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   OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86   

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https://dejure.org/1987,7918
OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86 (https://dejure.org/1987,7918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.04.1987 - 4 U 296/86 (https://dejure.org/1987,7918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. April 1987 - 4 U 296/86 (https://dejure.org/1987,7918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Fotografien ohne ausdrückliche Zustimmung; Wechselseitiges Fotografieren im Rahmen einer Nachbarstreitigkeit; Recht am eigenen Bild als Teilaspekt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts; Verbesserung der eigenen Beweisposition als ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Nachbarphoto / Nachbarfoto

    §§ 823, 1004 BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; KunstUrhG § 22; KunstUrhG § 23; KunstUrhG § 24

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch ungefragtes Fotografieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gegenseitiges unerlaubtes Fotografieren unter Nachbarn rechtfertigt jeweiligen Unterlassungsanspruch - Gegenseitige Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 425
  • VersR 1988, 694
  • JZ 1988, 308
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 05.07.1979 - 12 U 1277/79

    Verletzung; Persönlichkeitsrecht; Kind; Foto; Beweismittel; Prozess

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86
    Es kann hier auch dahingestellt bleiben, inwieweit es im Einzelfall erlaubt sein kann, zum Zwecke der späteren Identifizierung eines Täters Aufnahmen von diesem zu machen (vgl. KG NJW 1980, 894; zustimmend Erman-Weitnauer, BGB 7. Auflage Anhang zu § 12 Rn. 28; ablehnend Schwerdtner in Münchener Kommentar BGB 2. Auflage § 12 Rn. 173; unentschieden Soergel-Zeuner BGB 12. Auflage § 823 Rn. 70).
  • OLG Celle, 28.09.1979 - 13 U 86/79

    Wenn Mieter einen Balkon fotografieren ...

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86
    Soweit es um den Zustand von Sachen geht, mag es im Einzelfall gerechtfertigt sein, auch von fremdem Eigentum Fotografien zu machen, um die eigene Beweisposition zu verbessern (OLG Celle MDR 1980, 311 [OLG Celle 28.09.1979 - 13 U 86/79] ).
  • OLG Hamm, 02.12.1969 - 4 U 232/69

    Hochzeitsfotografen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.04.1987 - 4 U 296/86
    Jeder darf grundsätzlich selbst und allein darüber befinden, ob und wie er in seinem irdischen Erscheinungsbild durch eine Abbildung "verewigt." wird (Senatsurteil vom 2. Dezember 1969 - 4 U 232/69 - GRUR 71, 84).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    21 Es kann hier dahinstehen, ob und in welcher Weise es der Beklagten gestattet sein könnte, Videoaufzeichnungen von den Klägern auf dem Zugangsweg zu fertigen, um im Falle eines begründeten Verdachtes ihnen gegenüber Beweismittel zu erlangen, die sie unzulässiger, gar strafbarer Handlungen in Bezug auf das Grundstück der Beklagten überführen könnten (vgl. hierzu OLG Hamm, JZ 1988, 308 mit Anm. v. Helle, JZ 1988, 309; zur Videoüberwachung eines einer Straftat Verdächtigen BGH, Urteil vom 14. Mai 1991 - 1 StR 699/90 - NJW 1991, 2651 sowie Kramer, NJW 1992, 1732 ff.); für einen derartigen Sachverhalt ist den getroffenen Feststellungen keinerlei Anhaltspunkt zu entnehmen.
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Auch ein Interesse einer möglichen Beweissicherung vermag einen derartigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers nicht zu rechtfertigen ( OLG Hamm , Urteil vom 02.04.1987, Az.: 4 U 296/86, u.a. in: NJW-RR 1988, Seiten 425 f.; AG Lemgo , Urteil vom 24.02.2015, Az.: 19 C 302/14, u.a. in: BeckRS 2015, Nr.: 12299 ).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1993 - 2 Ws 214/93
    Nicht erst in dem Verbreiten von Fotografien, sondern bereits in dem Herstellen der Fotografien liegt ein Eingriff in die Privatsphäre und damit in ein sonstiges Recht i. S. von § 823 I BGB (BGH, NJW 1966, 2353 (2355); OLG Hamm, JZ 1988, 308; Paeffgen, JZ 1979, 516).

    Das eigenmächtige Herstellen von Bildnissen ist allerdings nach herrschender Meinung nur bei überwiegendem Interesse der Allgemeinheit oder eines einzelnen gestattet (vgl. dazu BGH, NJW 1966, 2353 (2354); BGH, JZ 1976, 31 (32); OLG Karlsruhe, StV 1981, 408; OLG Frankfurt, MDR 1981, 316; OLG Hamm, JZ 1988, 308).

    Gegen rechtswidrige Angriffe auf das Persönlichkeitsrecht, das als rechtlich geschütztes Gut notwehrfähig ist (vgl. dazu OLG Karlsruhe, StV 1981, 408 (409); OLG Hamm, JZ 1988, 308; Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 24. Aufl., § 32 Rdnrn. 4, 5a), kann sich der Angegriffene oder ein Dritter für den Angegriffenen (in dessen Einvernehmen) zur Wehr setzen, vorausgesetzt, daß die Verteidigungshandlung erforderlich und geeignet sowie subjektiv von Verteidigungswillen getragen und der Angriff gegenwärtig ist.Gegenwärtig ist der gleich oder gerade beginnende, der bereits begonnene und der noch nicht beendete rechtswidrige Angriff.

  • AG Lemgo, 24.02.2015 - 19 C 302/14

    Unzulässige Videoüberwachung

    Auch ein Interesse einer möglichen Beweissicherung im Hinblick auf eine Nutzung der Zuwegung über ein Wegerecht hinaus, vermag einen derartigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin nicht zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02. April 1987 - 4 U 296/86).
  • AG Mainz, 26.02.2021 - 86 C 286/18

    Darf man den Nachbarn filmen?

    Zwar stellt das ungefragte Fotografieren einer Person nach ständiger Rechtsprechung einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 02.04.1987 - 4 U 296/86).
  • AG Münster, 13.03.2017 - 5 C 1754/16

    Fristlose Kündigung der Wohnraummiete wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens

    Das Recht am eigenen Bild braucht hinter solchen Beweisinteressen nicht zurückzustehen (OLG Hamm, Urt. v. 02.04.1987, Az.: 4 U 296/86).
  • LG Münster, 29.01.2008 - 13 Ns 72/06

    Freispruch vom Tatvorwurf der Nötigung; Richterliche Feststellungen infolge der

    Grundsätzlich braucht sich niemand gegen seinen Willen fotografieren zu lassen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988, 425 f.).
  • LG Zweibrücken, 20.02.1989 - 1 O 738/88

    Verpflichtung zur Beseitigung einer in Höhe einer Hofeinfahrt installierten

    Soweit es um den Zustand von Sachen geht, kann es im Einzelfall gerechtfertigt sein, fremdes Eigentum zu fotografieren, um die eigene Beweisposition zu festigen (vgl. OLG Celle MDR 1980, 311 f. [OLG Celle 28.09.1979 - 13 U 86/79] ; OLG Hamm NJW-RR 88, S. 425 f.).
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