Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.10.1972

Rechtsprechung
   BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72   

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BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72 (https://dejure.org/1972,221)
BAG, Entscheidung vom 20.09.1972 - 5 AZR 197/72 (https://dejure.org/1972,221)
BAG, Entscheidung vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 (https://dejure.org/1972,221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 24, 434
  • MDR 1973, 168
  • DB 1972, 1926
  • DB 1972, 2309
  • JZ 1973, 27
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.01.1915 - VI 376/14

    Verjährung des Anspruchs aus Geschäftsführung oder Bereicherung

    Auszug aus BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72
    Eine Ausnahme ist im allgemeinen nur dann anzuerkennen, wenn ein Anspruch, für den eine kürzere als die regelmäßige Verjährungsfrist gilt, auf Bereicherung oder sonstige rechtliche Gesichtspunkte, z B auf Geschäftsführung, gestutzt wird So gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB auch dann, wenn der Lohnanspruch aus dem Gesichtspunkb der ungerechtfertigten Bereicherung geltend gemacht wird (BAG AP Nrc 1 und 5 zu § 196 BGB mit weiteren Nachweisen) Dies ist die Polge der gesetzlichen Regelung m § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB, aie die Lohnanspruche der Arbeitnenmer ohne Rücksicht darauf, ob sie auf vertraglicher Grundlage erhoben werden oder nicht, einer besonderen Verjährungsfrist unterstellt Damit ist zu gleich auch der Pall erfaßt, daß niohde-" i.rbv cu rag, sondern die Aibeitsleisrung als bereichernde Zuwendung den Zahlungsanspruch auslost, der Bereicherungsanspruch ist m diesem Falle, wie dies das Reichsgericht (RGZ 86, 96 ff ) zutreffend bezeichnet nat, mit dem Zahlungsanspruch aus § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB "vereinigt", hat also keine selbständige Rechtsnatur Hiervon sind die Palle zu unterscheiden, bei aenen aer bereicherungsrechtliche Rückgriff von vornherein aie einzige handhabe dafür bildet, rechtsgrundlose Vermögens- â- Verschiebungen auszugleichen Hier besitzt der Beiericherungsansnruch eine selbständige Rechtsnatur, die, wie ooen gesagt, 4-ui die v jahrungsrechtl.j-che Ej.noidnung des Ansprucns enlscheidend ist Er ist nicht einem anderen Anspruch verbunden bzv/» tritt nicht an dessen Stelle Bei einem Sachverhalt der vorliegenden Art stellt die m kurzer Frist verjährende Lohnforderung, bei deren Erfüllung er entstanden ist, nur seine "historische Grundlage" dar (so zutreffend BGHZ 32, 15 f f . / " 1 6 7 ).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Es ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets abgelehnt worden, auf den Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen laufender allmonatlicher Überzahlungen eines Gehaltsbestandteils die kurze für die Gehaltszahlung selbst maßgebliche Verjährungsfrist analog anzuwenden (BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434; 14. März 2000 - 9 AZR 855/98 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 6; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 24).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht den Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers bei versehentlicher Lohnüberzahlung nicht der kurzen Frist des § 196 Abs. 1 Nr. 9 BGB unterworfen, sondern der 30jährigen Frist des § 195 BGB (Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 = JZ 1973, 27; kritisch dazu: Staudinger/Lorenz 12. Aufl. Vorbem. zu §§ 812 - 822 BGB Rn. 12; Reuter/Martinek aaO S. 752; Kohte NJW 1984, 2320).
  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

    Sie erschienen jedoch nicht ausgeschlossen, zumal derselbe Gesetzgeber im selben Gesetzeswerk die Vorschriften der §§ 812 ff. BGB normiert hat, die immer auch Arbeitsbeziehungen zum Gegenstand haben konnten (so auch BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434).
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß für Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers wegen Lohnüberzahlung nicht die zweijährige Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9 BGB, sondern die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt (BAGE 24, 434 = AP Nr. 5 zu § 195 BGB; sowie Urteil vom 9. Juli 1992 - 6 AZR 623/90 -, n.v.).
  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 855/98

