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   EGMR, 23.10.2014 - 54648/09   

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EGMR, 23.10.2014 - 54648/09 (https://dejure.org/2014,31027)
EGMR, Entscheidung vom 23.10.2014 - 54648/09 (https://dejure.org/2014,31027)
EGMR, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 (https://dejure.org/2014,31027)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 34 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 110a StPO; § 161 StPO
    Unzulässige Tatprovokation (Anstiftung; verbleibende Opferstellung im Sinne der Individualbeschwerde: unzureichende Kompensation durch eine Strafzumessungslösung; Beweisverwertungsverbot; Fortwirkung; Fernwirkung; Verfahrenshindernis)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    FURCHT v. GERMANY

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1 MRK
    Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings Article 6-1 - Fair hearing) (englisch)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    FURCHT v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung]

    [DEU] Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing)

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

    FURCHT v. GERMANY - [Deutsche Übersetzung] Zusammenfassung durch das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM)

    [DEU] Violation of Article 6 - Right to a fair trial (Article 6 - Criminal proceedings;Article 6-1 - Fair hearing)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Wenn der Staat zu Straftaten anstiftet

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vom Staat provoziert

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfaires Strafverfahren: Einsatz verdeckter Ermittler verstößt gegen EMRK

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Furcht gegen Deutschland - Beweise aufgrund von Tatprovokation

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 23.10.2014)

    Drogendealer wird für Haftstrafe entschädigt

  • bista.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Ermittler überredeten 53-Jährigen zu Drogenhandel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erhebliche Strafmilderung bei einer Tatprovokation durch verdeckte Ermittler stellt keine angemessene Wiedergutmachung dar - Tatprovokation verletzt Recht auf faires Verfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK

Besprechungen u.ä. (2)

  • fau.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    (Umfassendes) Beweisverwertungsverbot bei rechtsstaatswidriger Tatprovokation

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kompensation der unzulässigen staatlichen Tatprovokation - Zu den Auswirkungen der Rechtsprechung des EGMR in Deutschland und Österreich (Carolin Schmidt; ZIS 2017, 56-65)

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3631
  • NStZ 2015, 412
  • NJ 2015, 201
  • StV 2015, 405
  • JR 2015, 81
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Recht auf ein faires Verfahren aus Artikel 6 Abs. 1 der Konvention verletzt, wenn der Angeklagte zu der abgeurteilten Straftat durch eine unzulässige, dem Staat zuzurechnende Tatprovokation verleitet worden ist (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 221/99, Urteil vom 18. November 1999, BGHSt 45, S. 321 f., Rdnr. 8 (der Internetversion); bestätigt vom Bundesgerichtshof, 5 StR 240/13, Urteil vom 11. Dezember 2013, Rdnrn. 33 f., unter Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs im Fall Ramanauskas./. Litauen [GK], Individualbeschwerde Nr. 74420/01, ECHR 2008).

    In einer Reihe von Entscheidungen wurden Lockspitzel-Einsätze bereits dann als rechtswidrig angesehen, wenn zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Lockspitzels kein Verdacht gegen die betroffene Person bestand, in schwere Straftaten wie den Betäubungsmittelhandel verwickelt zu sein (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 453/89, Beschluss vom 29. August 1989, Rdnr. 3; und 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnr. 15 mit weiteren Verweisen und Rdnr. 51).

    Ihr sei lediglich im Rahmen der Strafzumessung als wesentlicher Strafmilderungsgrund Rechnung zu tragen (sogenannte Strafzumessungslösung; siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, a. a. O., Rdnrn. 10-35; 1 StR 453/89, a. a. O., Rdnr. 4; 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 13 und 18; bestätigt in 5 StR 240/13, a. a. O., Rdnr. 37).

    Darüber hinaus würde die Bejahung eines Verfahrenshindernisses die Rechte der Opfer der Straftat missachten (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 43-44; und 5 StR 240/13, a. a. O., Rdnr. 37).

