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   BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15   

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https://dejure.org/2015,16189
BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15 (https://dejure.org/2015,16189)
BGH, Entscheidung vom 21.04.2015 - 4 StR 92/15 (https://dejure.org/2015,16189)
BGH, Entscheidung vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15 (https://dejure.org/2015,16189)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 859 Abs. 2 BGB; § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG; § 315b Abs. 1 StGB; § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 64 StGB
    Rechtfertigung durch Besitzkehr (keine Besitzschutzrechte bei strafbarem Besitz); gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefährdung von Leib und Leben: Darstellung im Urteil); Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Beurteilung nach ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 242 StGB, § 250 StGB, § 315b Abs 1 StGB, § 29 Abs 1 BtMG
    Strafurteilurteilsinhalt: Notwendige Feststellungen zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Anknüpfung an ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; notwendige Feststellungen zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bei Verfolgung ...

  • IWW

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, §§ ... 211, 22, 23 StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 21 Abs. 1 StVG, 23 Abs. 1, § 22 StGB, § 69a StGB, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 35 BtMG, § 349 Abs. 2 StPO, § 315b Abs. 1 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB, § 1 Abs. 1 BtMG, § 859 Abs. 2 BGB, § 249 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs im Rahmen des strafbefreiendenRücktritts vom Versuch

  • rewis.io

    Strafurteilurteilsinhalt: Notwendige Feststellungen zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Anknüpfung an ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; notwendige Feststellungen zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bei Verfolgung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBG § 22; StGB § 23 Abs. 1; StGB § 24
    Voraussetzungen für das Vorliegen eines fehlgeschlagenen Versuchs im Rahmen des strafbefreiendenRücktritts vom Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bitte nicht schon wieder: BGH zur Straßenverkehrsgefährdung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - und die konkrete Gefährdung des eigenen Fahrzeugs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das geklaute Marihuana - und die Besitzkehr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hang zur Cannabisabhängigkeit - und der symptomatische Zusammenhang mit der Tat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch - und der Fehlschlag

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt hat keinen Bestand bei unzureichenden Feststellungen

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Keine Anwendung der Besitzschutzvorschriften auf Rückholung nicht verkehrsfähiger Sachen

Besprechungen u.ä.

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anwendung der Besitzschutzvorschriften auf Rückholung nicht-verkehrsfähiger Sachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2898
  • NStZ 2015, 571
  • StV 2015, 630
  • JA 2015, 874
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 10.04.2014 - 5 StR 37/14

    Anforderungen an die Prognose der Erfolgsaussicht bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    Sie allein vermögen die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht aber nicht zu belegen, wenn nach den Feststellungen - wie hier - auch gewichtige prognoseungünstige Faktoren bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 650/13, Rn. 5 ff.).

    Alle genannten Umstände sind prognoseungünstig (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315; Schalast in Kröber/Dölling/Leygraf/Sass, Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Bd. 3, S. 341; van Gemmeren in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 64 Rn. 65 mwN) und hätten daher der Erörterung bedurft.

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 27/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    Ein symptomatischer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, Rn. 4; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 340; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5 mwN).

    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Urteil vom 21. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015, 3016).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    Maßgeblich dafür ist nicht der ursprüngliche Tatplan, dem je nach Fallgestaltung allenfalls Indizwirkung für den Erkenntnishorizont des Täters zukommen kann, sondern dessen Vorstellung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (BGH, Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 560/14, Rn. 6; Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393).

    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsfortgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschluss vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).

  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, wie das in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG gelistete Marihuana, können nach ständiger Rechtsprechung fremde bewegliche Sachen und damit Tatobjekt eines Raubes oder Diebstahls sein (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 2015 - 4 StR 538/14, StraFo 2015, 216 (schwerer Raub von Marihuana); Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 (Diebstahl von Haschisch); Urteil vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, NStZ-RR 2009, 22, 23 (Diebstahl von Marihuana); Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72 (Raub von Heroin); Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360 (Diebstahl von Haschisch); Beschluss vom 4. Dezember 1981 - 3 StR 408/81, BGHSt 30, 277, 278 (versuchter Diebstahl von Haschisch); Oglakcioglu, ZJS 2010, 340, 344 f.; Vitt, NStZ 1992, 221; Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1084; SSW-StGB/Kudlich, 2. Aufl., § 242 Rn. 16; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 242 Rn. 5; a.A. Wolters in Festschrift Samson, 2010, S. 495, 500 ff.; Schmitz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 242 Rn. 14; Engel, NStZ 1991, 520; krit. in Bezug auf den Gewahrsamsbegriff Hillenkamp in Festschrift für Achenbach, 2011, S. 189, 205).
  • BGH, 21.01.2014 - 2 StR 650/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichende

