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   KG, 28.03.2000 - (4) 1 Ss 87/98 (74/98)   

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https://dejure.org/2000,5118
KG, 28.03.2000 - (4) 1 Ss 87/98 (74/98) (https://dejure.org/2000,5118)
KG, Entscheidung vom 28.03.2000 - (4) 1 Ss 87/98 (74/98) (https://dejure.org/2000,5118)
KG, Entscheidung vom 28. März 2000 - (4) 1 Ss 87/98 (74/98) (https://dejure.org/2000,5118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 81a, 136a
    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter Betäubungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • joachimski.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verabreichung eines Brechmittels im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 204
  • JR 2001, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96

    OLG-Urteil gegen Brechmittel

    Auszug aus KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98
    a) Es ist im Schrifttum entgegen der Ansicht der Revision weitgehend unstreitig, dass es sich bei der Verabfolgung von Brechmitteln zur Erlangung von Betäubungsmittelportionen, die der Beschuldigte verschluckt hat, um einen körperlichen Eingriff im Sinne dieser Bestimmung handelt (vgl. HK-Lemke, StPO 2. Aufl., Rdn. 9; Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn. 16; KK-Senge, StPO , 4. Aufl., Rdn. 6, 14, je zu § 81a StPO ; Rogall SK- StPO , § 81a Rdn. 48, und NStZ 1998, 66 [67]; Schaefer NJW 1997, 2437 f; a.A. OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 mit Anm. Weßlau StV 1997, 341 ).

    Der Senat sieht daher keinen Anlass, sich im einzelnen mit der vom OLG Frankfurt (vgl. NJW 1997, 1647 [1648]) vertretenen und im Schrifttum gelegentlich geteilten Auffassung (vgl. Weßlau StV 1997, 341 [342]) - auf die sich auch die Revision stützt - auseinander zusetzen, wonach ein Beschuldigter durch die Verabreichung eines Brechmittels gezwungen werde, zur eigenen Überführung tätig zu werden und aktiv etwas zu tun, was er nicht wolle, nämlich sich zu erbrechen.

    Das OLG Frankfurt hat letztlich die Auffassung vertreten, dass § 81a StPO eine solche Behandlung nicht erlaube, und es hat daher ein Beweisverwertungsverbot angenommen (NJW 1997, 1647 [1649]).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98
    Hier war der Eingriff erforderlich und auch geeignet, weil die Polizei nach den Feststellungen zum Erreichen des Zieles auf kein anderes, gleich wirksames, die Rechte des Betroffenen zumindest weniger fühlbar einschränkendes Mittel zurückgreifen konnte (vgl. BVerfGE 30, 292 [316]).
  • BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Brechmitteleinsatz"

    Auszug aus KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98
    Darüber hinaus hat es insbesondere anerkannt, dass auch der auf diese Vorschrift gestützte Einsatz von Brechmitteln grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (vgl. BVerfG StV 2000, 1 ).
  • BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme

    Auszug aus KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98
    Dieser verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des bestehenden Tatverdachts steht (vgl. BVerfG NJW 1996, 3071 [3072]).
  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 406/77

    Zwangsweiser Haarschnitt

    Auszug aus KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass § 81a StPO als formelles Gesetz dieser Forderung genügt und gegenüber diesen Grundrechten nicht als Ausnahmebestimmung zu behandeln ist (vgl. BVerfGE 47, 239 [248, 250]).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Abwarten des natürlichen Abgangs der "Bodypacks" gegenüber der Unterstützung des Ausscheidens durch ein Laxativum überhaupt als milderes Mittel gewertet werden kann, zumal mit zunehmender Zeitdauer die Gefahr bestand, dass sich Beutel öffnen und Kokain in den Körper des Beschuldigten gelangen würde (KG NStZ-RR 2001, 204 f.).

    Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.).

  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

    Der im vorliegenden Fall durchgeführte Brechmitteleinsatz ist daher an der Bestimmung des § 81a StPO zu messen (vgl. Senat, Urt. vom 28. März 2000 - (4) 1 Ss 87/98 (74/98) - DRsp-ROM Nr. 2001/6201 - Kleinknecht/Meyer-Goßner Rdnr. 22; Senge Rdnr. 6; Lemke Rdnr. 9; Pfeiffer Rdnr. 1; Rogall Rdnr. 48; jeweils zu § 81a StPO ; Geppert a.a.O.; Rogall NStZ 1998, 66 [67]; Schaefer NJW 1997, 2437 [2438]; Grüner JuS 1999, 122; Benfer JR 1998, 53 [54]).
  • VG Meiningen, 15.02.2007 - 6 D 60013/04

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Weigerung eines beamteten Anstaltsarztes eine

    Entgegen der Ansicht des Klägers stellt die angeordnete körperliche Untersuchung eines beschuldigten Strafgefangenen zum Auffinden von inkorporierten Drogen durch einen Arzt (auf der Grundlage eines Beschlusses gemäß § 81 a StPO) im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, die auch eine rektale Untersuchung (z. B. Rectoskopie) umfassen kann, keine Verletzung der Menschenwürde des Beschuldigten dar (vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, § 81 a Rdnr. 20 ff.; zur Zulässigkeit der Verabreichung von Brechmitteln zur Aufklärung von BtM-Straftat, KG, U. v. 28.03.2000, 1 Ss 87/98, NStZ-RR 2001, 204 f.; OLG Bremen, B. v. 19.01.2000, Ws 168/99, NStZ-RR 2000, 270).
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