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   BGH, 18.05.1951 - I ZR 63/51   

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https://dejure.org/1951,1016
BGH, 18.05.1951 - I ZR 63/51 (https://dejure.org/1951,1016)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1951 - I ZR 63/51 (https://dejure.org/1951,1016)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1951 - I ZR 63/51 (https://dejure.org/1951,1016)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1951, 482
  • GRUR 1951, 425
  • JZ 1951, 644
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 13.04.1912 - I 139/12

    Einstellung der Zwangsvollstreckung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 18.05.1951 - I ZR 63/51
    Die Erschwerung der Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt bereits dadurch zur Geltung, dass für die Einstellung nicht die Gefahr eines "schwer zu ersetzenden" Nachteiles genügt, sondern dass ein "nicht zu ersetzender" Nachteil eintreten würde, dass also die Vollstreckung einen Zustand herbeiführen oder eine Wirkung auslöst, die nachträglich nicht wieder beseitigt oder ausgeglichen werden kann (RGZ 79, 223).
  • BGH, 08.12.2009 - VIII ZR 305/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren nur in eng begrenzten

    Aus dem von Zöller/Herget (a.a.O.) angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Mai 1951 (I ZR 63/51, JZ 1951, 644) ergibt sich nichts anderes; dieser Beschluss befasst sich nicht mit der Frage, ob die Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 2 ZPO nur ohne oder auch gegen Sicherheitsleistung eingestellt werden kann.
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85

    Streit um die Erteilung eines Erbscheins nach französischem Recht durch ein

    Auch der Senat ist in einer älteren Entscheidung dem Grundsatz vom Gleichlauf der Zuständigkeit mit dem anzuwendenden materiellen Recht gefolgt (JZ 1951, 644, 645).
  • BGH, 26.04.1957 - I ZR 35/57

    Rechtsmittel

    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist nach dieser Vorschrift keine von irgendwelchen Billigkeitserwägungen abhängige Ermessensentscheidung des Revisionsgerichts, sondern vielmehr stets dann gerechtfertigt und auch geboten, wenn der Vollstreckungsschuldner einen nicht zu ersetzenden Nachteil glaubhaft macht (Beschluß des Senats vom 18. Mai 1951, I ZR 63/51, LM ZPO § 719 Nr. 1).
  • BGH, 08.01.1952 - I ZR 179/51

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seinem Beschlüsse vom 18. Mai 1951 - I ZR 63/51 - (Lindenmaier-Möhring Nr. 1 zu § 719 ZPO) ausgeführt, daß die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil eines Oberlandesgerichts auch dann zulässig ist, wenn dem Vollstreckungsschuldner durch die Vollstreckung eines Unterlassungsanspruchs Nachteile entstehen würden, auf deren Ausgleich er mit Rücksicht auf § 717 Abs. 3 ZPO bei Erfolg der Revision keinen Anspruch besitzt.
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