Rechtsprechung
BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04 |
Volltextveröffentlichungen (21)
- verkehrslexikon.de
Differenzbesteuerung - Umsatzsteuerersatz
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ersatzfahrzeug zu Wiederbeschaffungswert oder höher
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Ermittlung des Netto-Wiederbeschaffungswertes eines Kraftfahrzeuges
- verkehrsrechtsforum.de
Erwirbt der Geschädigte ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall - Ersatzfahrzeug bis Bruttowiederbeschaffungswert
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Ersatzfahrzeug: Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges
- urteile-network.de
Totalschadenabfindung
- Judicialis
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Umsatzsteuer auf fiktive Reparaturkosten bei Veräußerung des unreparierten Unfallfahrzeugs und Ersatzbeschaffung
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
(Brutto-)Wiederbeschaffungswert eines Kfz laut Sachverständigengutachten ist unabhängig von der Höhe der enthaltenen Umsatzsteuer zu ersetzen - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249
Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schadensrecht - Schadensersatz für Ersatzfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Totalschaden, Wiederbeschaffungswert und Differenzbesteuerung
- IWW (Kurzinformation)
Unfallschadensregulierung - Keine Umsatzsteuer-Kappung bei Ersatzbeschaffung
- IWW (Kurzinformation)
Kfz-Versicherung - Keine Umsatzsteuer-Kappung bei Ersatzbeschaffung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ersatzfahrzeug, Gutachten und Umsatzsteuer in der Unfallregulierung
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Die Abrechnung im Haftpflichtschadenfall - Ersatz von Umsatzsteuer bei Neuanschaffung eines Leasingfahrzeugs
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Wichtige BGH-Entscheidung - Volle Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung in Höhe des Brutto-WBW
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Keine MwSt-Kappung bei konkreter Ersatzbeschaffung
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unfallschadensregulierung - Umsatzsteuer bei konkreter Abrechnung im Totalschadensfall
- IWW (Kurzanmerkung)
Haftpflicht: Mehrwertsteuer - Totalschadenabrechnung und Mehrwertsteuer
Papierfundstellen
- BGHZ 162, 270
- NJW 2005, 2220
- ZIP 2005, 2024 (Ls.)
- MDR 2005, 1224
- NZV 2005, 512
- VersR 2005, 994
- JR 2006, 371
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03
Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 = NJW 2004, 1943 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).
Weist das Sachverständigengutachten - in solchen Fällen - lediglich pauschal einen Brutto-Wiederbeschaffungswert aus, so besteht für den Tatrichter grundsätzlich Veranlassung zu klären, ob solche Fahrzeuge üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 10 UStG regelbesteuert oder nach § 25a UStG differenzbesteuert oder von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten werden (vgl. Senatsurteil vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - aaO, S. 1945 m.w.N.).
b) Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht - wie in den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - (…aaO) - um den Ersatz fiktiver Umsatzsteuer, sondern um den Ersatz des tatsächlich für die Ersatzbeschaffung aufgewendeten Betrages, allerdings begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges.
bb) Etwas anderes kann aus schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen einer (wirtschaftlichen) Naturalrestitution im Sinne des § 249 BGB durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - …und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - aaO) auch dann nicht gelten, wenn sich der Geschädigte - etwa weil er auf dem örtlichen Gebrauchtwagenmarkt kein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug gefunden hat - ein (etwas) teureres Ersatzfahrzeug anschafft, wie im vorliegenden Fall statt des beschädigten vier Jahre alten Passat TDI Trendline zum (Brutto-) Wiederbeschaffungswert von 12.800 EUR einen fünf Jahre alten Audi A 4 TDI zum Preis von 13.400 EUR.
- BGH, 18.05.2004 - VI ZR 267/03
Geltendmachung des vollen Mehrwertsteuerbetrages bei Ersatzbeschaffung für ein …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen (Brutto-) Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Abgrenzung zu den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388 = NJW 2004, 1943 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927).
b) Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht - wie in den Senatsurteilen vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - (…aaO) - um den Ersatz fiktiver Umsatzsteuer, sondern um den Ersatz des tatsächlich für die Ersatzbeschaffung aufgewendeten Betrages, allerdings begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Fahrzeuges.
bb) Etwas anderes kann aus schadensrechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen einer (wirtschaftlichen) Naturalrestitution im Sinne des § 249 BGB durch Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges (vgl. Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - aaO) auch dann nicht gelten, wenn sich der Geschädigte - etwa weil er auf dem örtlichen Gebrauchtwagenmarkt kein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug gefunden hat - ein (etwas) teureres Ersatzfahrzeug anschafft, wie im vorliegenden Fall statt des beschädigten vier Jahre alten Passat TDI Trendline zum (Brutto-) Wiederbeschaffungswert von 12.800 EUR einen fünf Jahre alten Audi A 4 TDI zum Preis von 13.400 EUR.
