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   BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93   

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BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93 (https://dejure.org/1994,2465)
BAG, Entscheidung vom 02.02.1994 - 10 AZR 113/93 (https://dejure.org/1994,2465)
BAG, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 10 AZR 113/93 (https://dejure.org/1994,2465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 513 Abs. 2, §§ 345, 331, 700
    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 513 Abs. 2, §§ 345, 331, 700
    Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 75, 343
  • MDR 1995, 201
  • NZA 1994, 1102
  • BB 1994, 1644
  • DB 1994, 2403
  • JR 1995, 220
  • JZ 1995, 523
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.01.1975 - 2 AZB 58/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Die Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO gegen ein zweites Versäumnisurteil i.S. von § 345 ZPO ist nicht deswegen statthaft, weil ein Fall der Versäumung allein bei Erlaß des ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen hat (BAG Urteil vom 30. Januar 1975 - 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO ).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 30. Januar 1975 - 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO ) angenommen habe, nach Wortlaut und Zweck der §§ 513 Abs. 2, 345 ZPO sei nur eine Kontrolle des Verfahrens beim Erlaß des angefochtenen zweiten Versäumnisurteils, nicht aber eine materiell-rechtliche Überprüfung möglich, könne dem der zu entscheidende Fall nicht gleichgestellt werden, da dort der Richter das Versäumnisurteil erlassen habe.

    Eine Divergenz zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Januar 1975 (- 2 AZB 58/74 - AP Nr. 6 zu § 513 ZPO ) hat der Bundesgerichtshof nicht gesehen, weil Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach vorausgegangenem Mahnverfahren war, sondern die Frage, ob die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil darauf gestützt werden könne, daß ein Fall der Versäumung bei Erlaß eines ersten Versäumnisurteils nicht vorgelegen habe.

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Auch in der Entscheidung vom 25. Oktober 1990 (- IX ZR 62/90 - NJW 1991, 43 = JZ 1991, 826) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, die Berufung gegen ein nach Erlaß eines Vollstreckungsbescheids ergangenes zweites Versäumnisurteil könne darauf gestützt werden, daß die Klage im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einspruch unschlüssig gewesen sei.

    gg) Auch der vom Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 25. Oktober 1990 (- IX ZR 62/90 - aaO.) angesprochene Gesichtspunkt, daß das Gesetz bei vorausgegangenem Vollstreckungsbescheid die Prüfungspflicht des Richters erweitert und daher die Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Vorliegens einer Säumnis ihre Berechtigung verloren habe, ist bei einem zweiten Versäumnisurteil auf Verwerfung des Einspruchs gegen ein erstes Versäumnisurteil nicht gegeben.

    hh) Soweit Vollkommer (Anm. zum Urteil des BGH vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 62/90 - JZ 1991, 828) die vom Bundesgerichtshof bei der Anfechtung eines zweiten Versäumnisurteils nach einem vorangegangenen Vollstreckungsbescheid vorgenommene erweiternde Auslegung des § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO auch auf den Fall des zweiten Versäumnisurteils nach einem vorangegangenen ersten Versäumnisurteil anwenden will, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77

    Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 7. Dezember 1978 (- III ZR 35/77 - AP Nr. 5 zu § 345 ZPO ) entschieden, die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil, das den Einspruch des Schuldners gegen einen Vollstreckungsbescheid verwirft, könne auf die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vollstreckungsbescheids gestützt werden, wenn der Rechtspfleger diesen trotz rechtzeitigen Widerspruchs erlassen habe.

    Rechtsstaatliche Grundsätze geböten es, den Erstzugang zu einer richterlichen Überprüfung des Vollstreckungsbescheids und somit zu einer Sachprüfung des Vorbringens des Schuldners nicht übermäßig zu erschweren (BGH Urteil vom 7. Dezember 1978 - III ZR 35/77 - AP Nr. 5 zu § 345 ZPO ).

  • BAG, 01.12.1970 - 3 AZR 1/70

    Versäumnisurteil - Einspruch - Mündliche Verhandlung - Unschlüssige Klage

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid schreibt dies § 700 Abs. 6 ZPO ausdrücklich vor; gleiches muß - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat - auch dann gelten, wenn sich der Einspruch gegen ein (erstes) Versäumnisurteil richtet (BAG Urteile vom 1. Dezember 1970, BAGE 23, 92 = AP Nr. 3 zu § 345 ZPO und vom 18. Januar 1974, BAGE 25, 475 = AP Nr. 4 zu § 345 ZPO ).
  • BGH, 16.04.1986 - VIII ZB 26/85

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Der Beklagten ist zwar einzuräumen, daß gegen die Ordnungsmäßigkeit der Ladung zum Termin am 16. Oktober 1990 Bedenken bestehen, darauf kommt es aber nicht an (BGH Beschluß vom 16. April 1986 - VIII ZB 26/85 - AP Nr. 6 zu § 345 ZPO ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 52. Aufl., § 513 Rz 4; Thomas/Putzo, ZPO , 18. Aufl., § 513 Rz 5).
  • BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 3/73

