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   BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60   

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BGH, 08.11.1961 - V ZR 31/60 (https://dejure.org/1961,243)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1961 - V ZR 31/60 (https://dejure.org/1961,243)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1961 - V ZR 31/60 (https://dejure.org/1961,243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 115
  • NJW 1962, 343
  • MDR 1962, 205
  • DNotZ 1962, 322
  • JZ 1962, 541
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Soweit in einem notariellen Vertrag einer Person etwas durch Verfügung von Todes wegen zugewendet wird, die an dem Vertrag selbst beteiligt ist, ist die Annahme einer vertragsmäßigen Zuwendung besonders nahegelegt (BGHZ 26, 204, 208; vgl. auch BGHZ 36, 115, 120).
  • BGH, 07.12.1994 - IV ZR 281/93

    Auslegung einer Zuwendung als Vorausvermächtnis

    War die Zuwendung des Gegenstands so gemeint, liegt ein von der Erbeinsetzung unabhängiger Geltungsgrund selbst dann vor, wenn das Vermächtnis die Erbquote wertmäßig nicht verschiebt, sondern wie hier auf die Erbquote anzurechnen ist (BGHZ 36, 115, 117f.; vgl. auch MK/Dütz, BGB 2. Aufl. § 2048 Rdn. 16; MK/Skibbe, aaO. § 2150 Rdn. 7; Bürger, MDR 1986, 445ff.).

    Den in BGHZ 36, 115, 117f. ausgesprochenen Gedanken, daß eine Anrechnung der Zuwendung auf den Erbteil deren Einordnung als Vermächtnis nicht in jedem Fall ausschließt, hat der Bundesgerichtshof in dem insoweit möglicherweise mißverständlichen Urteil vom 28. Januar 1987 (IVa ZR 191/85 - FamRZ 1987, 475, 476 unter 4) nicht aufgegeben.

  • BGH, 20.03.1963 - V ZR 89/62
    Beweispflichtig dafür ist nach allgemeinen Grundsätzen der Bedachte (Erb vertragsgegner oder Dritter, hier Kläger), der sich auf eine solche Verpflichtung des Erblassers beruft (vgl. das genannte Urteil BGHZ 31, 13, 19)" Dies muß auch bei Zusammenhang mit einem entgeltlichen Erbvertrag gelten; ein solcher Zusammenhang spricht zwar in der Hegel für vertragsmäßige Natur der im Erbvertrag enthaltenen Verfügung und dahe$ für ihre Bindungswirkung von Todes'wegen (Senatsurteil vom 8 . November 1961, V ZR 31/60 = BGHZ 36, 115, 120), begründet aber noch nicht ohne weiteres eine Vermutung für das gleichzeitige Vorliegen eines rechtlich davon wesensvor3Chiedenen Verpfiichtungsgeschäfts unter Lebenden.
  • BFH, 13.08.2008 - II R 7/07

    Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a

    Hat der Erblasser einem von mehreren Erben das Recht eingeräumt, einen Gegenstand oder Vermögen, das eine wirtschaftliche Einheit bildet, aus dem Nachlass mit oder ohne Gegenleistung zu übernehmen, liegt dann, wenn der Erblasser dem Übernahmeberechtigten durch das Übernahmerecht einen Vermögensvorteil gegenüber den anderen Miterben zuwenden wollte, ein Vorausvermächtnis i.S. des § 2150 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor (Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. November 1961 V ZR 31/60, BGHZ 36, 115).

    Zwar ist auch in der Rechtsprechung der Zivilgerichte (so BGH in BGHZ 36, 115) und in der Literatur (so Böhmer in Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1949, 287) im Zusammenhang mit derartigen, letztwillig verfügten Übernahmerechten wiederholt von Gestaltungsrechten die Rede; jedoch hat bereits der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 22. September 1948 II ZS 3/48 (MDR 1949, 287) erkannt, ein solches Übernahmerecht sei auf Leistung des Grundstücks und nicht etwa nur auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages gerichtet.

