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   BGH, 20.12.1985 - V ZR 200/84   

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https://dejure.org/1985,1879
BGH, 20.12.1985 - V ZR 200/84 (https://dejure.org/1985,1879)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1985 - V ZR 200/84 (https://dejure.org/1985,1879)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1985 - V ZR 200/84 (https://dejure.org/1985,1879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfallen einer sogenannten "nicht beständigen Vorleistungspflicht" im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages - Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts - Abhängigkeit des Entfallens von der Fälligkeit der Gegenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 320, § 322
    Leistungspflicht im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1164
  • MDR 1986, 570
  • BB 1986, 2367
  • JR 1986, 369
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.10.1964 - V ZR 189/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1985 - V ZR 200/84
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (JW 1924, 1141 Nr. 7; Das Recht 1925 Nr. 1155) und hält an seiner schon im Urteil vom 14. Oktober 1964, V ZR 189/63, WM 1964, 1247 beiläufig geäußerten Meinung fest.

    Es geht insoweit nicht um die Frage, ob am 1. Dezember 1983 ein etwa vorhandener Verzug des Beklagten entfiel (das wäre nach dem Urteil des Senats WM 1964, 1247 erst dann der Fall gewesen, wenn der Beklagte seine Leistung Zug um Zug gegen Erbringung der Kaufpreisschuld angeboten hätte), vielmehr darum, ob sich die einmal vorhandene Vorleistungspflicht des Beklagten in eine Leistungspflicht Zug um Zug änderte.

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 20.12.1985 - V ZR 200/84
    Über den Revisionsantrag ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden (§§ 557, 331, 333 ZPO), und zwar aufgrund einer Sachprüfung in vollem revisionsrechtlichem Umfang (BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BGH, 07.07.2005 - III ZR 397/04

    Provisionsanspruch des Kreditvermittlers bei Formnichtigkeit des vermittelten

    Auch der Bundesgerichtshof hat einen Bereicherungsanspruch nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 25. September 1985 - IVa ZR 22/84 - BGHZ 95, 393, 399 = JR 1986, 369 m. Anm. Knütel).

    aa) Allerdings steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs an sich nicht in Frage, daß § 354 HGB grundsätzlich auch für die Provision eines Maklers, wenn es an einem wirksamen Maklervertrag fehlt, anwendbar sein kann (BGH, Urteile vom 19. November 1962 - VIII ZR 229/61 - WM 1963, 165, 167; 11. Juni 1964 - VII ZR 191/62 - NJW 1964, 2343; 4. April 1966 - VIII ZR 102/64 - WM 1966, 621, 623 und vom 25. September 1985 - IVa ZR 22/84 - BGHZ 95, 393, 398 = JR 1986, 369, 371 m. Anm. Knütel; zum Ganzen Heße NJW 2002, 1835).

  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 75/99

    Wegfall der Vorleistungspflicht; Maklerprovision bei Verwandtschaft des Maklers

    Die vereinbarte unbeständige Vorleistungspflicht fällt weg, wenn die Gegenleistung fällig ist (im Anschluß an BGH NJW 1986, 1164).

    Dieser Bewertung steht die Vorleistungspflicht des Beklagten zu 1) nicht entgegen: Nach BGH NJW 1986, 1164 (vgl. auch Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 320 Rdn. 17; Soergel/Wiedemann, BGB, 11. Aufl., § 320 Rdn. 76, 77) entfällt im übrigen die im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages vereinbarte unbeständige Vorleistungspflicht dadurch, daß auch die Gegenleistung fällig wird.

  • BGH, 07.12.2004 - X ZR 12/03

    Rechtstellung des Bestellers eines Werks bei vereinbarter Vorleistungspflicht und

    Es hat jedoch nicht festgestellt, daß die Lieferpflicht von der Erfüllung der Verpflichtung der Beklagten abhängen sollte, was Voraussetzung für die Annahme einer beständigen Vorleistungspflicht ist (BGH, Urt. v. 20.12.1985 - V ZR 200/84, NJW 1986, 1164; Urt. v. 11.07.1989 - XI ZR 61/88, NJW-RR 1989, 1356, 1357).

    Diese Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, ob der (früher) Vorleistungspflichtige die ihm obliegende Leistung schuldhaft nicht rechtzeitig erbracht hat (BGH, Urt. v. 20.12.1985, aaO).

  • BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 59/87

    Mißbrauch der Vertretungsmacht

    Falls das Berufungsgericht aufgrund der erneuten Verhandlung zu der Ansicht kommt, daß die Vereinbarung vom 4. Juni 1983 unwirksam ist, wird zu prüfen sein, ob und in welcher Höhe dem Zedenten wegen der beiden vollzogenen Verträge über den Kauf von Eigentumswohnungen Ansprüche gegen den Beklagten aus § 354 HGB zuständen (vgl. dazu BGHZ 95, 393, 398 f. [BGH 25.09.1985 - IVa ZR 22/84] = LM § 653 BGB Nr. 9 = JR 1986, 369 mit Anmerkung Knütel), und ob diese Ansprüche wirksam an den Kläger abgetreten wurden.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 83/99

    Annahmeverzug des Pkw-Verkäufers bei Inzahlungnahme eines gebrauchten Pkw

    Damit entfiel eine etwaige Vorleistungspflicht des Klägers, ihm stand die Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 Abs. 1 BGB) zu (vgl. BGH NJW 1986, 1164, 1165).

    Eine sogenannte beständige Vorleistungspflicht ist gegeben, wenn sich aus Gesetz oder Vertrag ergibt, daß die Gegenleistung erst nach Erfüllung der Vorleistungspflicht erbracht werden soll (BGH NJW 1986, 1164; Münchner Kommentar-Emmerich, 3.A., § 320, RNr. 33, 34 ) .

  • BGH, 11.07.1989 - XI ZR 61/88

    Vorleistungspflicht - Diskontierung des letzten Wechsels - Wechsel -

    Eine einfache - nichtbeständige - Vorleistungspflicht der einen Partei im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages, wie sie hier vorliegt, entfällt nach der Rechtsprechung des BGH und der herrschenden Auffassung im Schrifttum in dem Zeitpunkt, in dem die Gegenleistung fällig wird (BGH, NJW 1986, 1164 = LM § 320 BGB Nr. 28 m. w. Nachw.).

    Da diese Rechtsfolge unabhängig davon eintritt, ob der (früher) Vorleistungspflichtige die ihm obliegende Leistung schuldhaft nicht rechtzeitig erbracht hat, verstößt die Berufung auf den Wegfall der Vorleistungspflicht für sich allein nicht gegen Treu und Glauben (BGH, NJW 1986, 1164 = LM § 320 BGB Nr. 28).

  • OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 831/99

    Verzug bei Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen

    Damit entfiel eine etwaige Vorleistungspflicht des Klägers, ihm stand die Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 Abs. 1 BGB ) zu (vgl. BGH NJW 1986, 1164, 1165).

    Eine sogenannte beständige Vorleistungspflicht ist gegeben, wenn sich aus Gesetz oder Vertrag ergibt, daß die Gegenleistung erst nach Erfüllung der Vorleistungspflicht erbracht werden soll (BGH NJW 1986, 1164 ; Münchner Kommentar-Emmerich, 3.A., § 320, RNr. 33, 34 ).

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2022 - 16 U 23/21

    Widerruf eines finanzierten Gebrauchtwagenkaufs Verpflichtung zur Rückgabe des

    Bei einer einfachen, nicht beständigen Vorleistungspflicht, die sich bei Fälligkeit der von dem Vorleistungsberechtigten zu erbringenden Gegenleistung in eine Zug-um-Zug-Leistung wandelt (BGH, Urteil vom 20.12.1985 - V ZR 200/84, Rz. 9 und Urteil vom 07.12.2004 - X ZR 12/03, Rz. 13), kann zwar durch eine Mahnung, die zugleich in einer den Annahmeverzug begründenden Weise die Gegenleistung anbietet, der Schuldnerverzug des Vorleistungsberechtigten bewirkt werden (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04, Rz. 30).
  • OLG Bamberg, 16.09.2013 - 4 U 66/11

    Planung für Anlage in arabischem Emirat muss klimatische Bedingungen vor Ort

    Bei einer einfachen Vorleistungspflicht kann hingegen die Leistung des Berechtigten zum vereinbarten Termin ohne Rücksicht auf die vorher fällig gewordene Vorleistung ebenfalls fällig werden (z.B. Müko a.a.O; Staudinger - Otto, BGB, Stand 2009, Rdn. 9 zu § 320; BGH Urt. v. 20.12.1985 - V ZR 200/84).
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