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   BayObLG, 23.05.1997 - 3St RR 20/96   

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https://dejure.org/1997,12286
BayObLG, 23.05.1997 - 3St RR 20/96 (https://dejure.org/1997,12286)
BayObLG, Entscheidung vom 23.05.1997 - 3St RR 20/96 (https://dejure.org/1997,12286)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Mai 1997 - 3St RR 20/96 (https://dejure.org/1997,12286)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 6 Nr. 9, § 7 Abs. 2 Nr. 2
    Aburteilung eines im Ausland von Ausländer begangenen Mordes

Papierfundstellen

  • JR 1998, 472
  • BayObLGSt 1997, 83
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BayObLG, 23.05.1997 - 3St RR 20/96
    Der Sinn der unmittelbaren Geltung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts liegt darin, kollidierendes innerstaatliches Recht zu verdrängen oder seine völkerrechtskonforme Anwendung zu bewirken (BVerfGE 23, 288/316).
  • BGH, 12.07.2001 - 1 StR 171/01

    Auslieferung; Stellvertretende Strafrechtspflege; Prüfungskompetenz des

    Für eine Verpflichtung des Revisionsgerichts zur erneuten Amtsermittlung auch in Fällen, in denen der Tatrichter für den damaligen Zeitpunkt zutreffend die Auslieferungsfähigkeit verneint hatte, sprechen die bisher nahezu einhellige Einordnung des Fehlens der deutschen Gerichtsbarkeit als Verfahrenshindernis (BGHSt 34, 1, 3; BGH NStZ 1995, 440, 441; Gribbohm in LK 11. Aufl. vor § 3 Rdn. 1, § 3 Rdn. 9 und § 7 Rdn. 78; vgl. aber auch BGHSt 20, 22, 25), das völkerrechtliche Nichteinmischungsprinzip (vgl. BayObLG NJW 1998, 392 = JR 1998, 472 mit Anm. Lagodny) und die Bezeichnung der stellvertretenden Strafrechtspflege als lediglich subsidiäre Ergänzung der Strafgewalt anderer Staaten (BGHSt 34, 334, 336; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT, 5. Aufl. Seite 170; Gribbohm aaO vor § 3 Rdn. 136; Oehler, Internationales Strafrecht, 2. Aufl., Rdn. 143, 823).
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