    Die Berücksichtigung der Tatprovokation durch einen Lockspitzel als wesentlicher Strafmilderungsgrund bei der Strafzumessung erlaube dem Tatgericht ferner die angemessene Berücksichtigung aller Umstände, die zur Tat geführt hätten (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, a. a. O., Rdnr. 31; und 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 41-42).

    Sei Artikel 6 der Konvention verletzt worden, so hätten die Strafgerichte dies in der Urteilsbegründung darzulegen und die Strafe messbar zu mildern (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 47 und 56).

    Der Bundesgerichtshof vertrat die Auffassung, dass es durch die Strafzumessungslösung möglich sei, die für den Verstoß gegen Artikel 6 der Konvention erforderliche Entschädigung zu leisten (Bundesgerichtshof, 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 18 f.).

  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Recht auf ein faires Verfahren aus Artikel 6 Abs. 1 der Konvention verletzt, wenn der Angeklagte zu der abgeurteilten Straftat durch eine unzulässige, dem Staat zuzurechnende Tatprovokation verleitet worden ist (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 221/99, Urteil vom 18. November 1999, BGHSt 45, S. 321 f., Rdnr. 8 (der Internetversion); bestätigt vom Bundesgerichtshof, 5 StR 240/13, Urteil vom 11. Dezember 2013, Rdnrn. 33 f., unter Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs im Fall Ramanauskas./. Litauen [GK], Individualbeschwerde Nr. 74420/01, ECHR 2008).

    Ihr sei lediglich im Rahmen der Strafzumessung als wesentlicher Strafmilderungsgrund Rechnung zu tragen (sogenannte Strafzumessungslösung; siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, a. a. O., Rdnrn. 10-35; 1 StR 453/89, a. a. O., Rdnr. 4; 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 13 und 18; bestätigt in 5 StR 240/13, a. a. O., Rdnr. 37).

    Darüber hinaus würde die Bejahung eines Verfahrenshindernisses die Rechte der Opfer der Straftat missachten (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 43-44; und 5 StR 240/13, a. a. O., Rdnr. 37).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien als Ganzes habe das Strafgericht festzustellen, ob das tatprovozierende Verhalten des Lockspitzels ein solches Gewicht erlangt habe, dass demgegenüber der eigene Beitrag der betroffenen Person in den Hintergrund trete (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, Urteil vom 23. Mai 1984, BGHSt 32, S. 345 f., Rdnr. 7).

    Ihr sei lediglich im Rahmen der Strafzumessung als wesentlicher Strafmilderungsgrund Rechnung zu tragen (sogenannte Strafzumessungslösung; siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, a. a. O., Rdnrn. 10-35; 1 StR 453/89, a. a. O., Rdnr. 4; 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 13 und 18; bestätigt in 5 StR 240/13, a. a. O., Rdnr. 37).

    Die Berücksichtigung der Tatprovokation durch einen Lockspitzel als wesentlicher Strafmilderungsgrund bei der Strafzumessung erlaube dem Tatgericht ferner die angemessene Berücksichtigung aller Umstände, die zur Tat geführt hätten (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, a. a. O., Rdnr. 31; und 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 41-42).

  • EGMR, 05.02.2008 - 74420/01

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Tatprovokation; agent provocateur; V-Mann;

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Recht auf ein faires Verfahren aus Artikel 6 Abs. 1 der Konvention verletzt, wenn der Angeklagte zu der abgeurteilten Straftat durch eine unzulässige, dem Staat zuzurechnende Tatprovokation verleitet worden ist (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 221/99, Urteil vom 18. November 1999, BGHSt 45, S. 321 f., Rdnr. 8 (der Internetversion); bestätigt vom Bundesgerichtshof, 5 StR 240/13, Urteil vom 11. Dezember 2013, Rdnrn. 33 f., unter Verweis auf das Urteil des Gerichtshofs im Fall Ramanauskas./. Litauen [GK], Individualbeschwerde Nr. 74420/01, ECHR 2008).

    Die Aufgabe des Gerichtshofs besteht darin, festzustellen, ob das Verfahren insgesamt, einschließlich der Art und Weise, in der Beweise erhoben wurden, fair war (siehe u. a. Teixeira de Castro./. Portugal, 9. Juni 1998, Rdnr. 34, Reports of Judgments and Decisions 1998-IV; und Ramanauskas./.Litauen [GK], Individualbeschwerde Nr. 74420/01, Rdnr. 52, ECHR 2008).

