Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.01.1992 - 3 Ws 658/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9225
OLG Düsseldorf, 15.01.1992 - 3 Ws 658/91 (https://dejure.org/1992,9225)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.1992 - 3 Ws 658/91 (https://dejure.org/1992,9225)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 3 Ws 658/91 (https://dejure.org/1992,9225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • JR 1993, 77
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    c) Die weitere Frage, ob die verjährungshemmende Wirkung eines auf Verfahrenseinstellung lautenden Urteils nach Eintritt seiner Rechtskraft entfällt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Januar 1992 - 3 Ws 658/91, JR 1993, 77; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 1982 - 1 Ws (B) 223/82 OWiG, NStZ 1983, 224; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juli 1976 - 1 Ss (B) 292/76, VRs 52, 197; Stree, JR 1993, 79, 80; NK-StGB/Saliger, 5. Aufl., § 78b Rn. 22; SK-StGB/Wolter, 5. Aufl., § 78b Rn. 13; Schönke/Schröder Sternberg-Lieben/Bosch, 29. Aufl., § 78b Rn. 12; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 78b Rn. 11) oder ob dem Prozessurteil bis zur rechtskräftigen Erledigung des Tatvorwurfs insgesamt und damit zeitlich unbegrenzt verjährungshemmende Wirkung beizumessen ist (in diesem Sinne LK/Schmid, 12. Aufl., § 78b Rn. 16 im Anschluss an Jähnke, 11. Aufl., Rn. 16), ist durch den Bundesgerichtshof - soweit ersichtlich - bisher noch nicht entschieden (ausdrücklich offen gelassen in BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1983 - 1 StR 821/83, BGHSt 32, 209, 210).

    Die in den Gesetzesmaterialien enthaltenen Ausführungen dazu, dass für den Fall einer späteren Wiederaufnahme des Verfahrens die Verjährung unabhängig von Verjährungshemmung zu prüfen sei (vgl. BTDrucks. IV/650, S. 259: "Diese reicht nur bis zum Abschluss des Verfahrens. Kommt es später zur Wiederaufnahme, so ist die Frage der Verjährung unabhängig von § 129 Abs. 2 neu zu prüfen.'), sprechen jedoch eher dafür, dass der Gesetzgeber von einer auf das konkrete Verfahren beschränkten hemmenden Wirkung des erstinstanzlichen Urteils ausgegangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, JR 1993, 77, 78).

    Vor dem Hintergrund, dass die Verjährungsregelungen, insbesondere die Regelungen über den Eintritt absoluter Verfolgungsverjährung nach einer gewissen Dauer der Ermittlungen im Interesse des Rechtsfriedens ein Verfolgungshindernis begründen sollen, ist nicht nur § 78c StGB (BGH, Urteil vom 10. April 1979 - 4 StR 127/79, BGHSt 28, 381, 382), sondern auch und gerade § 78b Abs. 3 StGB als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. Mai 1986 - 1 StR 630/85, BGHSt 34, 79, 81 zu § 32 Abs. 2 OWiG; OLG Düsseldorf, aaO, wistra 1992, 108, 110; NK-StGB/Saliger, aaO, § 78b Rn. 1; vgl. auch Asholt, aaO, S. 406, 611).

    Würde Prozessurteilen, die keine Sperrwirkung für die weitere Strafverfolgung entfalten, über den rechtskräftigen Verfahrensabschluss hinaus dauerhaft verjährungshemmende Wirkung beigemessen, hätten es die Strafverfolgungsbehörden ohne jede zeitliche Beschränkung in der Hand, das Verfahren fortzusetzen und den staatlichen Strafanspruch gegen den Angeklagten durchzusetzen, ohne dass er sich noch auf den Schutz der Verjährungsvorschriften berufen könnte (vgl. OLG Düsseldorf, wistra 1992, 108, 110).

  • OLG Zweibrücken, 09.07.2002 - 1 Ss 74/02

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verjährungshemmende Wirkung

    Eine solche Möglichkeit wird mit unterschiedlichen Auffassungen nur im Hinblick auf das Verfahren einstellende Urteile erörtert, die keine Sperrwirkung für eine weitere Strafverfolgung entfalten, sodass ihre den Verjährungslauf hemmende Wirkung nach Eintritt der Rechtskraft entfällt (vgl. BGHSt 32, 209, 210; BGH NStZ 2001, 270, 271; OLG Düsseldorf wistra 1992, 108; OLG Karlsruhe VRS 52, 197).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht