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   BGH, 26.10.1954 - 5 StR 386/54   

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https://dejure.org/1954,4807
BGH, 26.10.1954 - 5 StR 386/54 (https://dejure.org/1954,4807)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1954 - 5 StR 386/54 (https://dejure.org/1954,4807)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1954 - 5 StR 386/54 (https://dejure.org/1954,4807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • JR 1954, 468
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 26.10.1954 - 5 StR 386/54
    Soweit die Angeklagten wegen der Taten, die Gegenstand des jetzigen Verfahrens sind, Untersuchungshaft erlitten haben, wird wegen der Grundsätze, nach denen über die Anrechnung zu entscheiden ist, auf BGHSt 1, 103 [105]; 1, 105 [107] und BGH MDR 1954, 371 aufmerksam gemacht.
  • BGH, 16.03.1954 - 1 StR 55/54
    Auszug aus BGH, 26.10.1954 - 5 StR 386/54
    Soweit die Angeklagten wegen der Taten, die Gegenstand des jetzigen Verfahrens sind, Untersuchungshaft erlitten haben, wird wegen der Grundsätze, nach denen über die Anrechnung zu entscheiden ist, auf BGHSt 1, 103 [105]; 1, 105 [107] und BGH MDR 1954, 371 aufmerksam gemacht.
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auf nicht zweifelsfrei festgestellte belastende Indizien darf - auch in der Summe (BGH bei Dallinger MDR 1969, 194) - ein Urteil indes nicht gestützt, sie dürfen zu dessen Begründung nicht einmal ergänzend herangezogen werden (BGH JR 1954, 468; s. umfassend Schlüchter in SK-StPO 13. Lfg. - 1995 - § 261 Rdn. 75 m. w. N.).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Dem liegt der Gedanke zu grunde, daß aus bloßen Möglichkeiten oder Wahrscheinlichkeiten keine Gewißheit begründet werden kann (BGH JR 1954, 468; BGH bei Dallinger MDR 1969, 194; Herdegen NStZ 1984, 342).
  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Das ist ein sachlichrechtlicher Mangel (BGH JR 1954, 468).
  • BGH, 19.09.1979 - 3 StR 298/79

    Leiden der Beweiswürdigung an Mängeln hinsichtlich der äußeren und inneren

    Der Indizienbeweis darf nicht mit bloßen Verdachtsgründen geführt werden (BGH JR 1954, 468; NJW 1974, 654; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 261 Rdn. 75; Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 261 Rdn. 25).
  • BGH, 22.01.1963 - 1 StR 444/62

    Feststellung des gemeinsamenVorsatzes für Mittäter

    Auch die Revisionen haben solche Möglichkeiten nicht aufgezeigt (vgl. RG JW 1932, 3070; BGH LM Nr. 6, 14 und 19 zu § 261 StPO sowie die bei Dallinger MDR 1951, 276 angeführten Entscheidungen und BGH 5 StR 386/54 vom 26. Oktober 1954).
  • BGH, 26.09.1961 - 5 StR 394/61

    Rechtsmittel

    Das ist jedoch unzulässig (BGH JR 1954, 468).
  • BGH, 08.03.1960 - 5 StR 653/59

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das besagt der Satz "Im Zweifel zugunsten des Angeklagten" (BGH JR 1954, 468 = LM StPO § 261 Nr. 19).
  • BGH, 01.03.1960 - 5 StR 592/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Es wäre falsch, beim Indizienbeweis die Verurteilung auf bloße Verdachtsgründe zu stützen, die nicht erwiesen sind (BGH JR 1954, 468).
  • BGH, 19.07.1956 - 1 StR 211/56

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof - in derEntscheidung vom 26. Oktober 1954, 5 StR 386/54, LM Nr. 19 zu § 261 StPO - ausgesprochen hat, darf der Tatrichter auch bei dem sogenannten Anzeichen - oder Indizienbeweis die Verurteilung des Angeklagten nur auf Tatsachen stützen, die er als erwiesen ansieht, Gegen diesen Grundsatz hat das Landgericht im Falle Be. verstoßen, indem es die Vergiftung des Nachbarhundes vor Ausführung des Diebstahles in der Beweisführung gegen den Angeklagten verwertet, obwohl es nicht feststellt , daß es der Angeklagte war, der den Hund vergiftete, sondern nur einen Verdacht gegen den Angeklagten daraus herleitet, daß er zur Zeit der Tötung des Hundes sich "einer Bekannten gegenüber ... für Arsen interessierte".
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