    Rückzahlung von Provision

    Für Bereicherungsansprüche des Arbeitgebers gilt jedoch nicht die auf Gehaltsansprüche und entsprechende Vorschüsse bezogene kurze Verjährungsfrist sondern die allgemeine 30jährige Verjährung nach § 195 BGB (BAG 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - AP BGB § 818 Nr. 3 = EzA BGB § 818 Nr. 6; 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434; vgl. für überhöhte Provisionszahlungen an Handelsvertreter auch OLG Koblenz 12. November 1987 - 6 U 965/86 - DB 1988, 497 und Küstner/von Manteuffel aaO Rn. 1287 ff.).

    Unerheblich ist, daß der Bereicherungsanspruch in einem tatsächlichen Zusammenhang mit Gehalts- oder Provisionsansprüchen steht (vgl. BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - aaO).

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Der vorliegende Rechtsstreit gibt nach alledem keinen Anlaß, auf die problematische Auffassung des Berufungsgerichts einzugehen, daß die angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über die kurze (vierjährige) Verjährungsfrist des § 197 BGB schlechthin auch für die Verjährung von beamtenrechtlichen Rückforderungsansprüchen wegen Überzahlungen einschlägig ist, daß also für diese Ansprüche nicht die regelmäßige dreißigjährige Verjährungsfrist ( § 195 BGB) gilt (vgl. hierzu auch BAG in JZ 1973, 27, das - allerdings ohne nähere Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - für den Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers wegen versehentlicher Lohnüberzahlung die regelmäßige Verjährungsfrist zugrunde legt).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 25.81

    Versorgungsansprüche und Besoldungsansprüche eines Beamten - Verjährung von

    Da für ihn - anders als in einigen Landesgesetzen (u.a. Art. 124 BayAGBGB, jetzt Art. 71 AGBGB vom 20. September 1982 [GVBl. S. 803]) - keine einschlägige besoldungsrechtliche oder bereicherungsrechtliche Verjährungsvorschrift besteht, gilt für ihn ebenso wie für bürgerlich-rechtliche Bereicherungsansprüche die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB (vgl. BGHZ 32, 13 [15]; BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [JZ 1973, S. 27]; Fürst, GKÖD I, K vor § 82 Rz 42 und K § 87 Rz 24, GKÖD III, K § 12 Rz 28; Schwegmann/Summer, BBesG, § 12 Erl. 20; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 94 Erl. 14; Nr. 12.2.24 BBesGVwV).

    Der Gesetzgeber hat in den unterschiedlichen Verjährungsvorschriften ausdrücklich eine andere Regelung getroffen; er hat die ihrem Wesen und ihrer rechtlichen Einordnung nach anders gearteten - nur unter anderem auch rechtsgrundlos gezahlte beamtenrechtliche Bezüge erfassenden - Bereicherungsansprüche eindeutig nicht in die kurzen Verjährungsfristen einbezogen (vgl. auch BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.], unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschriften).

    - Im übrigen ist nicht ersichtlich, inwiefern einen Beamten ein Rückforderungsanspruch des Dienstherrn stärker belasten könnte als einen Arbeitnehmer, für den bei einem vom Arbeitgeber geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Lohnes die dreißigjährige Verjährungsfrist gilt (vgl. BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81

    Ermittlung der Verjährung von beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen und

    Da für ihn - anders als in einigen Landesgesetzen (u.a. Art. 124 BayAGBGB, Jetzt Art. 71 AGBGB vom 20. September 1982 [GVBl. S. 803]) - keine einschlägige besoldungsrechtliche oder bereicherungsrechtliche Verjährungsvorschrift besteht, gilt für ihn ebenso wie für bürgerlich-rechtliche Bereichungsansprüche die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB (vgl. BGHZ 32, 13 [15]; BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [JZ 1973, S. 17]: Fürst. GKÖD I. K vor § 82 RZ 42 und K § 87 Rz 24, GÖKD III, K § 12 Rz 28; Schwegmann/Summer, BBesG, § 12 Erl. 20; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 94 Erl. 14; Nr. 12.2.24 BBesGVwV).

