Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98 - 59/98 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 12 (Ls.)
- NZV 1999, 174
- StV 1999, 22
- JR 1999, 474
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10
Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum …
Hierzu bedarf es außer dem - hier festgestellten - positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) -), d.h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624).So könnte die Schläfrigkeit des Angeklagten auch auf einem Schlafentzug beruhen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - OLG Düsseldorf VRS 96, 107 ff.).
- OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10
Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt, …
Auch erhöhte Geschwindigkeiten sind kein zwingendes Indiz für eine durch Drogenkonsum bedingte Fahruntüchtigkeit (OLG Düsseldorf, NZV 1999, S. 174). - OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach …
Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. BGHSt 31, 42, 44 ff; BGHSt 44, 219; OLG Köln, NJW 1990, 2945, 2946; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174, 175).
- OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15
Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche …
Hierzu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (…vgl. BGH, a. a. O., Rn. 13 nach juris; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474; vorgenannte Senatsbeschlüsse;… LK-König, StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 154), das heißt solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624;… Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O.). - OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01
Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums …
Da von einer neuen Hauptverhandlung keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen zu erwarten sind, entscheidet der Senat nach §§ 82 Abs. 1, 79 Abs. 6 OWiG (…vgl. hierzu Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 82 Rn. 16; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174) selbst.Mit Blick auf die in der Vergangenheit durchaus gegenläufige Interpretation des damit eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1999, 174 einerseits und BayObLG, NZV 1996, 127 andererseits) führte der vom Senat festgestellte Bewertungsfehler des Amts- und des Beschwerdegerichts jedenfalls nicht zu schlechthin unvertretbaren Ergebnis.
- OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07
Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis; …
a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (…BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (…Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).