Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.12.1980

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80   

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https://dejure.org/1981,280
BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80 (https://dejure.org/1981,280)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1981 - 2 StR 791/80 (https://dejure.org/1981,280)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1981 - 2 StR 791/80 (https://dejure.org/1981,280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Verurteilung zur Mittäterschaft in Abwesenheit des Angeklagten - Verstoss gegen das Anwesenheitsgebot - Heilung von Verfahrensmängel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine bloße Unterrichtung über Hauptverhandlung bei Abwesenheit des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO (1975) § 230 Abs. 1, § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • strate.net (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Freie Beweiswürdigung und gebundene Beweiserhebung (RA Gerhard Strate)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 74
  • NJW 1981, 1568
  • MDR 1981, 685
  • NStZ 1981, 269 (Ls.)
  • StV 1981, 270
  • JR 1982, 33
  • JZ 1981, 596
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.1979 - 1 StR 158/79

    Bildung der Überzeugung des Gerichts auf Grund von Vorgängen, die in Abwesenheit

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
    Soweit eine solche Auffassung einem Hinweis im Beschluß des BGH vom 22. Mai 1979 (1 StR 158/79) zu entnehmen sein sollte, könnte der Senat dem nicht folgen.
  • BGH, 06.10.1976 - 3 StR 202/76

    Überfall in Wohnung - § 13 StGB, zur Garantenpflicht dessen, der einen anderen in

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
    Der Schuldspruch begegnet keinen rechtlichen Bedenken; insbesondere wird die Annahme einer Garantenstellung der Angeklagten, die sich daraus ergab, daß sie den später überfallenen K. in ihrer Wohnung aufgenommen hat (BGHSt 27, 10, 12), nicht durch gewisse Widersprüche in den Feststellungen beeinträchtigt.
  • BGH, 13.11.1979 - 5 StR 713/79

    Anwensenheitspflicht des Angeklagten bei Vernehmung seiner Mutter

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
    Ist gegen das Anwesenheitsrecht des Angeklagten dadurch verstoßen worden, daß ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit stattgefunden hat, so kann der begangene Verstoß nur dadurch geheilt werden, daß der fehlerhafte Teil der Verhandlung in Anwesenheit des Angeklagten wiederholt wird (BGH, Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1979 - 2 StR 475/78; Gollwitzer a.a.O. § 230 Rdn. 12; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 231 Rdn. 10).
  • BGH, 13.05.1975 - 1 StR 138/75

    Entscheidung über interne Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung des

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
    Es kann dahingestellt bleiben, ob in solchen Fällen allgemein die Revision auch die Unwirksamkeit der Abtrennung des Verfahrens ausdrücklich geltend machen muß (so BGH, Urteil vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75); jedenfalls hier ist die Bemängelung auch der Abtrennung so offensichtlich, daß es der ausdrücklichen Beanstandung nicht bedurfte, da diese dem Revisionsvortrag hinreichend deutlich zu entnehmen ist.
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
    Ist gegen das Anwesenheitsrecht des Angeklagten dadurch verstoßen worden, daß ein wesentlicher Teil der Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit stattgefunden hat, so kann der begangene Verstoß nur dadurch geheilt werden, daß der fehlerhafte Teil der Verhandlung in Anwesenheit des Angeklagten wiederholt wird (BGH, Beschluß vom 13. November 1979 - 5 StR 713/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; vgl. BGH, Urteil vom 3. August 1979 - 2 StR 475/78; Gollwitzer a.a.O. § 230 Rdn. 12; Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 231 Rdn. 10).
  • BGH, 15.05.1979 - 5 StR 101/79

    Voraussetzungen der Zulässigkeit einer nur vorübergehenden Abtrennung von

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
    Es handelt sich um eine Fallgestaltung, die den Bundesgerichtshof schon mehrfach zu dem Hinweis veranlaßt hat, der Tatrichter möge bei der vorübergehenden Abtrennung des Verfahrens gegen einzelne Angeklagte Vorsicht walten lassen (BGH NStZ 1981, 111; BGH, Urteil vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79).
  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift -

    Auszug aus BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80
    Eine vorübergehende Abtrennung des Verfahrens ist nur dann rechtlich unbedenklich, wenn in der inzwischen weitergeführten Hauptverhandlung ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die mit dem abgetrennten Verfahrensteil in keinem inneren Zusammenhang stehen und deshalb die Anwesenheit des Angeklagten, gegen den das Verfahren abgetrennt wurde, nicht erfordern; unzulässig ist die vorübergehende Abtrennung jedoch dann, wenn die in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführte Verhandlung Vorgänge zum Gegenstand hat, die die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren, da hier die Abtrennung auf eine Umgehung des in § 230 StPO niedergelegten und in § 338 Nr. 5 StPO abgesicherten Anwesenheitsgebots hinausläuft (BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71] m.w. Nachw.).
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Wenn jedoch der Angeklagte in dieser Situation den Zeugen weiter zu befragen wünscht, so ist eine Heilung durch Ladung des Zeugen und ergänzende Befragung möglich (vgl. BGHSt 30, 74, 76; 48, 221, 231; Frister aaO § 247 Rdn. 60).
  • BGH, 25.11.2003 - 1 StR 182/03