    Der Gesetzgeber hat in den unterschiedlichen Verjährungsvorschriften ausdrücklich eine andere Regelung getroffen; er hat die ihrem Wesen und ihrer rechtlichen Einordnung nach anders gearteten - nur unter anderem auch rechtsgrundlos gezahlte beamtenrechtliche Bezüge erfassenden - Bereicherungsansprüche eindeutig nicht in die kurzen Verjährungsfristen einbezogen (vgl. auch BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.], unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschriften).

    - Im übrigen ist nicht ersichtlich, inwiefern einen Beamten ein Rückforderungsanspruch des Dienstherrn stärker belasten könnte als einen Arbeitnehmer, für den bei einem vom Arbeitgeber geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Lohnes die dreißigjährige Verjährungsfrist gilt (vgl. BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.]).

  • BAG, 26.04.1978 - 5 AZR 62/77

    Erfassung arbeitgeberseitiger Ansprüche auf Rückzahlung von Lohnbeträgen durch

    Dieses Ergebnis widerspricht auch nicht dem Urteil des BAG (BAG 24, 434 = AP Nr. 5 zu § 195 BGB).
  • BAG, 17.09.1991 - 1 AZR 26/91

    Verjährung von "Streikbruchprämien"

    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 20. September 1972 (- 5 AZR 197/72 - AP Nr. 5 zu § 195 BGB mit Anm. Herschel) entschieden, ein Bereicherungsanspruch des Arbeitgebers wegen versehentlicher Lohnüberzahlung verjähre in dreißig Jahren, und dabei ausgeführt, daß nach dem Verjährungsrecht des BGB für die Dauer der Verjährungsfrist allein die jeweilige Rechtsnatur des einzelnen Anspruchs maßgebend sei.
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 47/85

    Sittenwidrigkeit von Ratenkreditverträgen; Prüfung der Effektivzinsbelastung;

  • BAG, 17.02.1993 - 4 AZR 52/92

    Verjährung von Beihilfeansprüchen

  • ArbG Rostock, 15.12.1997 - 4 Ca 300/97

    Rückzahlungsanspruch für Zuwendungen aus einem Tarifvertrag;

  • BAG, 27.03.1990 - 3 AZR 187/88

    Ruhegeldüberzahlung

  • LAG Köln, 24.03.2006 - 4 Sa 1216/05

    Rückforderung von Zahlungen für Umsatzsteuer/Aufrechnung/Vergütung

  • LAG Hamm, 25.05.2005 - 10 Sa 2434/04

    Rückzahlung von Arbeitsvergütung Erfüllung durch Zahlung zur Abwendung der

  • LAG Berlin, 20.09.1993 - 9 Sa 36/93

    Arbeitsentgelt: Überzahlung - Einwand der Entreicherung

  • LAG Hamm, 24.10.2000 - 11 Sa 2043/99
  • LAG Hamm, 11.10.1996 - 10 Sa 104/96

    Arbeitsentgelt: Anrechnung anderweitigen Verdienstes während des

  • LAG Thüringen, 31.08.1998 - 8 Sa 104/98

    Streit über die Zahlung einer Abfindung aufgrund der Regelung in einem

  • BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 548/96
  • LAG Sachsen, 31.05.1996 - 3 Sa 142/96

    Anrechnungsfähigkeit der Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

  • LAG Hamm, 24.10.2000 - 11 Sa 1391/99

    Im Wege eines Betriebsübergangs übergegangener Sozialplananspruch; Verjährung;

  • OLG Celle, 15.05.1985 - 3 U 243/84

    Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren und Kreditgebühren eines

  • VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 414/05

    Anspruch auf Rückzahlung einbehaltener Gehaltsbestandteile; Verjährungsfrist für

  • VG Stade, 23.02.2006 - 3 A 2018/04

    Verpflichtung eines Angestellten zu einer Gegenleistung für die Zusicherung einer

  • ArbG Cottbus, 24.11.1995 - 6 Ca 3290/95

    Anspruchsgrundlage der Rückforderung eines irrtümlich bezahlten Gehalts;

