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   BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91   

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https://dejure.org/1993,1418
BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91 (https://dejure.org/1993,1418)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1993 - I ZR 161/91 (https://dejure.org/1993,1418)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - I ZR 161/91 (https://dejure.org/1993,1418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Beatles"; Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 123, 356
  • NJW 1994, 1961
  • MDR 1994, 267
  • GRUR 1994, 210
  • GRUR Int. 1994, 337
  • ZUM 1994, 512
  • afp 1994, 348
  • JZ 1994, 360
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 07.04.1910 - VI 344/09

    Vervielfältigung künstlerischer Vorträge.

    Auszug aus BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91
    Für den Tonträgerhersteller bestand aber vor dem 1. Januar 1966 kein Schutz nach urheberrechtlichen Bestimmungen, sondern nur nach § 1 UWG, §§ 823, 826 BGB (vgl. RGZ 73, 294 ff. - Schallplatten; Schricker/Vogel aaO § 85 Rdn. 2).
  • EuGH, 24.01.1989 - 341/87

    EMI Electrola / Patricia Im- und Export u.a.

    Auszug aus BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91
    Das Berufungsgericht hat sich zu Recht auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berufen, wonach sich ein ausländischer Tonträgerhersteller gegen die Verbreitung von Tonträgern in einem Mitgliedstaat der EG wenden kann, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt worden sind, sofern diese Rechtmäßigkeit auf einer kürzeren Schutzfrist in diesem Staat beruht (EuGH GRUR Int. 1989, 319, 320 - Schutzfristenunterschiede).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    (2) Dem P-Vermerk kann eine starke tatsächliche Indizwirkung dahingehend zukommen, daß dem darin genannten Unternehmen ausschließliche Rechte gemäß § 85 Abs. 1 UrhG zustehen - sei es aus eigenem Recht als Tonträgerhersteller, aufgrund einer Vollrechtsübertragung des Rechts des Tonträgerherstellers (vgl. dazu auch BGHZ 123, 356, 358 f. - Beatles) oder aufgrund des Erwerbs einer ausschließlichen Lizenz.
  • BGH, 03.03.2004 - 2 StR 109/03

    Zur Strafbarkeit des unberechtigten Herstellens von Audio-CDs für einen

    Das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers ist übertragbar (vgl. BGHZ 123, 356, 359; Hertin in Fromm/Nordemann aaO §§ 85/86 Rdn. 15; Schaefer in Wandtke/Bullinger aaO § 85 Rdn. 27; Vogel in Schricker aaO § 85 Rdn. 57).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob der persönliche Schutzbereich nach § 126 Abs. 3 i.V.m. dem Genfer Tonträger-Abkommen eröffnet ist, ist - ebenso wie beim Urheberrecht - stets die Staatsangehörigkeit des ursprünglichen Tonträgerherstellers, nicht die des Rechtsnachfolgers (vgl. BGHZ 123, 356, 359; Gesetzentwurf der Bundesregierung BTDrucks. IV/270 S. 111 (zum Urheberrecht); Katzenberger in Schricker aaO § 126 Rdn. 7; § 120 Rdn. 10 und GRUR Int. 1973, 274, 275; Kroitzsch in Möhring/Nicolini aaO § 120 Rdn. 8; Schack JZ 1994, 362).

    Der Inhaber des Tonträgerherstellerrechts, der das Recht durch Übertragung erworben hat, kann sich im Inland nur dann auf den Schutz des § 85 UrhG berufen, wenn der ursprüngliche Hersteller selbst Angehöriger eines Verbandslands im Sinne des § 126 Abs. 3 UrhG ist (vgl. BGHZ 123, 356, 359).

    Ansonsten könnte ein ursprünglich nicht geschützter Tonträgerhersteller einen Konventionsschutz durch bloße Abtretung bewirken (vgl. Schack JZ 1994, 362).

    Das Genfer Tonträger-Abkommen hat in Deutschland Rückwirkung auch auf Altbestände (vgl. BGHZ 123, 356, 361 - Be. ; OLG Hamburg ZUM 1994, 518) zurück bis zum Inkrafttreten des deutschen Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966.

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 80/04

    Tonträger aus Drittstaaten

    Die Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens reicht nicht weiter als der Inlandsschutz, der nach § 129 Abs. 1 UrhG hinsichtlich der Rechte der Tonträgerhersteller aus § 85 UrhG keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes hinaus vorsieht und damit erst ab 1. Januar 1966 eingreift (vgl. BGHZ 123, 356 - Beatles; 125, 382, 386 - Rolling Stones; vgl. weiter Schricker/Katzenberger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vor §§ 120 ff. UrhG Rdn. 95; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 126 Rdn. 9; Schack, JZ 1994, 360, 363).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers

    Die Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens reicht nicht weiter als der Inlandsschutz, der nach § 129 Abs. 1 UrhG hinsichtlich der Rechte der Tonträgerhersteller aus § 85 UrhG keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes hinaus vorsieht und damit erst ab 1. Januar 1966 eingreift (vgl. BGHZ 123, 356 - Beatles; 125, 382, 386 - Rolling Stones; vgl. weiter Schricker/Katzenberger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vor §§ 120 ff. UrhG Rdn. 95; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 126 Rdn. 9; Schack, JZ 1994, 360, 363).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

    Wie der Senat inzwischen durch Urteil vom 14. Oktober 1993 - I ZR 161/91 - (BGH GRUR 1994, 210 ff. - Beatles) entschieden hat, gilt das Genfer Tonträger-Abkommen nach Art. 2 des Zustimmungsgesetzes zwar grundsätzlich auch für die vor dem Inkrafttreten des Abkommens für die Bundesrepublik Deutschland am 18. Mai 1974 festgelegten Tonträger; die Rückwirkung des Abkommens reicht aber nicht weiter als der Inlandsschutz, der nach § 129 Abs. 1 UrhG hinsichtlich der Rechte der Tonträgerhersteller aus § 85 UrhG keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes hinaus vorsieht und damit erst ab 1. Januar 1966 eingreift.
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 80/04
    Die Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens reicht nicht weiter als der Inlandsschutz, der nach § 129 Abs. 1 UrhG hinsichtlich der Rechte der Tonträgerhersteller aus § 85 UrhG keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes hinaus vorsieht und damit erst ab 1. Januar 1966 eingreift (vgl. BGHZ 123, 356 - Beatles; 125, 382, 386 - Rolling Stones; vgl. weiter Schricker/Katzenberger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vor §§ 120 ff. UrhG Rdn. 95; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 126 Rdn. 9; Schack, JZ 1994, 360, 363).
  • OLG Rostock, 28.03.2003 - 2 U 38/03
    Dieser sieht keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des UrhG hinaus vor und greift daher erst ab dem 01.01.1966 (vgl. BGHZ 123, 356, 361 - Beatles - Hertin in Fromm/Nordemann, UrhG , 9. Aufl. 1998, §§ 85/86 Rn. 16).
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