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   BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11   

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https://dejure.org/2012,43052
BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11 (https://dejure.org/2012,43052)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2012 - VI ZR 217/11 (https://dejure.org/2012,43052)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - VI ZR 217/11 (https://dejure.org/2012,43052)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 199 Abs 1 Nr 2 Alt 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 852 Abs 1 BGB vom 16.08.1977, § 176 StGB
    Schmerzensgeldklage des Opfers sexuellen Missbrauchs: Verjährungsfristbeginn durch Kenntniserlangung vom Schädiger im Falle einer retrograden Amnesie des Tatopfers; Schmerzensgeldbemessung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlen der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis des Geschädigten infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie und fehlender Erinnerung an das Geschehen

  • rabüro.de

    Zum Beginn der Verjährungsfrist bei retrograder Amnesie des Geschädigten

  • rewis.io

    Schmerzensgeldklage des Opfers sexuellen Missbrauchs: Verjährungsfristbeginn durch Kenntniserlangung vom Schädiger im Falle einer retrograden Amnesie des Tatopfers; Schmerzensgeldbemessung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB a. F. § 852 Abs. 1; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1
    Kenntnis des Geschädigten über den Beginn der Verjährung kann infolge verletzungsbedingter retrograder Amnesie fehlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlen der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis des Geschädigten infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie und fehlender Erinnerung an das Geschehen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Kenntnis des Geschädigten bei Amnesie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Urteil zu Kindesmissbrauch bestätigt - Schmerzensgeldansprüche wegen Amnesie nicht verjährt

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Die für den Beginn der Verjährung erforderliche Kenntnis des Geschädigten kann bei einer retrograden Amnesie fehlen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amnesie eines Missbrauchsopfers kann Kenntnis verjährungsbegründender Umstände entgegenstehen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Amnesie verlängert Verjährungsfrist

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Beginn der Verjährungsfrist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeldansprüche wegen Kindesmissbrauch in den Jahren 1988 und 1990 nicht verjährt - Glaubwürdigkeit einer Aussage lässt sich nicht durch ein aussagepsychologisches Gutachten überprüfen

Besprechungen u.ä.

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzanmerkung)

    Verjährung von Schmerzensgeldansprüchen bei sexueller Gewalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 939
  • MDR 2013, 216
  • NJ 2013, 252
  • VersR 2013, 246
  • JR 2014, 207
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11
    Die für den Beginn der Verjährung erforderliche Kenntnis des Geschädigten kann fehlen, wenn dieser infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerung an das Geschehen hat (Anschluss Senatsurteil vom 22. Juni 1993, VI ZR 190/92, VersR 1993, 1121).

    Insbesondere durfte das Berufungsgericht annehmen, dass es an der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis des Geschädigten vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen fehlen kann, wenn der Geschädigte infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerung mehr an das Geschehen hat (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92, VersR 1993, 1121, 1122).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11
    Demgemäß ist die Beurteilung von Zeugenaussagen oder der Glaubhaftigkeit eines Parteivorbringens grundsätzlich ureigene richterliche Aufgabe, bei der es nur ausnahmsweise der Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 182; Pfister, aaO, S. 5).

    Es geht vielmehr um die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, d.h. einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, aaO, 167; vom 30. Mai 2000 - 1 StR 582/99, NStZ 2001, 45, 46).

  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 301/07

    Sexueller Missbrauch (Schutzbefohlener; Kind; Jugendlicher); Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11
    Bei einer solchen Fragestellung war die Einholung eines zusätzlichen aussagepsychologischen Gutachtens nicht erforderlich (vgl. auch BGH, Urteil vom 23. August 2007 - 3 StR 301/07, NStZ 2008, 116, 117).
  • BGH, 12.11.2003 - 2 StR 354/03

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage: Aussage

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11
    Der Sachverständige soll vielmehr dem Gericht die Sachkunde vermitteln, mit deren Hilfe es die Tatsachen feststellen kann, die für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit wesentlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2003 - 2 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 87, 88; Pfister, FPPK 2008, 3, 4).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11
    Vorrangig geht es also um die Analyse des Aussageinhalts, d.h. um eine methodische Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben einem tatsächlichen Erleben entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1521 mwN.; Pfister, aaO, S. 6 sowie die vom Beklagten vorgelegte Studie von Volbert, Aussagen über traumatische Erlebnisse, veröffentlicht in FPPK 2011, S. 18, 29).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 582/99

    Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Glaubwürdigkeit (Vergewaltigung);

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - VI ZR 217/11
    Es geht vielmehr um die Beurteilung, ob auf ein bestimmtes Geschehen bezogene Angaben zutreffen, d.h. einem tatsächlichen Erleben der untersuchten Person entsprechen (vgl. BGH, Urteile vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, aaO, 167; vom 30. Mai 2000 - 1 StR 582/99, NStZ 2001, 45, 46).
  • OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10

    Geburtstagszug und Urheberrechtsschutz

    Maßgeblich für die Schöpfungshöhe ihres Entwurfs ist die Prüfung, ob sie diesen Gestaltungsspielraum in besonderer eigenschöpferischer Weise ausgenutzt hat (zum Merkmal des Gestaltungsspielraums vgl Obergfell GRUR 2014, 621, 624 f; Schack JR 2014, 207, 208).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 66/17

    Kohl gg. Schwan

    Auch soweit in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass dem Gläubiger die Kenntnis von einem selbst wahrgenommenen Geschehen fehlen kann, wenn ihm beispielsweise infolge einer retrograden Amnesie die Erinnerung an die Vorgänge fehlt (vgl. BGH, Urt. v. 4.12.2012 - VI ZR 217/11, MDR 2013, 216), führt dies vorliegend zu keiner abweichenden Einschätzung.
  • LG Bonn, 09.11.2018 - 1 O 174/18

    Geschäftsunfähigkeit Anweisung Betrug Betreuung

    Hierfür ist zwar auch im Falle einer rechtlichen Betreuung (§§ 1896ff. BGB) nicht automatisch auf die Kenntnis beziehungsweise Kenntnismöglichkeiten des Betreuers abzustellen, sondern entscheidend ist die Frage der Geschäftsfähigkeit des Anspruchsgläubigers (vgl. BGH NJW 2013, 939 Rd.6).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 63/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Ernsthafte Anhaltspunkte für einen Fall, in dem der Geschädigte an der Rechtsverfolgung gehindert ist, wenn und solange er psychisch außer Stande ist, sich sachgemäß für oder gegen die Durchsetzung von Ansprüchen gegen den Schädiger zu entscheiden, liegen nicht vor (BGH, Urteil vom 04.12.2012 - VI ZR 217/11; vorangehend OLG Oldenburg, Urteil vom 12.07.2011 - 13 U 17/11; OLG Schleswig, Urteil vom 20.12.2012 - 16 U 108/11, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2023 - 2 U 17/22

    Rechtswidrige Fixierung während gerichtlich angeordneter Unterbringung; Fixierung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es an der für den Beginn der Verjährung erforderlichen Kenntnis des Geschädigten vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen fehlen, wenn der Geschädigte infolge einer durch die Verletzung erlittenen retrograden Amnesie keine Erinnerung mehr an das Geschehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2012 - VI ZR 217/11 -, NJW 2013, 93).
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