  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    In einer Reihe von Entscheidungen wurden Lockspitzel-Einsätze bereits dann als rechtswidrig angesehen, wenn zum Zeitpunkt des Tätigwerdens des Lockspitzels kein Verdacht gegen die betroffene Person bestand, in schwere Straftaten wie den Betäubungsmittelhandel verwickelt zu sein (siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 453/89, Beschluss vom 29. August 1989, Rdnr. 3; und 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnr. 15 mit weiteren Verweisen und Rdnr. 51).

    Ihr sei lediglich im Rahmen der Strafzumessung als wesentlicher Strafmilderungsgrund Rechnung zu tragen (sogenannte Strafzumessungslösung; siehe Bundesgerichtshof, 1 StR 148/84, a. a. O., Rdnrn. 10-35; 1 StR 453/89, a. a. O., Rdnr. 4; 1 StR 221/99, a. a. O., Rdnrn. 13 und 18; bestätigt in 5 StR 240/13, a. a. O., Rdnr. 37).

  • EGMR, 24.04.2014 - 6228/09

    LAGUTIN AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    Damit ein Verfahren im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 der Konvention fair ist, müssen alle als Ergebnis polizeilicher Provokation gewonnenen Beweismittel ausgeschlossen werden oder aber ein Verfahren mit vergleichbaren Konsequenzen muss greifen (siehe Lagutin u. a../. Russland, Individualbeschwerden Nrn. 6228/09, 19123/09, 19678/07, 52340/08 und 7451/09, Rdnr. 117, 24. April 2014 mit weiteren Verweisen).
  • EGMR, 02.10.2012 - 23200/10

    VESELOV AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    In Rauschgiftfällen hat er festgestellt, dass die Ermittler sich unter anderem dann nicht mehr passiv verhalten, wenn sie von sich aus Kontakt zu dem Beschwerdeführer aufnehmen, wenn sie ihr Angebot trotz einer anfänglichen Ablehnung seitens des Beschwerdeführers erneuern oder darauf beharren, wenn sie ihn mit Preisen, die den Marktwert übersteigen, ködern oder wenn sie durch Vorspiegelung von Entzugserscheinungen das Mitleid des Beschwerdeführers erregen (siehe u. a. Bannikova, a. a. O., Rdnr. 47; und Veselov u. a../. Russland, Individualbeschwerden Nrn. 23200/10, 24009/07 und 556/10, § 92, 2. Oktober 2012).
  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    Eine Entscheidung oder Maßnahme zugunsten des Beschwerdeführers reicht nicht grundsätzlich aus, um ihm die Opfereigenschaft im Sinne von Artikel 34 der Konvention abzuerkennen, es sei denn, die innerstaatlichen Behörden haben die Konventionsverletzung ausdrücklich oder der Sache nach anerkannt und sodann Wiedergutmachung geleistet (siehe u. a. E../. Deutschland, Urteil vom 15. Juli 1982, Rdnr. 66, Serie A Band 51; Dalban./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 28114/95, Rdnr. 44, ECHR 1999-VI; Scordino (Nr. 1), a. a. O., Rdnr. 180; und G../. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 22978/05, Rdnr. 115, ECHR 2010).
  • EGMR, 06.04.2004 - 67537/01

    SHANNON c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    Darüber hinaus können, je nach den Umständen eines konkreten Falls, auch die folgenden Kriterien als Hinweis auf bestehende kriminelle Tätigkeit oder Tatgeneigtheit verstanden werden: die erwiesene Vertrautheit des Beschwerdeführers mit aktuellen Preisen von Betäubungsmitteln und seine Fähigkeit zu deren kurzfristiger Beschaffung (vgl. Shannon./. Vereinigtes Königreich (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 67537/01, ECHR 2004-IV) sowie seine Gewinnbeteiligung (siehe Khudobin, a. a. O., Rdnr. 134; und Bannikova, a. a. O., Rdnr. 42).
  • EGMR, 21.02.2008 - 15100/06