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04
Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Hiervon unterscheidet sich der vorliegende Fall, in dem der Kläger ein Ersatzfahrzeug beschafft hat und seinen Schaden konkret auf Basis dieser Ersatzbeschaffung abrechnet (zur Differenzierung zwischen fiktiver und konkreter Schadensabrechnung vgl. auch Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 -, jeweils zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381). - BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74
Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381). - BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02
Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381). - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; …
Auszug aus BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04
Es ist also Rücksicht auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflußmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. Senatsurteile BGHZ 66, 239, 245, 248 f.; 115, 364, 369; 155, 1, 5 und vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - VersR 2005, 381).
- BGH, 07.06.2005 - VI ZR 192/04
Schadenshöhe bei Abrechnung nach fiktiven Reparaturkosten
Dies ergibt sich nicht nur aus den neueren Senatsurteilen vom 7. Dezember 2004 - VI ZR 119/04 - (VersR 2005, 381, 382), 15. Februar 2005 - VI ZR 70/04 - und - VI ZR 172/04 - (…jeweils aaO) und vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - (zur Veröffentlichung bestimmt), sondern entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats. - BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05
Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines …
Dies gilt auch im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens (vgl. Senatsurteile vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - VersR 2005, 994; vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03 - BGHZ 158, 388, 389 und vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 - VersR 2004, 927, 928).Hierfür hat der Tatrichter zu klären, ob solche Fahrzeuge üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach § 10 UStG regelbesteuert oder nach § 25a UStG differenzbesteuert oder von Privat und damit umsatzsteuerfrei angeboten werden (vgl. Senatsurteil vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - aaO).
Im Rahmen der gebotenen "subjektbezogenen Schadensbetrachtung" kann es dem Geschädigten zwar nicht zum Nachteil gereichen, wenn er bei der konkreten Ersatzbeschaffung auf dem Gebrauchtwagenmarkt von den umsatzsteuerrechtlich möglichen verschiedenen Erwerbsmöglichkeiten nicht gerade diejenige realisiert, die der Sachverständige als die statistisch wahrscheinlichste bezeichnet hat (vgl. Senatsurteil vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - aaO).
Auf die Frage, ob und in welcher Höhe in dem im Gutachten ausgewiesenen Brutto-Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (Senatsurteil vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - aaO).
- BGH, 12.10.2021 - VI ZR 513/19
Anspruch auf Sachschadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Wege der fiktiven …
So knüpft die konkrete Schadensabrechnung an eine tatsächlich durchgeführte Reparatur oder Ersatzbeschaffung an und zielt auf Ersatz der hierfür konkret angefallenen Kosten ab (…vgl. Senatsurteile vom 15. Februar 2005 - VI ZR 172/04, BGHZ 162, 170, juris Rn. 13; vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04, BGHZ 162, 270, juris Rn. 7;… vom 5. Dezember 2006 - VI ZR 77/06, VersR 2007, 372 Rn. 10;… vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11, VersR 2011, 1582 Rn. 4, 8).
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 26/05
Berechnung der Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach …
Zur Berechnung der zu ersetzenden Umsatzsteuer bei konkreter Schadensabrechnung nach Ersatzbeschaffung für ein unfallbeschädigtes Kraftfahrzeug (Fortführung des Senatsurteils vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - BGHZ 162, 270).Vielmehr kann der Geschädigte im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-)Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Fahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt verlangen (Senatsurteil vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - VersR 2005, 994, zur Veröffentlichung in BGHZ 162, 270 bestimmt).
Stellt der Geschädigte durch eine konkrete Ersatzbeschaffung eines gleichartigen Fahrzeugs zu dem vom Sachverständigen genannten (Brutto-)Wiederbeschaffungswert wirtschaftlich den Zustand wieder her, der vor dem Unfallereignis bestand, so kann er nach § 249 BGB - bis zur Höhe des (Brutto-)Wiederbeschaffungswertes - den tatsächlich aufgewendeten Betrag unabhängig davon ersetzt verlangen, ob in ihm die Regelumsatzsteuer im Sinne des § 10 UStG, eine Differenzsteuer im Sinne des § 25a UStG oder gar keine Umsatzsteuer enthalten ist (Senatsurteil vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 - aaO S. 995 m.w.N.).