    Ausschlußfristen - Versäumnisurteil - Einspruch des Beklagten - Klageeinreichung

    Auszug aus BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 113/93
    Für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid schreibt dies § 700 Abs. 6 ZPO ausdrücklich vor; gleiches muß - wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat - auch dann gelten, wenn sich der Einspruch gegen ein (erstes) Versäumnisurteil richtet (BAG Urteile vom 1. Dezember 1970, BAGE 23, 92 = AP Nr. 3 zu § 345 ZPO und vom 18. Januar 1974, BAGE 25, 475 = AP Nr. 4 zu § 345 ZPO ).
  • BGH, 06.05.1999 - V ZB 1/99

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil

    Soweit im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1994 (JZ 1995, 523) ausgeführt ist, vor der Verwerfung des Einspruchs gegen ein zweites Versäumnisurteil sei die Schlüssigkeit der Klage erneut zu prüfen, gebietet dies nicht die Anrufung des gemeinsamen Senates der obersten Gerichtshöfe des Bundes, weil die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht darauf beruht (vgl. Gemeinsamer Senat, BGHZ 88, 353, 356).
  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 364/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verschulden an der

    a) Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen angenommen, vor Erlaß eines zweiten Versäumnisurteils nach § 345 ZPO sei die Schlüssigkeit der Klage zu prüfen und bei Unschlüssigkeit der Einspruch nicht durch Versäumnisurteil zu verwerfen (BAGE 23, 92; 25, 475; BAG NZA 1994, 1102, 1103; vgl. auch BAG AP § 513 Nr. 6).

    Gleichwohl hat es die Möglichkeit verneint, mit der Berufung nach § 513 Abs. 2 ZPO die fehlende Schlüssigkeit der Klage bei Erlaß des zweiten Versäumnisurteils geltend zu machen (BAG NZA 1994, 1102, 1103 f = JZ 1995, 523 ff m. Anm. Braun).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2015 - 2 Sa 236/14

    Berufung gegen ein Zweites Versäumnisurteil - Säumnisprüfung - Nachweis der

    Die Berufung kann also weder darauf gestützt werden, dass bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ein Fall der Säumnis nicht vorgelegen habe noch darauf, dass das erste Versäumnisurteil mangels Schlüssigkeit nicht hätte ergehen dürfen (BAG 2. Februar 1994 - 10 AZR 113/93 - BAGE 75, 343 = AP Nr. 8 zu § 513 ZPO = DB 1994, 2493).
  • KG, 18.10.1999 - 12 U 6654/98

    Begründetheit der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    § 700 Abs. 6 ZPO regelt aber über das Erfordernis der Schlüssigkeitsprüfung bei der Entscheidung über den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid hinaus nicht, dass entgegen § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil auf die fehlende Schlüssigkeit einer Klage gestützt werden kann (so BAG NZA 1994, 1102, 1103).

    ff) Das BAG (NZA 1994, 1102 = JZ 1995, 523) und nunmehr auch der BGH (MDR 1999, 1017) haben dagegen ausdrücklich entschieden, dass die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil nach § 513 Abs. 2 Satz 1 ZPO nicht auf die fehlende Schlüssigkeit der Klage in erster Instanz gestützt werden kann (so auch OLG Hamm NJW 1991, 1067 = VersR 1991, 1193; Baumbach/Albers, ZPO, 57. Aufl., § 513 Rdn. 6; MüKo-Rimmelspacher, ZPO, 513 Rdn. 18).

  • LAG Hamm, 04.11.2022 - 19 Sa 565/22

    Zulässigkeit einer Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil; Rechtmäßigkeit

    Die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil kann hingegen nicht darauf gestützt werden, dass bei Erlass des ersten Versäumnisurteils ein Fall der Säumnis bzw. ein Fall der verschuldeten Säumnis nicht vorgelegen habe (vgl. zu § 513 Abs. 2 ZPO aF BAG 2. Februar 1994 - 10 AZR 113/93 - zu II 1 b bb der Gründe; vgl. zu § 514 Abs. 2 Satz 1 ZPO BGH 6. Oktober 2011 - IX ZB 149/11 - zu II 2 b bb (2) der Gründe; Schwab in: Schwab/Weth ArbGG 6. Aufl. § 64 Rn. 93) .
  • LAG Niedersachsen, 08.10.2007 - 9 Sa 748/07

    Berufung; zweites Versäumnisurteil

    Da die Berufung gegen das Zweite Versäumnisurteil folglich nicht schlüssig ist, ist sie als unzulässig zu verwerfen (vgl. LAG Köln vom 29.10.1993, 4 Sa 707/93, LAGE § 513 ZPO, Nr. 8; BAG vom 02.02.1994, 10 AZR 113/93, AP Nr. 5 zu § 513 ZPO 1977, Ziffer II 1 d. Gr.; BGH vom 27.09.1990, VII ZR 135/90, NJW 1991, 42, Ziffer I 2 d. Gr.).
  • OLG Köln, 16.03.1998 - 8 U 76/97

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein Versäumnisurteil; Begriff der Säumnis im

    Die fehlende Schlüssigkeit des Klagevorbringens gehört nicht zu den Voraussetzungen der Säumnis (vgl. nur BAG NZA 1994, 1102, 1103 unter Hinweis auf § 331 Abs. 2 ZPO m.w.N.; OLG Hamm NJW 1991, 1067; OLG Düsseldorf MDR 1987, 769, 770).
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