Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.09.1952

Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1954 - 1 StR 161/53   

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https://dejure.org/1954,250
BGH, 26.03.1954 - 1 StR 161/53 (https://dejure.org/1954,250)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1954 - 1 StR 161/53 (https://dejure.org/1954,250)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1954 - 1 StR 161/53 (https://dejure.org/1954,250)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 41
  • NJW 1954, 969
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    Hieran anknüpfend und in Anbetracht des Umstandes, dass der Begriff des Einsteigens in § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB und in § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB nur identisch ausgelegt werden kann (allgemein BGH, Beschluss vom 26. März 1954 - 1 StR 161/53, BGHSt 6, 41, 42), hat der Senat die Vorlegungsfrage wie aus der Beschlussformel ersichtlich neu gefasst (vgl. dazu KK/Hannich, StPO, 7. Aufl., § 121 GVG Rn. 46 mwN).
  • KG, 08.01.2015 - 121 Ss 211/14

    Beuteerhaltungsabsicht; Geringwertigkeit des Diebesguts

    Eine Auseinandersetzung damit, dass der BGH eine Koppelung der Geringfügigkeitsgrenze an die Höhe von Sozial(versicherungs)leistungen verworfen hat (vgl. BGHSt 5, 263; 6, 41; weitere Nachweise bei Vogel in LK-StGB 12. Aufl., § 248a Rn. 6 Fn. 9), findet sich nicht.
  • BGH, 24.03.1994 - 4 StR 656/93

    Straftat - Mehrere Alternativen - Schwerer Raub - Tateinheit

    Dies macht eine Vorlage nach § 132 Abs. 2, 3 GVG nicht erforderlich (vgl. BGHSt 6, 41, 46; 16, 271, 278).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,681
BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52 (https://dejure.org/1952,681)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1952 - V BLw 3/52 (https://dejure.org/1952,681)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1952 - V BLw 3/52 (https://dejure.org/1952,681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 25 (Ls.)
  • DB 1952, 884
  • JZ 1953, 179
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.1951 - V BLw 75/50
    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52
    Das hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. ZoBo den Beschl vom 20. November 1951, V BLw 75/50, und die in ihm angeführten Entscheidungen); es wird jetzt auch allgemein anerkannt.

    Wenn die Folgeordnung der Höfeordnung das Gericht bei der Zuweisung auch nicht bindet, so muß es doch - ebenso wie ein verständiger Hofeigentümer, der die Folge in seinen Hof durch Verfügung von Todes wegen regelt - diese Folgeordnung zum Ausgangspunkt seiner Erwägungen nehmen, von ihr allerdings abweichen, wenn zu einer solchen Abweichung begründeter Anlaß besteht (vgl hierzu die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951, VBLw 75/49; 9. Oktober 1951, V BLw 30/50; 20. November 1951, V BLw 75/50 und 8. Juli 1952, V BLw 70/51).

  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 57/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 30. Januar 1951 (V BLw 57/49) dargelegt, daß die Einlegung der Rechtsbeschwerde auf telegraphischem Wege zur Wahrung der Frist genüge, und sich dabei der Ansicht des Großen Zivilsenats des Reichsgerichts angeschlossen, daß der telegraphische Verkehr unter den heutigen Verhältnissen für die Abgabe prozessualer Erklärungen nicht mehr ausgeschlossen werden könne (RGZ 151, 86).
  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 30/50

    Verlust des Beschwerderechts

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52
    Wenn die Folgeordnung der Höfeordnung das Gericht bei der Zuweisung auch nicht bindet, so muß es doch - ebenso wie ein verständiger Hofeigentümer, der die Folge in seinen Hof durch Verfügung von Todes wegen regelt - diese Folgeordnung zum Ausgangspunkt seiner Erwägungen nehmen, von ihr allerdings abweichen, wenn zu einer solchen Abweichung begründeter Anlaß besteht (vgl hierzu die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951, VBLw 75/49; 9. Oktober 1951, V BLw 30/50; 20. November 1951, V BLw 75/50 und 8. Juli 1952, V BLw 70/51).
  • BGH, 08.07.1952 - V BLw 70/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52
    Wenn die Folgeordnung der Höfeordnung das Gericht bei der Zuweisung auch nicht bindet, so muß es doch - ebenso wie ein verständiger Hofeigentümer, der die Folge in seinen Hof durch Verfügung von Todes wegen regelt - diese Folgeordnung zum Ausgangspunkt seiner Erwägungen nehmen, von ihr allerdings abweichen, wenn zu einer solchen Abweichung begründeter Anlaß besteht (vgl hierzu die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951, VBLw 75/49; 9. Oktober 1951, V BLw 30/50; 20. November 1951, V BLw 75/50 und 8. Juli 1952, V BLw 70/51).
  • RG, 03.04.1936 - II 245/35