    Revisionsanträge der Staatsanwaltschaft (Auslegung); Beweiswürdigung (überspannte

    Angesichts der genannten Umstände - die Nebenklägerin wurde am 10. Dezember 2002 zwar zunächst in Abwesenheit, dann aber auch in Anwesenheit des Angeklagten vernommen, er konnte sie persönlich befragen, Lohnsteuerkarte und Skizze wurden in seiner Anwesenheit erneut zum Gegenstand der Verhandlung gemacht und die Zeugin wurde mit seiner Zustimmung entlassen - drängt sich die Annahme jedenfalls einer Heilung eines etwaigen Verfahrensverstoßes durch Wiederholung (vgl. nur BGHSt 30, 74, 76 m.w.N.) auf.
  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83

    Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten

    In verbundenen Verfahren gegen mehrere Angeklagte ist die vorübergehende Abtrennung des Verfahrens gegen einen von ihnen nur dann rechtlich unbedenklich, wenn in der weitergeführten Hauptverhandlung ausschließlich Vorgänge erörtert werden, die mit dem getrennten Verfahrensteil in keinem inneren Zusammenhang stehen und deshalb die Anwesenheit des Angeklagten, gegen den das Verfahren abgetrennt wurde, nicht erfordern; unzulässig ist die vorübergehende Abtrennung jedoch dann, wenn die in Abwesenheit des Angeklagten fortgeführte Verhandlung Vorgänge zum Gegenstand hat, welche die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren, da hier die Abtrennung auf eine Umgehung des in § 230 StPO enthaltenen und in § 338 Nr. 5 StPO abgesicherten Anwesenheitsgebots hinausläuft (BGHSt 24, 257, 258 f [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74 f; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355 Nr. 13).

    Hierher gehören die Fälle, in denen ein einheitliches Tatgeschehen zu verhandeln ist (BGHSt 30, 74; BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 101/79 - und 1. April 1981 - 2 StR 761/80), wobei oftmals zugleich eine Verknüpfung in materiellrechtlicher Hinsicht besteht (etwa Mittäterschaft, BGH, Beschluß vom 23. Februar 1977 - 3 StR 22/77 - oder Beihilfe, BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 355 Nr. 13).

  • BGH, 22.02.1984 - 3 StR 530/83

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Verletzung des Verfahrens zur

    Der Bundesgerichtshof hat es in seiner zu § 231 c StPO ergangenen in NStZ 1983, 34 abgedruckten Entscheidung offengelassen, ob die genannte Vorschrift eine Spezialvorschrift in dem Sinne ist, daß sie eine kurzfristige Abtrennung nach allgemeinen Vorschriften (§ 4 StPO) ausschließt Andere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs knüpfen an die Rechtslage, wie sie vor Einfügung des § 231 c StPO in die Strafprozeßordnung gegeben war (BGHSt 24, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]), an und halten eine vorübergehende Abtrennung grundsätzlich weiterhin für möglich, ohne allerdings die Voraussetzungen der Abtrennung nach § 4 StPO und ihre Abgrenzung gegenüber der Beurlaubung nach § 231 c StPO zu erörtern (BGHSt 30, 74, 75; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH NStZ 1981, 111; BGH bei Holtz MDR 1979, 807).

    Denn wenn die in Abwesenheit des Angeklagten durchgeführte Verhandlung Vorgänge zum Gegenstand hat, welche die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berühren, läuft die Abtrennung auf eine Umgehung des in § 230 StPO niedergelegten und in § 338 Nr. 5 StPO abgesicherten Anwesenheitsgebots hinaus (BGHSt 24, 257, 209 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; BGHSt 30, 74, 75).

  • BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines

    Damit wurde ein etwaiger Verfahrensverstoß geheilt (BGH NJW 1981, 1568).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 680/84

    Abtrennung und Wiederverbindung von gemeinschaftlich angeklagten und verhandelten

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine "vorübergehende Abtrennung" des Verfahrens dann unzulässig, wenn "in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen den (oder die) anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den in dem abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen" (BGHSt 24, 257 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; ebenso BGHSt 30, 74; 32, 100 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; BGH StrVert.

    In diesem Fall ist die Behauptung, bestimmte Feststellungen des Urteils beruhten auf solchen Vorgängen und seien deshalb unter Verstoß gegen § 261 StPO zustande gekommen, nicht erforderlich (BGHSt 30, 74, 75).