    Recht auf ein faires Strafverfahren (unzulässige Tatprovokation; mittelbare

    Auszug aus EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
    Eine polizeiliche Provokation liegt dann vor, wenn sich die beteiligten Polizeibeamten nicht auf eine weitgehend passive Strafermittlung beschränken, sondern die betroffene Person derart beeinflussen, dass diese zur Begehung einer Straftat verleitet wird, die sie andernfalls nicht begangen hätte, und zwar mit dem Zweck - durch Beweiserbringung und Einleitung einer Strafverfolgung - die Feststellung einer Straftat zu ermöglichen (siehe Ramanauskas, a. a. O., Rdnr. 55 mit weiteren Verweisen; und Bannikova, a. a. O., Rdnr. 37; vgl. auch Pyrgiotakis./. Griechenland, Individualbeschwerde Nr. 15100/06, Rdnr. 20, 21. Februar 2008).
  • EGMR, 26.07.2005 - 73316/01

    SILIADIN v. FRANCE

  • EGMR, 29.03.2006 - 36813/97

    SCORDINO c. ITALIE (N° 1)

  • EGMR, 28.09.1999 - 28114/95

    DALBAN v. ROMANIA

  • EGMR, 04.11.2010 - 18757/06

    Recht auf ein faires Verfahren (Abgrenzung der unzulässigen Tatprovokation von

  • EGMR, 26.10.2006 - 59696/00

    KHUDOBIN v. RUSSIA

  • EGMR, 10.09.2002 - 40461/98

    LEWIS v. THE UNITED KINGDOM

  • BGH, 10.06.2015 - 2 StR 97/14

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation durch Verdeckte Ermittler der Polizei führt

    Der Grund für dieses Verbot liegt darin, dass es Aufgabe der Ermittlungsbehörden ist, Straftaten zu verhüten und zu untersuchen, und nicht, zu solchen zu provozieren (vgl. EGMR, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 [Furcht gegen Deutschland], JR 2015, 81, 84 mit Anm. Petzsche = StraFo 2014, 504, 506 mit Anm. Sommer und Anm. Hauer NJ 2015, 203; Meyer/Wohlers JZ 2015, 761 ff.; Pauly StV 2015, 411 ff.; Sinn/Maly NStZ 2015, 379 ff.).

    a) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung Furcht gegen Deutschland vom 23. Oktober 2014 (54648/09, Rn. 47, JR 2015, 81, 84 = StraFo 2014, 504, 506), mit der erstmals die Strafzumessungslösung der deutschen Rechtsprechung unmittelbar überprüft und als Mittel der Kompensation des Konventionsverstoßes verworfen wurde, erneut betont, das öffentliche Interesse an der Verbrechensbekämpfung rechtfertige nicht die Verwendung von Beweismitteln, die als Ergebnis polizeilicher Tatprovokation gewonnen wurden, denn dies würde den Beschuldigten der Gefahr aussetzen, dass ihm von Beginn an kein faires Verfahren zu Teil wird.

    Der Gerichtshof betont dementsprechend im Allgemeinen, dass die Frage der Zulässigkeit und Würdigung einzelner Beweise vornehmlich der Regelung des nationalen Rechts vorbehalten bleibe, wohingegen seine Aufgabe darin bestehe festzustellen, ob das Verfahren als Ganzes, einschließlich der Art und Weise der Beweisaufnahme, fair war (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 [Furcht gegen Deutschland], JR 2015, 84; Urteil vom 9. Juni 1998 - 44/1997/828/1034 [Teixeira de Castro gegen Portugal], NStZ 1999, 47, 48; Urteil vom 5. Februar 2008 - 74420/19 [Ramanauskas gegen Litauen], NJW 2009, 3565, 3566, jew. mwN).

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 23. Oktober 2014 (54648/09 [Furcht gegen Deutschland]) eröffnete die Möglichkeit und begründete zugleich die, die aus der Konvention herrührende Pflicht, die fachgerichtliche Rechtsprechung zu den Folgen einer rechtsstaatswidrigen Tatprovokation ohne Bindung an bisherige Rechtsprechung zu überprüfen.