  • BFH, 06.06.2001 - II R 76/99

    Bewertung eines (Kaufrechts-)Vermächtnisses

    Ein Vorausvermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser dem durch die Anordnung begünstigten Miterben zusätzlich zum Erbteil einen Vermögensvorteil i.S. von § 1939 BGB zuwenden wollte (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. November 1961 V ZR 31/60, BGHZ 36, 115, sowie Palandt/ Edenhofer, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. Aufl., § 2048 Rn. 5).

    Zivilrechtlich wird sogar ein Vermögensvorteil angenommen, wenn der Preis dem Verkehrswert entspricht (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 36, 115).

  • OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21

    Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten

    Dafür spricht entscheidend die damit erkennbar gewollte wertmäßige Begünstigung der beiden Beklagten, die durch die Zuwendung der "alsbald bebaubaren" Grundstücke vorab einen Vermögensvorteil gegenüber den übrigen Miterben erhalten sollten, während eine reine Teilungsanordnung nur dann gegeben wäre, wenn ein solcher Begünstigungswille fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1961 - V ZR 31/60, BGHZ 36, 115; Urteil vom 7. Dezember 1994 - IV ZR 281/93, NJW 1995, 721; Senat, Urteil vom 25. Juni 2014 - 5 U 3/14, ErbR 2015, 579; Rudy, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 2150 Rn. 6).
  • BFH, 01.08.2001 - II R 47/00

    ErbSt; Kaufrechtsvermächtnis

    Ein Vorausvermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser dem durch die Anordnung begünstigten Miterben zusätzlich zum Erbteil einen Vermögensvorteil i.S. von § 1939 BGB zuwenden wollte (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. November 1961 V ZR 31/60, BGHZ 36, 115, sowie Palandt/Edenhofer, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. Aufl., § 2048 Rn. 5).

    Dies liegt insbesondere dann nahe, wenn es sich --wie im Streitfall-- bei dem Übernahmegegenstand um ein Grundstück handelt, das den bedeutendsten Sachwert im Vermögen des Erblassers darstellt und zugleich die räumliche und gegenständliche Grundlage für einen Geschäftsbetrieb (hier: das Handwerksunternehmen des Klägers) bildet (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 36, 115, 119 f.).

    Zivilrechtlich wird sogar ein Vermögensvorteil angenommen, wenn der Preis dem Verkehrswert entspricht (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 36, 115).

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 249/97

    Bewertung eines Übernahmerechts an einem Grundstück bei der Erbschaftsteuer

    707 eingeräumte (sog.) Übernahmerecht (Urteil des Bundesgerichtshofs -BGH- vom 8. November 1961 V ZR 31/60, BGHZ 36, 115) mit dessen gemeinem Wert (§ 12 Abs. 1 ErbStG 1974 i.V.m. § 9 BewG ) bei der Ermittlung der erbschaftsteuerpflichtigen Erwerbs im Rahmen der angegriffenen Steuerfestsetzung angesetzt.

    Eine wertmäßige Begünstigung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Erblasser einem Miterben einen Nachlaßgegenstand zuweist, ohne daß er diesem einen vollen Wertausgleich auferlegt (BGH-Urteil in BGHZ 36, 115; Mattern, Deutsche Notar-Zeitschrift -DNotZ- 1963, 450 zu III. m.w.N.; Natter, Juristenzeitung -JZ- 1959, 151 zu II.; Grunsky, JZ 1963, 250 zu 3.d.).

    Zur Annahme eines Voraus-Vermächtnisses genügt jedoch nicht ein bloßer objektiver Vermögensvorteil (BGH-Urteil in BGHZ 36, 115).

  • BGH, 15.02.1965 - III ZR 17/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermächtnisses - Qualifizierung der

    Die Revision macht demgegenüber u.a. geltend; Das Berufungsgericht habe nicht berücksichtigt, daß nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 36, 115, 119 [BGH 08.11.1961 - V ZR 31/60] immer dann ein Vermächtnis vorliege, wenn der Erblasser den Willen gehabt habe, dem Bedachten einen Vermögensvorteil zuzuwenden und ihn so zu begünstigen.