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Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 66/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2831
BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 66/71 (https://dejure.org/1972,2831)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1972 - VIII ZR 66/71 (https://dejure.org/1972,2831)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1972 - VIII ZR 66/71 (https://dejure.org/1972,2831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abschluss eines Kauf-Mietvertrages über zwei neue Magirus Kipper und einen neuen Vögele Straßenfertiger - Anforderungen an den gutgläubigen Erwerb nach § 932 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Anwendung der Beweislastregeln des § 932 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) durch das ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 44
  • WM 1973, 38
  • DB 1972, 2156
  • JZ 1973, 27
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 35/68

    Gutgläubiger Erwerb von Sicherungseigentum - Vermeidung der Bösgläubigkeit bei

    Auszug aus BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 66/71
    Dies hat der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen (vgl. VIII ZR 54/66 vom 17. Januar 1968 = WM 1968, 540; VIII ZR 35/68 vom 17. Dezember 1969 = LM BGB § 932 Nr. 26 JZ 1970, 187 = WM 1970, 120).
  • BGH, 17.01.1968 - VIII ZR 54/66

    Voraussetzungen eines Vindikationsanspruches - Anspruch auf Herausgabe einer

    Auszug aus BGH, 04.10.1972 - VIII ZR 66/71
    Dies hat der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen (vgl. VIII ZR 54/66 vom 17. Januar 1968 = WM 1968, 540; VIII ZR 35/68 vom 17. Dezember 1969 = LM BGB § 932 Nr. 26 JZ 1970, 187 = WM 1970, 120).
  • OLG Hamm, 08.07.2013 - 5 U 111/12

    Gutgläubiger Erwerb eines Pfandrechtes und Schadensersatz bei nicht rechtmäßiger

    Dies bedürfe einer Gesamtwürdigung der Umstände, unter denen die Sache an den Abnehmer veräußert wird (vgl. Urteil des BGH v. 04.10.1972, Az.: VIII ZR 66/71, BeckRS 1972, 31126711).
  • OLG Nürnberg, 06.09.2017 - 12 U 2086/15

    Darlegungs- und Beweislast bei Ersitzung

    - die Legitimation des Veräußerers sowie dessen Erklärungen, hinsichtlich derer eine kritische Würdigung des Erwerbers erwartet wird (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.1972 - VIII ZR 66/71, MDR 1973, 44, juris Tz. 8),.

    Solche Nachprüfungs- und Erkundigungspflichten sind jedenfalls im Falle einer konkreten Verdachtssituation erforderlich, in der sich dann eine Bösgläubigkeit ergibt, wenn der Erwerber einem sich aufdrängenden objektiven Verdacht nicht nachgeht und eine gebotene Aufklärung unterlässt (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.1972 - VIII ZR 66/71, MDR 1973, 44, juris Tz. 8; Urteil vom 13.04.1994 - II ZR 196/93, NJW 1994, 2022, juris Tz. 19; OLG Celle, OLGR 2004, 70, juris Tz. 54).

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79

    Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    In mehreren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Erkundigungspflicht auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt und eine Erkundigungspflicht dann bejaht, wenn die Umstände eine Prüfung des Eigentums oder der Verfügungsbefugnis nahelegten (BGH Urteile vom 17. Januar 1968 - VII ZR 54/66 = WM 1968, 540, vom 4. Oktober 1972 - VIII ZR 66/71 = WM 1973, 38 und vom 5. Februar 1975 - VIII ZR 151/73 = WM 1975, 362).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2018 - 10 U 23/17

    Erwerb von Sicherungseigentum bei der Finanzierung der Rückabwicklung eines

    Es genügte deshalb nicht, dass der Händler im Kreditantrag versichert hatte, dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter sei (siehe hierzu BGH Urteile vom 4.10.1972 - VIII ZR 66/71 = LM § 932 Nr. 29 unter 2a; vom 5.7.1978 - VIII ZR 180/77 WM 1978, 1208, 1209 unter III 2 b) aa); Palandt/Herrler a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 15.12.2016 - 6 U 113/16

    Eigentumserwerb: Gutgläubiger Erwerb von Baumaschinen neueren Baujahrs

    Eine solche Erkundigungspflicht obliegt dem Erwerber aber dann, wenn die Umstände den Verdacht nahelegen, dass der Verkäufer veräußert, obwohl er (noch) kein Eigentum an der Sache erworben hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1972 - VIII ZR 66/71, WM 1973, 38 Rdnr. 8; Urteile vom 5. Februar 1975 und vom 5. Juli 1978, jeweils aaO).

