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   BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90   

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BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90 (https://dejure.org/1991,664)
BGH, Entscheidung vom 16.01.1991 - 2 StR 527/90 (https://dejure.org/1991,664)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90 (https://dejure.org/1991,664)
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§§ 263, 22 StGB, unmittelbares Ansetzen, Täuschung, Tatbestandsmäßigkeit, § 25 Abs. 2 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Betrugs - Hervorrufen des Irrtums, der den Getäuschten zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit den Schaden herbeiführen soll - Beginn des Versuchs beim Betrug - Verwirklichung von Merkmalen des Betrugstatbestands - Beginn ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 22
    Versuchsbeginn bei Betrug

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Teilverwirklichung des objektiven Tatbestands

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 294
  • NJW 1991, 1839
  • MDR 1991, 462
  • NStZ 1991, 385
  • StV 1991, 418
  • JR 1992, 121
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90
    Für die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist das Landgericht zuständig; die Beantwortung der dabei noch klärungsbedürftigen Fragen ist eine vorrangig tatrichterliche Aufgabe (BGH NJW 1988, 2483, 2485; BGH, Beschl. v. 22. September 1989 - 2 StR 342/89).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90
    Es beginnt bereits mit Handlungen, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen; das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (st. Rspr., BGHSt 26, 201 ff; 28, 162 f; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]; 35, 6 ff).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90
    Es beginnt bereits mit Handlungen, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen; das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (st. Rspr., BGHSt 26, 201 ff; 28, 162 f; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]; 35, 6 ff).
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90
    Es beginnt bereits mit Handlungen, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen; das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (st. Rspr., BGHSt 26, 201 ff; 28, 162 f; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]; 35, 6 ff).
  • BGH, 26.10.1978 - 4 StR 429/78

    Unmittelbares Ansetzen bei einem Kraftfahrzeugdiebstahl - Beschaffen eines

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90
    Es beginnt bereits mit Handlungen, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen; das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (st. Rspr., BGHSt 26, 201 ff; 28, 162 f; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]; 35, 6 ff).
  • BGH, 22.09.1989 - 2 StR 342/89

    Übertragung der Entscheidung über die Enschädigung eines Angeklagten für

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90
    Für die Entscheidung über die Verpflichtung zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist das Landgericht zuständig; die Beantwortung der dabei noch klärungsbedürftigen Fragen ist eine vorrangig tatrichterliche Aufgabe (BGH NJW 1988, 2483, 2485; BGH, Beschl. v. 22. September 1989 - 2 StR 342/89).
  • BGH, 04.05.1976 - 1 StR 824/75

    Strafbarkeit wegen versuchten Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90
    Im ersten Fall ist die Grenze zum Versuch in der Regel bereits überschritten (BGH, Urt. v. 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75); im zweiten Fall bedarf es weiterer Prüfung.
  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Mit der Einreichung des Antrags nahm er diejenige Täuschungshandlung vor, die nach seiner Vorstellung dazu ausreichte, denjenigen Irrtum hervorzurufen, der den Getäuschten zu der schädigenden Vermögensverfügung bestimmen und damit den Schaden herbeiführen sollte (vgl. BGHSt 37, 294, 296).
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Es genügt, wenn die Handlung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals unmittelbar vorgelagert ist oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Tatbestandserfüllung steht (BGHSt 40, 257, 268; vgl. auch BGHSt 26, 201, 202 f.; 28, 162, 163; 30, 363, 364 ff.; 37, 294, 296; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15, 16 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94

    Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der

    Das ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung übergeht (BGHSt 37, 294, 297 f. m.w.Nachw.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 15).
  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Dies gilt aber nur dann, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung unmittelbar einmündet oder mit ihr in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang steht (s. etwa BGHSt 26, 201, 203; 28, 162, 163; 31, 178, 181; 37, 294, 297 f.; BGH NStZ 2001, 415, 416).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Zwar war der nach Ansicht des Angeklagten vorgetäuschte Raubüberfall für den erwarteten beabsichtigten Betrug zum Nachteil der Versicherung nur Vorbereitungshandlung (vgl. BGH NJW 1952, 430, 431 gegen RGSt 72, 66; OLG Koblenz VRS 53, 27, 28; Dreher/Tröndle aaO § 22 Rdn. 15; Eser aaO § 22 Rdn. 35, 45); dadurch, daß die Schadensmeldung durch den vermeintlichen Mittäter (den Münzhändler) nach dem Überfall "tatplangemäß" - nach dem Tatplan zur Täuschung der Versicherung - erfolgte, wurde jedoch, was sich der Angeklagte als nach seiner Vorstellung mittäterschaftlich Handelnder zurechnen lassen muß, die Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch überschritten (vgl. BGHSt 37, 294, 296; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 2 StR 429/82; BGH, Urteil vom 16. Januar 1992 - 4 StR 509/91; Dreher/Tröndle aaO § 263 Rdn. 44; Vogler in Festschrift für Stree/Wessels, 1993, S. 285, 296).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    In den Bereich des Versuchs einbezogen ist vielmehr auch ein für sich gesehen noch nicht tatbestandsmäßiges Handeln, soweit es nach der Vorstellung des Täters der Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals räumlich und zeitlich unmittelbar vorgelagert ist oder nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203 f.; vom 26. Oktober 1978 - 4 StR 429/78, BGHSt 28, 162, 163; vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364; Beschluss vom 24. Juli 1987 - 2 StR 338/87, BGHSt 35, 6, 8 f.; Urteile vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; Beschluss vom 14. März 2001 - 3 StR 48/01, NStZ 2001, 415, 416).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Das Versuchsstadium erstreckt sich auf Handlungen des Täters, die nach seinem Tatplan in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (st. Rspr., vgl. BGHSt 26, 201, 203; 37, 294, 296; 40, 257, 268; BGH NStZ 1996, 38).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Es muss aber immer das, was er zur Verwirklichung seines Vorhabens unternimmt, zu dem in Betracht kommenden Straftatbestand in Beziehung gesetzt werden (BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447, 448).
  • BGH, 29.05.2018 - 1 StR 28/18