  • EGMR, 15.10.2020 - 40495/15

    Polizeiliche Tatprovokation (Begriff: mittelbare Tatprovokation - Bestimmtsein

    Das Bundesverfassungsgericht führte aus, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verfolge bei Fällen von Tatprovokation einen anderen dogmatischen Ansatz, bei dem die Zulässigkeit der Verfahrensdurchführung an sich und die der Beweisverwertung im Mittelpunkt stehe (vgl. unter anderem Ramanauskas./. Litauen [GK], Individualbeschwerde Nr. 74420/01, EGMR 2008; Prado Bugallo./. Spanien, Individualbeschwerde Nr. 58496/00, 18. Februar 2003; F../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 54648/09, 23. Oktober 2014), während der Bundesgerichtshof in solchen Fällen die sogenannte "Strafzumessungslösung" anwende.

    Das Bundesverfassungsgericht habe dem Urteil in der Rechtssache F../. Deutschland (Individualbeschwerde 54648/09, 23. Oktober 2014) in seiner Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Ehemanns der ersten Beschwerdeführerin nicht Rechnung getragen.

    Sofern der Gerichtshof die Einschätzung der innerstaatlichen Gerichte teilt, dass eine gegen Artikel 6 Abs. 1 der Konvention verstoßende Tatprovokation vorlag, stellt sich die Frage, ob die innerstaatlichen Gerichte die entsprechenden Schlüsse im Einklang mit Artikel 6 gezogen haben, indem sie entweder sämtliche infolge der Provokation erlangten Beweismittel ausgeschlossen oder ein Verfahren mit vergleichbaren Ergebnissen angewandt haben (vgl. u. a. F../.Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 54648/09, Rdnr. 64, 23.

    (vgl. auch F../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 54648/09, Rdnr. 34, 23.

  • BGH, 16.12.2021 - 1 StR 197/21

    BGH präzisiert Rechtsprechung zu Grenzen rechtsstaatswidriger Tatprovokation

    (b) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verletzt eine polizeiliche Provokation Art. 6 Abs. 1 EMRK, wenn sich die Ermittlungsperson nicht auf eine "weitgehend passive" Strafermittlung beschränkt hat (EGMR, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 Rn. 112 und vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 Rn. 48).

    Dabei ist zu prüfen, ob es objektive Anhaltspunkte für den Verdacht gab, dass der Täter an kriminellen Aktivitäten beteiligt oder tatgeneigt war (vgl. EGMR, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 Rn. 115 und vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 Rn. 48 ff.; vgl. auch BGH, Urteile vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 fair-trial 13 Rn. 18 und vom 19. Mai 2015 - 1 StR 128/15, BGHSt 60, 238 Rn. 27 mwN).

    Für die Frage, ob eine Person tatgeneigt war, ist - im Anschluss an den Gerichtshof - im Einzelfall u.a. die erwiesene Vertrautheit des Betroffenen mit aktuellen Preisen von Betäubungsmitteln, dessen Fähigkeit, solche kurzfristig zu beschaffen, sowie seine Gewinnbeteiligung bedeutsam (vgl. EGMR, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 Rn. 49 ff. mwN und vom 15. Oktober 2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 Rn. 115; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 fair-trial 13 Rn. 18).

    Dabei ist unter anderem darauf abzustellen, ob die Ermittlungsperson von sich aus Kontakt zu dem Täter aufgenommen, ihr Angebot trotz anfänglicher Ablehnung erneuert oder den Täter mit den Marktwert übersteigenden Preisen geködert hat (vgl. EGMR, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 Rn. 52 mwN und vom 15. Oktober 2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 Rn. 116; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 1 StR 320/17, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 fair-trial 13 Rn. 18).

    c) Sollte das Verhalten des Verdeckten Ermittlers als rechtsstaatswidrige Tatprovokation zu werten sein, stünde dem Verfahren insoweit ein Verfahrenshindernis entgegen, so dass das Verfahren hinsichtlich der Tat II. 11. der Urteilsgründe gemäß §§ 206a, 260 Abs. 3 StPO einzustellen wäre; für eine Berücksichtigung dieses Umstands über ein Beweisverwertungsverbot (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276 Rn. 49 ff.) oder im Rahmen der Strafzumessung wäre kein Raum (vgl. EGMR, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 Rn. 123 f. und vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 Rn. 68; BGH, Urteil vom 10. Juni 2015 - 2 StR 97/14, BGHSt 60, 276 Rn. 36 ff.).