    Dabei ist insbesondere von Bedeutung, wie es zu der Veräußerung gekommen ist, wie die dabei beteiligten Personen sich verhalten haben, der Zustand des Kaufgegenstandes, der ausgehandelte Preis, der Zeitpunkt des Verkaufs - zum Beispiel in der Hochsaison - und die Motivierung des Verkaufs (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1972, aaO, Rdnr. 8 und 10); auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten oder die verkehrsübliche Möglichkeit des Bestehens von Dritteigentum sind zu berücksichtigen (vgl.

  • OLG Saarbrücken, 07.12.2010 - 4 U 602/09

    Gutglaubenserwerb des Sicherungsnehmers: Bösgläubigkeit wegen unterlassener

    bb) In der Konkretisierung dieser Maßstäbe werden Fallgruppen gebildet: Beim Erwerb hochwertiger Investitions- und Konsumgüter vom Händler oder Endabnehmer ist mit dem regelmäßig vereinbarten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten zu rechnen, wenn der Erwerb innerhalb der üblichen Finanzierungsdauer erfolgt (vgl. BGH, Urt. v. 9.11.1998 - II ZR 144/97, NJW 1999, 425; Urt. v. 4.10.1972 - VIII ZR 66/71, JZ 1973, 27).

    Mit Blick auf das Alter der Rüttelplatte musste es sich der Beklagten überdies nicht aufdrängen, dass eine eventuelle Finanzierungsphase noch nicht abgelaufen sein konnte (vgl. BGH, JZ 1973, 27): Die Rüttelplatte wurde im Januar 2008 als gebrauchtes Gerät zu einem Preis von 4.600 EUR an M. verkauft.

  • BGH, 09.07.1990 - II ZR 10/90

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Abtretungsverbot

    In mehreren Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof für die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Pflichtverletzung anzunehmen ist, wenn keine Erkundigungen über einen Eigentumsvorbehalt oder verlängerten Eigentumsvorbehalt eingeholt worden sind, auf die Umstände des Einzelfalls abgestellt und eine Erkundigungspflicht bejaht, wenn die Umstände eine Prüfung der Eigentums- oder der Verfügungsbefugnis nahelegen (BGH, Urt. v. 17. Januar 1968 - VIII ZR 54/66, WM 1968, 540, 541 f.; Urt. v. 4. Oktober 1972 - VIII ZR 66/71, WM 1973, 38, 39; Urt. v. 5. Februar 1975 - VIII ZR 151/73, WM 1975, 362, 363).
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 127/96

    Wirkung eines vertraglich begründeten Pfandrechts an einer

    Es machte ihn, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, bösgläubig, wenn er diese Umstände unbeachtet ließ und auf eine Nachfrage bei der Beklagten verzichtete (vgl. BGH, Urteile vom 23. Mai 1966 - VIII ZR 60/64, WM 1966, 678 und vom 4. Oktober 1972 - VIII ZR 66/71, WM 1973, 38, 39; MünchKomm/Quack, 2. Aufl., § 932 BGB Rdn. 41 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 180/77

    Beschränkung der Zulassung der Revision - Wirksamkeit eines in

    Ein Erwerber darf sich aber dann nicht mit einer Versicherung des Verkäufers begnügen, sondern hat selbst Erkundigungen einzuziehen, wenn die Umstände den Verdacht nahelegen, der Vorbehaltskäufer veräußere, obgleich er noch kein Eigentum an der Sache erworben habe (BGH Urteil vom 4. Oktober 1972 - VIII ZR 66/71 = WM 1973, 38).
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