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Rechtsprechung
   BAG, 17.05.1955 - 2 AZR 130/55   

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BAG, 17.05.1955 - 2 AZR 130/55 (https://dejure.org/1955,309)
BAG, Entscheidung vom 17.05.1955 - 2 AZR 130/55 (https://dejure.org/1955,309)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 1955 - 2 AZR 130/55 (https://dejure.org/1955,309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Armenrecht - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Armenrechtsgesuch - Rechtsmittelfrist

Verfahrensgang

  • LAG Hessen - II LA 543/54
  • BAG, 17.05.1955 - 2 AZR 130/55

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 17
  • BAGE 2, 17
  • NJW 1955, 1006 (Ls.)
  • JZ 1955, 381
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54

    Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BAG, 17.05.1955 - 2 AZR 130/55
    »Die das Armenrecht für die Rechtsmittelinstanz nachsuchende Partei hat auch dann noch Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn das Armenrechtsgesuch erst am letzten Tage der Rechtsmittelfrist bei Gericht eingeht (im Anschluß an die neue Rechtsprechung des BGH - NJW 1955, 345).«.

    Danach genüg es, wenn das Armenrechtsgesuch am letzten Tag der Rechtsmittelfrist bei Gericht eingeht (vgl. Beschluss des BGH vom 09.12.1954 - IV ZB 94/54, NJW 1955, 345).

  • BAG, 13.03.1967 - 2 AZR 133/66

    Mehrarbeit und Gesundheitsgefährdung

    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 16, 1), der sich das Bundesarbeitsgericht angeschlossen hat (BAG 2, 17) ist ein unabwendbarer Zufall im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO auch dann noch gegeben, wenn die arme Partei ihr Armenrechtsgesuch erst am letzten Tag der Rechtsmittelfrist einreicht, das Rechtsmittolgericht also innerhalb der Frist nicht mehr über das Gesuch entscheiden kann.
  • BVerwG, 03.12.1958 - IV C 331.57

    Rechtsmittel

    Bei solcher Verfahrenslage hat jedoch der Bundesgerichtshof unter Abrücken von der früheren Auffassung, ein Armenrechtsgesuch müsse einige Tage vor Ablauf der Rechtsmittelfrist bei Gericht eingehen, in BGHZ 16, 1 [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54] (Beschluß vom 9. Dezember 1954) ausgesprochen: "Die arme Partei; die ein Rechtsmittel einlegen will, hat Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist, wenn sie ihr Armenrechtsgesuch bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist eingereicht hat." Das Bundesarbeitsgericht ist dem gefolgt (Beschluß vom 17. Mai 1955, NJW 1955 S. 1006).
  • BAG, 07.11.1960 - 1 AZB 41/60

    Arme Partei - Ablehnung eines Armenrechtsgesuch - Überlegungsfrist - Rechtsmittel

    Nun hätte der Kläger, wäre nicht vorher bereits sein Arraenrechtsgesuch zurückgewiesen worden, bis zum letzten Tag der Berufungsfrist die notwendigen Unterlagen nach reichen können (BAG 2, 17 Z W = AP Nr. 7 zu § 233 ZPO; BGHZ 16, 1)" Der Kläger konnte sich aber nicht ohne Verschulden darauf verlassen, daß das LandesarbeitsgerichtF wozu es nicht verpflichtet war, ihm aufgeben würde, das Armutszeugnis, das notwendigerweise zu einem Armenrechtsgesuch gehört, nachzureichen oder mit der Entscheidung bis zum Ablauf der Berufungsfrist zu warten.
  • BVerwG, 19.06.1957 - V C 77.57

    Rechtsmittel

    Der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich dieser Auffassung in dem Urteil von 12. April 1956 (NJW 1956 S. 1731) bereits angeschlossen, das Bundesarbeitsgericht hatte sie sich im Beschluß vom 17. Mai 1955 (AP Nr. 7 zu § 233 ZPO) früher schon zu eigen gemacht.
  • BVerwG, 08.02.1957 - III ER 202.56
    Diese Rechtsprechung hat auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluß vom 17. Mai 1955 in NJW 1955, 1006 für seinen Bereich übernommen.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54   

