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   RG, 19.09.1933 - 1 D 690/33   

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RG, 19.09.1933 - 1 D 690/33 (https://dejure.org/1933,7)
RG, Entscheidung vom 19.09.1933 - 1 D 690/33 (https://dejure.org/1933,7)
RG, Entscheidung vom 19. September 1933 - 1 D 690/33 (https://dejure.org/1933,7)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • JW 1934, 841
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 17.03.1882 - 387/82

    1. Ist ideale Konkurrenz zwischen §§. 209 Ziff. 1 und 211 K.O. möglich und unter

    Auszug aus RG, 19.09.1933 - 1 D 690/33
    Daher wäre die Anwendung des § 239 Ziff 1 KO nach den von der Strafkammer bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch § 241 KO ausgeschlossen (RGSt. 6, 94; 66, 88).
  • RG, 14.10.1924 - I 792/24

    1. Sind auch fahrlässig begangene Zuwiderhandlungen gegen die VO. über den Handel

    Auszug aus RG, 19.09.1933 - 1 D 690/33
    Auf Grund dieser Feststellung ist die Annahme der Strafkammer rechtlich nicht zu beanstanden, daß sich der Angeklagte eines Konkursvergehens nach § 240 Ziff. 3 KO schuldig gemacht habe (RGSt. 13, 242; 58, 305).
  • RG, 18.01.1932 - II 1359/31

    1. Kann ein Verbrauchen von Vermögensstücken den Begriff des "Beiseiteschaffens"

    Auszug aus RG, 19.09.1933 - 1 D 690/33
    Daher wäre die Anwendung des § 239 Ziff 1 KO nach den von der Strafkammer bisher getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch § 241 KO ausgeschlossen (RGSt. 6, 94; 66, 88).
  • RG, 24.01.1902 - 4399/01

    Wird ein Gesellschafter, der aus einer offenen Haudelsgesellschaft austritt, ehe

    Auszug aus RG, 19.09.1933 - 1 D 690/33
    Mit Unrecht bemängelt daher die Revision, daß der erforderliche Zusammenhang zwischen der Bankrotthandlung des Angeklagten, die in der mangelhaften Buchführung liegt, und der Zahlungseinstellung nicht vorhanden sei (RGSt. 26, 387; 35, 83).
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    a) Nach früherem Recht setzte der Konkursgrund der Zahlungsunfähigkeit (§ 102 KO) voraus, daß der Schuldner dauernd unvermögend war, seine Zahlungsverpflichtungen im wesentlichen zu erfüllen (RG JW 1934, 841; BGHZ 118, 171, 174; BGH, Urt. v. 22. November 1990 - IX ZR 103/90, ZIP 1991, 39, 40; v. 11. Juli 1991 - IX ZR 230/90, ZIP 1991, 1014; BGHSt 31, 32).
  • BGH, 12.07.1955 - 5 StR 128/55
    Das hat das Reichsgericht mit Recht für den Fall ausgesprochen, daß der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit nicht, wie § 241 KO es erfordert, kannte (RG JW 1934, 841 [843]).
  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 744/81

    Überlassung von (ausländischen) Arbeitnehmern ohne die erforderliche Erlaubnis -

    Zahlungsunfähigkeit: nach § 64 Abs. 1 GmbHG, § 102 KO liegt vor, wenn ein Unternehmen mangels der erforderlichen Mittel dauernd außerstande ist, seine fälligen Geldschulden im wesentlichen zu berichtigen (RG JW 1934, 841; BGH KTS 57, 12; BGH bei Herlan GA 1958, 465 Scholz/ Karsten Schmidt, 6, Aufl. § 63 Rdn. 3, 4; Mentzel/ Kuhn, KO 9. Aufl. § 102 Kein, 2), Daß der Schuldner noch in der Lage ist, einzelne Gläubiger zu befriedigen, stellt seine Zahlungsunfähigkeit nicht in Frage, wenn er sich im übrigen außerstande sieht, seinen allgemein fälligen Verbindlichkeiten nachzukommen (RGZ 50, 41; BGH, Urteil vom 25. September 1957 - 2 StR 313/57; Scholz/ Karsten Schmidt a.a.O. § 63 Rdn. 4).
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