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    Sie allein vermögen die Annahme einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht aber nicht zu belegen, wenn nach den Feststellungen - wie hier - auch gewichtige prognoseungünstige Faktoren bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 650/13, Rn. 5 ff.).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    In einem solchen Fall bedarf es einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Urteil vom 21. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015, 3016).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    Fehlgeschlagen ist der Versuch erst, wenn der Täter erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, sodass sich das Geschehen aus der Perspektive eines Dritten nicht mehr als ein einheitlicher Lebenssachverhalt darstellen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 232; Urteil vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 174/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    Ein symptomatischer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, Rn. 4; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 340; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5 mwN).
  • BGH, 06.11.2013 - 5 StR 432/13

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zu

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    Ein symptomatischer Zusammenhang ist zu bejahen, wenn der Hang allein oder zusammen mit anderen Umständen dazu beigetragen hat, dass der Täter eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für die Zukunft zu besorgen ist (BGH, Beschluss vom 6. November 2013 - 5 StR 432/13, Rn. 4; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 174/13, NStZ-RR 2013, 340; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 27/11, NStZ-RR 2011, 309; Beschluss vom 19. Mai 2009 - 3 StR 191/09, BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 5 mwN).
  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

    Auszug aus BGH, 21.04.2015 - 4 StR 92/15
    Hierzu sind konkrete Feststellungen erforderlich, aus denen sich ergibt, dass durch die Tathandlung ein so hohes Verletzungs- oder Schädigungsrisiko begründet worden ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob es zu einer Rechtsgutsverletzung kommt (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 6; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131; SSW-StGB/Ernemann, 2. Aufl., § 315b Rn. 16).
  • BGH, 20.09.2005 - 3 StR 295/05

    Fremde Sache (Diebstahl; Betäubungsmittel; Verkehrsfähigkeit; Eigentum; Vorsatz)

  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

  • BGH, 16.01.1992 - 4 StR 509/91

    Beihilfe zum Betrug - Strafaussetzung zur Bewährung - Verletzung sachlichen

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 560/14

    Rücktritt vom Versuch des Diebstahls (Fehlschlag)

  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 231/11

    Kriminelle Vereinigung (inländische; ausländische; geografische Zuordnung;

  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

  • BGH, 19.05.2009 - 3 StR 191/09

    Sicherungsverwahrung (Vorrang milderer Maßregeln); Unterbringung in einer

  • BGH, 09.09.2014 - 4 StR 251/14

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Taterfolg: konkrete Gefährdung von

  • BGH, 21.08.2013 - 1 StR 665/12

    Insolvenzverschleppung (Begriff der Zahlungsunfähigkeit: Bestimmung nach

  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 470/06

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener; mehraktiges Geschehen;

  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine

  • BGH, 04.09.2008 - 1 StR 383/08

    Beweiswürdigung (fehlerhafte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes); Gewahrsamsbruch

  • BGH, 12.03.2015 - 4 StR 538/14

    Besonders schwerer Raub (Zueignungsabsicht: reiner Schädigungswille; Verwendung

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 389/99

    Ausgleichsanspruch in Geld bei verbotener Eigenmacht

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 133/76

    Revision gegen die Verurteilung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter

  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

  • RG, 11.06.1926 - I 159/26

    1. Erwirbt der Waldeigentümer durch Einhegung des Waldes Eigentum an dem darin

  • BGH, 16.08.2017 - 2 StR 335/15

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung; räuberische Erpressung (keine

    In der anderen Variante, in welcher der Täter die Betäubungsmittel wegnimmt und der Genötigte dies nur duldet, läge ein Verbrechen des Raubes vor; denn auch Betäubungsmittel, deren Besitz verboten ist, bleiben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs taugliche Tatobjekte von Eigentumsdelikten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NStZ 2015, 571; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, 73).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16

    Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust

    Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob - wie der 2. Strafsenat meint - aus § 861 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf die Wiedereinräumung des unerlaubten Besitzes an Betäubungsmitteln nicht hergeleitet werden könne (so wohl Hillenkamp in Festschrift Achenbach, 2011, S. 189, 205; aA für den Fall, dass ein Dieb die Rückgabe des ihm wiederum von einem Dritten entwendeten Diebesguts verlangt: BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 4 StR 422/07, NStZ 2009, 37; dem folgend, obgleich im Anfragebeschluss für die Gegenauffassung zitiert: Dehne-Niemann, NStZ 2009, 37, 38; nach wohl allgemeiner Meinung kommt es für den Anspruch aus § 861 Abs. 1 BGB auf ein Recht zum Besitz des Anspruchsberechtigten nicht an, dieser steht auch dem unrechtmäßigen Besitzer zu, vgl. Staudinger/Gutzeit, BGB, Neubearbeitung 2012, § 861 Rn. 6; MüKoBGB/Joost, 6. Aufl., § 861 Rn. 5; BeckOGK/Götz, 1. Dezember 2016, BGB § 861 Rn. 9 mwN zur ständigen Rechtsprechung; Palandt/Herrler, BGB, 76. Aufl., § 861 Rn. 6) oder ob - wie der 4. Strafsenat in einem obiter dictum ausgeführt hat - derjenige, der Betäubungsmittel unerlaubt besitzt, im Fall, dass sie ihm durch unerlaubte Eigenmacht entzogen werden, eine Wiedereinräumung des Besitzes nicht nach § 859 Abs. 2 BGB mit Gewalt durchsetzen darf (BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2900 f. mit kritischer Anmerkung Kudlich, NJW 2015, 2901; ablehnend auch Jäger, JA 2015, 874, 876).
  • BGH, 20.12.2023 - 2 StR 175/23

    Schuldspruch wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Damit ist dem Senat bereits eine Prüfung der insoweit maßgebenden Erwägungen der Strafkammer verwehrt, weshalb die Anordnung der Unterbringung schon aus diesem Grunde der Aufhebung unterliegt (zu den Darstellungsanforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, Rn. 14 und vom 20. Juli 2023 - 2 StR 75/23 mwN); dies zumal sich der Symptomcharakter der vom Landgericht als unentgeltliche Abgabe ausgeurteilten Betäubungsmittelgeschäfte auch nicht von selbst erschließt.
  • BGH, 07.02.2017 - 5 ARs 47/16

    Erpressung (Nötigung zur Herausgabe von Betäubungsmitteln; wirtschaftlicher

    Denn auch Betäubungsmittel, deren Erwerb oder Besitz verboten ist, sind nach ganz herrschender Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum taugliche Tatobjekte von Eigentumsdelikten (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NStZ 2015, 571; vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72, jeweils mwN; vgl. auch LKStGB/Vogel, 12. Aufl., § 242 Rn. 31 mwN).
  • BGH, 18.10.2023 - 1 StR 214/23

    Annahme des symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang eines Angeklagten zu

    Bestehen (gewichtige) negative Faktoren, die gegen die Erfolgsaussicht der Behandlung sprechen können, sind diese abzuhandeln und in eine umfassende Gesamtwürdigung einzustellen (so bereits BGH, Beschlüsse vom 10. November 2022 - 2 StR 132/22 Rn. 8; vom 4. Dezember 2019 - 1 StR 433/19 Rn. 9; vom 9. April 2019 - 2 StR 518/18 Rn. 5 ff. und vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15 Rn. 15; jew. mwN).
  • BGH, 17.05.2017 - 2 StR 342/16

    Diebstahl (irrtumsbedingte Gewahrsamslockerung, Abgrenzung zum Betrug; nicht

    Nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel wie das in Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführte Marihuana können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fremde bewegliche Sachen und damit Tatobjekt eines Raubes oder eines Diebstahls sein (Senat, Urteil vom 20. Januar 1982 - 2 StR 593/81, BGHSt 30, 359, 360; BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NStZ 2015, 571, 572; Urteil vom 12. März 2015 - 4 StR 538/14, StraFo 2015, 216; Urteil vom 4. September 2008 - 1 StR 383/08, NStZ-RR 2009, 22, 23; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 295/05, NJW 2006, 72 f.; SSW-StGB/Kudlich, 3. Aufl., § 242 Rn. 16; zweifelnd Fischer, StGB, 64. Aufl., § 242 Rn. 5a).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    bb) Im Zeitpunkt der Hauptverhandlung war der Angeklagte indes therapiemotiviert und das Landgericht hat - unter Außerachtlassung gewichtiger prognoseungünstiger Faktoren (etwa der "schweren Suchterkrankung' aufgrund langjährigen "enormen Konsums' von Betäubungsmitteln, die unter anderem zu einer Persönlichkeitsstörung und raschen Rückfällen geführt hat; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NStZ 2015, 571, 572) - der derzeit durchgeführten Behandlung hinreichende Erfolgsaussichten beigemessen.
  • BGH, 09.11.2022 - 4 StR 272/22

