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   BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67   

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https://dejure.org/1970,1546
BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67 (https://dejure.org/1970,1546)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1970 - V ZR 191/67 (https://dejure.org/1970,1546)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1970 - V ZR 191/67 (https://dejure.org/1970,1546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Individualvertrags - Auslegung eines Vertrages als Gründung einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft in Form einer Innengesellschaft - Berufung auf die Formnichtigkeit eines Vertrages als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben - Übertragung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2210
  • MDR 1971, 37
  • DNotZ 1971, 90
  • DB 1971, 143
  • JZ 1971, 459
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 28.11.1923 - V 802/22

    Grundstücksverkauf; Unrichtig angegebener Kaufpreis

    Auszug aus BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67
    Von welcher dieser beiden Möglichkeiten der Tatrichter ausgeht, ist jedoch aus folgenden Gründen nicht entscheidend: Nach der Rechtsprechung schon des Reichsgerichts ist die Behandlung eines der gesetzlich vorgeschriebenen Form entbehrenden Vertrages als formnichtig (§ 125 BGB) mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht vereinbar, wenn die Vertragspartei, der die Nichtigkeit zugute käme, die andere bei Vertragsabschluß schuldhaft in den irrigen Glauben versetzt hat, der Vertrag sei nicht formbedürftig (vgl. RGZ 107, 357, 360 ff; 117, 121, 124; RG JW 1936, 97).
  • BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65

    Abschluss eines Baubetreuungsvertrages - Räumung und Herausgabe eines

    Auszug aus BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67
    Ob die Partei, der die Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts zugute kommt, sich auf den Formmangel beruft, ist demgegenüber rechtlich unerheblich, da das Gericht den Mangel von sich aus zu berücksichtigen hat (BGHZ 29, 6, 12 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57] mit weiteren Nachweisen; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65 S. 12).
  • RG, 21.05.1927 - V 476/26

    Edelmannswort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB

    Auszug aus BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67
    Von welcher dieser beiden Möglichkeiten der Tatrichter ausgeht, ist jedoch aus folgenden Gründen nicht entscheidend: Nach der Rechtsprechung schon des Reichsgerichts ist die Behandlung eines der gesetzlich vorgeschriebenen Form entbehrenden Vertrages als formnichtig (§ 125 BGB) mit dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht vereinbar, wenn die Vertragspartei, der die Nichtigkeit zugute käme, die andere bei Vertragsabschluß schuldhaft in den irrigen Glauben versetzt hat, der Vertrag sei nicht formbedürftig (vgl. RGZ 107, 357, 360 ff; 117, 121, 124; RG JW 1936, 97).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Auszug aus BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67
    Kur in extrem liegenden Fällen kann es gerechtfertigt und geboten sein, von der Rechtsfolge der Nichtigkeit abzusehen (vgl. dazu die zusammenfassende Darstellung in dem Urteil des Senats vom 27. Oktober 1967, V ZR 153/64, BGHZ 48, 396).
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67
    Ob die Partei, der die Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts zugute kommt, sich auf den Formmangel beruft, ist demgegenüber rechtlich unerheblich, da das Gericht den Mangel von sich aus zu berücksichtigen hat (BGHZ 29, 6, 12 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57] mit weiteren Nachweisen; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65 S. 12).
  • BGH, 18.10.1974 - V ZR 17/73

    Wirksamkeit von an sich formnichtigen Immobiliarveräußerungsverträgen in

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist ein an sich formnichtiger Immobiliarveräußerungsvertrag in besonderen Ausnahmefällen als wirksam zu behandeln, wenn die Nichtigkeitsfolge mit Treu und Glauben unvereinbar wäre (BGHZ 16, 334; 29, 6; 48, 396; vgl. die Zusammenstellung von Mattern, WM 1972, 670, 677/78, wo die beiden Fallgruppen der Existenzgefährdung des einen Teils und besonders schwerer Treupflichtverletzung des ändern Teils einander gegenübergestellt werden; aus neuerer Zeit vgl. einerseits die eine solche Unvereinbarkeit als gegeben oder möglich bejahenden Urteile vom 9. Oktober 1970, V ZR 191/67, LM BGB § 313 Nr. 45 = WM 1970, 1364 - Verschweigen eines wesentlichen Umstands unter Verwandten - vom 24. März 1972, V ZR 153/70, Warn.
  • BGH, 10.06.1977 - V ZR 99/75

    Bebauungsverpflichtung - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b

    Unter Orientierung an diesen Gesichtspunkten ist nun zwar verschiedentlich ein formnichtiger Vertrag ausnahmsweise gerade unter dem Gesichtspunkt für wirksam angesehen worden, den auch im vorliegenden Fall das Berufungsgericht für maßgebend hält, nämlich wegen des Verhaltens eines Vertragsteiles bei Vertragsschluß (u.a. BGHZ 48, 396; BGH Urteil vom 9. Oktober 1970, V ZR 191/67, LM BGB § 313 Nr. 45 = NJW 1970, 2210, 2212).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2000 - 9 U 115/99

    Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen teilweiser Nichtbeurkundung

    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben läge nur vor, wenn der Kläger die Gegenseite in den irrigen Glauben versetzt hätte, der Tankstellenvertrag sei nicht formbedürftig und sie auf diese Weise von der Einhaltung der gesetzlichen Form abgehalten hätte (vgl. BGH, NJW 1970, 2210 ff.).
  • BGH, 14.10.1982 - III ZR 117/81

    Abschluß eines privatrechtlichen Kaufvertrages mit einer Stadt -

    Die Beklagte hat aber G. zu diesen Investitionen nicht veranlaßt (vgl. Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. § 125 Rdn. 44; der vorliegende Fall hat einen anderen Sachverhalt als die Entscheidung BGH NJW 1970, 2210 = LM § 313 BGB Nr. 45 zum Gegenstand).
  • LG Göttingen, 22.08.2002 - 2 O 296/02

    Zustandekommen eines Aufhebungsvertrages, Aufhebungsvertrag, Annahmefrist,

    Ein Ausnahmefall von der Formnichtigkeit kann u.a. wegen des treuwidrigen Verhaltens des anderen Vertragsteiles gegeben sein (im Anschluss an BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67 - NJW 70, 2210, 2212).
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