  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 128/15

    Rechtstaatswidrige Tatprovokation (Verletzung des Rechts auf ein faires

    a) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) legt Art. 6 Abs. 1 EMRK in ständiger Rechtsprechung dahingehend aus, dass bei einer - nach den vom Gerichtshof formulierten Voraussetzungen ("substantive test of incitement"; siehe EGMR, Urteil vom 4. November 2010 - 18757/06 "Bannikova vs. Russia" Rn. 37; Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 "Furcht gegen Deutschland" Rn. 48 f. mwN) - gegen die genannte Vorschrift verstoßenden Tatprovokation durch die Polizei das öffentliche Interesse an der Bekämpfung schwerer Straftaten im Strafprozess nicht den Gebrauch von Beweismitteln rechtfertigen könne, die als Ergebnis polizeilicher Provokation gewonnen wurden (etwa EGMR, Urteil vom 9. Juni 1998 - 44/1997/828/1034 "Teixeira de Castro vs. Portugal" Rn. 36 sowie EGMR, Urteile vom 5. Februar 2008 - 74420/01 "Ramanauskas vs. Lithuania" Rn. 54 mwN; vom 4. November 2010 - 18757/06 "Bannikova vs. Russia" Rn. 34; vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 "Furcht gegen Deutschland" Rn. 47).

    Damit in solchen Fällen das Strafverfahren im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK fair ist, müssten alle als Ergebnis polizeilicher Provokation gewonnenen Beweismittel ausgeschlossen werden oder aber ein Verfahren mit vergleichbaren Konsequenzen ("procedure with similar consequences") müsse greifen (siehe nur EGMR, Urteile vom 24. April 2014 - 6228/09 u.a. "Lagutin e.a. vs. Russia" Rn. 117 mwN; vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 "Furcht gegen Deutschland" Rn. 64).

    Zwar hält der EGMR bei nicht völlig unplausiblem ("not wholly improbable") Vorwurf des Angeklagten einer Tatprovokation die Staatsanwaltschaft für verpflichtet, den Beweis des Fehlens einer solchen zu führen (EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 "Furcht gegen Deutschland" Rn. 53).

    Der Zweck des polizeilichen Handelns liege bei der Provokation darin, durch Beweiserbringung und Einleitung eines Strafverfahrens die Feststellung einer Straftat zu ermöglichen (EGMR aaO Rn. 37; EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 "Furcht gegen Deutschland" Rn. 48 mwN).

    In die Prüfung der materiellen Voraussetzungen einer Tatprovokation bezieht der EMGR u.a. ein, dass die Strafverfolgungsbehörden keinen Grund hatten, eine Person der Beteiligung an Betäubungsmittelstraftaten zu verdächtigen, wenn diese nicht vorbestraft war, (noch) kein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet war und keine Anhaltspunkte für eine Tatgeneigtheit vor der Kontaktaufnahme vorlagen (so bereits EGMR, Urteil vom 9. Juni 1998 - 44/1997/828/1034 "Teixeira de Castro vs. Portugal" Rn. 38 sowie EGMR, Urteil vom 4. November 2010 - 18757/06 "Bannikova vs. Russia" Rn. 39 und Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 "Furcht gegen Deutschland" Rn. 51 jeweils mwN).

    Als Subkriterien für das Vorhandensein bestehender krimineller Tätigkeit oder Tatgeneigtheit hält der Gerichtshof nach Maßgabe des konkreten Einzelfalls u.a. die Vertrautheit des Betroffenen mit aktuellen Preisen von Betäubungsmitteln, dessen Fähigkeit, solche kurzfristig zu beschaffen, sowie seine Gewinnbeteiligung für bedeutsam (EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 "Furcht gegen Deutschland" Rn. 51 mwN).

