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   BGH, 20.10.2020 - VI ZR 158/19   

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https://dejure.org/2020,36035
BGH, 20.10.2020 - VI ZR 158/19 (https://dejure.org/2020,36035)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2020 - VI ZR 158/19 (https://dejure.org/2020,36035)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - VI ZR 158/19 (https://dejure.org/2020,36035)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand geratenen Kraftfahrzeuges

  • IWW
  • rewis.io

    Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand geratenen Kraftfahrzeuges

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kraftfahrzeug in einer Werkstatthalle befindet sich "in Betrieb"; § 7 StVG - Schadensersatz wegen brennenden LKW

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1 ; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Reichweite der Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand geratenen Kraftfahrzeuges

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Reichweite der Haftung für die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Haftung des Halters eines in einer Werkstatthalle in Brand geratenen Kraftfahrzeuges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1157
  • MDR 2021, 31
  • VersR 2021, 60
  • JR 2021, 386
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 24.01.2023 - VI ZR 1234/20

    Der Elektroroller - und seine explodierte Batterie

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 319/18, VersR 2021, 597 Rn. 7; - VI ZR 374/19, DAR 2021, 87 Rn. 7; - VI ZR 158/19, NJW 2021, 1157 Rn. 7 mAnm Makowsky, JR 2021, 386; jeweils mwN).

    Hierzu reicht es aus, dass der Brand oder dessen Übergreifen in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. die nach Verkündung des Berufungsurteils ergangenen Senatsurteile vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 319/18, VersR 2021, 597 Rn. 8 [schwer beschädigtes und nicht fahrbereites Fahrzeug in Lagerhalle]; - VI ZR 374/19, DAR 2021, 87 Rn. 8 ff. [in Werkstattgebäude zur Reparatur aufgebockter LKW]; - VI ZR 158/19, NJW 2021, 1157 Rn. 13 ff. [zur TÜV-Untersuchung in Werkstattgebäude abgestellter LKW]).

  • BGH, 21.09.2021 - VI ZR 726/20

    Zur Reichweite der Haftung des Halters eines Kraftfahrzeugs mit Arbeitsfunktion

    Dass der Schaden auf einem Privatgelände eingetreten ist, steht einer Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nach der ständigen Senatsrechtsprechung zwar nicht grundsätzlich entgegen (vgl. nur Senatsurteile vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19, VersR 2021, 60 Rn. 15; vom 24. März 2015 - VI ZR 265/14, VersR 2015, 638 Rn. 10 mwN).
  • OLG Hamm, 18.05.2021 - 9 W 14/21

    Zum Betrieb eines Traktors nach dem Straßenverkehrsgesetz

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass der Unfall in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeuges steht (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2020 - VI ZR 158/19 - Urteil vom 21.01.2014 - VI ZR 253/13 -).
  • OLG Celle, 12.05.2021 - 14 U 189/20

    Beim Betrieb, enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang, Kraftfahrzeugbrand

    Auch steht eine Entfernung des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum einer Haftung aus der Betriebsgefahr nicht entgegen (BGH, Urteil vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13 -, juris, zum Brand eines Fahrzeuges in einer privaten Tiefgarage; BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19 -, Rn. 5, juris, zum Brand eines Fahrzeuges in einer geschlossenen Werkstatthalle).

    Es reicht aus, dass der Brand in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Betriebsvorgang oder einer Betriebseinrichtung des Fahrzeuges entstanden ist (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19 -, Rn. 14; BGH, Urteil vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13 -, BGHZ 199, 377-381, Rn. 5; BGH, Urteil vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13 -, Rn. 5, alle juris m.w.N.).

  • OLG Celle, 05.10.2022 - 14 U 19/22

    Abwägung von Tiergefahr und Betriebsgefahr; Voraussetzungen einer

    Einer Haftung aus Betriebsgefahr steht nicht entgegen, dass sich der Unfall auf einem Waldweg ereignet hat, der ohne Erlaubnis nicht befahren werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94, Rn. 20, juris, Unfall auf Privatgelände einer Pferderennbahn; BGH, Urteil vom 21. Januar 2014 - VI ZR 253/13 -, juris, zum Brand eines Fahrzeuges in einer privaten Tiefgarage; BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19, Rn. 5, juris, zum Brand eines Fahrzeuges in einer geschlossenen Werkstatthalle; Senat, Urteil vom 12. Mai 2021 - 14 U 189/20, Rn. 4 - 7, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2021 - 2 O 4846/20

    Schadensersatz und Aktivlegitimation bei fremdfinanziertem Kfz und

    Dass der Schaden auf einem Privat- bzw. öffentlich zugänglichen Parkplatzgelände eingetreten ist, steht einer Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG nicht entgegen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19, r+s 2020, 719).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2021 - 4 U 87/18

    Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall: Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens;

    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kfz entstanden, wenn sich von einem Kfz ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (BGH; Urteil vom 26.04.2005, VI ZR 168/04, juris Rn. 11; Urteil vom 20.10.2020, VI ZR 158/19, Umdruck Rz 7).
  • LG München I, 19.07.2021 - 17 S 14062/20

    Betriebsgefahr, Gehweg, Haftung, Schadensereignis, Halter, Notwendigkeit,

    Insoweit passt auch der Vergleich mit der von Klägerseite zitierten BGH-Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2020, Az. VI ZR 158/19) nicht, da im hiesigen Fall auch kein technischer Defekt des Kraftfahrzeugs als Unfallursache festgestellt werden konnte.
  • AG Dresden, 21.05.2021 - 116 C 3640/20

    Halterhaftung - Schadensentstehung bei dem Betrieb eines Kfz

    Für die Zurechnung der Betriebsgefahr kommt es damit maßgeblich darauf an, dass die Schadensursache in einem nahen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kraftfahrzeugs steht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2020 - VI ZR 158/19 mwN).
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