- OLG Celle, 06.10.2016 - 8 U 111/16
Umfang des Anspruchs des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung bei einem …
Schließlich spricht auch der Zweck der Kaskoversicherung für diese Auslegung, die im Ergebnis zu einem Gleichlauf mit der schadensrechtlichen Regelung des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB führt (s. hierzu: BGH, Urteil vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04 -, BGHZ 162, 270 ff.). - BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08
Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der …
Hier hätte sich der Kläger nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis entscheiden müssen, insoweit liegt der Fall anders als bei der Entscheidung des erkennenden Senats vom 1. März 2005 (VI ZR 91/04, BGHZ 162, 270), bei der die Ersatzbeschaffung vom Wirtschaftlichkeitsgebot gedeckt war.Fällt für die Beschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache - etwa beim Kauf von Privat - keine Umsatzsteuer an, ist sie auch nicht zu ersetzen (vgl. Gesetzesbegründung BT-Drucks. 14/7752 S. 13 f., 23 f.; Senat BGHZ 158, 388, 389 ; 162, 270, 272 f. ; 164, 397, 399 f. ; vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03 -VersR 2004, 927, 928; vom 9. Mai 2006 - VI ZR 225/05 - VersR 2006, 987, 988;… vom 3. März 2009 - VI ZR 100/08 - VersR 2009, 654 Rn. 12).
- BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03
Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in …
Zwar kann der Versicherungsnehmer bei der konkreten Schadensbeseitigung durch Ersatzbeschaffung (vgl. dazu BGHZ 162, 270, 273 ff. und BGH, Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 26/05 - VersR 2006, 238) einen Nachteil von erheblichem Gewicht erleiden. - BGH, 02.07.2013 - VI ZR 351/12
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer bei …
Dies unterscheide den Streitfall von der im Senatsurteil vom 1. März 2005 (VI ZR 91/04, BGHZ 162, 270) entschiedenen Fallgestaltung, bei der der Geschädigte nicht den Ersatz fiktiver Umsatzsteuer, sondern den Ersatz des tatsächlich für die Ersatzbeschaffung aufgewendeten Betrages begehrt habe.Dies gilt auch im Falle eines - hier vorliegenden - wirtschaftlichen Totalschadens (Senatsurteile vom 20. April 2004 - VI ZR 109/03, BGHZ 158, 388, 389 ff.; vom 18. Mai 2004 - VI ZR 267/03, VersR 2004, 927, 928; vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04, aaO, 273 mwN).
Dies steht entgegen der Auffassung der Revision nicht in Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 1. März 2005 (VI ZR 91/04, aaO).
Umsatzsteuer kann mithin nur noch dann ersetzt verlangt werden, wenn und soweit sie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch Reparatur oder Ersatzbeschaffung auch tatsächlich anfällt, d.h. wenn und soweit sie der Geschädigte zur Wiederherstellung aus seinem Vermögen aufgewendet oder er sich hierzu verpflichtet hat (Senatsurteil vom 1. März 2005 - VI ZR 91/04, aaO, 273 ff.).
- LG Saarbrücken, 19.05.2017 - 13 S 185/16
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Aufwendungsersatzanspruch des zur …
Er darf im Rahmen einer (wirtschaftlichen) Naturalrestitution selbst entscheiden, ob er statt des beschädigten Fahrzeugs ein Neufahrzeug oder ein gebrauchtes Fahrzeug erwirbt und von wem (vgl. BGHZ 158, 388; 162, 270). - OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Obwohl der Kläger vorgetragen hat, ein Ersatzmotorrad angeschafft zu haben, rechnet er seinen Schaden nicht konkret auf Basis dieser Ersatzbeschaffung ab, was es ihm ermöglichen würde, die tatsächlich angefallenen Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-) Wiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges - unter Abzug des Restwertes - ersetzt zu verlangen (dazu BGH NJW 2005, 2220-2222 und BGH, Urteil vom 15. November 2005, Az: VI ZR 26/05, NJW 2006, 285). - OLG München, 01.06.2022 - 10 U 7382/21
Beweis und Anscheinsbeweis beim Spurwechsel
- OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der …
- OLG Celle, 30.11.2011 - 14 U 92/11
Ersatzfähigkeit der Kosten der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs für ein …
- LG Stuttgart, 20.04.2018 - 19 O 99/16
