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   BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91   

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https://dejure.org/1992,1876
BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91 (https://dejure.org/1992,1876)
BayObLG, Entscheidung vom 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91 (https://dejure.org/1992,1876)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Februar 1992 - RReg. 2 St 245/91 (https://dejure.org/1992,1876)
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Wechselgeldfalle

Abgrenzung § 242 StGB - § 263 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abgrenzung; Diebstahl; Betrug; Wechselgeldfalle

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2041
  • NStZ 1992, 387
  • JR 1992, 519
  • JR 1993, 519
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1963 - 2 StR 591/62

    Sammelgarage - §§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Mitgewahrsam

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91
    Der Tatbestand des Betrugs setzt u.a. voraus, dass der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflussten Willen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 18, 221, 223; BGH GA 1987, 307).
  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen

    Auszug aus BayObLG, 11.02.1992 - RReg. 2 St 245/91
    Der Tatbestand des Betrugs setzt u.a. voraus, dass der vom Täter Getäuschte aus freiem, nur durch Irrtum beeinflussten Willen über sein Vermögen oder das ihm faktisch anvertraute Vermögen eines anderen verfügt und dieses dadurch unmittelbar schädigt, wobei eine solche Verfügung bereits in einer bloßen Gewahrsamsübertragung liegen kann (BGHSt 18, 221, 223; BGH GA 1987, 307).
  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 402/16

    Betrug (Abgrenzung zum Trickdiebstahl); Diebstahl (Trickdiebstahl;

    Die freiwillige Übertragung von Mitgewahrsam ist jedoch noch keine Vermögensverfügung; sie bewirkt keinen unmittelbaren Vermögensschaden, sondern lediglich eine Gewahrsamslockerung, die darin zu sehen ist, dass sich der Berechtigte der alleinigen Sachherrschaft begeben hat und nicht mehr in demselben Maße auf sie einwirken kann wie zuvor (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 2; BayObLG, Beschluss vom 11. Februar 1992 - RReg. 2 St 245/91, JR 1992, 519 m. Am. Graul; Vogel in LK, StGB, 12. Aufl., § 242 Rn. 119).
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