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   BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52   

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https://dejure.org/1953,103
BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52 (https://dejure.org/1953,103)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1953 - II ZR 182/52 (https://dejure.org/1953,103)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1953 - II ZR 182/52 (https://dejure.org/1953,103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Begründung der Berufung noch am letzten Tage unter Ausnutzung der gesetzlich zugebilligten Frist - Verhältnismäßig nahe Entfernung zwischen Absendeort und Empfangsort - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 118
  • NJW 1953, 824
  • JZ 1953, 475
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Auszug aus BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
    Insoweit ist es nicht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (BGHZ 6, 369; 4, 389 [BGH 31.01.1952 - III ZR 1/51][396]; RGZ 167, 213).

    Daraus folgt dann denkgesetzlich, daß die Fristversäumung nur auf einem um abwendbaren Ereignis im Sinne des § 231 ZPO beruhen kann (BGHZ 4, 398, 399) [BGH 31.01.1952 - IV ZR 104/51].

  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
    Insoweit ist es nicht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (BGHZ 6, 369; 4, 389 [BGH 31.01.1952 - III ZR 1/51][396]; RGZ 167, 213).

    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß die Partei [xxxxx] die mit der von ihr vorzunehmenden Prozeßhandlung bis zum letzten Tage wartet, eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft und daß dies auch für den Prozeßbevollmächtigten gilt, dessen Verschulden die Partei nach § 232 ZPO gegen sich gelten lassen muß (BGHZ 6, 369 [372]; Urt v 9. Oktober 1952 - IV ZR 215/51 - Nachschlagewerk des BGH zu § 233 unter Nr. 25).

  • BGH, 25.04.1951 - II ZB 6/51

    Nachtbriefkasten. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
    Ausgangspunkt für die Beurteilung des Wiedereinsetztungsantrages muß die Tatsache sein, daß jede Partei das Recht hat, auch noch am letzten Tage unter Ausnutzung der ihr gesetzlich zugebilligten Frist die Berufung zu begründen (vgl BGHZ 2, 31 [33]).

    Soweit es sich um die im unmittelbaren Bereich des Anwalts insbesondere in seinem Bürobetrieb liegenden Verhältnisse handelt, werden daher von ihm besondere Vorkehrungen gegen mögliche Hindernisse für die Wahrung einer Notfrist zu treffen sein Soweit es sich aber um den Beförderungsweg von der Aufgabe zur Post ab handelt, wird der Anwalt grundsätzlich darauf vertrauen können, daß die seinem Einflußbereich entzogenen Vorkehrungen für die pünktliche Beförderung und den störungsfreien Einlauf der Post bei der richtigen Stelle des Gerichts von den hierfür verantwortlichen Stellten der Post-, Eisenbahn- und Justizverwaltung getroffen werden (hinsichtlich der letzteren vgl BGHZ 2, 31 [34]).

  • BGH, 09.10.1952 - IV ZR 215/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
    Der Bundesgerichtshof hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß die Partei [xxxxx] die mit der von ihr vorzunehmenden Prozeßhandlung bis zum letzten Tage wartet, eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft und daß dies auch für den Prozeßbevollmächtigten gilt, dessen Verschulden die Partei nach § 232 ZPO gegen sich gelten lassen muß (BGHZ 6, 369 [372]; Urt v 9. Oktober 1952 - IV ZR 215/51 - Nachschlagewerk des BGH zu § 233 unter Nr. 25).
  • BGH, 31.01.1952 - III ZR 1/51

    Erstattung eines Fehlbetrags

    Auszug aus BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
    Insoweit ist es nicht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (BGHZ 6, 369; 4, 389 [BGH 31.01.1952 - III ZR 1/51][396]; RGZ 167, 213).
  • RG, 19.07.1941 - IV 73/41

    Ist der nicht selbständig anfechtbare Beschluß, der die Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
    Insoweit ist es nicht an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden (BGHZ 6, 369; 4, 389 [BGH 31.01.1952 - III ZR 1/51][396]; RGZ 167, 213).
  • RG, 16.05.1940 - II B 4/40

    1. Muß auf der beglaubigten Abschrift eines Urteils der Beglaubigungsvermerk

    Auszug aus BGH, 18.03.1953 - II ZR 182/52
    Es liegt daher nach Ansicht des Senats im Rahmen einer verständigerweise anzunehmenden äußersten Sorgfalt (RGZ 164, 52 [57]), wenn sich der Berufungsanwalt der Beklagten auf die erfahrungsgemäß pünktliche Postbeförderung verließ.
  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 25.12

    Anspruch; Antrag; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Bescheinigung; Frist; Gewährung;

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je weiter eine Frist ausgenutzt wird (BGH, Urteil vom 18. März 1953 - II ZR 182/52 - BGHZ 9, 118 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 11.05.1973 - IV C 3.73

    Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bezüglich einer Fristwahrung - Volle

    Ein Rechtsanwalt verletzt die ihm bezüglich der Fristwahrung obliegende Sorgfaltspflicht nicht, wenn er auch bei voller Ausnutzung der Rechtsmittelfrist mit der regelmäßigen Postbeförderungsdauer rechnet (im Anschluß an BGHZ 9, 118 ff. [BGH 18.03.1953 - II ZR 182/52]).

    Das Berufungsgericht könne sich der gegenteiligen Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 9, 118 ff. [BGH 18.03.1953 - II ZR 182/52]) nicht anschließen.

    Mit diesen Überlegungen stehen die vom Berufungsgericht abgelehnten Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Einklang, denen zufolge von einem Rechtsanwalt, der eine Berufungsbegründung am vorletzten Tage der Frist zur Post gibt, "auch unter Berücksichtigung einer erhöhten Sorgfaltspflicht nicht zu verlangen" sei, daß er "in Zeiten störungsfreien und pünktlichen Postverkehrs damit rechnen müsse, daß ein von ihm abgesandter einfacher Brief mit einer den konkreten Umständen nach außergewöhnlichen Verzögerung beim Gericht eingehen werde; daß grundsätzlich eine außergewöhnliche Verzögerung der Postbeförderung nicht außerhalb einer vorstellbaren Möglichkeit" liege, könne "noch nicht dazu führen, von jedem Anwalt zu verlangen, gegen diese Möglichkeit Vorkehrungen zu treffen" (Urteil vom 18. März 1953 - II ZR 182/52 - in BGHZ 9, 118 [BGH 18.03.1953 - II ZR 182/52] [121]).

  • BVerwG, 10.12.2013 - 8 C 24.12

    Strommengenbegrenzung; Antrag; Verpflichtung; Nachweise; Nachweispflicht;

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je weiter eine Frist ausgenutzt wird (BGH, Urteil vom 18. März 1953 - II ZR 182/52 - BGHZ 9, 118 = juris Rn. 11).
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