    Die Revision kann mit diesen Erwägungen jedoch keinen Erfolg haben: In der von der Revision angezogenen Entscheidung in BGHZ 36, 115 ff ist ausgeführt, daß die Behandlung der Frage, ob bei der Zuweisung bestimmter Nachlaßgegenstände an einen einzelnen Miterben (Übernahmerecht) eine bloße Teilungsanordnung oder in Verbindung damit zugleich ein Vermächtnis vorliege, in der Rechtsprechung in Lauf der letzten Jahrzehnte eine gewisse Wandlung im Sinne zunehmender Erweiterung des Anwendungsgebietes des Vermächtnisses erfahren habe.

    Diese Frage ist für die Unterscheidung, ob eine letztwillige Verfügung als reine Teilungsanordnung oder - auch - als Vermächtnis anzusehen ist, nach der neueren Rechtsauffassung unerheblich, und die Grenzziehung ist, wie in BGHZ 36, 118 [BGH 08.11.1961 - V ZR 31/60] hervorgehoben wird, "ohne Rücksicht auf Erbteilsanrechnung vorzunehmen".

    Soweit danach als Wille des Erblassers die Anrechnung anzunehmen ist, liegt in der in Rede stehenden Testamentsbestimmung gleichzeitig ein Vermächtnis (soweit es um die Bevorzugung des bedachten Miterben geht) und eine Teilungsanordnung vor (so ausdrücklich LM Nr. 5 a zu § 2048 BGB in Ergänzung der Entscheidung in BGHZ 36, 115 ff).

  • OLG Stuttgart, 16.07.2015 - 8 W 255/15

    Kostenprivileg in Grundbuchsachen: Gebührenansatz bei Ausübung und Vollziehung

    Ob dieses Übernahmerecht eine Teilungsanordnung (ohne Begünstigungswillen des Erblassers) beinhaltet oder ein Vorausvermächtnis zu Gunsten eines Miterben, um diesem einen Vermögensvorteil gegenüber den anderen Miterben einzuräumen (Hoeren in Schulze u.a., a.a.O., § 2048 BGB Rn. 3 ff.; Stürner in Jauernig, BGB, 15. Auflage 2014, Rn. 4; Ann in Staudinger, a.a.O., § 2048 BGB Rn. 6 ff.; BGHZ 36, 115; BGH MDR 1962, 470; BGH FamRZ 1987, 475; je m.w.N.), bedarf im Grundbuchverfahren und dem sich hieraus ergebenden Kostenansatz keiner Entscheidung.
  • BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 185/82

    Auslegung der Zuwendung einzelner Nachlaßgegenstände

  • OLG Braunschweig, 11.11.1994 - 5 U 13/94

    Unzulässigkeit einer Teilungszwangsversteigerung ; Teilungsanordnung der

  • BGH, 24.01.1962 - V ZR 6/61
  • BayObLG, 26.05.1982 - BReg. 2 Z 30/82

    Zum Selbstkontrahierungsrecht des Testamentsvollstreckers

  • FG Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 9 K 23/05

    Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a

  • FG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - 12 K 1737/07

    Entgeltlicher Grundstückserwerb eines Miterbens aufgrund eines

  • BGH, 27.02.1967 - III ZR 68/66

    Schuldrechtliche Vereinbarung zum Ausschluß der Verfügungsfreiheit des Erblassers

  • OLG Hamm, 03.03.2009 - 10 U 95/08

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung

  • OLG Düsseldorf, 15.09.1995 - 7 U 282/92

    Abgrenzung Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis

  • OLG Köln, 26.10.1999 - 15 U 37/99

    Abgrenzung zwischen Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis

  • BayObLG, 28.08.1980 - BReg. 1 Z 71/80

    Auslegung eines Testaments

  • BGH, 29.12.1961 - V ZR 229/60
  • BFH, 12.12.1979 - II R 79/75

    Steuerbefreiung für eine Grundstücksübertragung von einer aus Familienangehörigen

  • OLG Bamberg, 23.10.2007 - 5 U 21/07
  • BGH, 05.03.1975 - IV ZR 27/74

    Grundstückszuweisung in Gestalt einer testamentarischen "Teilanordnung" -

  • BGH, 21.02.1962 - V ZR 114/60
  • BGH, 05.03.1965 - V ZR 108/62

    Wirksamkeit eines Erbvertrages im Falle von Geschäftsunfähigkeit einer Partei

  • BGH, 16.10.1963 - V ZR 4/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.01.1963 - V ZR 41/61

    Rechtsmittel

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