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   LG Berlin, 07.05.1986 - 515 Qs 11/86   

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LG Berlin, 07.05.1986 - 515 Qs 11/86 (https://dejure.org/1986,3074)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.05.1986 - 515 Qs 11/86 (https://dejure.org/1986,3074)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 515 Qs 11/86 (https://dejure.org/1986,3074)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JR 1987, 217
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    Zweifel an der Verantwortungsübernahme, die sich allein aus der Verwendung des Zusatzes "für Rechtsanwalt ..." herleiten (vgl. OLG Frankfurt, NStZ-RR 2013, 355; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 381; zur Unterzeichnung "i.V.: OLG Hamm, StRR 2012, 227; KG, JR 1987, 217; BayOLG, NJW 1991, 2095) beruhen demgegenüber auf Anforderungen an die Erfüllung des gesetzlichen Formerfordernisses, die sich schon durch den Zweck des § 390 Abs. 2 StPO nicht mehr rechtfertigen lassen.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 2 Ss OWi 565/13

    Zur Formunwirksamkeit der Rechtsmittelbegründung bei distanzierenden Zusätzen des

    Dass dies nicht genügt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 05.04.2013 - 2 Ss-OWi 240/13; Beschl. v. 06.12.2012 - 2 Ss-OWi 912/12; Beschl. v. 08.10.2012 - 2 Ss-OWi 751/12), die sich zudem im Einklang mit weiteren obergerichtlichen Entscheidungen befindet (ebenso BayObLG, NJW 1991, 2095, 2096; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 381; MDR 2000, 1245; ferner KG, JR 1987, 217; anders, aber unter Berücksichtigung der dortigen Besonderheiten des Einzelfalles jew. OLG Köln, NStZ-RR 2007, 57; OLG Rostock, Beschl. v. 06.03.2003 - 2 Ss OWi 249/00 I 191/00).

    Solche nach Ablauf der Begründungsfrist gegebenen Erläuterungen können an der Formunwirksamkeit des Rechtsmittels nichts mehr ändern (vgl. BayObLG, NJW 1991, 2095, 2096; KG, JR 1987, 217; OLG Hamburg, JR 1955, 233 m. zust. Anm. Sarstedt; Meyer-Goßner a.a.O., § 345 Rn. 16).

  • OLG Hamm, 15.07.2008 - 4 Ss 257/08

    Revisionsbegründung; Unterschrift für einen anderen Rechtsanwalt; für;

    Diese Form der Unterschrift mit dem entsprechenden Zusatz lässt darauf schließen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht der eigenverantwortliche Verfasser der Revisionsbegründung gewesen ist, sondern lediglich als Vertreter den von einem anderen verfassten und verantworteten Schriftsatz unterschrieben hat (so auch KG, JR 1987, 217; OLG Hamm, VRS 99, 985; BayObLG NJW 1991, 2095; BGH, NStZ 2003, 615; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. § 345 Rdnr. 16).
  • OLG Bamberg, 08.09.2017 - 2 OLG 6 Ss 99/17

    Auslegung unzulässiger Revision als Berufung; Urteil; Amtsgericht; Auslegung;

    Der Senat kann die Frage letztlich dahin stehen lassen, denn auch nach der Rechtsprechung des BGH ist die Anfechtung unbeschadet eines innerhalb der Revisionsbegründungsfrist wirksam erklärten Übergangs zur Revision auch dann als Berufung zu behandeln, wenn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 I StPO) die Revisionsanträge nicht oder nicht in der dem § 345 II StPO genügenden Form angebracht werden (BGH, Beschluss vom 12.12.1951 - 3 StR 691/51 = BGHSt 2, 63, 70); OLG Hamm a.a.O.; vgl. auch BayObLG JR 1971, 120; KG JR 1987, 217; kritisch Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl. § 335 Rn. 6; KK-Gericke StPO 7. Aufl. § 335 Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 757/02

    Bewährungswiderruf und nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Nichtanrechnung

    Soweit der Verurteilte in Sachen 206 Js 7541/01 ( StA Gießen ) möglicherweise Leistungen zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat - hierauf lassen eine fernmündlche Mitteilung des Bewährungshelfers sowie die Urteilsgründe in Sachen 503 Js 7260/01 schließen - können diese nicht auf die Strafe angerechnet werden, da sie aus einem Verfahren herrühren bzw. sich auf eine Strafe beziehen, die später durch Einbeziehung in eine Gesamtstrafe ihre Eigenständigkeit verloren haben und in der neuen Gesamtstrafenentscheidung bzw. dem neuen Bewährungsbeschluss nicht im Tenor ausdrücklich wiederholt oder übernommen worden sind (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1991, 358 f., LG Berlin, JR 1987, 217 f.).
  • OLG Hamm, 24.11.2011 - 5 RVs 91/11

    Unterzeichnung der Revisionsschrift "i.V."