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https://dejure.org/1955,2302
BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54 (https://dejure.org/1955,2302)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1955 - IV ZR 228/54 (https://dejure.org/1955,2302)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1955 - IV ZR 228/54 (https://dejure.org/1955,2302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 748
  • JZ 1955, 381
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.1953 - IV ZR 77/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 28. Mai 1953 - IV ZR 77/52 - ausgesprochen hat, muss eine unter solchen Umständen geschlossene Ehe nicht mit einem Makel behaftet sein, der einer Erfüllung des Ehegelöbnisses und damit der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hindernd im Wege stünde.
  • BGH, 09.07.1951 - IV ZR 73/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54
    Etwas Gegenteiliges ist auch in der vom Berufungsgericht angeführten Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Juli 1951 (NJW 1951, 961) nicht ausgesprochen.
  • BGH, 22.01.1951 - IV ZR 73/50

    Ehescheidung bei Widerspruch

    Auszug aus BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54
    Wenn der erkennende Senat es als wesensmässig wichtig für die Beachtlichkeit des Widerspruchs bezeichnet hat, ob die Ehe vor ihrer Zerrüttung zu einer Lebensgemeinschaft geworden und in welchem Maße sie entwicklungsfähig war (BGHZ 1, 87 [BGH 22.01.1951 - IV ZR 73/50] [91]), so hat er das damit nicht als den unter allen Umständen allein ausschlaggebenden Gesichtspunkt bezeichnet.
  • BGH, 23.09.1954 - IV ZR 75/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1955 - IV ZR 228/54
    Nicht aber gilt der umgekehrte Satz, dass eine Ehe schon deshalb keinen Schutz verdiene und zu scheiden sei, weil es in ihrem äusseren Bereich noch nicht zu einer Verwirklichung der Lebensgemeinschaft gekommen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 23. September 1954 - IV ZR 75/54 - FamRZ 1954, 243 [244]).
  • BGH, 13.10.1971 - IV ZR 105/70

    Zulässigkeit - Prozessunfähige Partei - Rechtsmittel - Erster Rechtszug -

    Da die Klägerin, Widerbeklagte und Revisionsbeklagte sich im Revisionsrechtzug nicht hat vertreten lassen, war auf Antrag des Revisionsklägers durch Versäumnisurteil zu entscheiden (BGHZ NJW 1955, 748).
  • BGH, 14.07.1967 - IV ZR 75/66

    Rechtsmittel

    Da der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht nicht erschienen ist, ist über die Revision der Beklagten durch Versäumnisurteil zu entscheiden (Senatsurteil NJW 1955, 748).
  • BGH, 11.10.1956 - VIII ZR 247/56

    Rechtsmittel

    Der Senat schließt sich der Auffassung des IV. Zivilsenats an, daß ein Konkursverwalter zwar nicht ohne weiteres durch Armutszeugnisse sämtlicher an dem Rechtsstreit wirtschaftlich beteiligten Personen nachzuweisen braucht, daß keiner von ihnen die Kosten des Rechtsstreits aufbringen kann, daß er aber von sich aus, und zwar innerhalb der Rechtsmittelfrist, dem Gericht darlegen muß, daß nicht nur die Hasse, sondern auch die Gläubiger die zur Fortführung des Prozesses erforderlichen Mittel nicht aufbringen können (BGH in LM § 114 ZPO Nr. 8, § 233 ZPO Nr. 59 = JZ 1955, 381; BB 1955, 427; vgl auchBeschluß vom 23. Juni 1956 - IV ZA 46/56 -, NJW 56, 1435; VersR 56, 522 und BGHZ 16, 290 ff).
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