  • KG, 10.04.2015 - 121 Ss 58/15

    Eigenmächtiges Ausbleiben

    Eine spätere Wiederholung dieses Teils der Beweisaufnahme in Anwesenheit des Angeklagten, die zur Heilung des Verfahrensverstoßes hätte führen und ein Beruhen hätte ausschließen können (vgl. BGHSt 30, 74, 76; BGH NStZ 2015, 181; Franke in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 337 Rdn. 185 ff. und § 338 Rdn. 3), ist ausweislich des insoweit maßgeblichen Sitzungsprotokolls nicht erfolgt.
  • BGH, 26.01.1987 - 3 StR 327/86

    Schuldhafte Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

    Eine nur vorübergehende Verfahrensabtrennung ist dann unzulässig, wenn in der inzwischen fortgesetzten Hauptverhandlung gegen die anderen Angeklagten Vorgänge verhandelt werden, die mit den im abgetrennten Verfahren erhobenen und zur Verurteilung führenden Vorwürfen zusammenhängen (BGHSt 24, 257, 259 [BGH 25.10.1971 - 2 StR 238/71]; 30, 74, 75; 32, 100, 101 [BGH 05.10.1983 - 2 StR 298/83]; 270, 273; 33, 119, 120 [BGH 15.01.1985 - 1 StR 680/84]; BGH StV 1984, 364; 1986, 465, 466).

    Eine Heilung des Verstoßes, durch eine Wiederholung der Vernehmung des Mitangeklagten zur Sache, ist nicht erfolgt (BGHSt 30, 74, 76).

  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Zwar finden sich in zahlreichen Entscheidungen Formulierungen wie die, daß nur der Verdacht einer "vor der Hauptverhandlung", nicht aber der Verdacht einer "in der Hauptverhandlung" begangenen (versuchten oder vollendeten) Begünstigung oder Strafvereitelung die Anwendung des § 60 Nr. 2 StPO rechtfertigen könne (vgl. z.B. BGHSt 1, 360, 363 [BGH 07.06.1951 - 3 StR 299/51]; BGH Strafverteidiger 1982, 342; BGH NStZ 1981, 269; BayObLG …
  • BGH, 26.06.1984 - 1 StR 188/84

    Verurteilung wegen Betruges in Mittäterschaft - Einbeziehung einer

    Auch die Unterrichtung des Angeklagten über die Ergebnisse der in seiner Abwesenheit durchgeführten Verhandlung genügt in solchen Fällen, in denen die Voraussetzungen des § 247 StPO nicht gegeben sind, nicht (vgl. BGHSt 30, 74, 76/77).
  • BGH, 29.10.1997 - 3 StR 481/97

    Vorliegen eines bis zum Urteil fortwirkenden Mangels

  • BGH, 03.06.1986 - 5 StR 208/86

    Voraussetzungen der rechtlichen Unbedenklichkeit der vorübergehenden Abtrennung

  • BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81

    Vernehmung eines "V-Mannes" unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Ausschluss

  • OLG Köln, 25.03.1999 - Ss 125/99
  • BGH, 11.03.1986 - 5 StR 67/86

    Eigenschaft als wesentlicher Verfahrensbestandteil einer Inaugenscheinnahme von

  • OLG Köln, 06.02.1987 - Ss 646/86

    Anwesenheitspflicht ; Staatsanwaltschaft; Ortsbesichtigung; Revisionsgrund;

  • BGH, 08.12.1987 - 1 StR 588/87

    Vorübergehende Verfahrensabtrennung als Revisionsgrund - Anforderungen an

  • BGH, 09.04.1991 - 5 StR 538/90

    Voraussetzungen der Abtrennung eines Verfahrens gegen einen von mehreren

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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1739
BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80 (https://dejure.org/1980,1739)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1980 - 1 StR 580/80 (https://dejure.org/1980,1739)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80 (https://dejure.org/1980,1739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft - Diebstahl und Körperverletzung in Abgrenzung zu Raub bei spontanem Tatentschluss der Wegnahme während der Gewaltanwendung

  • rechtsportal.de

    Sukzessive Mittäterschaft bei schwerem Raub

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • JZ 1981, 596
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80
    Der Nachtäter erlangt sie in diesem Falle erst, wenn die für ihn fremde, allein der Tatherrschaft des Vortäters unterliegende Raubtat bereits abgeschlossen ist (vgl. dazu BGHSt 13, 403, 406).
  • BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52

    Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 16.12.1980 - 1 StR 580/80
    "Nur für das, was schon vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis ... die strafbare Verantwortlichkeit nicht zu begründen" (BGHSt 2, 344, 346).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Ist die Disposition des Angeklagten in diesem Sinne - wenn sie nicht schon eine krankhafte seelische Störung ist - als schwere andere seelische Abartigkeit zu kennzeichnen, so kann sie eine Unterbringung selbst dann rechtfertigen, wenn sie sich nicht unmittelbar als erneut tatauslösend auswirken wird, sondern lediglich die Gefahr einer erneuten reaktiven Depression begründet, vorausgesetzt ein solcher Zustand und eine darauf beruhende Straftat ist mit bestimmter Wahrscheinlichkeit zu erwarten (BGH bei Holtz MDR 1981, 265, 266).
  • BGH, 10.09.2020 - 4 StR 14/20

    Mittäterschaft (sukzessive Mittäterschaft: Voraussetzungen); Raub (Konkurrenzen

    Nur für das, was vollständig abgeschlossen vorliegt, vermag das Einverständnis die strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht zu begründen, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2019 ? 2 StR 594/18, NStZ 2019, 513 Rn. 6; Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221 f.; Beschluss vom 7. März 2016 ? 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596; Urteil vom 24. April 1952 ? 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346 mwN).

    Sie ist aber auch noch nach der strafrechtlichen Tatvollendung möglich, solange der zunächst allein Handelnde die Tat noch nicht beendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2000 ? 5 StR 245/00, NStZ 2000, 594; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596; krit. dazu Murmann in: SSW-StGB, 4. Aufl., § 25 Rn. 39 f. mwN).

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf, die weiteren Anforderungen des in § 63 StGB vorausgesetzt, nur angeordnet werden, wenn gerade auf Grund des zur Schuldunfähigkeit oder zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führenden Zustandes im Sinne der §§ 20, 21 StGB eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84 - und vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91).
  • BGH, 27.03.2014 - 4 StR 341/13

    Konkurrenzen bei der Teilnahme (Beihilfe zu Einzelhandlungen; Bewertungseinheit

    Die Annahme einer auch diese Teile der Haupttat mit umfassenden sukzessiven Beihilfe scheidet aus, weil nach den Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Angeklagte im Zeitpunkt seiner Hilfeleistungen von den früheren Tathandlungen des Haupttäters P. Kenntnis hatte, so dass es insoweit an dem erforderlichen Gehilfenvorsatz fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 346; Beschluss vom 24. November 1993 - 2 StR 606/93, NStZ 1994, 123; Murmann, ZJS 2008, 456, 460; Küper, JuS 1986, 862, 866; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 - 3 StR 446/11, NStZ 2012, 379, 380; Urteil vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 301/07, NStZ 2008, 280, 281; Urteil vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 580/80, JZ 1981, 596 jeweils zur sukzessiven Mittäterschaft).
  • BGH, 18.12.2007 - 1 StR 301/07
    Der die Mittäterschaft begründende Eintritt ist demnach noch möglich, solange der zunächst allein Handelnde die Tat noch nicht beendet hat, selbst wenn sie strafrechtlich schon vorher vollendet war (BGH JZ 1981, 596).
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches

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  • BGH, 17.05.1983 - 5 StR 182/83

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Alkoholmissbrauch - Rechtswidrige

    Die Unterbringung nach § 63 StGB dient dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGH GA 1976, 221; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; 1981, 265; BGH NStZ 1982, 218; BGH Urteil vom 12. Februar 1980 - 5 StR 813/79 - und Beschluß vom 16. November 1982 - 5 StR 712/82).
  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

    Auf der Grundlage der bisherigen Feststellungen fehlt es jedenfalls an einer für die Anwendung des § 63 StGB zu fordernden höheren oder doch bestimmten Wahrscheinlichkeit gleichartiger oder ähnlicher Tatbegehung (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91 - und vom 29. Mai 1991 - 3 StR 148/91).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 492/85

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus - Verurteilung

    Es fehlt aber schon an einer umfassenden Würdigung, inwieweit durch den Unfall deutlich ausgeprägte krankhafte Abweichungen von der Norm hervorgerufen worden sind und in welchem Umfang es sich bei den beim Angeklagten zu beobachtenden Besonderheiten um bloße anlagebedingte Charaktermängel handelt (vgl. BGHSt 10, 57, 60; BGH bei Holtz MDR 1981, 265/266 und MDR 1976, 633).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87

    Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem

    Die erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen kann zu anderen Feststellungen hinsichtlich der Frage führen, ob von dem Beschuldigten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80, bei Holtz MDR 1981, 265, 266 m.w.Nachw.; Dreher/Tröndle 43. Aufl. § 63 StGB Rdn. 7; Lackner 17. Aufl. § 63 StGB Anm. 2 c aa) die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu erwarten ist.
  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer

  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 148/94

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Wahrscheinlichkeitsschätzung

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
  • BGH, 05.06.1984 - 5 StR 290/84

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Nichtanwendung des § 63 StGB

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