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   OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98 - 59/98 I   

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OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98 - 59/98 I (https://dejure.org/1998,3593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.1998 - 5 Ss 267/98 - 59/98 I (https://dejure.org/1998,3593)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 1998 - 5 Ss 267/98 - 59/98 I (https://dejure.org/1998,3593)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 12 (Ls.)
  • NZV 1999, 174
  • StV 1999, 22
  • JR 1999, 474
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 5 Ss 358/93

    Nachweis der rauschbedingter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98
    Auch sie verschlechtern das Fahrverhalten in vorgenannter Weise erheblich (BGH aaO., OLG Köln StV 1992, 167 ; Senat NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; NZV 1994, 326, 327).

    Eine der 1, 1%-Grenze nach Alkoholgenuß vergleichbare Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit nach dem Genuß von Amphetaminen ist bislang wissenschaftlich nicht begründbar, weil es insoweit an gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen fehlt und ein Vergleich mit der Alkoholkinetik nicht möglich ist (Senat NZV 1994, 326 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 5 Ss 18/93

    Haschischkonsum - Fahruntauglichkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98
    Auch sie verschlechtern das Fahrverhalten in vorgenannter Weise erheblich (BGH aaO., OLG Köln StV 1992, 167 ; Senat NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; NZV 1994, 326, 327).
  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98
    Auch sie verschlechtern das Fahrverhalten in vorgenannter Weise erheblich (BGH aaO., OLG Köln StV 1992, 167 ; Senat NZV 1993, 276 m. Anm. Trunk; NZV 1994, 326, 327).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1994 - 1 Ws 505/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98
    Darüber hinaus handelt auch grob fahrlässig, wer nach nicht unerheblichem Drogenkonsum ein Kraftfahrzeug führt (vgl. Senatsbeschlüsse VM 1991, 68 = VRS 81, 291 und MDR 1995, 577 = VRS 88, 139 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 5 StrEG Rn. 12).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82

    Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98
    Relative Fahrunfähigkeit liegt nach dem Genuß von Alkohol und anderer berauschender Mittel i.S.d. § 316 StGB vor, wenn, abgesehen von der dadurch bewirkten Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Konsumenten, erst weitere festgestellte Tatsachen erweisen, daß der Genuß dieser Mittel zu dessen Fahruntüchtigkeit geführt hat (BGHSt 31, 42, 44ff.).
  • BGH, 30.09.1976 - 4 StR 198/76

    Antrag auf Aufhebung einer bestimmten Auflage des Haftverschonungsbeschlusses vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.08.1998 - 5 Ss 267/98
    Andere berauschende Mittel sind solche, die in ihren Auswirkungen denen des Alkohols vergleichbar sind und zu einer Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens sowie der intellektuellen und motorischen Fähigkeiten führen (BGH VRS 53, 356 ).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum

    Hierzu bedarf es außer dem - hier festgestellten - positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474 ; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) -), d.h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624).

    So könnte die Schläfrigkeit des Angeklagten auch auf einem Schlafentzug beruhen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - OLG Düsseldorf VRS 96, 107 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

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  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Auch erhöhte Geschwindigkeiten sind kein zwingendes Indiz für eine durch Drogenkonsum bedingte Fahruntüchtigkeit (OLG Düsseldorf, NZV 1999, S. 174).
  • OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03

    Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach

    Relative Fahruntüchtigkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. BGHSt 31, 42, 44 ff; BGHSt 44, 219; OLG Köln, NJW 1990, 2945, 2946; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174, 175).
  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Hierzu bedarf es außer dem positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 13 nach juris; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474; vorgenannte Senatsbeschlüsse; LK-König, StGB, 12. Aufl., § 316 Rn. 154), das heißt solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624; Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2010, a. a. O.).
  • OLG Frankfurt, 22.10.2001 - 3 Ss 287/01

    Trunkenheit im Verkehr: Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit infolge des Konsums

    Da von einer neuen Hauptverhandlung keine neuen entscheidungserheblichen Tatsachen zu erwarten sind, entscheidet der Senat nach §§ 82 Abs. 1, 79 Abs. 6 OWiG (vgl. hierzu Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 82 Rn. 16; OLG Düsseldorf, NZV 1999, 174) selbst.

    Mit Blick auf die in der Vergangenheit durchaus gegenläufige Interpretation des damit eröffneten Beurteilungsspielraums (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1999, 174 einerseits und BayObLG, NZV 1996, 127 andererseits) führte der vom Senat festgestellte Bewertungsfehler des Amts- und des Beschwerdegerichts jedenfalls nicht zu schlechthin unvertretbaren Ergebnis.

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 159/07

    Trunkenheitsfahrt; Drogenfahrt; Feststellungen; Fahrunsicherheit; Nachweis;

    a) Da es bislang an Erfahrungswissen, um die Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nach Konsum anderer Rauschmittel im Sinne einer Festlegung "absoluter" Wirkstoffgrenzen festzustellen, fehlt (BGHSt 44, 219; NStZ-RR 2001, 173; OLG Düsseldorf NZV 99, 174; OLG Frankfurt NStZ-RR 02, 18, OLG Saarbrücken VRS 102 121, 0LG Zweibrücken StV 2003, 624; 2004, 322), kommt daher hier eine strafrechtliche Ahndung des Fahrens unter Drogeneinfluss nur unter den Voraussetzungen der relativen Fahruntüchtigkeit in Betracht, bei der im Einzelfall der Nachweis erbracht werden muss (BGH a.a.O.), dass der Angeklagte im konkreten Fall aufgrund der Wirkung berauschender Mittel zur sicheren Verkehrsteilnahme nicht in der Lage war (Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 316 Rdnr. 6 m.w.N.).
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