    Diese Form der Unterschrift mit dem Zusatz "i.V." lässt darauf schließen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht der eigenverantwortliche Verfasser der Revisionsbegründung gewesen ist, sondern lediglich als Vertreter den von einem anderen verfassten und verantworteten Schriftsatz unterschrieben hat (so auch der Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 14. Februar 2008 - 4 Ss 47/08; KG JR 1987, 217; BayObLG NJW 1991, 2095).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 758/02

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das

    Soweit der Verurteilte in Sachen 206 Js 7541/01 ( StA Gießen ) möglicherweise Leistungen zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat - hierauf lassen eine fernmündlche Mitteilung des Bewährungshelfers sowie die Urteilsgründe in Sachen 503 Js 7260/01 schließen - können diese nicht auf die Strafe angerechnet werden, da sie aus einem Verfahren herrühren bzw. sich auf eine Strafe beziehen, die später durch Einbeziehung in eine Gesamtstrafe ihre Eigenständigkeit verloren haben und in der neuen Gesamtstrafenentscheidung bzw. dem neuen Bewährungsbeschluss nicht im Tenor ausdrücklich wiederholt oder übernommen worden sind (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1991, 358 f., LG Berlin, JR 1987, 217 f.).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 760/02

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das

    Soweit der Verurteilte in Sachen 206 Js 7541/01 ( StA Gießen ) möglicherweise Leistungen zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat - hierauf lassen eine fernmündlche Mitteilung des Bewährungshelfers sowie die Urteilsgründe in Sachen 503 Js 7260/01 schließen - können diese nicht auf die Strafe angerechnet werden, da sie aus einem Verfahren herrühren bzw. sich auf eine Strafe beziehen, die später durch Einbeziehung in eine Gesamtstrafe ihre Eigenständigkeit verloren haben und in der neuen Gesamtstrafenentscheidung bzw. dem neuen Bewährungsbeschluss nicht im Tenor ausdrücklich wiederholt oder übernommen worden sind (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1991, 358 f., LG Berlin, JR 1987, 217 f.).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2002 - 3 Ws 759/02

    Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs trotz gewährter Bewährung durch das

    Soweit der Verurteilte in Sachen 206 Js 7541/01 ( StA Gießen ) möglicherweise Leistungen zur Erfüllung von Auflagen erbracht hat - hierauf lassen eine fernmündlche Mitteilung des Bewährungshelfers sowie die Urteilsgründe in Sachen 503 Js 7260/01 schließen - können diese nicht auf die Strafe angerechnet werden, da sie aus einem Verfahren herrühren bzw. sich auf eine Strafe beziehen, die später durch Einbeziehung in eine Gesamtstrafe ihre Eigenständigkeit verloren haben und in der neuen Gesamtstrafenentscheidung bzw. dem neuen Bewährungsbeschluss nicht im Tenor ausdrücklich wiederholt oder übernommen worden sind (vgl. hierzu OLG Hamm NStZ 1991, 358 f., LG Berlin, JR 1987, 217 f.).
  • OLG Bamberg, 08.09.2017 - 6 Ss 99/17

    Auslegung unzulässiger Revision als Berufung

    Der Senat kann die Frage letztlich dahin stehen lassen, denn auch nach der Rechtsprechung des BGH ist die Anfechtung unbeschadet eines innerhalb der Revisionsbegründungsfrist wirksam erklärten Übergangs zur Revision auch dann als Berufung zu behandeln, wenn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 I StPO) die Revisionsanträge nicht oder nicht in der dem § 345 II StPO genügenden Form angebracht werden (BGH, Beschluss vom 12.12.1951 - 3 StR 691/51 = BGHSt 2, 63, 70); OLG Hamm a.a.O.; vgl. auch BayObLG JR 1971, 120; KG JR 1987, 217; kritisch Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl. § 335 Rn. 6; KK-Gericke StPO 7. Aufl. § 335 Rn. 6).
  • BayObLG, 09.04.1991 - 1 ObOWi 119/91
  • OLG Hamm, 02.08.1991 - 2 Ws 282/91
  • OLG Dresden, 28.01.1998 - 2 Ws 594/97
  • OLG Hamm, 19.01.1999 - 4 Ss OWi 1500/98

    Rechtsanwalt, Unterschrift, Vertretung bei Unterzeichnung, Verantwortung

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