    Kann eine Gesellschaft mbH. aus unlauteren Wettbewerbshandlungen ihrer Gründer

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 3/52
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 30. Januar 1951 (V BLw 57/49) dargelegt, daß die Einlegung der Rechtsbeschwerde auf telegraphischem Wege zur Wahrung der Frist genüge, und sich dabei der Ansicht des Großen Zivilsenats des Reichsgerichts angeschlossen, daß der telegraphische Verkehr unter den heutigen Verhältnissen für die Abgabe prozessualer Erklärungen nicht mehr ausgeschlossen werden könne (RGZ 151, 86).
  • BGH, 20.11.1953 - V ZR 124/52

    Grundstückspreisverordnung

    Bedenken gegen die Verordnung sind insoweit nicht bekannt geworden, mag auch die Anwendung dieser Bestimmung im einzelnen zu Zweifeln Anlass gegeben haben (Bayerisches Oberstes Landesgericht NJW 1953, 25 mit Anm. von Haas).
  • BVerwG, 08.04.1954 - I C 59.53

    Rechtsmittel

    Der hier vertretene Standpunkt entspricht der herrschenden Meinung; vgl. den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 23. September 1952 (JZ 1953 S. 179) mit zustimmender Anmerkung von Schönke, das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 1953 (Bundessteuerblatt 1954 III S. 27) sowie den Beschluß des Oberlandesgerichts Tübingen vom 30. Januar 1953 und die Anmerkung der Schriftleitung hierzu mit weiteren Nachweisen (MDR 1954 S. 109).
  • BGH, 28.02.1956 - 1 StR 370/55

    Rechtsmittel

    Ihr ist zuzugeben, dass der Tatrichter, der einen Beweisantrag ablehnen will, weil er die Beweisbehauptung als für die Entscheidung bedeutungslos ansieht, in der Regel die Gründe für seine Ansicht im einzelnen darzulegen hat (u.a. BGHSt 2, 284, 286 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 96/52], BGH NJW 1953, 25 Nr. 21).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 34/54

    Rechtsmittel

    Damit ist das Beschwerdegericht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt (vgl. z.B. den Beschluss vom 23. September 1952, V BLw 3/52, und die dort angeführten weiteren Entscheidungen).
  • BGH, 07.05.1954 - I ZR 168/52

    Rechtsmittel

    Der gleiche Senat hat im Beschluß vom 23. September 1952 (V BLw 3/52, NJW 1953, 25 = LM Nr. 1 zu § 5 Abs. 1 LVR) darüber hinaus die Auffassung des OLG Neustadt a.d. Weinstraße (vgl. NJW 1952, 271 = MDR 1952, 113 [OLG Neustadt an der Weinstraße 06.08.1951 - 3 W 50/51] ) gebilligt, bei telegrafischer Einlegung des Rechtsmittels genüge zur Fristwahrung die fernmündliche Durchsage des Telegrammwortlauts vor Fristablauf durch das Zustellpostamt an eine zur Entgegennahme befugte Person, die über den Wortlaut eine Niederschrift aufzunehmen habe.
  • BFH, 03.12.1953 - IV 256/53 U
    Diese Darlegungen werden auch mehr und mehr von Rechtsprechung und Schrifttum des bürgerlichen Rechts geteilt und haben vor allem in dem Beschluß des Bundesgerichtshofs - V BLw 3/52 - vom 23. September 1952 (Juristenzeitung 1953 S. 179, Betriebsberater 1952 S. 813) Anerkennung gefunden; des weiteren sei auf den Beschluß des Oberlandesgerichts Neustadt vom 6. August 1951, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1952 S. 271, und die Anmerkung zu dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 4. Dezember 1951, NJW 1952 S. 276, hingewiesen.
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