    Versuch (unmittelbares Ansetzen zum Totschlag, einzelfallgerechte Anwendung)

    Das ist der Fall, wenn sie nach der Vorstellung des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne Zwischenakte zur Tatbestandsverwirklichung führt oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang in sie einmündet (s. etwa BGH, Urteile vom 16. September 1975 - 1 StR 264/75, BGHSt 26, 201, 203; vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f. und vom 20. März 2014 - 3 StR 424/13, NStZ 2014, 447; Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 1 StR 654/13, JR 2014, 299, 300 und vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86 f.).

    Dass dennoch mit dem der Aufhebung der Blockade dienenden Schuss nach der Vorstellung des Angeklagten die Schwelle zum "jetzt geht es los' überschritten und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung angesetzt wurde (vgl. nur BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297 f.; Beschluss vom 20. September 2016 - 2 StR 43/16, NStZ 2017, 86), wird von den Feststellungen nicht getragen.

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung);

    Zwar trifft die vom Landgericht vertretene Ansicht zu, dass es hierfür regelmäßig genügt, dass ein Täter bereits ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes verwirklicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296; BGH, Beschluss vom 7. Februar 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435).

    Angesichts dessen vermag der Senat den Feststellungen ebenfalls nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte gar ohne Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals das Vorbereitungsstadium (hierzu BGH, Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 297; BGH, Beschluss vom 7. Februar 7 2002 - 1 StR 222/01, NStZ 2002, 433, 435) bereits verlassen und die Schwelle zum "Jetzt geht es los", also zum ohne Zwischenakte den Tatbestand verwirklichenden Tun überschritten hatte.

  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

  • BGH, 07.02.2002 - 1 StR 222/01

    Abtretung (Prioritätsgrundsatz; Abtretungsverbot); Beweiswürdigung; Beweisantrag

  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 397/19

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Qualifikationstatbestand des

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

  • BGH, 26.05.2015 - 3 StR 437/12

    Strafverfolgungsentschädigung: Zuständigkeit nach Freispruch in der

  • BGH, 10.06.2020 - 5 StR 635/19

    Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares

  • OLG Hamm, 05.01.2009 - 2 Ss 499/08

    Diebstahl; Vorbereitungshandlung; Versuch; Anfang der Ausführung

  • BGH, 27.09.2011 - 4 StR 454/11

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch des sexuellen Missbrauchs

  • BGH, 09.12.2014 - 3 StR 62/14

    Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ohne Genehmigung; Konkurrenzen

  • BayObLG, 13.05.1997 - 2St RR 52/97

    Versuchter schwerer Diebstahl - Regelbeispiel des Entwendens einer durch

  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 117/20

    Gewerbsmäßiger Betrug: Mittäterschaft bei mangelnder Beteiligung an der

  • LG Kiel, 10.02.2021 - 5 KLs 597 Js 18481/20
  • KG, 15.12.2005 - 1 Ss 490/04

    Gebührenübererhebung: Abschluss einer unzulässigen Honorarvereinbarung als

  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter

  • OLG Hamburg, 02.12.2015 - 2-95/15

    Unerlaubte Verbringung von Abfällen: Versuchsbeginn bei Bereitstellung von

  • BGH, 04.07.2007 - 5 StR 225/06

    Zuständigkeit für eine Entschädigung nach dem StrEG

  • OLG Hamm, 11.08.2011 - 3 RVs 54/11

    Versuchsbeginn bei betrügerischer Erschleichung eines Verbraucherkredits

  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96

    Eingehungsbetrug - Versuch - Vertragsangebot

  • KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12

    Betrugsversuch bei einem mehraktigen Geschehensablauf

  • BGH, 12.03.1996 - 1 StR 702/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Zustand einer

  • OLG Stuttgart, 07.08.1996 - 9 U 44/96
  • KG, 15.12.2005 - 1 Ss 202/04
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