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (Widerstandshandlung: Vorliegen, Begriff

    Bestehen gewichtige negative Faktoren, die gegen die Erfolgsaussicht der Behandlung sprechen können, sind diese abzuhandeln und in eine Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, Rn. 15 mwN).
  • BGH, 22.09.2015 - 4 StR 359/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag des Versuchs: Voraussetzungen, Betrachtung nach

    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsvorgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 4 StR 92/15, NJW 2015, 2898, 2899, vom 22. März 2012, aaO, und vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91).

    Fehlgeschlagen ist der Versuch erst, wenn der Täter erkennt oder die subjektive Vorstellung hat, dass es zur Herbeiführung des Erfolgs eines erneuten Ansetzens bedürfte, etwa mit der Folge einer zeitlichen Zäsur und einer Unterbrechung des unmittelbaren Handlungsfortgangs, sodass sich das Geschehen aus der Perspektive eines Dritten nicht mehr als ein einheitlicher Lebenssachverhalt darstellen würde (BGH, Beschlüsse vom 4. August 2015 - 1 StR 329/15, vom 21. April 2015, aaO, vom 9. September 2014 - 4 StR 367/14, NStZ 2015, 26, und vom 19. Mai 1993 - GSSt 1/93, BGHSt 39, 221, 232; Urteile vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399, und vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369).

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Es liegt auch keine Zäsur (zum Begriff: BGH NStZ-RR 2020, 82; BGH NStZ 2015, 571) durch die erste Sicherstellung vor, mit der Folge, dass - anders als von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift und im Plädoyer angenommen - kein infolge der Sicherstellung der Dopingmittel untauglicher - (erneuter) Versuch des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen ist.

    Von den hiervon abweichenden Konstellationen, in denen entweder einem Täter die Dopingmittel entwendet werden, mit der Folge dass aus seiner Sicht ein Verkauf nicht mehr möglich war und vielmehr nunmehr zunächst der Besitz wiedererlangt werden musste (BGH NStZ-RR 2020, 82) oder ein Täter sich die von ihm zum Verkauf bestimmten Dopingmittel durch Diebstahl beschaffen will, hierzu ansetzt, aber bereits vor Besitzerlangung scheitert und hierbei nur den Tatbestand des versuchten Handeltreibens verwirklicht (BGH NStZ 2015, 571) unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt, in dem die Dopingmittel sichergestellt wurden, dadurch dass dem Täter die Sicherstellungen nicht bekannt sind, er aber sein weiterhin auf Dopingmittelumsatz gerichtetes Tun fortsetzt (BGH NStZ-RR 2020, 82).

  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 560/15

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Straftaten nach der Tat); Raub

  • BGH, 24.03.2020 - 4 StR 646/19

    Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung: abstrakte

  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 113/21

    Urteilsgründe (keine Nacherzählung des Gangs der Hauptverhandlung); Unterbringung

  • BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19

    Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der

  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 195/23

    Vorliegen eines symptomatischen Zusammenhangs für die Unterbringung in einer

  • BGH, 06.10.2015 - 4 StR 352/15

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag: Rücktrittshorizont des Täters,

  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 347/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab,

  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

  • BGH, 19.02.2019 - 2 StR 599/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit

  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter

  • BGH, 08.05.2018 - 2 StR 72/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Abgrenzung); verminderte

  • LG Traunstein, 04.08.2020 - 5 Ks 201 Js 40996/19

    Totschlag aus Eifersucht

  • BGH, 11.05.2022 - 4 StR 478/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose eines

  • LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
  • BGH, 22.10.2019 - 1 StR 91/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (gescheiterter

  • LG Münster, 26.05.2021 - 22 KLs 5/21
  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 522/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 17.05.2017 - 2 StR 342/17

    Verkehrsfähige Betäubungsmittel, Tatobjekt, Diebstahl

  • BGH, 31.03.2021 - 4 StR 444/20

    Verwerfung der Revision gegen das Urteil des Landegrichts als unbegründet mit

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