  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14

    Die rechtsstaatswidrige Tatprovokation steht einer Verurteilung nicht zwingend

    b) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verfolgt hinsichtlich der rechtlichen Würdigung tatprovozierenden Verhaltens von Ermittlungsbehörden verglichen mit der den angegriffenen Entscheidungen zugrunde liegenden sogenannten "Strafzumessungslösung" des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 32, 345 ff.; 45, 321 ff.; 47, 44 ff.) einen anderen dogmatischen Ansatz, weil der Gerichtshof bei Annahme einer Tatprovokation die Frage der Zulässigkeit der Verfahrensdurchführung an sich und der Beweisverwertung in den Mittelpunkt stellt (vgl. nur EGMR, Teixeira de Castro v. Portugal, Urteil vom 9. Juni 1998 - 44/1997/828/1034 -, NStZ 1999, S. 47 ff.; EGMR (GK), Ramanauskas v. Lithuania, Urteil vom 5. Februar 2008 - 74420/01 -, NJW 2009, S. 3565 ff.; EGMR, Prado Bugallo v. Spain, Urteil vom 18. Oktober 2011 - 21218/09 -, NJW 2012, S. 3502 ff. sowie zuletzt EMGR, Furcht v. Germany, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 -).

    Eine Anstiftung zu einer Straftat durch die Polizei und die Verwendung der so gewonnenen Beweise könnten vielmehr dazu führen, dass das Recht des betroffenen Täters auf ein faires Verfahren im Sinne von Art. 6 EMRK verletzt sei (vgl. EGMR, Prado Bugallo v. Spain, Urteil vom 18. Oktober 2011 - 21218/09 -, NJW 2012, S. 3502 , § 27 m.w.N.; vgl. auch zuletzt EMGR, Furcht v. Germany, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 -, § 47 m.w.N.).

    Der Gerichtshof betont dementsprechend, dass die Frage der Zulässigkeit und Würdigung einzelner Beweise vornehmlich der Regelung des nationalen Rechts vorbehalten bleibe, wohingegen seine Aufgabe darin bestehe festzustellen, ob das Verfahren als Ganzes, einschließlich der Art und Weise der Beweisaufnahme, fair war (vgl. EGMR, Teixeira de Castro v. Portugal, Urteil vom 9. Juni 1998 - 44/1997/828/1034 -, NStZ 1999, S. 47 , § 34; EGMR (GK), Ramanauskas v. Lithuania, Urteil vom 5. Februar 2008 - 74420/01 -, NJW 2009, S. 3565 , § 52 m.w.N. sowie zuletzt EGMR, Furcht v. Germany, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 -, § 46).

    Die Entscheidung in der Rechtssache "Furcht gegen Deutschland" (EMGR, Furcht v. Germany, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 -) war zu diesem Zeitpunkt noch nicht ergangen und konnte seitens des Bundesgerichtshofs daher nicht berücksichtigt werden.

    Vor allem hierdurch unterscheidet sich das Vorgehen des Landgerichts in Bezug auf die Verwertung der einzelnen Beweise auch signifikant von demjenigen der Gerichte in dem vom Europäischen Gerichtshof am 23. Oktober 2014 entschiedenen Fall (EMGR, Furcht v. Germany, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 -).

    In diesem hatten die Bekundungen der verdeckten Ermittler dazu gedient, die Einlassung des Beschwerdeführers in wesentlichen Teilen zu widerlegen (vgl. EMGR, Furcht v. Germany, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 -, § 9 und § 14).

