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   BVerfG, 14.09.1984 - 1 BvR 1155/84   

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BVerfG, 14.09.1984 - 1 BvR 1155/84 (https://dejure.org/1984,1366)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.1984 - 1 BvR 1155/84 (https://dejure.org/1984,1366)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 1984 - 1 BvR 1155/84 (https://dejure.org/1984,1366)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulassung eines beamteten Hochschullehrers als Rechsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hochschullehrer - Anwaltszulassung - Berufsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Zulassung eines beamteten Hochschullehrers als Rechtsanwalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JZ 1984, 1042
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1984 - 1 BvR 1155/84
    Die verfassungsrechtlichen Grenzen dieses Spielraums werden ersichtlich nicht überschritten, wenn der Gesetzgeber den Beruf des Rechtsanwalts im Interesse des Gemeinwohls nach den Grundsätzen der freien Advokatur als einen vom Staat grundsätzlich unabhängigen freien Beruf ausgestaltet (vgl. BVerfGE 63, 266 [hier: IV (485) 175 a-b]) und demgemäß in § 7 Nr. 10 und § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO eine gleichzeitige Ausübung der Berufe eines Anwalts und eines Beamten als unzulässig behandelt .
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1984 - 1 BvR 1155/84
    »Nach gefestigter Rechtspr. sind an Zulassungsbeschränkungen bei der Zuwahl eines zweiten Berufs nicht die gleichen strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen zu stellen wie bei der Wahl des alleinigen Berufs (vgl. BVerfGE 21, 173 [179]).
  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06

    Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Im Interesse des Gemeinwohls ist der Beruf des Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der freien Advokatur als ein vom Staat grundsätzlich unabhängiger freier Beruf ausgestaltet (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 14. September 1984 - 1 BvR 1155/84 -, JZ 1984, S. 1042).
  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (B) 10/10

    Rechtsanwaltszulassung: Vereinbarkeit des Widerrufs wegen eines

    Jedoch lässt Art. 12 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber Spielraum, Berufsbilder durch generalisierende Inkompatibilitätsvorschriften zu normieren (BVerfG, JZ 1984, 1042; NJW 1988, 2525; vgl. auch BVerfGE 75, 246, 265 f.).

    Art. 12 Abs. 1 GG gebietet es nicht, das Berufsbild des unabhängigen und freien Anwalts zugunsten beamteter Hochschullehrer generell zu durchbrechen (BVerfG, JZ 1984, 1042; BVerfG, NJW 1988, 2535).

  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 52/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (JZ 1984, 1042; Beschl. v. 14. September 2001, 1 BvR 1462/01 zu Senat , Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 10/00, NJW 2007, 2317; vgl. auch BVerfG NJW 1988, 2535, 2536) .
  • BGH, 22.04.2002 - AnwZ (B) 31/01

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Übernahme in ein

    Die Entscheidung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. nur BGHZ 92, 1; dazu BVerfG - Vorprüfungsausschuß - JZ 1984, 1042 m.Anm. Tettinger; zuletzt BGH, Beschluß vom 18. Juni 2001 - AnwZ(B) 10/00, AnwBl. 2002, 183, 184; hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 14. September 2001 - 1 BvR 1462/01; vgl. ferner Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl. § 7 Rdn. 159 f. und § 14 Rdn. 52; Henssler in Henssler/Prütting, BRAO 1997 § 7 Rdn. 113 f. und § 14 Rdn. 16 ff.; jeweils m.w.N.), von der abzugehen der vorliegende Fall auch unter Berücksichtigung der vertieften Beschwerdebegründung durch den Antragsteller keinen Anlaß gibt.

    Bei der Einschränkung der Möglichkeiten, den Beruf des Rechtsanwalts neben einem weiteren Beruf auszuüben, ist dem Gesetzgeber ein verhältnismäßig weiter, Pauschalregelungen eher zugänglicher Spielraum eröffnet (vgl. BVerfG - Vorprüfungsausschuß - JZ 1984, 1042).

  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 43/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Begründung eines

    c) Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers bestehen gegen die Regelung des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO, auch soweit sie Beamte im Kirchendienst erfasst, keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 BvR 1155/84, JZ 1984, 1043).
  • BVerfG, 04.05.1988 - 1 BvR 386/88

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Rechtsprofessoren von geschäftsmäßiger

    Bei dieser Rechtslage ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn ein beamteter Professor nicht gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen wird (st. Rspr. des BGH, vgl. JZ 1984, S. 1040 ff., und Nichtannahmebeschluß eines Vorprüfungsausschusses des BVerfG, JZ 1984, S. 1042 ).
  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 1/86

    Unvereinbarkeit einer Tätigkeit als angestellter Rechtsberatender der

    Die Regelung des § 15 Nr. 2 BRAO schützt dieses wichtige Gemeinschaftsgut unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, weil nicht jede, sondern nur die mit dem vom Gesetzgeber fixierten Berufsbild des Rechtsanwalts nicht zu vereinbarende Tätigkeit zur Rücknahme der Zulassung berechtigt (BVerfG Beschlüsse v. 21. März 1969 - 1 BvR 155/68; v. 17. Juli 1985 - 1 BvR 780/85, BRAK-Mitt. 1985, 234; Senatsbeschl. v. 20. März 1972 - AnwZ (B) 18/71, DB 1972, 1289; vgl. auch BVerfG JZ 1984, 1042).
  • BGH, 29.09.2003 - AnwZ (B) 71/02

    Zulassung eines Fachholschulprofessors als Rechtsanwalt

    Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers bestehen gegen diese Regelung, auch soweit sie Fachhochschulprofessoren als Beamte erfaßt, keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG, Beschl vom 14.9.1984 - 1 BvR 1155/84, JZ 1984, 1043).
  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 48/97

    Zulassung eines bis zum Beginn des Ruhestandes ohne Dienstbezüge beurlaubten

    Das Bundesverfassungsgericht hat dem ausdrücklich zugestimmt (Beschl. v. 14. September 1984 - 1 BvR 1155/84, JZ 1984, 1042) und die mit § 7 Nr. 11 BRAO verfolgte gesetzgeberische Zielsetzung gebilligt (Beschl. v. 4. November 1992 - 1 BvR 79/85 u. a., BVerfGE 87, 287, 321).
  • BGH, 19.06.2000 - AnwZ (B) 58/99

    Zulassung eines Beamten zur Rechtsanwaltschaft

    Das Bundesverfassungsgericht hat dem ausdrücklich zugestimmt (JZ 1984, 1042) und die mit der Regelung verfolgte gesetzgeberische Zielsetzung gebilligt (vgl. BVerfGE 87, 287, 321).
  • BGH, 26.01.1998 - AnwZ (B) 62/97

    Voraussetzungen eines Versagungsgrundes - Versagung der Zulassung zur

  • BGH, 19.06.1995 - AnwZ (B) 82/94

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum Beamten auf

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 77/94

    Lebenszeitbeamter - Rechtsnawalt

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