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   BSG, 23.02.1966 - 2 RU 103/65   

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https://dejure.org/1966,461
BSG, 23.02.1966 - 2 RU 103/65 (https://dejure.org/1966,461)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1966 - 2 RU 103/65 (https://dejure.org/1966,461)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1966 - 2 RU 103/65 (https://dejure.org/1966,461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufungsanschließung - Beschwer des sich Anschließenden - Erweiterung des Klageantrags - Hilfsweise Anschließung

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 247
  • JZ 1966, 532
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

    Der Zulässigkeit der Anschlussberufung steht nicht entgegen, dass die Klägerin diese nur "hilfsweise" eingelegt hat; denn die Anschlussberufung darf auch in dem Sinne bedingt eingelegt werden, dass eine Entscheidung über sie von der Beurteilung einer Rechtsfrage abhängig gemacht wird (innerprozessuale Bedingung; vgl: BSGE 24, 247, 249 = SozR Nr. 9 zu § 521 ZPO; vgl auch BGH, Urteil vom 10.11.1983 - VII ZR 72/83 -, NJW 1984, 1240 ff) .
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

    Die auch im sozialgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach § 202 SGG iVm § 524 ZPO mögliche Anschlussberufung (allgemeine Meinung, vgl zB BSGE 2, 229, 231 und 24, 247, 248 = SozR Nr. 9 zu § 521 ZPO; BSGE 28, 31, 33 = SozR Nr. 4 zu § 522a ZPO; BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 8 RdNr 17 ff) ist kein Rechtsmittel, sondern nur ein angriffsweise wirkender Antrag, mit dem sich der Gegner (hier: die Klägerin) innerhalb des Rechtsmittels des Berufungsklägers (hier: des Beklagten) an dessen Rechtsmittel anschließt.

    Sie bietet die Möglichkeit, die vom Berufungskläger angefochtene Entscheidung des SG auch zu seinen, des sich Anschließenden, Gunsten ändern zu lassen, ohne dass insoweit eine Beschwer vorliegen müsste (stRspr vgl grundlegend BSGE 24, 247 = SozR Nr. 9 zu § 521 ZPO; vgl zuletzt BSGE 117, 1 = SozR 4-2500 § 28 Nr. 8, RdNr 9).

  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 3/13 R

    Krankenversicherung - Anspruch eines Allergikers auf Versorgung mit

    Zu Recht hat das LSG die im Wege der Anschlussberufung nach § 202 SGG iVm § 524 ZPO (zur Zulässigkeit einer Anschlussberufung trotz fehlender Beschwer durch das SG-Urteil vgl BSGE 24, 247, 249 = SozR Nr. 9 zu § 521 ZPO mwN; BSG SozR 1750 § 521 Nr. 3 Juris RdNr 21 mwN) geltend gemachte Versorgung der Zähne 14 und 25 mit Goldinlays in den Gegenstand des zulässig mit der Anfechtungs- und Leistungsklage geführten Rechtsstreits einbezogen (§ 99 Abs. 3 SGG).
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