Ersatzanspruch für Fahrzeug und Umsatzsteuer
- OLG Düsseldorf, 01.04.2014 - 1 U 87/13
Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Wiederbeschaffung eines unfallbeschädigten …
- OLG Schleswig, 09.01.2013 - 7 U 109/12
Umfang der Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer
- OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 206/05
Serienauffahrunfall: Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden nur …
- LG Kiel, 19.07.2012 - 13 O 60/12
Totalschaden an Gebrauchtwagen bei Kfz-Unfall: Berechnung des Fahrzeugschadens …
- AG Brandenburg, 26.02.2010 - 31 C 34/09
Verkehrsunfall Leasingfahrzeug - Ersatz der Umsatzsteuer für ein neu geleastes …
- OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05
Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen …
- OLG Frankfurt, 23.04.2015 - 22 U 45/13
Verursachungsprüfung in § 17 StVG
- KG, 04.12.2006 - 12 U 206/05
Schadensschätzung: Wiederbeschaffungswert eines 8 Jahre alten Fahrzeugs mit einer …
- AG Aurich, 02.09.2019 - 12 C 290/19
Unfallregulierung
- AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 23.07.2014 - 31 C 62/14
- OLG München, 04.11.2016 - 10 U 2408/16
Zum anwendbaren Recht nach der Rom II-VO bei einem Verkehrsunfall in Österreich
- AG Krefeld, 29.07.2016 - 2 C 151/16
Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des (Brutto-)Wiederbeschaffungswertes …
- LG Saarbrücken, 23.12.2020 - 13 S 82/20
Erwirbt der Geschädigte bei einem wirtschaftlichen Totalschaden in Abkehr vom …
- LG Karlsruhe, 16.02.2007 - 3 O 285/06
Verkehrsunfall: Kollision in Bereich einer Kreuzung; Mithaftung des …
- LG Flensburg, 18.05.2017 - 1 S 61/16
Ersatzfähigkeit der tatsächlich angefallenen Kosten einer erfolgten …
- AG Celle, 23.08.2007 - 13 C 926/07
- OLG Düsseldorf, 06.03.2006 - 1 U 172/05
Haftung und Schadensbemessung bei ungeklärtem Serienauffahrunfall
- OLG Brandenburg, 17.01.2019 - 12 U 42/18
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verstoß des Geschädigten gegen die …
- LG Saarbrücken, 21.05.2010 - 13 S 5/10
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatz angefallener Umsatzsteuer bei einer …
- OLG Brandenburg, 28.09.2006 - 12 U 8/06
Fahrzeugschaden: Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei fiktiver Abrechnung; …
- LG Bonn, 20.09.2006 - 5 S 107/06
Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Ersatzbeschaffung im Rahmen der …
- OLG Hamm, 19.02.2010 - 9 U 147/09
Ansatz des Wiederbeschaffungswerts bei fiktiver Schadensberechnung aufgrund …
- LG Köln, 18.01.2013 - 14 O 373/11
Zum Schmerzensgeld bei Brustkorbprellung und Schleudertrauma
- LG Saarbrücken, 09.10.2015 - 13 S 47/15
Umsatzsteuerliche Auswirkungen einer Ersatzfahrzeugbeschaffung auf den …
- OLG Köln, 01.02.2018 - 3 U 114/17
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …
- OLG Köln, 05.06.2013 - 16 U 106/11
Haftungsverteilung bei Kollision eines im Überholverbot überholenden Fahrzeugs …
- OLG Dresden, 04.10.2017 - 14 U 1694/16
- AG Marl, 26.06.2008 - 3 C 120/08
Unfallschadensregulierung - Interimskauf: Ist Umsatzsteuer nachzuregulieren?
- LG München I, 30.09.2021 - 19 O 6974/20
Unfall bei Spurwechsler auf Autobahn
- LG Mönchengladbach, 31.05.2013 - 11 O 69/12
Schadensersatzanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls; Erstattung der …
- OLG Celle, 30.11.2011 - 15 U 92/11
- LG Lüneburg, 31.05.2016 - 5 O 360/15
- AG Wuppertal, 13.06.2020 - 33 C 87/20
- LG Frankfurt/Main, 08.10.2008 - 16 S 160/08
Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung der Mehrwertsteuer bei Erwerb …
- LG Frankfurt/Main, 14.11.2008 - 16 S 160/08
Fiktive Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung unterhalb des Wiederbeschaffungswerts
- LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
Abrechnung eines Fahrzeugschadens auf Reparaturkostenbasis bei höherem …
- LG Frankfurt/Oder, 06.02.2014 - 15 S 103/13
- AG Aachen, 19.01.2006 - 80 C 28/05
- AG Bonn, 21.03.2006 - 4 C 485/05
- AG Schleiden/Eifel, 04.06.2009 - 10 C 178/08
- LG Frankfurt/Oder, 25.08.2015 - 15 S 129/15
- LG Wuppertal, 15.05.2008 - 9 S 252/07
Abrechnung auf Gutachtenbasis - Erst fiktiv abgerechnet - dann Auto gekauft
- AG Schwabach, 02.09.2009 - 2 C 558/09