  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Hierfür spricht insbesondere eine Kontaktaufnahme der Ermittlungspersonen zum Täter von sich aus, die Erneuerung eines Angebots trotz anfänglicher Ablehnung durch den Täter oder das Ködern des Täters mit den Marktwert übersteigenden Preisen (vgl. EGMR, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 [Furcht gegen Deutschland], NStZ 2015, 379, 412 sowie BGH NStZ 2016, 232).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Maßgeblich ist danach, ob der Täter unabhängig entscheidet, eine Straftat zu begehen, oder ob er die Entscheidung für die Tatbegehung wesentlich aufgrund staatlicher Einflussnahme trifft (EGMR, Urteile vom 15. Oktober 2020 - 40495/15, 40913/15, 37273/15 Rn. 112; vom 23. Oktober 2014 - 54648/09 Rn. 48).
  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Bei der Frage, ob eine Person tatgeneigt war, hält der Gerichtshof nach Maßgabe des konkreten Einzelfalls u.a. die erwiesene Vertrautheit des Betroffenen mit aktuellen Preisen von Betäubungsmitteln, dessen Fähigkeit, solche kurzfristig zu beschaffen, sowie seine Gewinnbeteiligung für bedeutsam (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09, NStZ 2015, 412, 414 Rn. 49 ff. mwN).

    Dabei hat der Gerichtshof unter anderem darauf abgestellt, ob die Ermittlungsperson von sich aus Kontakt zu dem Täter aufgenommen, ihr Angebot trotz anfänglicher Ablehnung erneuert oder den Täter mit den Marktwert übersteigenden Preisen geködert hat (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09, NStZ 2015, 412, 414 Rn. 52 mwN).

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Es verhält sich damit anders als in den Konstellationen polizeilicher Tatprovokation (dazu etwa EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09, "F. ./. Deutschland' Rn. 64 mwN; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 209/14 u.a., NJW 2015, 1083, 1085).
  • BGH, 19.01.2016 - 4 StR 252/15

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: erhebliche Stimulierung des

    Dabei können nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die erwiesene Vertrautheit mit aktuellen Preisen von Betäubungsmitteln, die Fähigkeit zu deren kurzfristiger Beschaffung und eine Gewinnbeteiligung des Täters von Bedeutung sein (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09, NStZ 2015, 412, 414, Rn. 49 ff. mwN).

    Dabei hat der Gerichtshof unter anderem darauf abgestellt, ob die Ermittlungsperson von sich aus Kontakt zu dem Täter aufgenommen, ihr Angebot trotz anfänglicher Ablehnung erneuert oder den Täter mit den Marktwert übersteigenden Preisen geködert hat (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 54648/09, NStZ 2015, 412, 414, Rn. 52 mwN).

  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 650/17

    Voraussetzungen für die Annahme eines Verfahrenshindernisses bei

  • EGMR, 22.10.2020 - 6780/18

    ROTH v. GERMANY

  • OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 1 HEs 427/21

    Verwertbarkeit von im Ausland erhobener Beweise (Chatkommunikation)

  • LG Halle, 14.12.2022 - 16 KLs 16/21

    Verfahrenshindernis bei polizeilicher Tatprovokation und "Aufstiftung" des

  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

  • OLG Köln, 28.02.2017 - 2 Ws 781/16

    Ausschluss der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen aufgrund grob

  • OLG Saarbrücken, 30.12.2022 - 4 HEs 35/22

    Verwertbarkeit von US-amerikanischen Ermittlungsbehörden gewonnener Erkenntnisse

  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

  • LG Flensburg, 27.05.2021 - V Qs 17/21

    Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Provokation durch Polizisten im

  • LG Memmingen, 21.08.2023 - 1 KLs 401 Js 10121/22

    Chatverläufe des Krypto-Messengerdienstes "ANOM" unterliegen einem

  • VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 BV 23.725

    Erfolgreiche Klage einer Buchungsplattform gegen ein Auskunftsverlangen im

  • VGH Bayern, 16.06.2021 - 12 CS 21.1413

    Auskunftsanspruch gegen Diensteanbieter bei Verdacht auf Zweckentfremdung

  • BGH, 28.02.2018 - 4 StR 640/17

    Recht auf ein faires Verfahren (Voraussetzungen einer Tatprovokation)

  • EGMR, 05.02.2019 - 13573/14

    TEPRA v. AUSTRIA

  • EGMR - 37273/15 (anhängig)

    USUL v. GERMANY and 1 other application

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