09 (https://dejure.org/2009,3743)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.07.2009 - 6 U 61/09 (https://dejure.org/2009,3743)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 6 U 61/09 (https://dejure.org/2009,3743)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 533; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; UWG § 12 Abs. 2

  • ra.de
  • kanzlei.biz

    Einstweiliger Rechtsschutz im Patentverletzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 533; ZPO § 935; ZPO § 940; UWG § 12 Abs. 2
    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 442
  • InstGE 11, 143
 
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Wird zitiert von ... (105)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (InstGE 9, 140 - O......), dass der Erlass einer einstweiligen Verfügung insbesondere auf Unterlassung nur in Betracht kommt, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (ebenso: OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - 15 U 41/17

    Begriff des Gerichts der Hauptsache i.S. von § 937 Abs. 1 ZPO

    Anders als in Wettbewerbssachen wird der Verfügungsgrund in Patentsachen nicht widerleglich vermutet; die gesetzliche Vermutung des § 12 Abs. 2 UWG ist hier nicht - auch nicht analog - anwendbar (OLG Düsseldorf GRUR 2008, 1077 - Olanzapin; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; Voß in: Cepl/Voß, a.a.O., § 940 Rn. 72 m. w. N).

    Dies ist zu bejahen, wenn sein Begehren dringlich ist, der Rechtsbestand des Patents hinreichend gesichert ist und die Abwägung der (übrigen) schutzwürdigen Interessen der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände zugunsten des Antragstellers ausfällt (OLG Düsseldorf InstGE 10, 124 - Inhalator; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2015, 509 - Ausrüstungssatz; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03306 - Ballonexpandierbare Stents; s. zum Ganzen auch Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. A., Kap. G. Rn. 71 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2017 - 2 W 6/17

    Voraussetzungen der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung eines Patents

    2012, 415 - Adapter für Tintenpatrone; Urt. vom 19.02.2016 - Az.: I-2 U 55/15, BeckRS 2016, 06353; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 442 = InstGE 11, 143).
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