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   OLG München, 17.04.2007 - 29 W 1295/07   

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OLG München, 17.04.2007 - 29 W 1295/07 (https://dejure.org/2007,43020)
OLG München, Entscheidung vom 17.04.2007 - 29 W 1295/07 (https://dejure.org/2007,43020)
OLG München, Entscheidung vom 17. April 2007 - 29 W 1295/07 (https://dejure.org/2007,43020)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • InstGE 8, 192
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    Demgemäß sind Wendungen, die den Verbotsumfang unscharf bezeichnen oder nicht eindeutig bezeichnete ähnliche Verletzungsformen mit einbeziehen, unzulässig (OLG München, Beschluss vom 17.04.2007 - 29 W 1295/07).
  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14

    RTL gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    Demgemäß sind Wendungen, die den Verbotsumfang unscharf bezeichnen oder nicht eindeutig bezeichnete ähnliche Verletzungsformen mit einbeziehen, unzulässig (OLG München, Beschluss vom 17.04.2007 - 29 W 1295/07).
  • OLG München, 14.06.2012 - 29 U 1204/12

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Überschreitung des

    Zwar findet die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG im Urheberrecht keine Anwendung (vgl. Senat, Beschl. v. 17. April 2007 - 29 W 1295/07, juris, dort Tz. 2; Köhler in: Köhler/Bornkamm , Wettbewerbsrecht, 30. Aufl. 2012, § 12 UWG Rz. 3.14; Jan Bernd Nordemann in: Fromm/Nordemann , Urheberrecht, 10. Aufl. 2008, § 97 Rz. 199; jeweils m. w. N.).
  • LG München I, 10.04.2008 - 1 HKO 5500/08

    Markenrechtsverletzung: Google-Adword-Werbung mit "weitgehend passenden

    Es kann dahinstehen, ob im Hinblick auf die Tatsache, dass nach richtiger Auffassung in Marken- wie in Urhebersachen eine analoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG nicht in Betracht kommt (vgl. OLG München, InstGE 8, 192, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 29 W 1295/07) und dass im vorliegenden Fall die behauptete Rechtsverletzung im Internet bereits beseitigt wurde, die vorgetragenen Umstände (S. 8/9 der Antragsschrift) zur Annahme eines Verfügungsgrundes noch ausreichen.
  • LG München I, 14.02.2008 - 7 O 23161/07

    Unternehmenskennzeichenschutz: Farbmarke für verbandsangehörige Unternehmen;

    Die Glaubhaftmachung eines Verfügungsanspruchs und die Einhaltung der sogenannten Dringlichkeitsfrist von einem Monat sind hierfür allein nicht maßgeblich (OLG München, Beschl. v. 17.4.2007 - 29 W 1295/07).
  • LG München I, 17.04.2008 - 21 O 6507/08

    Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung: Entfallen des

    Die Antragstellerin hat die Voraussetzungen für einen Verfügungsgrund nach §§ 935, 940 ZPO nicht hinreichend glaubhaft gemacht ... Die Einhaltung einer ... Monatsfrist im Verfügungsverfahren, in denen Unterlassungsansprüche wegen Urheberrechtsverletzung geltend gemacht werden, ist allerdings regelmäßig notwendige, indes nicht hinreichende Bedingung für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (gesamter Absatz zitiert aus OLG München, 29 W 1295/07 - InstGE 8, 192 - Verfügungsgrund im Urheberrecht).
  • OLG München, 18.01.2016 - 29 W 1949/15
    Zwar findet die Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG im Urheberrecht keine Anwendung (vgl. Senat, Beschl. v. 17. April 2007 - 29 W 1295/07, juris, dort Tz. 2).
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